In Rahmen meiner BPS-Arbeit untersuchte und verglich ich die Unterschiede der Wettbewerbsverfahren, um mir die Frage beantworten zu können welche Vor- und Nachteile und welche Teilnahmebeschränkungen es bei den Wettbewerben gibt. Es ist wichtig, der Problematik auf den Grund zu gehen, um den Prinzipien des Wettbewerbes gerecht zu werden und somit die Chancengleichheit allen Teilnehmern zu gewährleisten. In den letzten Jahren kam bei der Betrachtung der Anforderungen und Zulassungskriterien der Wettbewerbe immer mehr Kritik auf, dass viele Architekturbüros von der Wettbewerbsteilnahme regelrecht diskriminiert wurden. Kriterien wie Umsatzschwellen, Anzahl der Mitarbeiter, Art der Bürostruktur oder zeitliche Beschränkungen von geforderten Nachweisen etc. sind die häufigsten Kriterien die zum Ausschluss führen. Es werden quantitative und betriebswirtschaftlich orientierte Zulassungskriterien den qualitativen Kriterien vorgezogen, was zur Einschränkung des Teilnehmerkreises führt. Wo bleibt denn dann die Chancengleichheit? Aus diesem Grund habe ich mich mit dem Thema auseinandergesetzt, die verschiedenen Wettbewerbsanforderungen verglichen und überprüft, ob die Kritik gerechtfertigt ist. Mein Ziel war es eine Lösung zu finden bzw. zu überlegen, wie man einen fairen Zugang zu Wettbewerben und Vergabeverfahren ohne Ausgrenzung ermöglicht, um zukünftig Wettbewerbe möglichst offen zu gestalten und einen breiten Zugang für große-, als auch junge und kleine Büros zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Einblick in die Geschichte: Entstehung des Wettbewerbswesens
Entstehung der Wettbewerbsordnung: (Grundsätze)
Entwicklung des Wettbewerbswesens:
Zugangsbeschränkungen:
Ablauf und Prinzipien:
Richtlinien und Vorschriften
GRW 1995
RPW 2013
VOF 2009
Wettbewerb:
Zweiphasiges Wettbewerbsverfahren:
Kooperatives Verfahren:
Verhandlungsverfahren:
Wettbewerbsarten:
Fragenkatalog
Literatur- und Quellenverzeichnis:
Einleitung
In Rahmen meiner BPS-Arbeit untersuchte und verglich ich die Unterschiede der Wettbewerbsverfahren, um mir die Frage beantworten zu können welche Vor- und Nachteile und welche Teilnahmebeschränkungen es bei den Wettbewerben gibt. Es ist wichtig, der Problematik auf den Grund zu gehen, um den Prinzipien des Wettbewerbes gerecht zu werden und somit die Chancengleichheit allen Teilnehmern zu gewährleisten.
In den letzten Jahren kam bei der Betrachtung der Anforderungen und Zulassungskriterien der Wettbewerbe immer mehr Kritik auf, dass viele Architekturbüros von der Wettbewerbsteilnahme regelrecht diskriminiert wurden. Kriterien wie Umsatzschwellen, Anzahl der Mitarbeiter, Art der Bürostruktur oder zeitliche Beschränkungen von geforderten Nachweisen etc. sind die häufigsten Kriterien die zum Ausschluss führen. Es werden quantitative und betriebswirtschaftlich orientierte Zulassungskriterien den qualitativen Kriterien vorgezogen, was zur Einschränkung des Teilnehmerkreises führt. Wo bleibt denn dann die Chancengleichheit?
Aus diesem Grund habe ich mich mit dem Thema auseinandergesetzt, die verschiedenen Wettbewerbsanforderungen verglichen und überprüft, ob die Kritik gerechtfertigt ist. Mein Ziel war es eine Lösung zu finden bzw. zu überlegen, wie man einen fairen Zugang zu Wettbewerben und Vergabeverfahren ohne Ausgrenzung ermöglicht, um zukünftig Wettbewerbe möglichst offen zu gestalten und einen breiten Zugang für große-, als auch junge und kleine Büros zu gewährleisten.
