Bioethische Diskussionen sind in Deutschland schon immer von besonderer Intensität gewesen. Das verdeutlichen sowohl die Debatten um den Schwangerschaftsabbruch als auch der Konflikt um die Embryonen- und Stammzellforschung, der in dieser Arbeit im Mittelpunkt steht.
Dieses Thema hat weltweit noch nicht den Status eines ausdrücklichen Verfassungsthemas gewonnen. In den meisten Ländern wird die Problematik der Embryonen- und embryonalen Stammzellforschung im Rahmen der Verfassungsbestimmungen über die Menschenwürde und über das Recht auf Leben behandelt. In dieser Arbeit geht es vor allem um die Menschenwürde, die für die Teilnehmer der deutschen Stammzelldebatte als „ethikgeprägtes Konzept“ und „tragendes Konstitutionsprinzip“ des Grundgesetzes für den Schutz früher Embryonen von elementarer Bedeutung ist. Da dazu aber keine konkrete Würdeschutzregelung existiert, müssen Ableitungen aus dem abstrakten Satz des Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ im Wege der Verfassungsinterpretation vorgenommen werden. Es stellt sich die Frage, ob bei der Interpretation der Menschenwürdegarantie zugunsten früher Embryonen von der Rechtsvergleichung als Rationalitätskriterium Gebrauch gemacht wurde.
Inhaltsverzeichnis
A. Problemstellung
B. Rechtsvergleichung zur Bestimmung des embryonalen Menschenwürdeschutzes
I. Grundlagen für die vergleichende Interpretation der Menschenwürde
1. Grundrechtsqualität von Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG
2. Interpretation des Grundgesetzes
3. Funktionen der Rechtsvergleichung für die Gestaltung des Menschenwürdeschutzes früher Embryonen
a) Rechtspolitische Funktion
b) Verfassungshermeneutische Funktion
II. Das Bundesverfassungsgericht im rechtsvergleichendem Diskurs
1. Der Embryo in vitro als Träger der Menschenwürde?
2. Das Bundesverfassungsgericht und die Rechtsvergleichung
a) Rückgriff des Gesetzgebers auf ausländisches Recht
b) Untauglichkeit rechtsvergleichender Argumente?
c) Zwischenergebnis: Ermessensspielraum des Gesetzgebers
3. Ergebnis und Bewertung
III. Methode und Funktion der Rechtsvergleichung in der Gesetzgebung zur Bestimmung des embryonalen Würdeschutzes
1. Deutsche Gesetzeslage
a) Das Embryonenschutzgesetz
aa) Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken, § 1 ESchG
bb) Forschungsverbot an „überzähligen“ Embryonen, § 2 ESchG
b) Das Stammzellgesetz: Sicherstellung des Embryonenschutzgesetzes
c) Ergebnis: Umfassender Schutz des Embryos in vitro
2. Entstehungsgeschichte von ESchG und StZG
a) Vorgeschriebene Berücksichtigung ausländischen Rechts in legislativen Regelwerken?
b) Rechtsvergleichung bei der Vorbereitung von Gesetzen
aa) Vorarbeiten zum Embryonenschutzgesetz
(1) Keine Rechtsvergleichung durch vorarbeitende Kommissionen
(2) „Vergleichende Hinweise“ im Rechtsetzungsverfahren
(3) Zwischenergebnis
bb) Vorarbeiten zu den Stammzellgesetzen
(1) Rechtsvergleichung durch vorarbeitende Kommissionen
(2) „Vergleichende Hinweise“ im Rechtsetzungsverfahren
(3) Zwischenergebnis
cc) Ergebnis
c) Bewertung
3. Problematik des Offenlassens wesentlicher Statusfragen
IV. Rechtsvergleichung mit Blick auf die europäische Rechtvereinheitlichung
C. Schlusswort
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Rechtsvergleichung bei der Bestimmung des Schutzes der Menschenwürde in der biomedizinischen Forschung an Stammzellen und Embryonen im deutschen Rechtskontext. Das primäre Ziel ist die Analyse, inwiefern das Bundesverfassungsgericht sowie der Gesetzgeber bei der Auslegung und Konkretisierung der Menschenwürdegarantie gegenüber Embryonen auf rechtsvergleichende Erkenntnisse aus anderen Staaten zurückgreifen, um eine rational begründete und diskursive Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
- Grundlagen der Menschenwürdeinterpretation im deutschen Verfassungsrecht
- Funktionen der Rechtsvergleichung im verfassungsrechtlichen und legislativen Kontext
- Analyse der Gesetzgebungspraxis zum Embryonenschutzgesetz (ESchG) und Stammzellgesetz (StZG)
- Kritische Würdigung der nationalen Zurückhaltung gegenüber internationalen Entwicklungen
- Untersuchung der Potenziale für eine europäische Rechtsvereinheitlichung im biomedizinischen Bereich
Auszug aus dem Buch
Die Menschenwürdegarantie und die Rechtsvergleichung
Es stellt sich die Frage, ob bei der Interpretation der Menschenwürdegarantie zugunsten früher Embryonen von der Rechtsvergleichung als Rationalitätskriterium Gebrauch gemacht wurde. Diese Arbeit analysiert in Punkt B die Einstellung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsvergleichung bei der in Frage stehenden Interpretation der Menschenwürdegarantie sowie die Anwendung der Rechtsvergleichung und den daraus gezogenen Nutzen im Prozess der Gesetzgebung. Zum Schluss wird die Wirkung dieser rechtsvergleichenden Praxis auf die Rechtsvereinheitlichung in den europäischen Verfassungsstaaten betrachtet.
