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Haftungsfragen bei der Bewerbung des freien Skiraums

Title: Haftungsfragen bei der Bewerbung des freien Skiraums

Seminar Paper , 2014 , 15 Pages , Grade: 1

Autor:in: Elisabeth Kuster (Author)

Law - Miscellaneous

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Summary Excerpt Details

Diese Arbeit soll beleuchten, wie sich die gezielte Werbung vonseiten der Schigebiete selbst bzw. durch Print- und digitale Kartenwerke auf die zivilrechtliche Haftung der Bewerber gegenüber den Wintersportlern auswirkt. Zu Beginn werden zum besseren Verständnis einige relevante Begriffe definiert und ein Überblick über verschiedene Werbeformen gegeben. Im Anschluss werden die möglichen Haftungstatbestände, die sich aus der deliktischen Haftung, beziehungsweise dem Ingerenzprinzip oder aus der vertraglichen Haftung ergeben können, diskutiert. Besondere Betrachtung dabei findet, ob und inwieweit sich die Sicherungspflichten des Schigebietbetreibers durch die konkrete Werbung auf den freien Schiraum ausdehnen. Hinsichtlich der Sicherungspflichten wird auch auf einige Fälle in der Judikatur Bezug genommen. Selbstverständlich darf auch der Aspekt der Eigenverantwortlichkeit bei diesem Thema nicht vergessen werden, auf den daher am Ende der Arbeit eingegangen wird.

In Tirol ist das Schifahren seit Jahrzehnten ein Massenphänomen, sowohl unter Einheimischen als auch den zahlreichen Touristen. Die Schigebiete locken mit modernen Liftanlagen, bestens präparierten, kilometerlangen Pistenabfahrten und einem breiten Unterhaltungs- und Verpflegungsprogramm. In den letzten Jahren wurde aber auch ein weiteres Thema immer lauter – der freie Schiraum. Zusehends häufiger findet man auf diversen Werbeflächen unverspurte Hänge mit glitzerndem Pulverschnee wieder, die geradezu darauf warten, von einem Schifahrer befahren zu werden. Was früher in weiter Ferne lag, kommt nun durch den Ausbau von Liftanlagen und die gezielte Bewerbung von Tiefschneeabfahrten bzw. sogenannten „Freeride-Runs“ immer näher. Man muss kein „Local“ (=Ortsansässiger) mehr sein, um seine Spuren im Tiefschnee zu hinterlassen, sondern man kann sich einfach aus der großen Auswahl an Werbeangeboten bedienen und sich problemlos dorthin führen lassen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Organisierter Schiraum vs. freier Schiraum

2.2. Freeriden

2.3. Gefahrenquellen im Schiraum

2.3.1. Typische und atypische Gefahren

2.3.2. Natürliche und künstliche Gefahren

3. Aktuelle Formen der Bewerbung des freien Schiraumes

3.1. Allgemeine und konkrete Werbung am Beispiel von Schigebietsbetreibern

3.1.1. Allgemeine Werbung

3.1.2. Konkrete Werbung

3.2. Maßnahmen von sonstigen Bewerbern

4. Haftungserweiterung durch konkrete Bewerbung

4.1. Deliktische Haftung

4.2. Ingerenzprinzip

4.3. Vertragliche Haftung

5. Eigenverantwortlichkeit der Wintersportler

6. Fazit – wo liegt die sinnvolle Grenze zwischen Haftung und Eigenverantwortlichkeit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die zivilrechtlichen Auswirkungen von Werbemaßnahmen für das Freeriden im freien Schiraum durch Schigebietsbetreiber und andere Anbieter. Dabei wird analysiert, ob und inwieweit gezielte Bewerbung von Tiefschneeabfahrten die Haftung der Bewerber gegenüber Wintersportlern erweitert oder ob die Eigenverantwortung der Sportler überwiegt.

  • Abgrenzung zwischen organisierten Pisten und freiem Schiraum
  • Unterscheidung zwischen allgemeiner und konkreter Werbung
  • Haftungsrechtliche Relevanz des Ingerenzprinzips bei künstlich geschaffenen Gefahren
  • Die Rolle der vertraglichen Haftung bei beworbenen Variantenabfahrten
  • Die Abgrenzung von Betreiberpflichten und Eigenverantwortung des Wintersportlers

Auszug aus dem Buch

3.1.2. KONKRETE WERBUNG

Konkrete Werbung hingegen ist, wenn der Schigebietsbetreiber genau definierte Abfahrten im freien Schiraum bewirbt und diese womöglich noch auf Planunterlagen oder Panoramatafeln kennzeichnet. Hierbei muss der Bewerber aber deutlich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Piste oder Schiroute, sondern lediglich um eine nicht gesicherte wilde Abfahrt handelt, um nicht zu Haftung herangezogen zu werden (zur möglichen Haftungserweiterung siehe Kapitel 4).27 Bei der konkreten Bewerbung geht es um benutzergelenktes, unterstütztes Freeriden und einen Zusatzservice des Schigebietsbetreibers, der natürlich auch den Zweck verfolgt, weitere Zielgruppen anzulocken.28

Fast genauso häufig wie mit allgemeinen Werbemaßnahmen Schifahrer angelockt werden, werden sie auch mit weiteren konkreten Hinweisen versorgt, wo die besten Powder-Runs zu finden sind. Sicherheitshinweise fehlen dabei teilweise, was in weiterer Folge zur in Kapitel 4 beschriebenen Haftungserweiterung führen kann.