Einblick in die Geschichte: Entstehung des Wettbewerbswesens
Wettbewerbe werden schon seit Jahrhunderten eingesetzt und sind ein fester Bestandteil des Bauwesens.
Bereits in der Antike soll es Konkurrenzverfahren gegeben haben. Es gibt Berichte, dass 448 v. Chr. die Bürgerschaft von Athen, nach dem Krieg mit Persien, über die verschiedenen Entwürfe des Kriegerdenkmals entschieden haben.
In der Renaissance machten italienische Fürsten und Bauherren oft Auslobungen für künstlerische und architektonische Aufgaben. Zum Beispiel der öffentliche Wettbewerb für Gebäudeteile des Doms in Florenz, wo Filippo Brunelleschi mit seinem Entwurf der Kuppel den Wettbewerb gewann. Da wurden die Entwürfe von einer Jury nach wahllosen Kriterien und ohne Regeln bewertet.
Zur Teilnahme wurden sehr oft bestimmte Künstler direkt aufgefordert, wie heute bei einem beschränkten Wettbewerb, aber es gab auch ab und zu Auslobungen an die gesamte Künstlerschaft.
Damals fehlte es an Formalitäten. Viele Künstler wurden aufgefordert an den Wettbewerben teilzunehmen und ihre Entwürfe einzureichen, ohne die weitere Vorgehensweise verbindlich geklärt zu haben.
Bereits Mitte des 17 und 18 Jahrhunderts (zur Zeit der Aufklärung) bildeten sich besondere Formen des Wettbewerbsverfahrens heraus. Bildungseinrichtungen, sowie Fachschulen und Akademien praktizierten öffentliche Wettbewerbe und Preisausschreiben. Zum Beispiel wurden Studienwettbewerbe unter Auszubildenden oder Architektengruppen ausgelobt. Pariser Ecole des Beaux-Arts war die erste Einrichtung, die so ein Verfahren praktizierte. Als Preis konnte man ein Reisestipendium mit mehrjährigem Studienaufenthalt in Rom gewinnen.
Im 18. und frühen 19. Jahrhundert gab es bereits internationale Wettbewerbe, die für jeden offen waren. So nahm zum Beispiel 1829 der Kölner Architekt Jacob Ignaz Hittorf am Wettbewerb zur Neugestaltung des heutigen Place de la Concorde in Paris teil. (Becker 1992: 19-22) Letztendlich geriet auch der internationale Wettbewerb unter Kritik.
Selten wurde die Realisierung an einen ausländischen Architekten vergeben, denn es wurde nach Gründen gesucht, einem Landsmann den Realisierungsauftrag zu erteilen. Es hagelte an Kritik und es fehlte an Regeln.
Entstehung der Wettbewerbsordnung: (Grundsätze)
1867 wurde die erste Wettbewerbsordnung von einer Kommission des Berliner Architektenvereins aufgestellt, 1868 wurde diese in Hamburg beschlossen und mit neuen Erfahrungen der Architekten und Ingenieure immer wieder angepasst. (Becker 1992: 221)
Bevor es die Wettbewerbsordnung gab, waren die Wettbewerbsverfahren immer unterschiedlich und wurden willkürlich festgelegt. Aus diesen Gründen wurde die Wettbewerbsordnung erlassen, um den zunehmenden Konflikten und Schwierigkeiten im Wettbewerbsverfahren entgegen zu wirken.
Ziel war es nun also ein klares, transparentes Verfahren zu entwickeln, welches bei möglichst vielen Bauaufgaben Anwendung finden und für jeden Interessierten zur Verfügung stehen sollte.
