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Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung in Europa - bei Betriebsstätten gemäß § 2 a EStG -

Titel: Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung in Europa - bei Betriebsstätten gemäß § 2 a EStG -

Seminararbeit , 2005 , 27 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Felix Conradi (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Zuge der zunehmenden Entstehung weltweiter Märkte für Waren, Kapital und Dienstleistungen sind die Betätigungsfelder der Unternehmen nicht mehr ausschließlich auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt. Die Entwicklung immer neuerer und besserer Technologien im Kommunikations-, Informations- und Transportwesen ermöglicht es den Unternehmungen dort tätig zu sein, wo sie die günstigsten Produktions- und Standortbedingungen vorfinden. In den vergangen Jahrzehnten waren überwiegend die großen multinationalen Konzerne die Hauptakteure der Globalisierung. Inzwischen sind aber auch kleinere mittelständische Betriebe, neben den Direktgeschäften, durch Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten international tätig und haben ihre Produktionsstandorte und Absatzmärkte auf die verschiedensten Länder der Welt verteilt.1 Der beginnende internationale Handel der mittelständischen Unternehmen war u.a. eine der Ursachen, dass sich der deutsche Außenhandel in dem Zeitraum von 1993 bis 2003 fast verdoppelt hat.2 Auch die deutschen Direktinvestitionen im Ausland haben sich in den 90er-Jahren annährend verfünffacht.3

Die Unternehmungen kommen demnach mit dem nationalen sowie dem internationalen Steuerrecht in Kontakt und werden so zu einem Objekt der internationalen Besteuerung. Die von den ausländischen Tochtergesellschaften sowie Betriebsstätten erwirtschaften Gewinne und Verluste finden unter bestimmten Umständen auch in den nationalen Besteuerungsgrundlagen Berücksichtigung. Für die Unternehmungen ist es von entscheidender finanzieller Bedeutung wie sich die, aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage, angehäuften Verluste in der Zukunft bei der Besteuerung erzielter Gewinne auswirken. Die Seminararbeit beschäftigt sich mit dieser Problematik, insbesondere mit der grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung in Europa unter Berücksichtigung des § 2 a EStG und dessen Beurteilung in Hinblick auf die Grundfreiheiten des EG-Vertrages...
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1 Vgl. zu den wichtigsten Formen einer ausländischen Unternehmenstätigkeit Scheffler, W., Grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit, 1994, S. 1-8.

2 Vgl. Statistisches Bundesamt, Gesamtentwicklung des deutschen Außenhandels, http://www.destatis.de/themen/d/thm_aussen.php (21.04.2005).

3 Vgl. Deutschland in Zahlen 2003, S. 43.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkung

2. Die Besteuerung ausländischer Betriebsstätten im Verlustfall – Verlustverrechnungsbeschränkung gem. § 2 a EStG

2.1. Bedeutung und Zweck der Regelung

2.2. Die Beschränkung der Verlustverrechnung durch § 2 a Abs.1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG

2.2.1. Allgemeines

2.2.2. Begriff der Betriebsstätte

2.2.3. Begriff der aktiven Einkünfte

2.3. Das Wahlrecht über die Verrechnung ausländischer DBA-Betriebsstättenverluste gem. § 2 a Abs.3 und 4 EStG a.F.

3. Bedeutung und Einfluss der europäischen Grundfreiheiten auf die Regelungen des § 2 a EStG – Eine europarechtswidrige Norm?

3.1. Zielsetzung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft

3.2. Vereinbarkeit des § 2 a Abs.1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG mit dem Gemeinschaftsrecht

3.3. Vereinbarkeit der Abschaffung des § 2 a Abs.3 und 4 EStG a.F. mit dem Gemeinschaftsrecht

4. Ausblick

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten unter besonderer Berücksichtigung des § 2a EStG und prüft deren Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten.

  • Regelungen zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei ausländischen Betriebsstätten.
  • Abgrenzung von aktiven Einkünften und Betriebsstättenbegriffen.
  • Analyse des Einflusses der europäischen Grundfreiheiten auf das deutsche Steuerrecht.
  • Bewertung der Europarechtswidrigkeit nationaler Verlustverrechnungsnormen.
  • Diskussion zur künftigen Ausrichtung eines europarechtskonformen Steuersystems.

Auszug aus dem Buch

2.2.2. Begriff der Betriebsstätte

Der Betriebsstättenbegriff im nationalen Recht ergibt sich aus §12 AO. Danach ist eine Betriebsstätte „jede feste Geschäfteinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient“. Es muss demnach mindestens eine Geschäftseinrichtung vorliegen, die für eine gewisse Dauer besteht, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige die Verfügungsmacht besitzt. Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre die Merkmale immer weiter konkretisiert, die für die Begründung einer Betriebsstätte vorliegen müssen.

