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Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz

Titel: Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz

Hausarbeit , 2005 , 28 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Tina Kriebler (Autor:in)

BWL - Bank, Börse, Versicherung

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Am 12. Oktober 2004 ist die Umsetzungsfrist für die europäische Marktmissbrauchslinie abgelaufen. Bis dahin musste Deutschland sein
Wertpapierhandelsrecht an die europäischen Vorgaben angepasst haben. Hierzu ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) formuliert worden. Das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes ist Ende Oktober 2004 in Kraft getreten. Neben dem Wertpapierhandelsgesetz wurden auch Teile des Verkaufsprospektgesetzes, sowie geringfügig das Börsengesetz, die Änderungen der WpÜG-Angebotsverordnung und die Grundstücksverkehrsordnung geändert. Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz zielt, wie der Name schon sagt, darauf ab, den Schutz der Anleger zu verbessern und eine Angleichung des deutschen Rechtes an das europäische Recht zu erreichen. Ein einheitliches System bezüglich Insiderhandel und Marktmanipulation zu schaffen und hierdurch das Vertrauen in die Kapitalmärkte zu stärken streben die Gesetzesmacher an. Grundlage der im Anlegerschutzverbesserungsgesetz getroffenen Entscheidungen ist die Erkenntnis, dass ein innereuropäischer Finanz- und Wertpapiermarkt nur dann optimal funktionsfähig ist, wenn er aufrichtig und transparent ist. Die Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes greifen insbesondere auf das neue Insiderrecht sowie die Neuregelung der Ad-hoc-Publizitäten durch, womit sich auch diese Hausarbeit beschäftigt. Des weiteren regelt das Anlegerschutzverbesserungsgesetz, soweit es in das Wertpapierhandelsgesetz integriert wird, dass Emittenten zukünftig Insiderverzeichnisse zu führen haben (§ 15 b AnSVG). Es wird eine Anzeigepflicht Privater bei Verdacht von Insider-Geschäften eingeführt (§ 10 AnSVG). Außerdem wurde der Anwendungsbereich der meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte erweitert (Directors Dealings, § 15 a AnSVG) und die Regeln über die Marktpreismanipulation wurden ausgedehnt (§ 20 a AnSVG).

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das neue Insiderrecht nach dem AnSVG

2.1 Erweiterte Definition der Insiderpapiere § 12 AnSVG

2.2 Erweiterte Definition der Insiderinformation § 13 AnSVG

2.2.1 Tatbestandsmerkmal „Insiderinformation“

2.2.2 Tatbestandsmerkmal "konkrete Information über Umstände"

2.2.3 Tatbestandsmerkmal "nicht öffentlich bekannt"

2.2.4 Tatbestandsmerkmal "Umstände, die sich auf den Emittenten oder das Insiderpapier selbst beziehen"

2.2.5 Tatbestandsmerkmal "Kursbeeinflussungsmerkmal"

2.3 Erweiterung des Begriffs der Insider

2.4 Verbot von Insidergeschäften § 14 AnSVG

2.5 Rechtsfolgen beim Verstoß gegen Insidergeschäfte

3 Die neue Ad-hoc-Publizität

3.1 Reguläre Ad-hoc-Publizität nach § 15 Absatz 1 Satz 1 AnSVG

3.1.1 Unmittelbarer Emittentenbezug

3.1.2 Mittelbarer Emittentenbezug

3.2 Spezielle Ad-hoc-Publizität nach § 15 Absatz 1 Satz 3 AnSVG

3.3 Aufschub der Ad-hoc-Publizität nach § 15 Absatz 3 AnSVG

3.4 Form, Aufbau und Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung

3.4.1 Angaben zum Emittenten und dessen Finanzinstrumenten

3.4.2 Angabe der Insiderinformation

3.4.3 Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung

3.5 Entscheidungsfindung im Rahmen der nach § 15 AnSVG bestehenden Verpflichtungen

3.6 Rechtsfolgen beim Verstoß gegen die Pflichten aus der Ad-hoc Publizität

4 Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) eingeführten Neuerungen im deutschen Kapitalmarktrecht, insbesondere im Hinblick auf das Insiderrecht und die Ad-hoc-Publizität, um die neuen gesetzlichen Anforderungen an Emittenten und das System der Markttransparenz zu untersuchen.

  • Reform des Insiderrechts und Definition der Insiderinformation
  • Verschärfung des Verbots von Insidergeschäften
  • Neuregelung der Ad-hoc-Publizitätspflichten
  • Möglichkeiten und Voraussetzungen für den Aufschub der Ad-hoc-Publizität
  • Rechtsfolgen bei Verstößen gegen gesetzliche Pflichten

Auszug aus dem Buch

2.2.2 Tatbestandsmerkmal "konkrete Information über Umstände"

Der Begriff „Umstand“ umfasst zum einen Tatsachen, d. h. alle der äußeren Wahrnehmung zugänglichen Geschehnisse, aber auch Werturteile, Meinungsäußerungen, Einschätzungen, Prognosen und teilweise sogar Gerüchte.