Die zehn ersten Grundsätze waren:
- Garantieerfolg des öffentlichen Wettbewerbsverfahrens für den
Bauherren und für die Teilnehmer
- Benennung der Preisrichter in der Auslobung, damit Ausschluss der
direkten und indirekten Teilnahme und Ausführung des Baus
- Alle eingegangenen Arbeiten sollten vor der Entscheidung und
Preisverteilung zwei Wochen lang öffentlich ausgestellt werden
- Ausgeschlossene Arbeiten wegen verspätetem Einreichen oder mit
abweichendem Programm konnten durch Darf-bestimmung wieder
zugelassen werden (vgl. Becker 1992: 221-223)
Trotz dieser Verordnung kam es oft zu Schwierigkeiten, da die Beteiligten sich nicht an diese Regelungen gebunden fühlten. So gibt es Hinweise auf Wettbewerbe bei denen Teilnehmer auch gleichzeitig als Preisrichter fungiert haben sollen (vgl. Becker 1992,198).
Aus diesen Gründen entstanden auf der Grundlage der ersten Wettbewerbsverordnung immer wieder genauere und überarbeitete Fassungen.
Entwicklung des Wettbewerbswesens:
Die Entwicklung im Wettbewerbswesen war im späten 19. Jahrhundert, zur Zeit der Industrialisierung, als sich der Umfang der Bauaufgaben vergrößerte und es viele öffentliche Bauaufträge gab. Ein großes Bauprogramm musste schnell realisiert werden. Viele anspruchsvolle Bauaufgaben standen an, die gestalterisch und funktionell gelöst werden mussten. Ausbau der hygienischen und sozialen Infrastruktur mit Einführung moderner Ver- und Entsorgungstechniken, Markthallen, Bahnhöfe, Bankgebäude, Firmensitze, Börsen und Warenhäuser, Verwaltungsgebäude, Kultur- und Bildungsstätten als Einrichtungen von Staat und Gemeinde und viele andere Bauten mussten realisiert werden. Es kamen viele neue Aufgaben für die es in der Vergangenheit keine Vorbilder gab und die Lösung erst entwickelt werden musste. (Becker 1992: 27)
Mit der Industrialisierung kam auch das große Städtewachstum. Die Siedlungen mussten planmäßig und strukturiert entwickelt werden. Dafür sah man die Architekturwettbewerbe als beste Lösung und Mittel zu sein.
In der Zeit bis zum Ausbruch des ersten Weltkrieges wurde verstärkt für beschränktes Wettbewerbsverfahren eingesetzt, da es zu viele öffentliche Ausschreibungen mit sehr hohen Teilnehmerzahlen gab, dazu noch ohne die Vergabe des 1. Preises. Dies hatte zur Folge, dass mehrere gleichwertige Preise vergeben wurden für die Arbeiten, die ohne Realisierungsempfehlung waren.
Letztendlich zwang der verlorene erste Weltkrieg und die Geldentwertung 1922/23 die Durchsetzung des beschränkten Wettbewerbes. Die Architektenschaft forderte vorläufig mit Rücksicht auf die bedrückende soziale Lage nur noch beschränkte Wettbewerbe, damit die Architekten für ihre Leistungen bezahlt wurden. (Becker 1992: 206-208)
In Zeiten des Nationalsozialismus wurden die neuen Grundsätze für Wettbewerbe nicht verhandelt oder abgestimmt, sondern gleich angeordnet. Damit wurden die Regeln in Kraft gesetzt.
1927 wurden im Rahmen der neuen Wettbewerbsordnung Wettbewerbsausschüsse gebildet, die als Sachverständige und Berater für Auslober zur Seite standen und ihm in Fragen der Wettbewerbsart, Programmaufstellung, Auswahl des Vorprüfers und der Preisrichter dienen sollten. (Becker 1992: 241)
In den Grundsätzen von 1927 wurde der Wettbewerb in zwei Arten unterschieden, zwischen den beschränkten Wettbewerb und den allgemeinen Wettbewerb.