Eine feste Geschäftseinrichtung ist bereits gegeben, wenn dem Unternehmen eine örtlich fixierte Möglichkeit zur Verfügung steht welche die Grundlage der Unternehmenstätigkeit bildet. Besondere bauliche Vorrichtungen, insbesondere ein Gebäude zum Aufenthalt von Menschen ist nicht zwingend notwendig, so dass bereits ein Lagerplatz das Kriterium der festen Geschäftseinrichtung erfüllen kann.

Das Kriterium „fest“ setzt ferner die Nachhaltigkeit der Geschäftseinrichtung voraus. Ein Zeitraum ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Die Rechtsprechung geht allerdings von einer mindestens sechsmonatigen Dauer aus. Diese Zeitspanne wurde im Betriebsstättenerlass von der Finanzverwaltung bestätigt. In der Literatur wird darüber hinaus zum einen die Ansicht vertreten, dass die Mindestdauer bei neun bis zwölf Monaten liegen dürfte. Zum anderen wird aber auch vertreten, dass die Dauer für die Bestimmung der Nachhaltigkeit unerheblich sei und nur die Absicht des Steuerpflichtigen zu Beginn der Tätigkeit entscheidend ist. Dies soll hier aber nicht weiter problematisiert werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorbemerkung: Einführung in die Globalisierung der Wirtschaft und die daraus resultierende Notwendigkeit, sich mit grenzüberschreitenden steuerlichen Verlusten auseinanderzusetzen.

2. Die Besteuerung ausländischer Betriebsstätten im Verlustfall – Verlustverrechnungsbeschränkung gem. § 2 a EStG: Analyse der nationalen Vorschriften zur Beschränkung der Verlustverrechnung sowie Definitionen von Betriebsstätte und aktiven Einkünften.

3. Bedeutung und Einfluss der europäischen Grundfreiheiten auf die Regelungen des § 2 a EStG – Eine europarechtswidrige Norm?: Kritische Untersuchung, inwieweit die deutschen Beschränkungen der Verlustverrechnung gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen.

4. Ausblick: Zusammenfassendes Fazit über die mangelnde Europatauglichkeit des § 2a EStG und die Notwendigkeit für den Gesetzgeber, proaktiv zu handeln.

Schlüsselwörter

Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung, § 2a EStG, Europäische Grundfreiheiten, Betriebsstätte, Verlustverrechnung, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Europarecht, Missbrauchsbekämpfung, Steueraufkommen, Doppelbesteuerungsabkommen, Freistellungsmethode, Progressionsvorbehalt, Aktive Einkünfte, Steuerharmonisierung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die steuerliche Problematik der Verlustverrechnung von ausländischen Betriebsstätten im deutschen Steuerrecht, insbesondere im Kontext von § 2a EStG.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Betriebsstätten, der Begriff der aktiven Einkünfte sowie die europarechtliche Konformität deutscher Steuerregelungen.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die geltenden deutschen Verlustverrechnungsbeschränkungen möglicherweise gegen europäisches Recht verstoßen und einer Anpassung bedürfen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine juristisch-steuerrechtliche Analyse, die auf einer Auswertung von Gesetzen, Finanzverwaltungsschreiben und der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der nationalen Rechtslage nach § 2a EStG sowie die systematische Prüfung der Vereinbarkeit dieser Norm mit den europäischen Grundfreiheiten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Dokument?

Wichtige Begriffe sind Betriebsstättenverlust, § 2a EStG, Niederlassungsfreiheit, Europarecht und Verlustverrechnung.

Was unterscheidet den Betriebsstättenbegriff nach nationalem Recht vom Abkommensrecht?

Während das nationale Recht § 12 AO den Betriebsstättenbegriff weit fasst, ist er im Abkommensrecht häufig enger und qualitativ anspruchsvoller auszulegen.

Welche Auswirkung hat die Abschaffung der Absätze 3 und 4 des § 2a EStG?

Seit 1999 ist die Berücksichtigung von Verlusten aus DBA-Staaten im Inland nur noch über den negativen Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG möglich, was die Steuerbelastung für Unternehmen verschlechtert.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung in Europa - bei Betriebsstätten gemäß § 2 a EStG -
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Note
2,0
Autor
Felix Conradi (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
27
Katalognummer
V42029
ISBN (eBook)
9783638401616
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung Europa Betriebsstätten EStG
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Felix Conradi (Autor:in), 2005, Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung in Europa - bei Betriebsstätten gemäß § 2 a EStG -, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/42029
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Leseprobe aus  27  Seiten
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