Das Dritte Reich und die während dieser Zeit stattgefundenen Verfolgungen von Deutschen aus ethnischen, politischen und sozialen Gründen, kann als Basis für die Entwicklung des deutschen Asylrechts und im Besonderen der Flüchtlingskonvention gesehen werden.
Die Menschen die in der damaligen Zeit aus Deutschland fliehen mussten, hatten es schwer in anderen Ländern Schutz zu finden. Damit so etwas anderen Menschen, die in ihrem Land aus bestimmten Gründen verfolgt werden, nicht noch einmal passiert, wurde mit der Flüchtlingskonvention alles Grundlegende geregelt um es Menschen zu vereinfachen in einem anderen Land Schutz zu finden. Die nationale Umsetzung folgte 1949 in Deutschland durch Art. 16 II GG.
Mit der Asylrechtsreform von 1993 wurde Art. 16a GG geschaffen, in dem Art. 16 II GG als ersten Absatz aufgenommen und vier zusätzliche neue Absätze hinzugefügt wurden. Diese Änderung wurde vorgenommen um den Flüchtlingsansturm in Deutschland auf ganz Europa verteilen zu können.
„Auf Absatz 1 („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ So lautet Art. 16a II S.1 GG und gemeint ist damit die Einreise aus oder über einen sicher Drittstaat.
In der folgenden Ausarbeitung werde ich genau auf diese Thematik eingehen. Ich werde erklären, was die Inhalte des Art. 16a GG , und der einschlägigen §§ wie § 26a, 29a Asylverfahrensgesetz sind. Ich werde darstellen was sichere Drittstaaten sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen um diesen Status zu erlangen.
Des Weiteren werde ich auf die Einreise von Verfolgten eingehen und deren Zusammenhang mit Asylrecht aufzeigen, wer Verfolgter ist und welche Arten der Verfolgung es gibt. Außerdem werde ich die Frage aufgreifen, was der Unterschied zwischen der Einreise aus und der Einreise über sicheren Drittstaat ist.
Mein Ziel ist es einen Überblick über Gesetzeslage zu dem Thema „Einreise über einen sichern Drittstaat“ zu geben. Ich werde mit Art. 16a GG beginnen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Art. 16a GG
2.1 Entstehung
2.2 Inhalte der einzelnen Abschnitte
2.3 Träger des Grundrechtes
2.4 Ausschluss des Asylrechts – Maßnahmen
3 Sichere Drittstaaten
3.1 Die Sicherheit der EG/EU Mitgliedsstaaten
3.2 Die Sicherheit anderer Drittstaaten
3.3 Rechtsfolgen für Asylsuchende
3.4 Normative Vergewisserung
4 Sichere Herkunftsstaaten
4.1 Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten
5 Der Begriff des Viertstaates
6 Verfolgung
6.1 Allgemein
6.2 Politisch Verfolgte
6.3 Unmittelbare Staatliche Verfolgung
6.4 Mittelbare staatliche Verfolgung
6.5 „Quasistaatliche“ Verfolgung
6.6 Politische Strafverfolgung
6.7 Religiöse Verfolgung
7 Einreise
7.1 Einreise per Landweg (Über einen sicheren Drittstaat)
7.2 Per Luftweg / Flughafentransit
7.3 Einreise auf dem Seeweg
8 Rechtsgrundlagen neben Art. 16 a GG
8.1 Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge (GFK)
8.2 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
8.3 Schengener Abkommen
8.4 Dubliner Übereinkommen
9 Schlusswort
10 Anlagen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die rechtliche Situation und die Voraussetzungen der Einreise von Schutzsuchenden über sichere Drittstaaten nach Deutschland zu analysieren, wobei die Auswirkungen der Asylrechtsreform von 1993 und die Konzepte sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten im Mittelpunkt stehen.
- Analyse des Art. 16a GG als Kernstück der Asylreform 1993.
- Differenzierung zwischen der Einreise aus und über einen sicheren Drittstaat.
- Untersuchung des Begriffs der "normativen Vergewisserung".
- Definition und rechtliche Relevanz von sicheren Herkunftsstaaten.
- Einfluss weiterer Rechtsgrundlagen wie GFK, EMRK und Dubliner Übereinkommen.
Auszug aus dem Buch
7.1 Einreise per Landweg (Über einen sicheren Drittstaat)
Zum einen reist man direkt aus einen sicheren Drittstaat der gleichzeitig auch der Heimatstaat ist nach Deutschland, so dass sofort der Art. 16a II GG zum Zug kommt. Denn wie schon oben erläutert, hat niemand ein Recht auf Asyl, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Hier resultiert diese Ablehnung darin, dass die sicheren Drittstaaten schon von sich heraus keine politische Verfolgung vornehmen, denn sonst wären sie erst gar keine sicheren Drittstaaten.