Der allgemeine Wettbewerb wurde nochmal in drei Arten unterschieden.
a) internationaler Wettbewerb
b) Reichswettbewerb
c) örtlich begrenzter Wettbewerb
(Becker 1992: 293)
1934 ordnete der Präsident der Reichskammer der bildenden Künste die neuen Wettbewerbsregeln an, in welchen z. B stand, dass die Mitglieder der Reichskammer nicht an Wettbewerben teilnehmen durften, die den Grundsätzen von damals nicht entsprachen. (Becker 1992: 231)
Regelmäßig gab es Rechtsfragen zum Wettbewerbswesen, aber da die Wettbewerbsordnungen keine Rechtsnormen darstellen, erwies sich die Anfechtung von Regelverstößen als äußerst schwierig. (Becker 1992: 236)
Zugangsbeschränkungen:
In Zeiten des Nationalsozialismus griff Adolf Hitler sehr stark in das Wettbewerbsgeschehen ein. Ihm gefiel die Rolle des obersten Bauherrn und Kunstrichters. 1937 bei einem Wettbewerb für die neue Berliner Hochschulstadt war die Teilnahme für „alle Deutschen“ offen, „die sich berufen fühlen, einen Beitrag zu dieser weitgreifenden Planung zu leisten“.
Und damit die Entscheidung so verläuft wie er es geplant hatte, wurde nur er als Preisrichter angegeben: „Die Entscheidung über die Wettbewerbsarbeiten wird der Führer und Reichskanzler treffen. Ihm steht der Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt zur Seite“. (Becker 1992: 235)
Eines der Voraussetzungen vor allem in den städtebaulichen Wettbewerben war, dass die Teilnehmer über genaue Ortskenntnisse verfügten. Ortsfremde Architekten konnten von der Teilnahme ausgeschlossen werden, denn oft waren Ortsbesichtigungen wegen der kurzen Bearbeitungszeit nicht möglich. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können, haben die Teilnehmer mit den Ortsansässigen zusammengearbeitet. (Becker 1992: 254)
Ablauf und Prinzipien:
Das gesamte Auslobungsverfahren ist an die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Verbot der Diskriminierung gebunden, unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auslobenden handelt. Jede Entscheidung des Auslobenden oder der Preisrichter wird an diesen drei Anforderungen gemessen. (Diercks-Oppler 2013: 33)
Alle Regeln für derartige Wettbewerbe beruhen auf 1867 bereits definierten Grundsätzen und Prinzipien und sind bis heute gültig geblieben.
Die Grundsätze beinhalten:
- die Gleichbehandlung aller Teilnehmer im Wettbewerb, auch im Bewerbungsverfahren
- klare und eindeutige Aufgabenstellung
- angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
- kompetentes Preisgericht
- die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
- das Auftragsversprechen
Die Grundsätze helfen dem Auftraggeber und Auftragnehmer in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren auf faire und partnerschaftliche Weise zueinander zu finden.
(Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2013: 3)
Mit der Durchführung eines Wettbewerbs erhält der Auslobende in der Regel hoch qualitative Projekte und findet dazu noch einen möglichen Partner, der das Projekt realisiert. Der Teilnehmer erhält dafür eine objektive Beurteilung seiner Arbeit durch ein Preisgericht. Außerdem besteht die Möglichkeit einen Preis, einen Ankauf oder einen Auftrag der Planleistungen für die erbrachte Wettbewerbsleistung zu erhalten.
Die Vorbereitung eines Auslobungsverfahrens ist sehr wichtig für den Erfolg und Qualität des Auslobungsverfahrens und muss deswegen sehr gut vorbereitet werden. Zuerst müssen die Planungsziele formuliert werden. Es muss analysiert und geklärt werden welche Absichten und Vorstellungen der Auslober vom Projekt hat.
Zusammen mit der Architekten- und Stadtplanerkammer wird die Aufgabenstellung entwickelt und es werden Anforderungen definiert. Punkte wie Funktionalität, Nutzung, Gestaltung gehören dazu. Es wird über die Wahl des Verfahrens entschieden, welches die Aufgaben gut löst und die Ziele erreicht. Qualifikation der Teilnehmer und Preisrichter wird aus den Aufgaben und Zielen abgeleitet. Unteranderem wird noch die Art und Umfang der Beauftragung festgelegt uvm.
