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Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs und seine Folgen für die europäische Verfassungsentwicklung

Title: Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Research Paper (undergraduate) , 2016 , 28 Pages , Grade: 14,00 Punkte

Autor:in: Jasper Mührel (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties

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Der in Art. 6 Abs. 2 EUV festgeschriebene Beitritt der EU zur EMRK steht seit den 1970er Jahren zur Debatte.
Ende 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof im Gutachten 2/13 den Beitritt der EU zur EMRK nachdem seit 2010 ausgearbeiteten Beitrittsübereinkommen mit dem Hinweis auf die Autonomie der Unionsrechtsordnung für unionsrechtswidrig und dämpfte damit die Hoffnung vieler auf einen einheitlichen europäischen Grundrechtsraum.
In dieser Arbeit wird das Gutachten des EuGH im Hinblick auf die europäische Verfassungsentwicklung erörtert. Dazu wird zunächst auf das bestehende Verhältnis des Unionsrechts zur EMRK und die Folgen eines Beitritts, sowie den Begriff der Autonomie des Unionsrechts eingegangen, bevor die Gründe des EuGH und die darauf bezogene Kritik in der Literatur im Einzelnen diskutiert werden. Anschließend folgt vor einem Ausblick die Behandlung der Frage, welche Auswirkungen das Gutachten auf die Verfassungsentwicklung der Europäischen Union hat.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Das Verhältnis des Unionsrechts zur EMRK

1. Status quo

2. Das Verhältnis nach einem Beitritt

III. Die Autonomie des Unionsrechts

IV. Gutachten C-2/13 v. 18.12.2014

V. Einzelgründe und Kritik

1. Autonomie des Unionsrechts

a) Kollision von Art. 53 GRCh und Art. 53 EMRK

b) Der Grundsatz gegenseitigen Vertrauens

c) Die Vorabentscheidungsverfahren nach Protokoll Nr. 16 EMRK und Art. 267 AEUV

2. Art. 344 AEUV und Art. 33 EMRK

3. Der Mitbeschwerdegegner-Mechanismus

a) Die Plausibilitätskontrolle nach Art. 3 V ÜE

b) Die gemeinsame Verantwortlichkeit gem. Art. 3 VII HS. 1 ÜE

c) Ausnahme der gemeinsamen Haftung, Art. 3 VII Hs. 2 ÜE

4. Das Verfahren der Vorabbefassung des EuGH, Art. 3 VI ÜE

a) Entscheidung und Unterrichtung der EU

b) Beschränkung der Vorabbefassung auf Gültigkeitsfragen

5. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

a) Grundlegend: Rechtsschutzlücke im Rahmen der GASP

b) Kompetenzkollision

VI. Schlussfolgerungen für die Europäische Verfassungsentwicklung

VII. Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert das Gutachten 2/13 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vereinbarkeit eines Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit dem Unionsrecht. Im Zentrum steht die Untersuchung, ob die vom EuGH aufgestellten Bedenken hinsichtlich der Autonomie des Unionsrechts berechtigt sind und inwieweit diese durch Anpassungen am Beitrittsübereinkommen ausgeräumt werden könnten.

  • Die Autonomie des Unionsrechts als zentrales Hindernis für den Beitritt zur EMRK.
  • Kritische Auseinandersetzung mit den fünf Hauptgründen des EuGH für die Unvereinbarkeit des Beitrittsentwurfs.
  • Die Rolle des Mitbeschwerdegegner-Mechanismus und des Verfahrens der Vorabbefassung des EuGH.
  • Herausforderungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
  • Auswirkungen des Gutachtens auf die europäische Verfassungsentwicklung.

Auszug aus dem Buch

1. Autonomie des Unionsrechts

Der EuGH anerkennt die Möglichkeit, sich selbst einer externen Kontrolle zu unterwerfen.55 Jedoch stellt er im Hinblick auf die unter Punkt III besprochene Autonomie des Unionsrechts Grenzen einer solchen Kontrolle auf. Namentlich dürfe die Alleinzuständigkeit des EuGH bei der Auslegung von Unionsrecht – vgl. Art. 19 I 2 EUV –, insbesondere bei der Feststellung von internen Zuständigkeiten, nicht in Frage gestellt werden.56 Darauf bezogen bemängelt der EuGH folgende drei Punkte:

a) Kollision von Art. 53 GRCh und Art. 53 EMRK

Nach dem Melloni-Urteil des EuGH ist Art. 53 GRCh nicht als allgemeine Günstigkeitsklausel auszulegen, die einem höheren Schutzstandard generell den Vortritt gewährt.57 In Bezug auf die Grundrechtskonformität von Sekundärrecht würde die Anwendung nationalen Rechts mit höherem Schutzniveau über Art. 53 GRCh andernfalls „Vorrang, Einheit und Wirksamkeit des Unionsrechts“ beeinträchtigen können.58 Art. 53 EMRK sieht nach seinem Wortlaut aber wie sein Pendant in der GRCh eine ebensolche Möglichkeit für ein höheres Schutzniveau vor.59

Der EuGH kritisiert daher, dass dem ÜE eine Regelung fehle, die Art. 53 EMRK und Art. 53 GRCh aufeinander abstimmt.60

Dem ist entgegenzuhalten, dass Art. 53 EMRK lediglich die Möglichkeit der Anwendung eines höheren Grundrechtsstandards offenlässt, was die MS aber nicht von der Beachtung der Auslegung des Art. 53 GRCh durch den EuGH „entbindet“61. Es handelt sich also allenfalls um eine EU-interne Problematik, die durch Rechtsprechung und rechtliche Klarstellungen gelöst werden kann.62 Mit der Forderung der Abstimmung zwischen den beiden Normen muss sich der EuGH also an die MS selbst richten, sodass eine Abstimmungsklausel im ÜE deplatziert wäre.63

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Spannungsfelder zwischen den Grundrechtssystemen in Europa und führt in die beispiellose Konstellation des EU-Beitritts zur EMRK ein.