Zum anderen reist man über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland, weil dieser zwischen dem Heimatland und Deutschland liegt. Auch hier hat man keinen Anspruch auf Asyl, aber aus einem andern Grund als derjenige der den sicheren Drittstaat als Heimatland hat. Denn man hätte nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sein Asylgesuch auch in diesem andern sicheren Drittstaat stellen können, deswegen wird ein Asylgesuch auch nicht grundlegend abgelehnt sondern nur in den anderen durchquerten Drittstaat „abgewälzt“.
Der sichere Drittstaat muss nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in das Bundesgebiet gewesen sein. Es reicht für die Anwendung von Art. 16a II GG vielmehr aus, dass er sich im Verlauf seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade in der Bundesrepublik nicht mehr, auch wenn der Betreffende von dem sicheren Drittstaat seine Reise in das Bundesgebiet über Staaten fortgesetzt hat, für die Art. 16a II GG nicht gilt. Begründet wird dies damit, dass Art. 16a II GG dem Flüchtling die Möglichkeit der freien Wahl des Zufluchtlandes nehme.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung skizziert die historische Entwicklung des Asylrechts in Deutschland nach 1949 und beleuchtet die Asylrechtsreform von 1993.
2 Art. 16a GG: In diesem Kapitel werden die Entstehung, die Inhalte der einzelnen Abschnitte sowie die Träger des Asylgrundrechts detailliert erörtert.
3 Sichere Drittstaaten: Dieses Kapitel behandelt die rechtliche Einordnung von EU-Mitgliedstaaten und anderen Staaten als sichere Drittstaaten sowie das Konzept der normativen Vergewisserung.
4 Sichere Herkunftsstaaten: Hier wird die Definition sicherer Herkunftsstaaten und das Verfahren zu deren Bestimmung erläutert.
5 Der Begriff des Viertstaates: Das Kapitel erläutert die Problematik der sogenannten Kettenabschiebung über Viertstaaten.
6 Verfolgung: Hier werden die verschiedenen Arten der staatlichen und mittelbaren Verfolgung, inklusive religiöser Verfolgung, definiert.
7 Einreise: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Formen der Einreise per Land-, Luft- und Seeweg und deren rechtliche Konsequenzen.
8 Rechtsgrundlagen neben Art. 16 a GG: Das Kapitel bietet einen Überblick über internationale Verträge wie GFK, EMRK, Schengener Abkommen und das Dubliner Übereinkommen.
9 Schlusswort: Das Schlusswort fasst die Wirkung der Drittstaatenregelung auf die Asylantragszahlen in Deutschland zusammen.
Schlüsselwörter
Art. 16a GG, Asylrecht, Sichere Drittstaaten, Sichere Herkunftsstaaten, Asylreform 1993, Normative Vergewisserung, Einreise, Flüchtlingskonvention, GFK, EMRK, Kettenabschiebung, Politische Verfolgung, Dubliner Übereinkommen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem deutschen Asylrecht, insbesondere mit den Änderungen durch die Asylrechtsreform 1993, die den Zugang zum Asylgrundrecht durch die Drittstaatenregelung einschränkte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit deckt die Konzepte sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten, den Begriff der politischen Verfolgung, die rechtlichen Voraussetzungen der Einreise sowie internationale Abkommen ab.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zur „Einreise über einen sicheren Drittstaat“ zu geben und die Voraussetzungen für diesen Status zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegung von Gesetzen, insbesondere des Art. 16a GG, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzliche Verankerung des Asylrechts, die Kriterien für sichere Drittstaaten, die verschiedenen Formen der Verfolgung und die rechtlichen Aspekte der Einreise.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Asylgrundrecht, Drittstaatenregelung, normative Vergewisserung, Kettenabschiebung und Schutzsuchende.
Was unterscheidet einen sicheren Drittstaat von einem sicheren Herkunftsstaat?
Bei einem sicheren Drittstaat steht die Möglichkeit zur Schutzsuche im Vordergrund, während bei einem sicheren Herkunftsstaat die Vermutung der Verfolgungsfreiheit aufgrund der allgemeinen politischen Lage maßgeblich ist.
Warum spielt das Konzept der „normativen Vergewisserung“ eine so wichtige Rolle?
Es dient dazu, generell festzustellen, dass in einem Staat Schutz gemäß GFK und EMRK gewährt wird, wodurch eine Einzelfallprüfung im Asylverfahren entbehrlich wird.
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- Janine Adolph (Author), 2004, Einreise über sichere Drittstaaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/37006