Die Arbeit untersucht anhand eines im Theorieteil erarbeiteten Verständnis von Bundesstaatlichkeit, ob es sich bei der Europäischen Union um einen Bundesstaat handelt.
Die Finanzkrise Griechenlands hat die Europäische Union schwer getroffen. Auch in Zukunft, wird es wohl verschuldete Mitgliedsstaaten geben, die auf die Hilfe der EU angewiesen sind. Diese ernsthafte Krise stellt ein aktuelles Thema in der Europäischen Union dar. Fraglich ist nun, in welche Richtung sich die Gemeinschaft weiterentwickelt? Wird Sie unter der Last einiger Staaten zerfallen, oder gestärkt aus der Krise hervorgehen? Walter Hallstein prognostizierte kurz nach einer der ersten Krisen in Europa, als die Europäische Verteidigungsgemeinschaft scheiterte, dass es zum Aufbau eines Europäischen Bundesstaates kommen werde. Er war sich dennoch bewusst, dass dieser Prozess Zeit benötige.
In der Hausarbeit wird nun analysiert, in wie weit die Prognose Hallsteins zutrifft und welchen Charakter die Europäischen in Bezug auf die Bundesstaatlichkeit aufweist.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Der Bundesstaat
1.1 Souveränität und Kompetenz- Kompetenz
1.2 Ein Volk
1.3 Die Verfassung
2 Die Europäischen Union ein Bundesstaat?
2.1 Wie ist die Verteilung von Souveränität und Kompetenz- Kompetenz in der EU?
2.2 Die EU, ein gemeinsames Volk?
2.3 Die EU mit Verfassung?
3 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht auf Basis eines Kriterienkatalogs, inwiefern die Europäische Union bereits Merkmale eines Bundesstaates aufweist oder ob sie sich grundlegend von diesem unterscheidet. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Souveränität, der Herausbildung eines gemeinsamen Volkes sowie der Existenz einer Verfassung.
- Charakterisierung des Bundesstaatsbegriffs anhand klassischer politikwissenschaftlicher Definitionen
- Analyse der Kompetenzverteilung zwischen EU und Nationalstaaten
- Untersuchung der kollektiven Identität und der Idee eines "europäischen Volkes"
- Kritische Würdigung der Integrationsbemühungen und des Scheiterns einer gemeinsamen Verfassung
Auszug aus dem Buch
1.1 Souveränität und Kompetenz- Kompetenz
Eine erste Untersuchung des Begriffs der Bundesstaatlichkeit beschäftigt sich mit der Souveränität eines Staates (Kristoferitsch 2007, vgl. S. 20). Zum einen sind Staats und Souveränitätsbegriff stark miteinander verbunden. Zum anderen gibt es unterschiedliche Positionen auf dem Gebiet der Bundesstaatslehre zum Verständnis von Souveränität (Kristoferitsch 2007, vgl. S. 20). Der erste Ansatz dieser Lehre bezieht sich auf „Bodin“ und sein Werk „Six livres de la republique“ aus dem Jahre 1576. Er beschreibt in seinem Werk, das das die Gesetzgebungskompetenz Ausdruck der Souveränität eines Staates sei (Kristofertitsch 2007, nach Bodin 1576, vgl. S. 20). Jellinek greift in seinem Werk „die Lehre von den Staatenverbindungen“ den Ansatz der Souveränität auf. Für ihn ist es das entscheidende Kriterium, um einen Bundesstaat von einem Staatenbund zu unterscheiden (Jellinek 1882, vgl. S. 315). Für Jellinek ist das besondere eines Bundesstaates, dass sowohl Gliedstaaten als auch der Bund souverän auftreten (Jellinek 1882, vgl. S. 316). Wenn man nun an dem Begriff der Souveränität als Produkt der Gesetzgebungskompetenz festhält, ist das Kennzeichen eines Bundesstaates also die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Gliedstaaten. Auch Pernthaler greift diesen Punkt in seinem Werk „Föderalismus und Bundesstaat“ auf Seite Acht auf: „Eine wirksame Form der Mitbestimmung der Länder an der Ausübung der Zentralgewalt, insbesondere an der Bundesgesetzgebung und an möglichen „gemeinsamen Einrichtungen“ von Bund und Länder“, seien Kennzeichen eines Bundesstaates.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Krisensituation der EU und führt das Ziel ein, den Charakter der EU im Vergleich zum Bundesstaat zu analysieren.
1 Der Bundesstaat: Dieses Kapitel definiert den theoretischen Rahmen des Bundesstaates anhand der Kriterien Souveränität, Volk und Verfassung.
2 Die Europäischen Union ein Bundesstaat?: In diesem Hauptteil wird der zuvor erstellte Kriterienkatalog auf die tatsächliche Struktur und Integration der Europäischen Union angewandt.
3 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass die EU derzeit nicht als Bundesstaat klassifiziert werden kann, da entscheidende Merkmale fehlen.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Bundesstaat, Souveränität, Kompetenz-Kompetenz, Nationalstaaten, Verfassung, Integrationsprozess, politische Identität, Europäisches Volk, Gesetzgebungskompetenz, Staatenbund, Legitimation, Staatslehre, Föderalismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht, ob die Europäische Union aufgrund ihrer aktuellen Strukturen und Kompetenzen bereits als Bundesstaat bezeichnet werden kann oder ob sie sich wesentlich von diesem Modell unterscheidet.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Arbeit fokussiert sich auf die Verteilung von Souveränität und Gesetzgebungskompetenzen, die Herausbildung einer gemeinsamen politischen Identität (das Volk) und die Rolle einer gemeinsamen Verfassung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die Entwicklung eines Kriterienkatalogs für einen Bundesstaat, um diesen als Analyseraster für den gegenwärtigen Status der Europäischen Union zu verwenden.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Es handelt sich um eine literaturgestützte Analyse, die klassische staatstheoretische Konzepte (z.B. von Jellinek oder Nawiasky) mit aktuellen politikwissenschaftlichen Diskussionen zur europäischen Integration vergleicht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Bundesstaatskriterien und deren anschließende Überprüfung an den Institutionen und der Realität der Europäischen Union.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen Bundesstaatlichkeit, Souveränität, Kompetenz-Kompetenz, politische Identität, europäische Integration und die Frage nach der europäischen Verfassung.
Wie bewertet die Arbeit die exekutive Funktion innerhalb der EU-Organe?
Die Arbeit stellt fest, dass die Kommission zwar als "Regierung der EU" wahrgenommen wird, ihre exekutive Macht jedoch auf europäische Ebenen begrenzt ist und in letzter Konsequenz vom Ministerrat kontrolliert wird.
Warum kommt die Autorin im Fazit zu dem Schluss, dass die EU kein Bundesstaat ist?
Es fehlen die wesentlichen Merkmale wie eine gemeinsame Verfassung, eine klare bundesstaatliche Kompetenzverteilung und ein ausgeprägtes gemeinsames Bewusstsein der Bevölkerung als "ein Volk".
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2014, Ist die Europäische Union ein Bundesstaat? Eine Beurteilung anhand eines Kriterienkatalogs, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/384294