Unsicherheiten bei den Zuwendungsempfängern wurden vor allem auch aufgrund der Vergaberechtsreform aus dem Jahr 2016 deutlich, durch welche 3 EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden. Das Sächsische Vergabegesetz muss dem entsprechend noch angepasst werden, was laut Koalitionsvertrag spätestens 2017 abgeschlossen werden soll.
Vor diesem Hintergrund soll in Kapitel 2 ein Überblick über das aktuelle Vergaberecht und dessen Entwicklung sowie über den Zusammenhang zwischen Bundes- und Landesrecht gegeben werden. Im 3. Kapitel werden die Instrumente der dynamischen und statischen Verweisung aus verfassungsrechtlicher Sicht analysiert und auf deren Auswirkungen auf die Staatsstrukturprinzipien eingegangen. Im 4. Kapitel werden die Erkenntnisse aus den vorhergehenden Kapiteln zusammengeführt und die dynamische Verweisung im Vergaberecht erörtert. Das Fazit im 5. Kapitel enthält eine Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen. Es wird versucht einen allgemeinen Praxisbezug hinsichtlich der Erstellung von Richtlinien und Gesetzesentwürfen zu formulieren, vor allem auch hinsichtlich der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes. Die Methodik dieser Arbeit ist die Dokumentenanalyse, welche eine Unterform der Inhaltsanalyse darstellt. Dementsprechend handelt es sich hier um eine systematische Erhebung und Auswertung von Rechtsvorschriften und deren Kommentierungen, Fachliteratur und entsprechende Internetquellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Überblick über das Vergaberecht
2.1 Historische Entwicklung
2.2 Vergaberechtsreform 2016
2.3 Sächsisches Vergaberecht
2.4 Zwischenfazit
3. Verweisungstechnik aus verfassungsrechtlicher Sicht
3.1 Definitionen und Vorüberlegungen
3.2 Demokratieprinzip und dynamische Verweisung
3.3 Rechtsstaatsprinzip / Grundsatz der Gewaltenteilung und dynamische Verweisung
3.4 Bundesstaatsprinzip und dynamische Verweisung
3.5 Zwischenfazit
4. Verweisung im Vergaberecht und im Sächsischen Vergabegesetz
4.1 Oberschwellenbereich / EU-Vergaberecht
4.2 Unterschwellenbereich Bund
4.3 Unterschwellenbereich Freistaat Sachsen
5. Fazit, Empfehlungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der im deutschen Vergaberecht weit verbreiteten Verweisungstechnik. Dabei liegt der Fokus auf der Untersuchung, inwieweit die Nutzung dynamischer Verweisungen mit den Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes – insbesondere dem Demokratieprinzip, dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem Bundesstaatsprinzip – vereinbar ist und welche Probleme dies in der Praxis, speziell für das Sächsische Vergaberecht, aufwirft.
- Strukturelle Analyse des deutschen Vergaberechts und des sogenannten Kaskadensystems.
- Verfassungsrechtliche Bewertung statischer gegenüber dynamischen Verweisungen.
- Untersuchung der Auswirkungen von Verweisungen auf das Demokratie-, Rechtsstaats- und Bundesstaatsprinzip.
- Analyse der spezifischen Problematik der Verweisungen im Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte.
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes unter Berücksichtigung der Rechtssicherheit.
Auszug aus dem Buch
3.1 Definitionen und Vorüberlegungen
Für die folgenden Abhandlungen in diesem Kapitel gelten folgende Definitionen: Eine Verweisung ist die Bezugnahme einer Norm auf eine andere. Die Verweisungsgrundlage ist die Vorschrift, die die Verweisung ausspricht. Verweisungsobjekt ist das Ziel der jeweiligen Verweisung. Der Verweisungsempfänger ist das Verfassungsorgan, welches Kontrolle über das Verweisungsobjekt hat.
Häufig wird in der modernen Gesetzgebung mit Verweisungen und Bezugnahmen auf andere Regelungen gearbeitet. Diese können innerhalb eines Gesetzes oder zwischen unterschiedlichen Gesetzen oder untergesetzlichen Normen bestehen. In diesem Kapitel wird Wirkung der Verweisung auf eine konkrete Norm zu einem bestimmten Zeitpunkt (statische Verweisung) sowie auf die Verweisung welche die künftige Änderung des Verweisungsobjektes einschließt (dynamische Verweisung) erörtert.
Die statische Verweisung gilt aus verfassungsrechtlicher Sicht als allgemein unbedenklich. Durch diese Verweisung auf eine bestehende Regelung, egal welcher Herkunft, wird lediglich der Norminhalt aus Vereinfachungsgründen in ein Gesetz übernommen. Der Gesetzgeber gibt daher nicht seine Regelungsbefugnis ab, da die Norm inhaltlich klar ist und nachträglich nicht mehr verändert werden kann.
