Mit dem „Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktiengesetzes“ hat sich der Gesetzgeber einer lang diskutierten Problematik angenommen, nämlich der Eigenkapitalausstattung der deutschen Wirtschaft, insbesondere der des Mittelstandes. Bereits 1984 wurde vom 55. Deutschen Juristentag die Eigenkapitallücke deutscher Unternehmen beklagt. Besonders im internationalen Vergleich schien eine Reform des Aktiengesetzes vonnöten zu sein, um die starre Unterteilung der beiden Kapitalgesellschaften, der GmbH und der AG zu lockern. Das deutsche Aktienrecht orientierte sich ausschließlich an den großen Publikumsgesellschaften, da der Gesetzgeber davon ausging, dass kleinere und mittelständische Unternehmen die kapitalgesellschaftliche Rechtsform der GmbH und die großen Unternehmen, die der Aktiengesellschaft wählen sollten. Diese grundsätzliche Trennung der beiden kapitalgesellschaftlichen Rechtsformen, die der GmbH, als flexible sehr satzungsautonome und die der Aktiengesellschaft, als satzungsstrenge und unflexible Gesellschaftsform, führte dazu, dass der Mittelstand die Form der Aktiengesellschaft weitgehend gemieden hat. Schon im Jahre 1986 griff das Bundesministerium der Justiz diese Überlegungen auf und versuchte die Notwendigkeit bezüglich der Lockerung aktienrechtlicher Bestimmung festzustellen. Hierzu wurden im Rahmen einer Studie Wirtschafts- und Fachverbände befragt, inwieweit das Aktienrecht an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen angepasst werden könnte. Im Ergebnis war Einigkeit der Spitzenverbände der Wirtschaft festzustellen, dass besonders für die mittleren Unternehmen ein Regelungsbedarf bestand. Grundlage für alle Überlegungen war die wirtschaftliche Grundkonzeption der deutschen Wirtschaft der 80er Jahre. Besonders die gesellschaftsrechtliche Ausrichtung der Unternehmen in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
A. Wirtschaftliche Grundvoraussetzung
B. Problemstellung
C. Diskussionsansätze
1. Das Drei- Stufen- Modell
2. Fungibilität von KG- und GmbH- Anteilen/ GmbH aA
II. Die Kleine AG
A. Begriffsbestimmung
B. Änderungen im AktG
1. Änderungen der Gründungsvorschriften
2. Erweiterung der Satzungsautonomie
3. Erleichterung der Hauptversammlung
4. Bezugsrecht
5. Mitbestimmungsrecht
C. Zusammenfassung der Änderungen
D. Beurteilung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das "Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktiengesetzes" im Hinblick darauf, ob es das Ziel erreicht, deutschen mittelständischen Unternehmen den Zugang zum Eigenkapitalmarkt zu erleichtern und die Rechtsform der Aktiengesellschaft attraktiver zu gestalten.
- Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage und der Eigenkapitallücke im Mittelstand
- Diskussion früherer Reformvorschläge wie das Drei-Stufen-Modell
- Detaillierte Untersuchung der gesetzlichen Änderungen im Aktiengesetz
- Bewertung der Auswirkungen auf die Rechtsformwahl für mittelständische Unternehmen
Auszug aus dem Buch
1. Das Drei- Stufen- Modell
Um der Problematik des fehlenden Eigenkapitals zu begegnen, entwickelten Albach/ Lutter das sog. Drei- Stufen- Modell. Dieser Vorschlag zur Gesetzesänderung sah vor, das Aktiengesetz so zu verändern, dass die Aktiengesellschaft in drei Typen aufgeteilt wird.
Die erste Stufe stellt die „private AG“ dar, die in Konkurrenz zur GmbH treten soll. Dieser Typus sollte nicht an dem Kapitalmarkt vertreten sein und eignet sich somit nur für Unternehmen, die vorerst noch keinen Kapitalgeber über den organisierten Kapitalmarkt zu gewinnen suchen. Ebenso kann hier die personalistische Struktur des Unternehmens gewahrt bleiben und die Gesellschaft kann alle Vorteile der Aktiengesellschaft voll nutzen, mit Ausnahme des Zugangs zur Börse.
Gleichzeitig sollte für diese Unternehmensart eine Reihe von Erleichterungen im Gesetz normiert werden, die besonders den Finanz- und Verwaltungsaufwand auf das nötige Mindestmaß reduzieren.
Hierzu stellten sich Albach/Lutter zum einen grundlegende Erleichterungen bezüglich der Hauptversammlung vor. Dazu sollte die Einberufung nicht nur durch die Veröffentlichung in den Geschäftsblättern möglich, auch eine obligatorische Hauptversammlung sollte im Falle der Übereinstimmung der Aktionäre nicht mehr vonnöten sein und die Pflicht der notariellen Beurkundung der Hauptversammlungsbeschlüsse sollte auf Grundsatzänderungen beschränkt werden.
Des Weiteren nahmen sie sich der Problematik der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat an und schlugen eine Angleichung der Mitbestimmung an die der GmbH vor, in der Form, dass bei Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern die Drittel- Mitbestimmung im Aufsichtsrat freigestellt bleibt.
Auch sollte den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich vor Überfremdung zu schützen. Dieses sollte durch Namensaktien, Vinkulierung von Namensaktien, stimmrechtslose Vorzugsaktien und Abschluss von Pool- Verträgen geschehen.
Albach/ Lutter gingen davon aus, dass auch ohne Kapitalmarktzugang die Möglichkeit und auch die große Wahrscheinlichkeit besteht, das Eigenkapital auch über die erforderlichen DM 100.000,-- zu vergrößern.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Beleuchtet die historische Problematik der Eigenkapitalausstattung deutscher Mittelständler und die daraus resultierende Notwendigkeit der aktienrechtlichen Deregulierung.
II. Die Kleine AG: Analysiert die konkreten Neuregelungen des Gesetzes, darunter Erleichterungen bei der Gründung, Satzungsgestaltung und Hauptversammlung, sowie deren Auswirkungen auf die Mitbestimmung und das Bezugsrecht.
Schlüsselwörter
Kleine Aktiengesellschaft, Aktiengesetz, Eigenkapital, Mittelstand, Deregulierung, Satzungsautonomie, Kapitalmarkt, Börsenzulassung, Mitbestimmungsrecht, Gründungsbericht, Hauptversammlung, Einpersonengründung, Eigenkapitallücke, Rechtsform, Unternehmensfinanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das „Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktiengesetzes“ und prüft, inwieweit dieses die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen verbessert hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Eigenkapitalproblematik des Mittelstands, die Attraktivität der Rechtsform AG sowie die spezifischen Gesetzesänderungen zur Erleichterung der aktienrechtlichen Verwaltung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Die Arbeit analysiert, ob das neue Gesetz tatsächlich dazu geeignet ist, dem Mittelstand einen einfacheren Zugang zum Eigenkapital zu ermöglichen, oder ob die gesetzlichen Hürden bestehen bleiben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, juristischer Fachliteratur und Reformdiskussionen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der theoretischen Diskussionsansätze (wie das Drei-Stufen-Modell) und eine detaillierte Analyse der Änderungen im Aktiengesetz, wie etwa bei der Gründung oder der Hauptversammlung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kleine AG, Deregulierung, Eigenkapital, Mittelstand, Mitbestimmung und Satzungsautonomie.
Was genau ist mit dem „Drei-Stufen-Modell“ gemeint?
Es handelt sich um einen Reformvorschlag von Albach und Lutter, der vorsah, die Aktiengesellschaft in drei verschiedene Typen (darunter die „private AG“) zu gliedern, um den Verwaltungsaufwand für kleinere Unternehmen zu senken.
Warum wurde die Einpersonengründung einer AG rechtlich relevant?
Sie wurde eingeführt, um eine Konsequenz aus dem europäischen Gesellschaftsrecht zu ziehen und die AG auch für kleinere Unternehmen durch den Wegfall komplizierter Gründungsstrukturen attraktiver zu machen.
Wie bewertet der Autor den Erfolg der Reform am Ende?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz zwar Erleichterungen bietet, die fundamentale Problematik der Eigenkapitalbeschaffung für den Mittelstand jedoch nicht vollständig gelöst wurde.
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- Christian Wolff (Author), 1996, Die kleine Aktiengesellschaft (AG). Anspruch und Wirklichkeit. Zum "Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktiengesetzes", Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/385700