In der folgenden Arbeit soll die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 28.01.2015, im Bezug auf den Anspruch des Wissens um den Samenspender, eines mittels künstlich heterologer Insemination gezeugten Kindes, analysiert werden.
Der BGH entschied dabei, dass ein Anspruch gegen den Reproduktionsmediziner aus einer rechtlichen Sonderverbindung besteht, diese ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Kindes handelt. Dieser Anspruch setzt kein bestimmtes Mindestalter voraus. Der BGH stellt fest, dass eine umfassende Abwägung aller rechtlich geschützter Positionen erforderlich ist, die sowohl die Interessen des Reproduktionsmediziners, des Samenspenders, der Eltern und des Kindes umfassen. Innerhalb dieser Abwägung hat das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes regelmäßig erhebliche Bedeutung. Die zum Zeitpunkt der Entscheidung zwölf und siebzehn jährigen Klägerinnen, die durch künstliche heterologe Insemination gezeugt wurden, verlangen von der beklagten Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität ihrer biologischen Väter. Dabei haben die Eltern der zwei Kinder in einer notariellen Erklärung festgehalten, dass sie auf die Auskunft über die Identität des Samenspenders verzichten. Das Amtsgericht hat der Auskunftsklage stattgegeben, auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Entscheidung
I. Sachverhalt
II. Rechtsproblem
III. Lösung des BGH
1. Sonderverbindung
2. Bedürfnis und Angewiesenheit
3. Zumutbarkeit des Arbeitsaufwandes
C. Analyse
I. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
1. Kein verfassungsrechtlicher Schutz
2. Verfassungsrechtlicher Schutz und dogmatische Herleitung
a. Menschenwürde Art.1 Abs. 1 S. GG
b. Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 S. 1 GG
c. Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 Abs. 1 GG
3. Stellungnahme
II. Auskunftsanspruch
1. § 810 BGB
2. § 242 BGB
a. Sonderverbindung
aa. Stellungnahme
b. Bedürfnis und Angewiesenheit
aa. Stellungnahme
c. Zumutbarkeit des Arbeitsaufwandes
aa. Interessen des Kindes
bb. Interessen des Reproduktionsmediziners
(1) Interessen des Samenspenders
(2) Interessen der Eltern
3. Stellungnahme hinsichtlich der Anspruchsgrundlage des Auskunftsanspruchs
D. Ausblick und Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Arbeit analysiert das BGH-Urteil vom 28. Januar 2015 und untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein durch heterologe Insemination gezeugtes Kind einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft über die Identität seines biologischen Vaters gegen den behandelnden Reproduktionsmediziner hat.
- Analyse des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung
- Prüfung möglicher Anspruchsgrundlagen (insb. § 242 BGB und § 810 BGB)
- Interessenabwägung zwischen Kind, Reproduktionsmediziner, Eltern und Samenspender
- Verfassungsrechtliche Einordnung des Abstammungsrechts
- Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung der Samenspende
Auszug aus dem Buch
C. Analyse
Das Recht der Kenntnis auf eigene Abstammung ist eine umstrittene Thematik. Zum einen ist streitig, ob dieses Recht überhaupt verfassungsrechtlich geschützt ist, und zum anderen wirft sich die streitige Frage auf wie, dieses Recht dogmatisch herzuleiten ist, bei Bejahung des Verfassungsschutzes.
1. Kein verfassungsrechtlicher Schutz
In der Literatur gibt es Stimmen, die einen verfassungsrechtlichen Schutz nicht anerkennen. Begründet wird das damit, dass die Ahnenforschung von einem feudalistischen Rechtsgedanken geprägt wird. Dieser Rechtsgedanke jedoch nicht der heutigen Zeit entspricht, denn unser Zeitalter wird geleitet von dem Rechtsgedanken, dass alle Individuen und deren Persönlichkeiten gleich sind unabhängig welcher Abstammung.
2. Verfassungsrechtlicher Schutz und dogmatische Herleitung
Andere wiederum bejahen das durch die Verfassung garantierte Recht auf Kenntnis der Abstammung. Das BVerfG teilte und bestätigte die Ansicht mit der Entscheidung am 31. Januar 1989.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung stellt das BGH-Urteil vom 28. Januar 2015 vor, welches den Auskunftsanspruch von Kindern auf Identität des Samenspenders bejaht.
B. Entscheidung: Dieses Kapitel erläutert den Sachverhalt des Falls, das Rechtsproblem und die Lösungsansätze des BGH, insbesondere die Annahme einer Sonderverbindung aus dem Behandlungsvertrag.
C. Analyse: Eine tiefergehende Untersuchung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung und der verschiedenen Anspruchsgrundlagen für das Auskunftsbegehren unter Berücksichtigung der Interessenabwägung.
D. Ausblick und Fazit: Die Arbeit schließt mit der Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung des Abstammungsrechts, um Rechtssicherheit zu schaffen und das Auskunftsrecht des Kindes zweifelsfrei zu verankern.
Schlüsselwörter
Heterologe Insemination, Auskunftsanspruch, Abstammungsrecht, BGH, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Samenspender, Reproduktionsmediziner, Identitätsfindung, Vertragsrecht, Schutzwirkung zugunsten Dritter, Schweigepflicht, informationelle Selbstbestimmung, Menschenwürde, Kindschaftsrecht, Anonymitätsvereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die juristische Analyse eines BGH-Urteils zur Frage, ob Kinder, die durch eine künstliche Fremdsamenspende gezeugt wurden, einen rechtlichen Anspruch darauf haben, die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert auf das Abstammungsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, vertragsrechtliche Konstruktionen im medizinischen Kontext sowie die ethischen und rechtlichen Anforderungen an die Dokumentationspflichten von Reproduktionsmedizinern.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist die wissenschaftliche Aufarbeitung der Urteilsbegründung des BGH und die kritische Würdigung der Anspruchsgrundlagen, um auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung hinzuweisen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die klassische juristische Methodenlehre durch die Analyse von höchstrichterlicher Rechtsprechung, die Auswertung einschlägiger Literatur sowie die dogmatische Herleitung von Anspruchsgrundlagen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Urteils und eine umfassende Analyse der Interessenabwägung, bei der die Rechte des Kindes gegenüber denen des Arztes, der Eltern und des Samenspenders abgewogen werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind die heterologe Insemination, das Recht auf Kenntnis der Abstammung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die vertragliche Sonderverbindung zwischen Arzt und Kind.
Warum hält der Autor eine gesetzliche Neuregelung für notwendig?
Der Autor argumentiert, dass die aktuelle Rechtslage zu unsicher ist und die Einzelfallentscheidungen durch den BGH zwar Klarheit im konkreten Fall schaffen, aber keine generelle Rechtssicherheit für alle betroffenen Kinder und Spender bieten.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Anonymitätsvereinbarung?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Anonymitätszusicherungen gegenüber Samenspendern angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts des Kindes rechtlich problematisch sind und nicht als absolutes Hindernis für den Auskunftsanspruch dienen können.
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- Larissa Nickel (Author), 2016, Anspruch des mittels heterologer Insemination gezeugten Kindes auf Auskunft des Samenspenders, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/375875