Hausarbeiten logo
Shop
Shop
Tutorials
De En
Shop
Tutorials
  • How to find your topic
  • How to research effectively
  • How to structure an academic paper
  • How to cite correctly
  • How to format in Word
Trends
FAQ
Go to shop › Theology - Miscellaneous

Kirchennutzung in heutiger Zeit. Kolumbarien als neue Orte der Trauer?

Title: Kirchennutzung in heutiger Zeit. Kolumbarien als neue Orte der Trauer?

Term Paper , 2016 , 16 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Simon Spratte (Author)

Theology - Miscellaneous

Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Diese Arbeit untersucht, wie ungenutzte Kirchenräume profaniert und umgewidmet werden und welche alternativen Herangehensweisen denkbar sind. Dafür soll zunächst anhand der Canones 1214 bis 1222 des CIC beschrieben werden, was man kirchenrechtlich unter einer Kirche versteht. Wie wird diese definiert? Und zu was darf eine Kirche genutzt werden, nachdem sie ordentlich geweiht wurde?

Nach diesen Abhandlungen soll dann der Fokus auf die Profanierung einer Kirche gelegt werden. Bei einer Profanierung werden dem heiligen Ort Kirche seine kirchenrechtliche Funktion und seine Rechte entzogen, um diesen einer anderen Benutzung zuzuführen. Doch wann ist es überhaupt möglich eine Profanierung durchzuführen? Und welche Dinge müssen gegeben sein, damit eine Profanierung rechtens durchgeführt werden kann? Anhand des Canons 1212 soll diese Problematik erläutert werden und in einem weiterführenden Schritt zur Thematik des Kolumbariums hingeführt werden.

Nachfolgendes Ziel wird es dann sein, zu definieren und zu erläutern, welche kirchenrechtlichen Probleme beim Einrichten auftreten können. Hierbei ist es von besonderem Interesse zu klären, was bei einer möglichen Teilprofanierung zu beachten ist. Ist es überhaupt möglich, dass sich in einem als Kirche geweihtem Raum auch ein Kolumbarium befinden darf? Und was muss bei der vorhergehenden Profanierung beachtet werden, damit eine richtige Aufteilung zu Kirche und Kolumbarium stattfinden kann?

So soll abschließend als Ziel dieser Arbeit gelten, einen Blick auf die kirchenrechtlichen Bestimmungen über Kirchenräume zu werfen sowie die Thematik des Kolumbariums zu erläutern. Anhand dieser Abhandlungen soll dann die Frage der Teilprofanierung von Kirchen diskutiert werden, Vorteile und Probleme dieser Teilprofanierung analysiert werden, um abschließend ein Fazit darüber zu ziehen, ob diese Methode für die Nutzung von sakralen Gebäuden in der Zukunft eine Alternative wäre.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1.) Einleitung

2.) Bestimmungen über Kirchen im CIC

2.1) Definition Kirche

2.2)Weihung als Sakramentalie

2.2.1) Voraussetzungen für eine Weihung

2.2.2) Die Weihung einer Kirche

2.2.3)Sakramentalien im Kirchenrecht

2.3)Nutzung einer Kirche

2.4.) Profanierung einer Kirche

2.4.1)Definition Profanierung

2.4.2) Voraussetzungen für eine Profanierung

2.4.3) Ablauf einer Profanierung

2.5) Nutzungsmöglichkeiten nach einer Profanierung

3.) Kolumbarien

3.1) Definition einer Grabeskirche

3.2) Kolumbarium und Kirche- die Teilprofanierung

3.3) Liturgische und pastorale Möglichkeiten eines Kolumbariums

4.)Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit befasst sich mit der zunehmenden Schließung und Profanierung von Kirchengebäuden in Deutschland und untersucht, inwieweit die Einrichtung eines Kolumbariums in einer teilprofanierten Kirche eine kirchenrechtlich zulässige sowie pastoral und ökonomisch sinnvolle Alternative darstellt, um den sakralen Charakter des Raumes teilweise zu bewahren und den Gläubigen ihre Glaubensheimat zu erhalten.

  • Kirchenrechtliche Grundlagen für den sakralen Raum und die Weihung von Kirchen gemäß CIC.
  • Prozess und Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Profanierung von Kirchengebäuden.
  • Konzept und kirchenrechtliche Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Kolumbarien.
  • Analyse der Teilprofanierung als Brücke zwischen gottesdienstlicher Nutzung und Bestattungsort.
  • Evaluierung der pastoralen und ökonomischen Potenziale durch Fallbeispiele.