II. Das Verhältnis des Unionsrechts zur EMRK: Hier wird der aktuelle Status quo der EMRK im Unionsrecht erläutert und aufgezeigt, wie sich die rechtliche Bindung der EU nach einem möglichen Beitritt verändern würde.

III. Die Autonomie des Unionsrechts: Dieses Kapitel definiert das Konzept der Autonomie des Unionsrechts als Rechtsordnung sui generis, welche die Unabhängigkeit und Souveränität des EU-Rechts gegenüber mitgliedstaatlichen Eingriffen sichert.

IV. Gutachten C-2/13 v. 18.12.2014: Das Kapitel bietet einen historischen Überblick über den Beitrittsprozess und resümiert die ablehnende Entscheidung des EuGH.

V. Einzelgründe und Kritik: Hier werden die fünf Hauptargumente des EuGH zur Unvereinbarkeit des Beitritts detailliert dargelegt und der literarischen Kritik gegenübergestellt.

VI. Schlussfolgerungen für die Europäische Verfassungsentwicklung: Das Kapitel reflektiert, ob der EuGH mit seinem Urteil eher eine defensive, souveränitätsorientierte Haltung einnahm, statt den notwendigen Dialog zu suchen.

VII. Ausblick: Der Ausblick erörtert, ob ein Beitritt trotz der bestehenden Hürden noch möglich und politisch sinnvoll ist.

Schlüsselwörter

EuGH, EMRK, Beitritt, Autonomie des Unionsrechts, Grundrechtecharta, Gutachten 2/13, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Mitbeschwerdegegner, Vorabbefassung, Verfassungsentwicklung, Grundrechtsschutz, Art. 267 AEUV, Kollision, Rechtsangleichung, EU-Recht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Hindernisse und die Argumentation des EuGH im Gutachten 2/13, das den geplanten Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für unionsrechtswidrig erklärte.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Schwerpunkte liegen auf der Autonomie des Unionsrechts, dem Mitbeschwerdegegner-Mechanismus, dem Vorabbefassungsverfahren des EuGH sowie den spezifischen Problematiken innerhalb der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die kritische Prüfung, ob die Bedenken des EuGH gegen das Beitrittsübereinkommen materiell gerechtfertigt sind und inwieweit durch prozedurale Anpassungen ein künftiger Beitritt ermöglicht werden könnte.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Der Autor führt eine tiefgehende juristische Analyse der Gutachtenbegründung des EuGH durch, setzt diese in Bezug zur ständigen Rechtsprechung und diskutiert sie kritisch anhand der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die fünf vom EuGH angeführten Hauptgründe für die Unvereinbarkeit detailliert analysiert, darunter die Kollision zwischen Art. 53 GRCh und EMRK, der Grundsatz gegenseitigen Vertrauens und die Kontrollfragen im Rahmen der GASP.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie "Autonomie des Unionsrechts", "Gutachten 2/13", "Grundrechtsschutz", "Beitritt zur EMRK" und "Mitbeschwerdegegner-Mechanismus".

Warum hält der Autor die vom EuGH festgestellten Verstöße für teils lösbar?

Der Autor argumentiert, dass viele der vom EuGH als "unionsrechtswidrig" eingestuften Punkte lediglich unionsinterne Probleme darstellen, die durch interne Klarstellungen oder Kooperationen gelöst werden könnten, ohne den völkerrechtlichen Vertrag selbst zu gefährden.

Wie bewertet die Arbeit die Haltung des EuGH zum Beitritt?

Die Arbeit unterstellt dem EuGH eine "übersteigerte Sorge" um die Autonomie des Unionsrechts und eine defensive, gar misstrauische Haltung gegenüber externer Kontrolle, die den politischen Willen zur europäischen Integration ausbremst.

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Details

Title
Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Subtitle
Das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs und seine Folgen für die europäische Verfassungsentwicklung
College
http://www.uni-jena.de/
Grade
14,00 Punkte
Author
Jasper Mührel (Author)
Publication Year
2016
Pages
28
Catalog Number
V370307
ISBN (eBook)
9783668477131
ISBN (Book)
9783668477148
Language
German
Tags
EuGH EMRK EU Menschenrechte EU-Recht Europa Grundrechte Europäische Union Europarat Urteilsbesprechung EGMR Verfassungsrecht Europäischer Gerichtshof Europarecht Grundrechtsschutz Gutachten Beitritt Verfassung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Jasper Mührel (Author), 2016, Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/370307
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