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Gesetztexte der frühen Neuzeit

Titel: Gesetztexte der frühen Neuzeit

Referat (Ausarbeitung) , 2004 , 18 Seiten , Note: 2+

Autor:in: Nils Priewe (Autor:in)

Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Referatsausarbeitung soll einen Überblick über die Entwicklung von Rechtstexten in und vor der frühen Neuzeit geben und die charakteristischen Veränderungen im Vergleich zum Mittelalter und der Antike aufzeigen. Die frühe Neuzeit bezeichnet die Übergangsphase vom Mittelalter zur Neuzeit, wobei eine klare Abgrenzung nicht möglich ist, da die Übergangsphasen fließend sind. Manche Belege für einen Paradigmenwechsel in Form und Inhalt von Rechtstexten liegen sogar vor dem 12. Jahrhundert und andere stammen aus der Zeit nach dem 13. Jahrhundert.
In der frühen Neuzeit steigen die Schriftkenntnisse der deutschen Sprachgemeinschaften an. Ein Beleg dafür ist in der Ausweitung der Textsorten zu erkennen, z.B. durch die Einführung der Prosa in die deutsche Literatur (erster Prosaroman ist der „Lanzelet“), aber auch bei Gesetzestexten. Eike von Repgow verfasst den Sachsenspiegel, eine in Prosa geschriebene Rechtssatzung. Ihm folgen der Schwabenspiegel und der Deutschenspiegel. Der Mainzer Reichslandfrieden von 1235 ist die erste bedeutende Reichsurkunde, die in deutscher Sprache verfasst wird.
Der Grad der Verbreitung und Anerkennung von Schriftstücken oder die verbreitete Kenntnis der Schrift lässt sich als Merkmal für die Zivilisationsstufe einer Kultur heranziehen. . „Das Vorhandensein von Urkunden und Briefen ist ein Zeugnis für eine bestimmte Zivilisationsstufe, in der die Verschriftlichung von Maßnahmen des menschlichen Gemeinschaftslebens es ermöglicht, die Situationsgebundenheit des mündlichen sprachlichen Handelns zu überwinden“ (Bernd Steinbauer: Rechtsakt und Sprechakt – Pragmalinguistische Untersuchungen zu deutschsprachigen Urkunden des 13. Jahrhunderts).

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.2 Gesetzestexte der Antike und des Mittelalters

2.1 Formen der schriftlichen Rechtssicherung bis zur frühen Neuzeit

Traditionsnotizen / Traditionsbücher

Siegelurkunden

Urbar

Stadtbücher / Ratsbücher

Grundbücher

Chirographierung

2.2 Rechtsmythische Elemente der Rechtssprechung

2.3 Anfänge einer rechtsrealistischen Rechtssprechung

2.3.1 Rechtsrealität und Urkunden

2.4 Die Struktur deutscher Urkunden der frühen Neuzeit

3. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung von Rechtstexten, wobei der Fokus auf dem Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit liegt. Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich durch den Paradigmenwechsel von rechtsmythisch geprägten, mündlichen Rechtshandlungen hin zu einer rechtsrealistischen, schriftlich fixierten Dokumentation eine neue Qualität der Rechtssprache und des Rechtsverständnisses herausbildete.

  • Evolution der schriftlichen Rechtssicherung (von Traditionsbüchern zu Urkunden).
  • Transformation von rechtsmythischen und magischen Elementen im Gerichtswesen.
  • Die zunehmende Bedeutung von Beweislast, Tatzeugen und Faktenorientierung.
  • Der Ablösungsprozess der lateinischen durch die deutsche Rechtssprache.
  • Strukturelle und syntaktische Charakteristika frühneuzeitlicher Urkunden.

Auszug aus dem Buch

2.3 Anfänge einer rechtsrealistischen Rechtssprechung

Wie dargestellt wurde, können bei den oral geprägten deutschen Sprachgemeinschaften schriftliche Rechtsvorgänge nur eine geringe Bedeutung gespielt haben. Die unorganisierte Lebensweise dieser Gemeinschaften, wo jede noch so kleine Stadt, jedes Graf- oder Herzogtum eine eigene Rechtssprechung verfolgt, begünstigt hierbei die mündlich vollzogene Rechtshandlung. Es fehlt die ordnende Einheit oder Instanz, die heute der Staat übernimmt.

Im 12./13. Jahrhundert beginnt sich das Rechtswesen jedoch allmählich zu verändern, indem mehr Rechtsrealität, das bedeutet z.B. die Verurteilung eines Verbrechens aufgrund von Beweisen, Tatzeugen und Fakten, in das Rechtswesen dringt.