Bei der Verfassungsinterpretation gewinnt neben den Auslegungsmethoden von Friedrich Carl von Savigny (Wortlaut, Historie, Systematik, Telos) die Rechtsvergleichung immer mehr an Bedeutung. Ein Blick auf die Gesetzgebung und die Rechtsprechung anderer Länder mit hohen rechtsstaatlichen Standards kann einen beachtlichen Gewinn an Legitimität und Rationalität sichern und bei der Interpretation der positivierten Menschenwürdeklausel des Grundgesetzes hilfreich sein. Dabei und auch im Hinblick auf eine einheitliche Verfassungsentwicklung kommt der Rechtsvergleichung mit anderen europäischen Staaten eine besondere Bedeutung zu, da sie durch gemeinsame historische Wurzeln und Wertvorstellungen verbunden sind. Diese entfalten sich nämlich nicht nur vertikal in der Wechselbeziehung zwischen supranationaler und nationaler Ebene, sondern zunehmend auch horizontal im Austausch der nationalen Grundrechtsordnungen untereinander.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Problemstellung: Dieses Kapitel führt in die bioethischen Spannungsfelder ein, die aus der Forschung an Embryonen und Stammzellen resultieren, und skizziert die Bedeutung der Menschenwürde als Konstitutionsprinzip des Grundgesetzes.
B. Rechtsvergleichung zur Bestimmung des embryonalen Menschenwürdeschutzes: Dieser zentrale Teil untersucht die dogmatischen Grundlagen der Menschenwürde, die Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsvergleichung sowie die tatsächliche Nutzung rechtsvergleichender Argumente in der deutschen Gesetzgebung und den Vorarbeiten zu ESchG und StZG.
C. Schlusswort: Das Schlusswort fasst die Ergebnisse zusammen und plädiert für eine stärkere Einbeziehung außerdeutscher Menschenwürdeverständnisse, um die deutsche Rechtsordnung in einem dynamischen, europäischen Kontext diskursiv weiterzuentwickeln.
Schlüsselwörter
Menschenwürde, Rechtsvergleichung, Embryonenschutzgesetz, Stammzellgesetz, Biomedizin, Grundgesetz, Embryonenforschung, Bioethik, Verfassungsinterpretation, Forschungsfreiheit, In-vitro-Fertilisation, Rechtsvereinheitlichung, Konstitutionsprinzip.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie der deutsche Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung der Menschenwürde im Kontext der Embryonen- und Stammzellforschung rechtsvergleichende Erkenntnisse nutzen oder ignorieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind das deutsche Embryonenschutzgesetz, das Stammzellgesetz, die verfassungsrechtliche Interpretation der Menschenwürde in Deutschland sowie die Frage der europäischen Rechtsvereinheitlichung in der Bioethik.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, ob die Rechtsvergleichung als effektives Rationalitätskriterium zur Auslegung der Menschenwürdegarantie dient und warum eine stärkere Öffnung gegenüber internationalen Regelungsmodellen geboten sein könnte.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse unter Anwendung der klassischen Auslegungsmethoden (Wortlaut, Historie, Systematik, Telos) sowie einen systematischen Vergleich der deutschen Gesetzgebungspraxis mit internationalen Ansätzen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung der Menschenwürde, der bisherigen ablehnenden Haltung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber rechtsvergleichenden Argumenten und einer detaillierten Analyse der Entstehungsgeschichte von ESchG und StZG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Menschenwürde, Rechtsvergleichung, Embryonenschutz, Bioethik und Verfassungsstaat geprägt.
Wie bewertet die Autorin die Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsvergleichung?
Die Autorin stellt fest, dass das Bundesverfassungsgericht im Bereich des Würdeschutzes von Embryonen weitgehend provinzialistisch agiert und die Rechtsvergleichung kaum als aktiven Partner im Diskurs nutzt.
Was kritisiert die Arbeit an den Vorarbeiten zu ESchG und StZG?
Kritisiert wird, dass ausländische Rechtsordnungen oft nur als "vergleichende Hinweise" zur Untermauerung bereits feststehender nationaler Positionen genutzt wurden, anstatt eine echte, tiefgreifende rechtsvergleichende Untersuchung durchzuführen.
- Quote paper
- Linda Schönfelder (Author), 2014, Rechtsvergleichung zur Bestimmung des Schutzes der Menschenwürde in der biomedizinischen Forschung an Stammzellen und Embryonen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/373391