[...] Früher, etwa zur Entstehungszeit des BGB, diente eine Adoption vorwiegend dazu, „kinderlosen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihren Namen und ihr Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben“ (von Münch, 1992, S.14). Die Adoption diente demzufolge nicht dazu, familienlosen Kindern ein neues Zuhause zu geben, sondern wurde vielmehr von der Vorstellung, „Kinder für Eltern zu suchen“ geprägt (Wiemann, 1991, S. 192). Voraussetzungen für eine Adoption waren nach altem Recht ein relativ hohes Alter (ursprünglich 50 Jahre) und Kinderlosigkeit. Die Annahme kam durch einen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes zustande. Die leibliche Familie des Kindes spielte dabei keine Rolle. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten blieben nach der Annahme weiterhin bestehen, die leiblichen Eltern waren lediglich nicht mehr sorge- und unterhaltspflichtig für ihren Sprößling. Nach heutigem Recht soll eine Adoption nicht mehr „den Fortbestand des Namens und Vermögens sichern“ (Palandt, 54. Aufl., S. 1699), sondern dazu dienen, einem Kind, das bisher ein gesundes Zuhause entbehren mußte, eine Familie zu geben, in der es voll integriert wird. Die Adoption ist demnach in erster Linie ein Mittel der Fürsorge für elternlose und verlassene Kinder. Im Gegensatz zu früher wird sie nach dem Grundsatz, Eltern für ein bestimmtes Kind zu finden, definiert. Seit 1. 1. 1977, dem Wirksamwerden des revidierten Adoptionsrechts, basiert sie auf der Begründung eines Eltern - Kind - Verhältnisses und soll ausschließlich dem Wohl des Kindes dienen. Durch die Neuregelung des Adoptionsgesetzes wurde nicht nur die soziale Stellung des Kindes verbessert, sondern auch die rechtliche. Eine Annahme kommt nicht mehr durch einen „einfachen“ Vertrag zustande, sondern durch einen gerichtlichen Beschluß (Dekretsystem). Außerdem erlöschen mit Ausspruch der Adoption die alten Verwandtschaftsverhältnisse vollständig (Volladoption). „Damit sollen die neuen Eltern und das Kind die Sicherheit erhalten, die für ein gedeihliches Familienleben notwendig ist“ (BT - Drucks 7/3061, S. 2). Im folgenden werde ich kurz die zwei verschiedenen Adoptionsformen vorstellen, die Voraussetzungen und das Zustandekommen einer Annahme ebenso wie eventuelle Auswirkungen einer Adoption erläutern.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die zwei verschiedenen Adoptionsformen
2.1 Inkognito - Adoption
2.2 Offene Adoptionen
3. Voraussetzungen einer Annahme
3.1 Rechtliche Voraussetzungen
3.2 Adoptionspflegeverhältnis als besondere Voraussetzung der Annahme als Kind
4. Zustandekommen einer Adoption
4.1 Adoptionsvermittlungsstellen
4.2 Die Adoptionspflege
4.3 Die richterliche Entscheidung
5. Auswirkungen einer Adoption
5.1 Probleme der Adoptivfamilie
5.2 Psychosoziale Folgen für das Kind
6. Schluß
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Adoption eines minderjährigen Kindes in Deutschland. Ziel ist es, den Prozess der Adoption von den Voraussetzungen bis zur richterlichen Entscheidung zu beleuchten und dabei sowohl die Perspektive der Adoptiveltern als auch die psychologischen Folgen für das betroffene Kind kritisch zu betrachten.
- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für eine Adoption nach BGB
- Differenzierung zwischen Inkognito-Adoption und offener Adoption
- Ablauf und Eignungsprüfung durch Adoptionsvermittlungsstellen
- Die Rolle des Adoptionspflegeverhältnisses zur Kindesentwicklung
- Psychosoziale Auswirkungen und Herausforderungen für Adoptivfamilien
Auszug aus dem Buch
2.1 Inkognito - Adoption
Unter Inkognito - Adoption versteht man Kindesannahmen, bei denen der leibliche Elternteil nicht erfährt, wer seinen Sprößling angenommen hat. Die leiblichen Eltern bzw. die Mutter eines nichtehelichen Kindes willigen sozusagen „auf Treu und Glauben“ (Gerber, 1979, S. 110) in die Adoption ein. Auf Wunsch erhalten sie aber einige Informationen über die Adoptionsbewerber, wie z. B. über ihr Alter, ihre soziale und wirtschaftliche Stellung und über bereits vorhandene Kinder. Name und Anschrift der neuen Familie sowie andere Auskünfte, die zu einer Identifizierung der Adoptiveltern führen könnten, werden ihnen im Fall einer Inkognito - Adoption aber vorenthalten. Konkret angewandt wird die Inkognito - Adoption bei der Erteilung der Einwilligung. Die leiblichen Eltern bzw. die Mutter eines nichtehelichen Kindes willigen nämlich in die Annahme durch den unter Nr. X beim Jugendamt Y aufgeführten Bewerber ein. Mit dieser Form der Annahme soll dem Kind nach der Adoption eine von den leiblichen Eltern ungestörte Entwicklung ermöglicht werden. „Der perfekte Schutz des Inkognito“ (Wiemann, 1991, S. 194) kann jedoch nie völlig garantiert werden. Besonders dann nicht, wenn die Adoption gegen den Willen der leiblichen Eltern / Mutter erfolgt. In solchen Fällen setzen Väter und Mütter nach der Annahme oft alles daran herauszufinden, wo ihr Kind untergebracht ist. Gelingt es ihnen, sind oft störende unerwartete Besuche dieser bei der neuen Familie die Folge. Der Schutz des Inkognito wird gesetzlich durch § 1758 BGB gewährleistet, der besagt, „daß allein die Adoptiveltern bestimmen, inwieweit ihr Kind über seine Adoption informiert wird“ (Wiemann, 1991, S. 195).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Definiert den Begriff der Adoption und skizziert den Wandel vom alten Adoptionsrecht hin zur heutigen kindzentrierten Fürsorgepraxis.
2. Die zwei verschiedenen Adoptionsformen: Unterscheidet zwischen der häufig praktizierten Inkognito-Adoption und der seltenen, offenen Adoptionsform.
3. Voraussetzungen einer Annahme: Erläutert die rechtlichen Anforderungen an Adoptiveltern sowie die Bedeutung des Kindeswohls und des Adoptionspflegeverhältnisses.
4. Zustandekommen einer Adoption: Beschreibt die Aufgaben der Vermittlungsstellen, den Eignungstest der Bewerber und den richterlichen Beschluss.
5. Auswirkungen einer Adoption: Analysiert die Konfliktpotenziale innerhalb der Adoptivfamilie sowie die langfristigen psychosozialen Folgen für das Kind.
6. Schluß: Fasst zusammen, dass die Adoption eine komplexe, öffentliche Aufgabe ist, die sowohl Hoffnungen als auch Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich bringt.
Schlüsselwörter
Adoption, Kindeswohl, Adoptionsrecht, BGB, Adoptionsvermittlung, Inkognito-Adoption, Offene Adoption, Adoptionspflege, Eltern-Kind-Verhältnis, Identitätsprobleme, Sozialarbeit, Jugendamt, Familienrecht, Kindesentwicklung, Vormundschaftsgericht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit behandelt die juristische und soziale Regulierung der Adoption minderjähriger Kinder in Deutschland, eingebettet in den Kontext des geltenden Familienrechts.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die zentralen Themen sind die verschiedenen Adoptionsformen, die rechtlichen Voraussetzungen für Adoptiveltern, der formale Vermittlungsprozess sowie die psychologischen Auswirkungen auf das Adoptivkind.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Adoptionsprozess transparent zu machen und zu zeigen, wie der Gesetzgeber versucht, die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine Literatur- und Rechtsanalyse, die auf Kommentaren zum BGB, fachspezifischer Literatur zur Familiensoziologie und gesetzlichen Bestimmungen (wie AdVermiG und FGG) basiert.
Was steht im inhaltlichen Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die praktischen und rechtlichen Hürden beim Zustandekommen einer Adoption sowie auf die psychosozialen Schwierigkeiten, die in der Adoptivfamilie entstehen können.
Welche Schlüsselbegriffe sind für das Verständnis wichtig?
Wichtige Begriffe sind insbesondere "Kindeswohl", "Adoptionspflegeverhältnis", "Inkognito-Adoption" und "Volladoption".
Warum ist das Adoptionspflegeverhältnis rechtlich so bedeutsam?
Es dient als Schutz- und Testphase, in der geprüft wird, ob sich zwischen Kind und künftigen Eltern ein stabiles Eltern-Kind-Verhältnis entwickeln kann, bevor die rechtliche Adoption final vollzogen wird.
Welche Rolle spielt der Richter bei der Entscheidung?
Der Richter entscheidet über den Adoptionsantrag, wobei er zur Entscheidungsfindung Gutachten von Adoptionsvermittlungsstellen oder Sozialarbeitern einholt, um sicherzustellen, dass die Adoption dem Wohl des Kindes dient.
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- Anonym (Author), 1998, Die Adoption eines Kindes, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/38627