Danach wird die Wettbewerbsart festgelegt, indem zwischen offenen, nichtoffenen, mehrphasigen oder kooperativen Verfahren entschieden wird. Nun beginnt die Vorbereitung der Auslobung. In der Regel wird hier der Auslober von einem beauftragten Planungsbüro oder einer Behörde betreut.
Die Auslobung besteht aus drei Teilen A, B und C.
Teil A beinhaltet die Auslobung des Wettbewerbs, den Gegenstand des Wettbewerbs, Art und Durchführung, Wettbewerbsleistungen und Wettbewerbsbedingungen. In den Wettbewerbsbedingungen wird z. B geregelt, wer teilberechtigt ist, wie und nach welcher Qualifikation die Teilnehmer ausgewählt werden, wie das Preisgericht besetzt wird, nach welchen Kriterien die Arbeiten beurteilt und gewertet werden und welche Leistungen von den Teilnehmern gefordert werden.
Teil B beinhaltet die Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe, Anlass, Zweck und Ziele des Wettbewerbs, verbindliche Anforderungen und Vorgaben. Es werden Anforderungen zur Nutzung, Funktion und dem Raumprogramm gemacht. Die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs werden ausführlich erläutert, sowie das Grundstück und die allgemeine Situation werden analysiert.
Teil C beinhaltet Anlagen mit sämtlichen Bild-, Plan- und Modellunterlagen sowie Gutachten, Verfassererklärung und die Berechnungsformblätter.
Der Auslobungstext wird von der zuständigen Architektenkammer abgestimmt und mit den Richtlinien überprüft.
Nach der Überprüfung wird der Wettbewerb von der Architektenkammer registriert und erhält eine Nummer. Die Auslobung wird auch den Preisrichtern und ihren Stellvertretern zugeschickt, um ggf. Einwände zu klären.
„Die Auslobung soll im Einzelnen folgende Angaben enthalten:
1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs;
2. die Bezeichnung des Auslobers und seiner Vertretung;
3. die Angabe der Registriernummer bei der zuständigen Architekten- und Ingenieurkammer der jeweiligen Bundesländer;
4. Gegenstand und Art des Wettbewerbs;
5. den Zulassungsbereich;
6. die Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe;
7. bei interdisziplinären Wettbewerben die erforderlichen Fachbeiträge mit ihren jeweiligen Anforderungen;
8. die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbes;
9. die Teilnahmeberechtigung;
10. die Namen von außerhalb des Zulassungsbereiches eingeladenen Teilnehmern, ggf. die Namen aller Teilnehmer;
11. die Namen der Preisrichter, stellvertretenden Preisrichter, Vorprüfer und Sachverständigen unter Angabe des Geschäfts- oder Dienstsitzes;
12. die Schutzgebühr und die Frist, bis zu deren Ablauf die unbeschädigten Wettbewerbsunterlagen zur Erstattung der Schutzgebühr zurückgegeben sein müssen;
13. den Einlieferungstermin; die Art der Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeit und die Anschrift für die Ablieferung der Wettbewerbsarbeit;
14. die Termine für Rückfragen; Antworten und Kolloquien;
15. die geforderten Wettbewerbsleistungen;
16. die als bindend bezeichneten Vorgaben sowie die Anregungen des Auslobers;
17. die für das Preisgericht bindenden Beurteilungskriterien;
18. die Anzahl und Höhe der Preise, Anerkennungen und ggf. Aufwandsentschädigungen;
19. die Wettbewerbsbedingungen mit dem Hinweis darauf, dass die Auslobung nach dieser Richtlinie erfolgt;
20. den Inhalt der Erklärung der Wettbewerbsteilnehmer;
21. die Sprache, in welcher der Wettbewerb durchgeführt wird und in der ggf. die weitere Planung erfolgt;
22. die für die Lösung der Wettbewerbsaufgabe maßgeblichen Rechtsgrundlagen und technischen Regelwerke;
23. Art, Umfang und allgemeine Bedingungen der vorgesehenen Beauftragung einer oder mehrerer Preisträger sowie die Honorarzone,
[...]