Aktuelle Beispiele:

• Pistenplan Kaunertaler Gletscher, Tirol (mehrere Varianten eingezeichnet)29. Die Routen werden auf der Homepage und am Pistenplan genau beschrieben. Entlang der Strecke gibt es Tafeln, die das Verhalten der Schifahrer aktiv leiten sollen. Hinweise auf die Haftung oder eine Haftungsfreizeichnung gibt es nicht.

• Powder Department Stubaier Gletscher – umfassende Seite mit genauer Beschreibung von 15 Powder-Runs, inklusive Freeride-Map, die auf ein Handy geladen werden kann oder bei der Talstation aufliegt. Im Internet findet man eine ausführliche Beschreibung von Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen und eine Haftungsfreizeichnung seitens des Betreibers.30

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einführung erläutert das wachsende Interesse am freien Schiraum in Tirol und steckt den rechtlichen Rahmen der Untersuchung ab.

2. Begriffsbestimmungen: Hier werden die zentralen Begriffe wie organisierter vs. freier Schiraum sowie Freeriden definiert und die verschiedenen Gefahrenquellen kategorisiert.

3. Aktuelle Formen der Bewerbung des freien Schiraumes: Dieses Kapitel unterscheidet zwischen allgemeiner und konkreter Werbung der Schigebietsbetreiber und weiterer Anbieter.

4. Haftungserweiterung durch konkrete Bewerbung: Eine detaillierte Analyse der deliktischen Haftung, des Ingerenzprinzips und der vertraglichen Haftung im Kontext der Bewerbung.

5. Eigenverantwortlichkeit der Wintersportler: Der Abschnitt betont die Pflichten des Einzelnen und die Grenzen der Betreiberhaftung.

6. Fazit – wo liegt die sinnvolle Grenze zwischen Haftung und Eigenverantwortlichkeit: Das Fazit stellt die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung heraus und fordert eine klarere Abgrenzung von Verantwortungsbereichen.

Schlüsselwörter

Freeriden, freier Schiraum, Haftung, Schigebietsbetreiber, Eigenverantwortlichkeit, Ingerenzprinzip, deliktische Haftung, vertragliche Haftung, Pistensicherungspflicht, Werbung, Variantenabfahrt, Powder-Runs, Schirecht, Sicherheit, Gefahrenquellen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Situation und Haftungsfragen, die entstehen, wenn Schigebiete oder andere Anbieter aktiv das Fahren abseits der präparierten Pisten bewerben.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Abgrenzung von organisierten Pisten und freiem Schiraum, die verschiedenen Werbeformen und die daraus resultierenden Haftungsfolgen für Betreiber.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, ob durch die gezielte Werbung für Freeride-Abfahrten die Sicherungspflichten der Betreiber auf den freien Schiraum ausgedehnt werden und wie sich dies zur Eigenverantwortung der Wintersportler verhält.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse, setzt sich mit einschlägigen Gesetzen wie dem ABGB auseinander und bezieht aktuelle Judikatur sowie Branchenstandards wie die ÖNORM S 4611 ein.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Begriffe definiert, aktuelle Werbepraktiken beleuchtet und die komplexen Haftungsfragen (deliktisch, vertraglich, Ingerenzprinzip) im Detail diskutiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Freeriden, Haftung, Schigebietsbetreiber, Ingerenzprinzip und Eigenverantwortlichkeit definieren.

Wie unterscheidet die Autorin zwischen allgemeiner und konkreter Werbung?

Allgemeine Werbung deutet lediglich auf die Möglichkeit des Freeridens hin, ohne konkrete Routen vorzugeben. Konkrete Werbung hingegen nennt spezifische Abfahrten und kartografiert diese, was eher zu einer Haftungserweiterung führen kann.

Warum wird im Kontext des Ingerenzprinzips zwischen künstlichen und natürlichen Gefahren unterschieden?

Das Ingerenzprinzip greift primär bei künstlich geschaffenen Gefahrenquellen. Natürliche Gefahren wie Lawinen oder Felsen gelten als typisch für den freien Schiraum und begründen meist keine Haftung des Betreibers.

Welche Rolle spielt die Eigenverantwortung der Wintersportler?

Die Eigenverantwortung beginnt dort, wo der organisierte Schiraum endet. Wintersportler sind verpflichtet, ihre Fahrweise an die Gegebenheiten anzupassen und Risiken bei der Variantenfahrt selbst zu beurteilen.

Welche Empfehlung gibt die Autorin zur Haftungsvermeidung?

Die Autorin empfiehlt Betreibern, beworbene wilde Abfahrten deutlich vom organisierten Bereich abzugrenzen, beispielsweise durch explizite Warnschilder, um den Eindruck einer gesicherten Piste zu vermeiden.

Excerpt out of 15 pages  - scroll top

Details

Title
Haftungsfragen bei der Bewerbung des freien Skiraums
College
University of Innsbruck
Grade
1
Author
Elisabeth Kuster (Author)
Publication Year
2014
Pages
15
Catalog Number
V375008
ISBN (eBook)
9783668522428
ISBN (Book)
9783668522435
Language
German
Tags
haftungsfragen bewerbung skiraums
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Elisabeth Kuster (Author), 2014, Haftungsfragen bei der Bewerbung des freien Skiraums, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/375008
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