Insbesondere im Bereich der Rechtsbehelfe ergeben sich durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, welche 2018 in Kraft treten soll, teils erhebliche Änderungen.
Das derzeit geltende Datenschutzrecht innerhalb der EU basiert auf der 1995 stammenden Datenschutzrichtlinie (95/46/EG). Durch die neue EU-DS-GVO soll das europäische Datenschutzrecht einheitlich modernisiert werden. Weite Teile des bisher in Deutschland geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden dann durch diese Verordnung ersetzt.
Diese Arbeit gibt einen Überblick über die bestehenden Rechtsbehelfe und stellt einen Vergleich zu den aktuell in Deutschland geltenden Regelungen her.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rechtsbehelfsmöglichkeiten in der EU-Datenschutzgrundverordnung
2.1 Das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde nach Art. 78 EU-DS-GVO
2.1.1 Verfahrensgegenstand
2.1.2 Verfahrensberechtigte
2.1.3 Verhältnis zum nationalen Prozessrecht
2.2 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter nach Art. 79 EU-DS-GVO
2.2.1 Prozessuale Durchsetzung des materiellen Rechtsschutzes
2.2.2 Gerichtlicher Rechtsbehelf
3. Das Dreieck des unionsrechtlichen Datenschutzes
4. Durchsetzungsmöglichkeiten in der DGSVO
5. Zusammenfassung, Ausblick und bisherige Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die grundlegenden Änderungen bei den Rechtsbehelfen durch die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO). Ziel ist es, einen Überblick über die neuen Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene gegenüber Aufsichtsbehörden sowie Verantwortlichen zu geben und diese den bisherigen deutschen Regelungen gegenüberzustellen.
- Rechtsschutz gegen Aufsichtsbehörden gemäß Art. 78 EU-DS-GVO
- Gerichtlicher Rechtsschutz gegen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter gemäß Art. 79 EU-DS-GVO
- Die Rolle der Verbandsklagen im europäischen Datenschutzrecht
- Das Zusammenwirken von EU-Recht und nationalem Prozessrecht
- Modernisierung der Durchsetzungsmechanismen bei Datenschutzverstößen
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Verfahrensgegenstand
Der Verfahrensgegenstand betrifft rechtsverbindliche Beschlüsse einer Aufsichtsbehörde. Dazu zählen in erster Linie die allgemeinen Regelungen nach Art. 288 IV AEUV. Andererseits sind Aufsichtsbehörden jedoch nationale Einrichtungen, wonach man sie mit Verwaltungsakten vergleichen kann. Das bedeutet, sie richten sich gegen bestimmte Adressaten und weisen in allen ihren Teilen Verbindlichkeit auf. Somit handelt es sich um zulässige Verfahrensgegenstände, die auch im Übrigen in Deutschland als Verwaltungsakte gelten. Sofern unterfallen solche Beschlüsse dem letztlich Artikel 78 I der EU-DS-GVO.
Aus dem EWG 143 der EU-DS-GVO gehen weitere Beschlüsse hervor, die Artikel 78 I EU-DS-GVO unterfallen. Dabei handelt es sich z. B. auch um die Ausübung von Untersuchungs-, Abhilfe- und Genehmigungsbefugnissen durch die Aufsichtsbehörde oder die Ablehnung oder Abweisung von Beschwerden.“ Rechtsunverbindliche Maßnahmen sollen jedoch nicht erfasst werden. Zusammengefasst bedeutet dies, dass zulässige Klagegenstände sämtliche rechtsverbindliche Maßnahmen einer Aufsichtsbehörde sein können. Bzgl. der Rechtsverbindlichkeit ist dies so zu verstehen, dass sämtliche Handlungen gemeint, welche Auswirkungen auf die Rechte eines Adressaten haben könnten. Solche Auswirkungen sind auf allen Ebenen eines Verwaltungsverfahrens denkbar.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung bedingten Änderungen im Bereich der Rechtsbehelfe ein und setzt diese in Bezug zum bisherigen deutschen Recht.
2. Rechtsbehelfsmöglichkeiten in der EU-Datenschutzgrundverordnung: Dieses Kapitel erläutert die wesentlichen neuen Rechtsschutzgarantien für Betroffene gegenüber Aufsichtsbehörden und Verantwortlichen, inklusive der Möglichkeiten für Verbandsklagen.
3. Das Dreieck des unionsrechtlichen Datenschutzes: Hier wird das Zusammenspiel der Artikel 77, 78 und 79 DS-GVO als ein System des unionsrechtlichen Datenschutzrechtsschutzes dargestellt.
4. Durchsetzungsmöglichkeiten in der DGSVO: Dieses Kapitel thematisiert die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsrahmens zur flächendeckenden Durchsetzung der Datenschutzvorgaben bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung.
5. Zusammenfassung, Ausblick und bisherige Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Verschärfung der Durchsetzungsmöglichkeiten durch die modernisierten Rechtsbehelfe.
Schlüsselwörter
EU-DS-GVO, Datenschutz, Rechtsbehelf, Aufsichtsbehörde, gerichtlicher Rechtsschutz, Art. 78, Art. 79, Verbandsklage, Verwaltungsakt, Unionsrecht, Datenschutzverstoß, Rechtsschutzgarantie, Prozessrecht, Verantwortliche, Auftragsverarbeiter
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die neuen Rechtsbehelfsmöglichkeiten, die die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) für Betroffene schafft, um gegen Verstöße vorzugehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind der Rechtsschutz gegenüber Aufsichtsbehörden, die gerichtliche Durchsetzung gegenüber datenverarbeitenden Stellen und das Verhältnis zum nationalen Prozessrecht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, einen fundierten Überblick über die modernisierten Rechtsbehelfe zu geben und deren Anwendung im deutschen Kontext zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der relevanten Artikel der EU-DS-GVO sowie einen Vergleich mit der nationalen Rechtslage und bestehender Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Artikel 78 und 79 der EU-DS-GVO, die Rolle von Verbandsklagen und das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsbehelfsmechanismen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Datenschutz, Rechtsbehelf, EU-DS-GVO, Rechtsschutzgarantie und Prozessrecht geprägt.
Was ist das "Dreieck des unionsrechtlichen Datenschutzes"?
Es beschreibt das ineinandergreifende System der Artikel 77, 78 und 79 der DS-GVO, die gemeinsam den Rechtsschutz für Betroffene sicherstellen.
Wie unterscheidet sich die neue Verordnung in Bezug auf die Klagebefugnis?
Die EU-DS-GVO erweitert die Möglichkeiten für Betroffene, gegen Untätigkeit oder rechtsverbindliche Entscheidungen der Aufsichtsbehörden sowie unmittelbar gegen Verantwortliche gerichtlich vorzugehen.
- Quote paper
- Christopher Horst (Author), 2017, Rechtsbehelfe in der EU-Datenschutzgrundverordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/379763