Die „Umstände“ müssen bestimmbar und von einer gewissen Seriosität sein. Es ist daher zu untersuchen, ob sich der Umstand auf eine Grundlage stützt, die als realistisch angesehen werden kann. Für die in der Zukunft liegenden Umstände reicht es aus, wenn ihr Eintreten wahrscheinlich ist, z. B. wie das bei Ankündigungen von Kapitalerhöhungen der Fall sein könnte. Auf Grund von wahrscheinlich zutreffenden, aber nicht öffentlich bekannten Gerüchten zu handeln, kann daher verboten sein. Muss es aber nicht, denn besonders schwierig scheint die Abgrenzung von Gerüchten und konkreten Informationen zu sein. Nach der Gesetzesbegründung geht es dabei um ein Problem der Eintrittswahrscheinlichkeit und damit der Anwendung des § 13 Absatz 1 Satz 3 AnSVG. Märkte reagieren nun einmal auf Gerüchte und verständige Anleger werden Gerüchte in ihre Anlageüberlegungen einbeziehen. Aber Gerüchte betreffen oft vermeintlich bereits eingetretene Umstände (X hat eine neue Rohstoffquelle entdeckt; Y hat darauf ein neues Produkt entwickelt) und § 13 Absatz 1 Satz 3 AnSVG ist auf Gerüchte als Insiderinformation somit nicht anwendbar. Eine Abgrenzung zwischen Informationen über zukünftige Umstände einerseits und Gerüchten andererseits anhand des Merkmals der Eintrittswahrscheinlichkeit verbietet sich, weil die Gerüchte bereits eingetretene Umstände betreffen können.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung erläutert den Hintergrund des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) als Reaktion auf europäische Richtlinien zur Stärkung der Markttransparenz und des Anlegerschutzes.

2 Das neue Insiderrecht nach dem AnSVG: Dieses Kapitel erläutert die erweiterten Definitionen von Insiderpapieren und -informationen sowie die Verschärfung der Verbotsnormen und deren Rechtsfolgen.

3 Die neue Ad-hoc-Publizität: Der Hauptteil beschreibt die Neuregelung der Publizitätspflichten, die Voraussetzungen für Ad-hoc-Meldungen sowie die Bedingungen für einen rechtmäßigen Aufschub.

4 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert die wesentlichen Änderungen durch das AnSVG und hebt die gestiegene Eigenverantwortung der Emittenten hervor.

Schlüsselwörter

Anlegerschutzverbesserungsgesetz, AnSVG, Insiderrecht, Insiderinformation, Insiderpapiere, Ad-hoc-Publizität, Marktmanipulation, Kapitalmarkt, Transparenz, BaFin, Wertpapierhandelsgesetz, Emittenten, Publizitätspflicht, Insidergeschäfte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Änderungen durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) im Bereich des deutschen Kapitalmarktrechts.

Welche sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das neu definierte Insiderrecht sowie die überarbeiteten Pflichten zur Ad-hoc-Publizität für börsennotierte Unternehmen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es aufzuzeigen, wie das AnSVG die Markttransparenz durch präzisere Insider-Definitionen und erweiterte Meldepflichten erhöhen soll.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzestexten, der Gesetzesbegründung sowie relevanter Fachliteratur und Richtlinien.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der Insider-Definitionen, die Verbotsnormen, die Pflichten zur Ad-hoc-Publizität und die spezifischen Rechtsfolgen bei Verstößen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie AnSVG, Insiderinformation, Ad-hoc-Publizität und Kapitalmarkttransparenz definiert.

Wie unterscheidet sich die neue „Verwendung“ von der alten „Ausnutzung“?

Der Begriff „Verwendung“ ersetzt das „Ausnutzen“, um die Beweisführung zu vereinfachen, da nun kein spezifisch subjektives Handeln mehr nachgewiesen werden muss, sobald Insiderwissen vorliegt.

Wann ist ein Aufschub der Ad-hoc-Publizität zulässig?

Ein Aufschub ist zulässig, wenn er zum Schutz berechtigter Interessen des Emittenten erforderlich ist, keine Irreführung der Öffentlichkeit droht und die Vertraulichkeit gewährleistet werden kann.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz
Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln  (Fachhochschule)
Veranstaltung
Wirtschaftsrecht
Note
1,7
Autor
Tina Kriebler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
28
Katalognummer
V40871
ISBN (eBook)
9783638392808
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anlegerschutzverbesserungsgesetz Wirtschaftsrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Tina Kriebler (Autor:in), 2005, Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/40871
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Leseprobe aus  28  Seiten
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