Auszug aus dem Buch

2.4.1)Definition Profanierung

Der CIC fasst in Canon 1222 § 1 + 2 die Thematik der Profanierung einführend gut zusammen:

§1:„Wenn eine Kirche in keiner Weise mehr zum Gottesdienst verwendet werden kann, und keine Möglichkeit besteht, sie wiederherzustellen, kann sie vom Diözesanbischof profanem, aber nicht unwürdigem Gebrauch zurückgegeben werden“

§2: „Wo andere schwerwiegende Gründe es nahelegen(…), kann sie der Diözesanbischof (…) profanem, aber nicht unwürdigem Gebrauch zurückgeben (…).“

Kurz gefasst kann man eine Profanierung daher gut als ein Zurückführen der Kirche, von ihrem sakralen Charakter hin zu einem profanem und weltlichen, verstehen. Es wird ihr so anhand eines Ritus ihre Weihe entzogen und sie ist dadurch kein heiliger Ort mehr. Die Vollmacht über eine Profanierung zu entscheiden und diese durchzuführen, liegt aber alleine beim Diözesanbischof. Jedoch muss er, bevor er dies entscheidet abgeklärt haben, ob hinreichende Gründe vorliegen, und muss den Priesterrat der Gemeinde angehört haben. Hierbei soll vor allem entschieden werden, ob die Profanierung korrekt durchgeführt werden kann und ob kein Schaden, besonders nicht an den Gläubigen, durch diese entsteht.

Zusammenfassung der Kapitel

1.) Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die Problematik des Kirchensterbens in Deutschland und stellt die Forschungsfrage zur Nutzung von profanierten Kirchen als Kolumbarien mittels Teilprofanierung.

2.) Bestimmungen über Kirchen im CIC: Das Kapitel erläutert die kirchenrechtlichen Grundlagen für den sakralen Raum, die Definition und Weihung von Kirchen sowie die Bedingungen einer Profanierung.

3.) Kolumbarien: Hier wird der Begriff der Grabeskirche definiert und die Möglichkeit untersucht, Kolumbarien in Kirchen einzurichten, wobei der Schwerpunkt auf der Teilprofanierung liegt.

4.)Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Teilprofanierung eine rechtlich gangbare und pastoral wertvolle Methode ist, um Kirchengebäude sinnvoll und würdig weiterzunutzen.

Schlüsselwörter

Kirchenrecht, CIC, Profanierung, Weihung, Kolumbarium, Grabeskirche, Teilprofanierung, Sakraler Raum, Gottesdienst, Seelsorge, Urnenbestattung, Diözesanbischof, Kirchengemeinde, Pastoral, Liturgie.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Herausforderungen durch Kirchenschließungen in Deutschland und analysiert kirchenrechtliche sowie praktische Möglichkeiten, profanierte Kirchenräume durch die Einrichtung eines Kolumbariums einer neuen, würdigen Nutzung zuzuführen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentral sind das Kirchenrecht (insbesondere der Codex Iuris Canonici), die Liturgiewissenschaft im Kontext sakraler Räume sowie pastorale und ökonomische Strategien zur Umnutzung von Kirchengebäuden.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es zu erörtern, ob die Teilprofanierung einer Kirche zur Einrichtung eines Kolumbariums eine tragfähige Alternative darstellt, um sowohl den Erhalt des sakralen Raumes für gottesdienstliche Zwecke zu sichern als auch neue pastorale Möglichkeiten zu erschließen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine kirchenrechtliche und theologische Untersuchung, die auf der Analyse des geltenden kanonischen Rechts (CIC) sowie auf Literaturrecherchen zu Fallbeispielen der Umnutzung von Kirchen basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der kirchenrechtlichen Definition und Profanierung von Kirchen sowie die tiefgehende Betrachtung von Kolumbarien, deren pastorale Dimension und die konkrete Umsetzungsmöglichkeit der Teilprofanierung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kirchenrecht, Profanierung, Teilprofanierung, Kolumbarium, sakraler Raum, Pastoral und Kirchengemeinde geprägt.

Wie unterscheidet sich die "Teilprofanierung" von einer vollständigen Profanierung?

Bei einer vollständigen Profanierung verliert das gesamte Gebäude seinen sakralen Charakter und wird vollständig weltlichen Zwecken zugeführt. Bei einer Teilprofanierung hingegen wird nur ein abgegrenzter Bereich (z.B. für ein Kolumbarium) profaniert, während der restliche Teil weiterhin als geweihter Raum für den Gottesdienst dient.

Welche kirchenrechtliche Hürde muss bei der Einrichtung eines Kolumbariums beachtet werden?

Canon 1242 des CIC verbietet grundsätzlich die Bestattung von Leichnamen in geweihten Kirchen (außer bei Bischöfen oder Päpsten). Daher muss der für das Kolumbarium vorgesehene Bereich zuvor kirchenrechtlich profaniert werden, um den neuen Zweck rechtmäßig auszuüben.

Excerpt out of 16 pages  - scroll top

Details

Title
Kirchennutzung in heutiger Zeit. Kolumbarien als neue Orte der Trauer?
College
University of Münster
Grade
2,3
Author
Simon Spratte (Author)
Publication Year
2016
Pages
16
Catalog Number
V373029
ISBN (eBook)
9783668536289
ISBN (Book)
9783668536296
Language
German
Tags
kirchennutzung zeit kolumbarien orte trauer
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Simon Spratte (Author), 2016, Kirchennutzung in heutiger Zeit. Kolumbarien als neue Orte der Trauer?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/373029
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  16  pages
Hausarbeiten logo
  • Facebook
  • Instagram
  • TikTok
  • Shop
  • Tutorials
  • FAQ
  • Payment & Shipping
  • About us
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint