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Videoüberwachung. Lösung zur Gefahrenabwehr oder der nur eine Verlagerung der Kriminalität?

Title: Videoüberwachung. Lösung zur Gefahrenabwehr oder der nur eine Verlagerung der Kriminalität?

Seminar Paper , 2017 , 17 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Liane Stolz (Author)

Sociology - Law and Delinquency

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Ein Anschlag jagt den nächsten. Einer Straftat folgt die nächste. Nach jedem Delikt geht die Diskussion um die Videoüberwachung erneut von vorne los. Die Politik fordert seit langem eine schärfere Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, um Straftaten vorzubeugen. So fordert auch die SPD einen stärkeren Gebrauch von Videoüberwachung, um dem Terror ein Ende zu setzen. Auch Wolfgang Schäuble forderte schon 2006 die Ausweitung der Videoüberwachung zum Schutz vor Straftaten.

Die Frage ist, ob ein Ende des Terrors durch Videoüberwachung zu erreichen ist. Videoüberwachung soll nicht nur die Begehung von Straftaten verhindern, sondern auch psychologische Aspekte aufgreifen. Dazu gehört, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu steigern. Dem steht jedoch die Angst eines Überwachungsstaates entgegen, welches die Grundrechtsausübung der Bürger beschränken würde. Andere sind der Meinung, eine Videoüberwachung führe nicht zu mehr Sicherheit, sondern wiege lediglich den Bürger in Sicherheit und würde den Personalmangel der Polizei verschleiern. Zudem wird bezweifelt, ob eine Überwachung allein den Effekt einer Kriminalitätsverlagerung, also einen Verdrängungseffekt, bewirke. Zusammengefasst stellt sich somit die Frage, ob Videoüberwachung – politisch gewünscht – ein taugliches Mittel zur Gefahrenabwehr ist.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Gesetzliche Grundlage zur Videoüberwachung

III. Wie weit darf gegangen werden? Gefahrenabwehr vs. Grundrechtsschutz!

IV. Videoüberwachung – Ein taugliches Mittel zur Gefahrenabwehr?

V. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Wirksamkeit und Zulässigkeit polizeilicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob Videoüberwachung ein taugliches Mittel zur Gefahrenabwehr darstellt oder ob sie primär zu einer räumlichen Verlagerung der Kriminalität führt, während gleichzeitig grundrechtliche Bedenken abgewogen werden müssen.

  • Rechtliche Ermächtigungsgrundlagen der Videoüberwachung (§ 15a PolG NRW)
  • Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und Grundrechtsschutz
  • Kosten-Nutzen-Analyse und Abschreckungspotenzial von Überwachungstechnologien
  • Phänomen der Kriminalitätsverlagerung (geografisch vs. funktional)

Auszug aus dem Buch

III. WIE WEIT DARF GEGANGEN WERDEN? GEFAHRENABWEHR VS. GRUNDRECHTSSCHUTZ!

Der Dreh- und Angelpunkt dieser Fragestellung beläuft sich auf den Artikel 20 III Grundgesetzt (GG) – dem dort gefestigten Rechtsstaatsprinzip. Dieser besagt, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.

Aus dieser Bindung ergibt sich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, wenn die Exekutive – also die vollziehende Gewalt – in die Grundrechte Dritte eingreift. Auch die zulässigen Rechtsfolgen müssen laut Artikel 20 III GG der Ermächtigungsnorm zu entnehmen sein und ihre individuelle Anwendung ist von Fall zu Fall neu zu prüfen im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Zur Verhütung und vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten ist die Polizei originär gemäß § 1 I S. 1 und S. 2 PolG NRW i.V.m. §§ 10, 11 I POG NRW zuständig und somit ist sie verpflichtet zur Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die aktuelle gesellschaftspolitische Diskussion über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ein und beleuchtet die konträren Positionen zwischen Sicherheitsgewinn und Überwachungsangst.

II. Gesetzliche Grundlage zur Videoüberwachung: Hier werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen sowie die konkrete Ermächtigungsgrundlage des § 15a PolG NRW erläutert, die den Einsatz optisch-technischer Mittel durch die Polizei regelt.

III. Wie weit darf gegangen werden? Gefahrenabwehr vs. Grundrechtsschutz!: Dieser Abschnitt analysiert das Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr und dem Schutz individueller Grundrechte, insbesondere der informationellen Selbstbestimmung.

IV. Videoüberwachung – Ein taugliches Mittel zur Gefahrenabwehr?: In diesem Kapitel wird kritisch geprüft, ob Videoüberwachung durch Abschreckung tatsächlich Kriminalität verhindert oder lediglich eine Verlagerung der Straftaten an andere Orte bewirkt.

V. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass Videoüberwachung trotz der Kritik ein taugliches Mittel zur Gefahrenabwehr sein kann, sofern sie einen Teil der potenziellen Täter von der Tat abhält.

Schlüsselwörter

Videoüberwachung, Gefahrenabwehr, Polizeigesetz, Grundrechtsschutz, Kriminalitätsverlagerung, Rechtsstaatsprinzip, Verhältnismäßigkeit, informationelle Selbstbestimmung, Kriminalitätsprävention, Sicherheitsgefühl, öffentliche Räume, Straftaten

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die Wirksamkeit und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der polizeilichen Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die gesetzlichen Befugnisse der Polizei, die Abwägung zwischen Sicherheit und Grundrechten sowie die Evaluation der abschreckenden Wirkung von Videokameras.

Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?

Die Arbeit geht der Frage nach, ob Videoüberwachung ein taugliches Instrument zur Gefahrenabwehr darstellt oder ob sie lediglich zur Verlagerung von Kriminalität führt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, Verwaltungsvorschriften, Rechtsprechung und Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der gesetzlichen Grundlagen, die Abwägung zwischen polizeilichen Befugnissen und Grundrechten sowie die Diskussion zur Wirksamkeit der Kriminalitätsprävention.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Videoüberwachung, Gefahrenabwehr, Verhältnismäßigkeit und Kriminalitätsverlagerung charakterisiert.

Was besagt das Rechtsstaatsprinzip in diesem Kontext?

Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 III GG bindet die Polizei bei der Videoüberwachung an strikte gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen, um Willkür zu verhindern.

Warum wird die Kriminalitätsverlagerung kritisch diskutiert?

Die Verlagerung ist kritisch, weil sie das Problem der Kriminalität nicht löst, sondern lediglich an unüberwachte Orte verschiebt, was den präventiven Nutzen der Überwachung in Frage stellt.

Welche Rolle spielt die informationelle Selbstbestimmung?

Sie ist das am häufigsten tangierte Grundrecht, da Bürger durch die dauerhafte Überwachung ihr Verhalten aus Angst vor Entdeckung unbewusst verändern könnten.

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Details

Title
Videoüberwachung. Lösung zur Gefahrenabwehr oder der nur eine Verlagerung der Kriminalität?
College
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia Bielefeld
Grade
1,0
Author
Liane Stolz (Author)
Publication Year
2017
Pages
17
Catalog Number
V413164
ISBN (eBook)
9783668648425
ISBN (Book)
9783668648432
Language
German
Tags
Videoüberwachung rechtliche Grenzen Ausweitung einer Videoüberwachung Gefahrenabwehr Gefahrenabwehrende Maßnahme
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Liane Stolz (Author), 2017, Videoüberwachung. Lösung zur Gefahrenabwehr oder der nur eine Verlagerung der Kriminalität?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/413164
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