In dieser Arbeit wird folgende Fragestellung untersucht: Inwieweit lässt sich das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses im Sozialkundeunterricht verwirklichen? Um diese Frage zu beantworten wird im zweiten Kapitel der Inhalt des Beutelsbacher Konsens knapp dargestellt.
Anschließen folgt im dritten Kapitel eine genauere Betrachtung des Kontroversitätsgebotes sowie eine Untersuchung seiner Schwächen, Widersprüche und Probleme bei der Umsetzung in die Praxis, bevor daraufhin trotz aller Schwierigkeiten die Legitimation des Beutelsbacher Konsenses in der politischen Bildung begründet wird. Im fünften Kapitel wird mit der „Frankfurter Erklärung“ ein Versuch betrachtet, den Kontroversitätsbegriff im Politikunterricht neu auszulegen.
Zum Ende wird ein Fazit über die Möglichkeiten in der Praxis, dieses Gebot zu realisieren, gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Beutelsbacher Konsens
3. Das Kontroversitätsgebot
3.1 Kein Neutralitätsgebot
3.2 Grenzen des Kontroversitätsgebotes
3.2.1 Menschenverachtende und demokratiefeindliche Positionen
3.2.2 Didaktische Reduktion
3.2.3 Zwischen Formierung und Mündigkeit
3.2.4 Rationaler Diskurs als Voraussetzung
4. Legitimität des Beutelsbacher Konsenses in der Politikdidaktik
5. Frankfurter Erklärung
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die theoretischen und praktischen Grenzen des Kontroversitätsgebots, eines der zentralen Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses, im schulischen Sozialkundeunterricht. Dabei wird analysiert, inwieweit das Gebot der multiperspektivischen Darstellung von kontroversen Themen in der Praxis realisierbar ist und wo pädagogische sowie demokratische Schranken eine Anwendung einschränken.
- Grundlagen und Entstehungsgeschichte des Beutelsbacher Konsenses
- Die Rolle des Kontroversitätsgebots als Prinzip politischer Bildung
- Grenzen durch demokratiefeindliche Positionen und didaktische Reduktion
- Konflikt zwischen schulischer Sozialisation und Mündigkeitsförderung
- Perspektiven durch die "Frankfurter Erklärung"
Auszug aus dem Buch
3.2 Grenzen des Kontroversitätsgebotes
Laut Artikel 1 des Bayrischen Gesetztes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sind die Schülerinnen und Schüler „[...] im Geist der Demokratie […] zu erziehen [...]“ (Art. 1/4 BayEUG). Das Kontroversitätsgebot inkludiert im Grunde genommen jedoch auch einige Positionen, die im Politikunterricht nicht legitimierbar sind und die Grenzen des zweiten Gebots des Beutelsbacher Konsenses aufzeigen.
3.2.1 Menschenverachtende und demokratiefeindliche Positionen
So beispielsweise jene Standpunkte, die die Freiheitlich Demokratische Grundordnung (nachfolgend: FDGO) ablehnen oder im Widerspruch mit dem Grundgesetz stehen. Im Jahre 1952 hat das Bundesverfassungsgericht beim Verbot der „Sozialistischen Reichspartei“ mit der FDGO die zentralen Elemente der bundesdeutschen Demokratie beschrieben. Dazu zählen folgende Dinge:
„[...] Die Achtung vor den im [Grundgesetz] konkretisierten Menschenrechen, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition [...]“ (May 2016: 234).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung verortet das Thema in der Pluralität der modernen Gesellschaft und stellt die zentrale Fragestellung zur praktischen Realisierbarkeit des Kontroversitätsgebots im Sozialkundeunterricht auf.
2. Der Beutelsbacher Konsens: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Konsenses als Minimalkonsens der politischen Bildung in den 1970er Jahren und stellt dessen drei Grundthesen vor.
3. Das Kontroversitätsgebot: Es wird das Kerngebot des Beutelsbacher Konsenses detailliert analysiert, wobei besonders auf die problematischen Grenzbereiche wie didaktische Reduktion und das Spannungsfeld zwischen Sozialisation und Mündigkeit eingegangen wird.
4. Legitimität des Beutelsbacher Konsenses in der Politikdidaktik: Hier wird begründet, warum der Konsens trotz seiner Probleme als unverzichtbares Fundament für die politische Bildung in einer Demokratie gilt.
5. Frankfurter Erklärung: Dieses Kapitel stellt einen zeitgenössischen Ansatz vor, der mit einer konfliktorientierten Perspektive versucht, den Kontroversitätsbegriff neu zu interpretieren.
6. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Kontroversitätsgebot zwar pädagogisch sinnvoll, aber in der Praxis mit signifikanten begrifflichen und normativen Unklarheiten behaftet ist.
7. Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Fachliteratur und Quellen.
Schlüsselwörter
Beutelsbacher Konsens, Kontroversitätsgebot, Politische Bildung, Sozialkundeunterricht, Überwältigungsverbot, Mündigkeit, Demokratieerziehung, Freiheitlich Demokratische Grundordnung, Frankfurter Erklärung, Didaktik, Politikdidaktik, Dissens, Indoktrinationsverbot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den theoretischen Grundlagen und den Anwendungsgrenzen des sogenannten Kontroversitätsgebots, eines der drei Grundpfeiler des Beutelsbacher Konsenses für die politische Bildung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Definition von Kontroversität, das Verhältnis zwischen Lehrerrolle und Neutralität, sowie die Frage, wie mit demokratiefeindlichen Positionen im Unterricht umgegangen werden sollte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung der Frage, inwieweit das Kontroversitätsgebot unter den realen Bedingungen des Sozialkundeunterrichts tatsächlich verwirklicht werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, in der aktuelle fachdidaktische Diskussionen und Positionen zum Beutelsbacher Konsens ausgewertet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen, eine kritische Analyse der Grenzen des Kontroversitätsgebots (wie z.B. didaktische Reduktion) und eine Gegenüberstellung mit dem Ansatz der „Frankfurter Erklärung“.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Beutelsbacher Konsens, Kontroversitätsgebot, Mündigkeit, Indoktrinationsverbot und politische Urteilsfähigkeit.
Warum wird in der Arbeit auch die „Frankfurter Erklärung“ betrachtet?
Die Frankfurter Erklärung dient als Vergleichsparameter, da sie eine emanzipatorische, konflikt- und machtkritische Sichtweise auf Kontroversität einnimmt, die den ursprünglichen Konsens ergänzen oder herausfordern will.
Wie steht die Arbeit zum Thema „Neutralität“ der Lehrkraft?
Die Arbeit verdeutlicht, dass das Kontroversitätsgebot kein striktes Neutralitätsgebot für Lehrer darstellt, sondern dass diese ihre Positionen transparent machen dürfen, solange sie Lernende nicht indoktrinieren.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2017, Grenzen der Kontroversität. Inwieweit lässt sich das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses im Sozialkundeunterricht verwirklichen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/377694