Ein wichtiger Beleg für diese Entwicklung ist die Verkündung des Mainzer Reichslandfriedens 1235 durch Kaiser Wilhelm II., des ersten Gesetzes in deutscher Sprache. Hier findet sich „ein Passus, daß auch Geächtete und Exkommunizierte zeugen dürfen bei freiem Geleit,“ was im Mittelalter noch undenkbar ist. Dieses Gesetz, das in dem in Kleinstaate zersplitterten Römischen Reich Deutscher Nation länderübergreifende Geltung beansprucht, kommt somit der modernen Ansicht „vor dem Gesetz ist jeder gleich“ nahe. Doch ist es mit dem modernen Anspruch noch nicht identisch, da es immer noch ständische Einschränkungen machte. So konnte z.B. ein Bauer nicht gegen einen Adeligen zeugen. Trotzdem lässt sich wieder - allein schon aus der Tatsache, dass solch ein Gesetz überhaupt schriftlich fixiert und erlassen wird - die Tendenz zu einer der modernen Rechtssprechung ähnlicheren Rechtsverfolgung erkennen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik der Rechtstexte des Mittelalters und der frühen Neuzeit ein und definiert den zeitlichen Untersuchungsrahmen.

1.2 Gesetzestexte der Antike und des Mittelalters: Dieser Abschnitt beleuchtet den Anstieg der Schriftkenntnisse und die Etablierung bedeutender Rechtstexte wie des Sachsenspiegels.

2.1 Formen der schriftlichen Rechtssicherung bis zur frühen Neuzeit: Es werden verschiedene Dokumententypen wie Traditionsbücher, Siegelurkunden und Urbare sowie deren Funktionen zur Sicherung von Rechtsbesitz vorgestellt.

2.2 Rechtsmythische Elemente der Rechtssprechung: Das Kapitel analysiert die Rolle von Eiden, Gottesurteilen und rituellen Praktiken im mittelalterlichen Rechtssystem.

2.3 Anfänge einer rechtsrealistischen Rechtssprechung: Hier wird der Übergang zu einer evidenzbasierten Rechtsprechung durch Zeugenaussagen und schriftliche Fixierungen beschrieben.

2.3.1 Rechtsrealität und Urkunden: Dieser Unterpunkt untersucht die wachsende Bedeutung der Urkunde als rechtsrelevantes Beweisdokument.

2.4 Die Struktur deutscher Urkunden der frühen Neuzeit: Es wird der Wandel hin zu faktischeren und prägnanteren Urkundenstrukturen in der frühen Neuzeit dargelegt.

3. Schluss: Der Schluss fasst den Paradigmenwechsel zusammen und betont die Etablierung der Urkunde als modernes Rechtsinstrument.

Schlüsselwörter

Rechtsgeschichte, frühe Neuzeit, Mittelalter, Rechtstexte, Urkunden, Rechtsrealität, Rechtsmystik, Rechtssprache, Beweisführung, Schriftlichkeit, Rechtssprechung, Gesetzestexte, Paradigmenwechsel, Traditionsbücher, Kaufverträge.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Entwicklung und Veränderung von Rechtstexten und Rechtsformen beim Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die Abkehr von rechtsmythischen Handlungen, die Entwicklung von Urkundenformen und die Bedeutung der steigenden Schriftlichkeit.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, den Paradigmenwechsel im Rechtswesen aufzuzeigen, insbesondere den Übergang von mündlich-ritueller Rechtsprechung zu einer schriftlich-rechtsrealistischen Dokumentation.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine strukturanalytische Untersuchung historischer Quellen und Rechtstexte im Kontext ihrer jeweiligen Zeit.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse verschiedener Formen der Rechtssicherung, die Bedeutung der Rechtsmystik und den Prozess, wie die deutschsprachige Urkunde die lateinische Form ablöste.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Rechtsgeschichte, Urkunden, Rechtsrealität, Rechtsmystik und frühe Neuzeit sind die zentralen Begriffe.

Wie unterschied sich die lateinische Urkunde von der späteren deutschsprachigen Form?

Die lateinische Urkunde war oft stark von rituellen Grußformeln und einer ausschweifenden Sprache geprägt, während die deutschsprachige Urkunde stärker auf Fakten und rechtsrelevante Inhalte fokussierte.

Welche Rolle spielten Gottesurteile im mittelalterlichen Rechtssystem?

Sie dienten als Beweismittel in Fällen, in denen menschliche Erkenntnis nicht ausreichte, und spiegeln die Verwobenheit des Rechts mit mythisch-religiösen Vorstellungen wider.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Gesetztexte der frühen Neuzeit
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Texte der frühen Neuzeit
Note
2+
Autor
Nils Priewe (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
18
Katalognummer
V41503
ISBN (eBook)
9783638397483
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gesetztexte Neuzeit Texte Neuzeit
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Nils Priewe (Autor:in), 2004, Gesetztexte der frühen Neuzeit, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/41503
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Leseprobe aus  18  Seiten
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