Problematisch wird es bei Regelungen, welche eine dynamische Verweisung enthalten, also Verweisungen die sich auf die jeweils aktuelle Version des Verweisungsobjektes „in der jeweils gültigen Fassung“ beziehen. Dabei wurden schon verschiedene Ansichten vertreten. Nach der Extremansicht ist der Inhalt der Verweisungsnorm bei der dynamischen Verweisung grundsätzlich zu unbestimmt. Nach einer anderen Ansicht verstößt die dynamische Verweisung grundsätzlich gegen das Bestimmtheitsgebot, sofern die Verweisungsnorm die wesentlichen Entscheidungen nicht selbst trifft und dem Verweisungsobjekt lediglich die Konkretisierung im Detail überlässt. In anderen Fällen wurde die dynamische Verweisung als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen, sogar bei der Verweisung von einem Gesetz der Legislative auf eine Verwaltungsvorschrift der Exekutive bzw. Von Landes- auf Bundesrecht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Vergaberechtsreform und die Relevanz der Verweisungstechnik ein, welche Gegenstand der wissenschaftlichen Analyse mittels Dokumentenanalyse ist.
2. Überblick über das Vergaberecht: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung und Struktur des deutschen Vergaberechts, einschließlich der Reformimpulse durch EU-Recht und das sogenannte Kaskadensystem.
3. Verweisungstechnik aus verfassungsrechtlicher Sicht: Die Untersuchung befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung statischer und dynamischer Verweisungen unter besonderer Berücksichtigung der grundgesetzlichen Staatsstrukturprinzipien.
4. Verweisung im Vergaberecht und im Sächsischen Vergabegesetz: Hier werden die theoretischen Erkenntnisse auf das Vergaberecht übertragen, wobei insbesondere die Konflikte zwischen Verweisungspraxis und Verfassungsrecht aufgezeigt werden.
5. Fazit, Empfehlungen: Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und konkrete Handlungsempfehlungen für eine verfassungskonforme Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes gegeben.
Schlüsselwörter
Vergaberecht, Verweisungstechnik, dynamische Verweisung, statische Verweisung, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Sächsisches Vergabegesetz, Kaskadensystem, EU-Vergaberecht, Unterschwellenvergabeordnung, UVgO, Gesetzgebungstechnik, Normenkollision
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der in der Gesetzgebung häufig verwendeten Verweisungstechnik am Beispiel des deutschen Vergaberechts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Felder sind das deutsche Vergaberecht, die verfassungsrechtlichen Prinzipien wie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip sowie die Problematik der Verknüpfung von Rechtsnormen durch Verweisungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Vereinbarkeit der dynamischen Verweisungstechnik mit Staatsstrukturprinzipien zu prüfen und auf Basis dieser Erkenntnisse Empfehlungen für eine rechtssichere Gestaltung des Sächsischen Vergabegesetzes abzuleiten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt als methodischen Ansatz die Dokumentenanalyse, eine Unterform der Inhaltsanalyse, um Rechtsvorschriften, Fachliteratur und einschlägige Quellen systematisch auszuwerten.
Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Vergaberechtsstrukturen, die verfassungsrechtliche Analyse der Verweisungstechnik und die Anwendung dieser Erkenntnisse auf die aktuelle Rechtslage im Bund und in Sachsen.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit am besten?
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Vergaberecht, Verweisungstechnik, Dynamisierung, Staatsstrukturprinzipien und Rechtssicherheit charakterisiert.
Warum wird die dynamische Verweisung im Kontext der Gewaltenteilung kritisch gesehen?
Da bei dynamischen Verweisungen auf untergesetzliche Normen der Exekutive die Gestaltungskompetenz ohne Parlamentskontrolle an Behörden oder Dritte übergehen kann, besteht ein Konflikt mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz.
Welche spezifische Empfehlung gibt der Autor für das Sächsische Vergabegesetz?
Der Autor empfiehlt eine zügige Novellierung unter Verwendung statischer statt dynamischer Verweisungen, um eine verfassungskonforme und handlungssichere Rechtslage zu schaffen.
Welche Rolle spielt die UVgO bei der Argumentation des Autors?
Die UVgO wird als Beispiel für eine moderne Regelung angeführt, deren „Aktivierung“ in Sachsen jedoch eine rechtssichere, statische Einbindung erfordert, um verfassungsrechtliche Bedenken zu vermeiden.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2017, Anwendbarkeit und Grenzen der dynamischen Verweisungstechnik am Beispiel des Vergaberechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/428802