Die moderne Auffassung von der politischen Kultur des antiken Griechenlands ist heute fast ausschließlich vom Bild des Polisstaates geprägt. Dass sich – zunächst zeitgleich zur Blüte der Polis-Demokratie im 5. und 4. Jahrhundert v.Chr., alsdann speziell in der Epoche des Hellenismus und v.a. im politisch-historischen Geschehen des 3. und 2. Jahrhunderts v.Chr. – auch hochentwickelte Formen föderalstaatlicher Verfassungsordnungen herausgebildet haben, ist außerhalb der althistorischen Fachwissenschaft hingegen weithin unbekannt. Dass die gegenwärtige Vorstellung von der politischen Kultur des antiken Hellas so absolut vom Polisverband geprägt ist, hat mehrere Ursachen, denen hier jedoch nicht nachgegangen werden kann . Ein allgemeines Anliegen dieser Arbeit ist es daher zu zeigen, über welch z.T. ausgeprägte Institutionalisierung bereits die antiken Bundesstaaten verfügten.
Im Speziellen soll es dem Verfasser in dieser Arbeit aber darum gehen, eine systematische Analyse der bundesstaatlichen Struktur des Boiotischen Bundes im 5. bzw. 4. Jahrhundert v.Chr. durchzuführen. Interessant ist diesbezüglich die Tatsache, dass wir es im benannten Zeitraum nicht mit einem, sondern mit zwei, von der politischen Struktur her unterschiedlichen Bünden zu tun haben. Der erste Boiotische Bund existierte im Zeitraum von 447/6 bis zum sogenannten Königsfrieden 386 v.Chr. Der zweite Bund bildete sich ab 379/8 heraus und blieb in nahezu unveränderter Form bis zur Zerstörung der Stadt Theben im Jahre 335 v.Chr. bestehen .
Der Chronologie folgend, wird der Verfasser zunächst den ersten Bund mit seinen bundesstaatlichen Institutionen vorstellen. Auf der Grundlage der politischen Binnenstruktur wird eine systematische Analyse der relevanten Institutionen des Koinóns durchgeführt. Analog hierzu wird im Anschluss daran der zweite Bund charakterisiert und analysiert werden. Darüber hinaus wird an dieser Stelle speziell über die bestehenden Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Bünde zu sprechen sein. Vor der eigentlichen Analyse der beiden Bünde erweisen sich zudem einige historische Bemerkungen zur Verlaufsgeschichte als hilfreich.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Der Boiotische Bund von 447/6 bis zum Königsfrieden 386 v.Chr.
2.1. Die politische Entwicklung in Boiotien bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts v.Chr.
2.2. Charakter und Organisation des Bundes
2.3. Die politische Struktur der Bundesstädte
2.4. Der Bundesrat
2.5. Die Boiotarchen
2.6. Rechtssystem, Finanzwesen und Heeresstruktur des Bundes
3. Der Boiotische Bund von seiner Neugründung 379/8 bis zur Zerstörung Thebens 335 v.Chr.
3.1. Von der Auflösung des Bundes 386 v.Chr. bis zur Neugründung
3.2. Charakter und Organisation des Bundes
3.3. Die Primärversammlung
3.4. Die Boiotarchen
3.5. Rechtssystem, Finanzwesen und Heeresstruktur des Bundes
4. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert systematisch die bundesstaatlichen Strukturen des Boiotischen Bundes im 5. und 4. Jahrhundert v.Chr. Ziel ist es, die Entwicklung von zwei strukturell unterschiedlichen Bundesstaaten aufzuzeigen und die Rolle Thebens im Kontext ihrer Organisation zu untersuchen.
- Politische Entwicklung und Struktur des ersten Boiotischen Bundes (447/6–386 v.Chr.)
- Untersuchung der Institutionen Bundesrat, Boiotarchen und Bundesheer
- Analyse des zweiten Boiotischen Bundes (ab 379/8 v.Chr.) als demokratische Entität
- Vergleich der oligarchischen Verfassung des ersten Bundes mit der demokratischen Ausrichtung des zweiten
- Hegemonialstellung Thebens und deren Einfluss auf die Bundesstruktur
Auszug aus dem Buch
2.2. Charakter und Organisation des Bundes
Bei der Bundesverfassung, welche nach der Schlacht bei Koroneia entstanden ist14, „ ... handelt es sich um die am Besten bezeugte bundesstaatliche Ordnung der vorhellenistischen Epoche.“15. Die Helleniká von Oxyrhýnchos aus der Mitte des 4.Jh. v.Chr. beschreiben eine prinzipiell oligarchisch strukturierte Grundordnung des Boiotischen Bundes. Diese hatte für den Zeitraum zwischen 447 bis 386 v.Chr. Bestand. Genauer gesagt handelte es sich bei dieser Verfassung um eine gemäßigte Oligarchie. Einen Anteil an der Regierung hatten demzufolge jene Bürger, die über ein bestimmtes Vermögen bzw. über einen bestimmten Besitz verfügten, wobei dieser wohl oberhalb des Hoplitenzensus lag16. Zudem geht Beck davon aus, dass es ein zusätzliches Gesetz gab, das Handwerker und Händler vom aktiven Bürgertum ausschloss17.
Mit Hilfe der Helleniká Oxyrhýnchia lässt sich auch die bundesstaatliche Struktur des Boiotischen Bundes entsprechend erfassen. Um in diesem System eine ausgewogene Beteiligung der insgesamt zehn Bundesstädte zu erreichen, wurde das gesamte Bundesgebiet in elf mére18 eingeteilt. Diese Einteilung wählte man, um so eine ausgewogene Beteiligung der Poleis an den Bundesangelegenheiten sicherzustellen. Grundidee dieser territorialen Einteilung des Bundes war das Prinzip der Proportionalität. Die Berechnungsrundlage der Rechte und Pflichten der einzelnen Bundesstädte war dabei nicht die Fläche eines méros, sondern seine Bevölkerungszahl19. Es ging folglich darum, solche geographischen Einheiten zu schaffen, in denen die Zahl der Einwohner annährend homogen war. Aufgrund dessen war es de facto belanglos, dass es mére von unterschiedlicher Größe gab bzw. ob das Gebiet eines méros geographisch zusammenhängend war20.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung: Einführung in die Thematik der föderalen Verfassungsordnungen der griechischen Antike und die Zielsetzung der vergleichenden Analyse zweier Boiotischer Bünde.
2. Der Boiotische Bund von 447/6 bis zum Königsfrieden 386 v.Chr.: Untersuchung der politischen Entstehung, der oligarchischen Verfassungsstruktur sowie der zentralen Institutionen wie Bundesrat, Boiotarchen und Bundesheer.
3. Der Boiotische Bund von seiner Neugründung 379/8 bis zur Zerstörung Thebens 335 v.Chr.: Analyse des Übergangs zum demokratisch geprägten zweiten Bund, der neuen Institutionen und der veränderten Hegemonialverhältnisse.
4. Resümee: Zusammenfassender Vergleich der Unterschiede zwischen oligarchischem und demokratischem Bund unter besonderer Berücksichtigung der Rolle Thebens und der Quellensituation.
Schlüsselwörter
Boiotischer Bund, Theben, antikes Griechenland, Bundesstaat, Koinón, Oligarchie, Demokratie, Boiotarchen, Bundesrat, Primärversammlung, Polis, Syntelie, Proportionalität, Bundesheer, Verfassungsgeschichte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der historischen Untersuchung und vergleichenden Analyse der politischen Strukturen des Boiotischen Bundes im 5. und 4. Jahrhundert v.Chr.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Untersuchung föderaler Strukturen im antiken Hellas, der Aufbau von Bundesorganen und der Einfluss der Stadt Theben auf die politische Entwicklung der Region.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass es bereits in der Antike hoch institutionalisierte Bundesstaaten gab, und die spezifischen Unterschiede zwischen dem ersten (oligarchischen) und dem zweiten (demokratischen) Boiotischen Bund darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine systematische Analyse auf Grundlage antiker literarischer und numismatischer Quellen unter Einbeziehung moderner geschichtswissenschaftlicher Forschungsmeinungen durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Boiotischen Bundes von 447/6 bis 386 v.Chr. und dessen Neugründung ab 379/8 v.Chr., wobei jeweils Organisation, Rechtssystem, Finanzwesen und Militär analysiert werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind Boiotischer Bund, Theben, föderale Struktur, oligarchische bzw. demokratische Verfassung und die Institution der Boiotarchen.
Wie unterscheidet sich die politische Mitbestimmung in den beiden Bünden?
Während im ersten Bund das Bürgerrecht an Besitzklauseln gebunden und oligarchisch strukturiert war, wurde das Bürgerrecht im zweiten Bund ausgeweitet und durch eine demokratische Primärversammlung ersetzt.
Was besagt die Theorie zur "Syntelie-Herrschaft" Thebens im zweiten Bund?
Es wird postuliert, dass Theben neben dem demokratischen Koinón eine zusätzliche Herrschaftsebene durch Syntelien etablierte, wodurch der Bund praktisch wie ein zentralisierter Einheitsstaat fungierte.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Knobbe (Autor:in), 2004, Der Boiotische Bund im fünften und vierten Jahrhundert v. Chr., München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/38925