Die Arbeit entstand im Zuge eines rechtsgeschichtlichen Seminars an der Universität Hamburg im Wintersemester 2016/2017. Sie beschreibt und analysiert die Entpönalisierung des Rechts unerlaubter Handlungen über verschiedene Zeitepochen hinweg.
Sie nimmt ihren Ausgangspunkt im Altrömischen Recht, legt einen Schwerpunkt auf die mittelalterliche Rechtslage und skizziert sodann die weitere Entwicklung bis zum Ende des usus modernus im 18. Jahrhundert. Dabei wird auf eine möglichst prägnante Darstellung geachtet, die die Arbeit zum Einstieg in das Thema und auch für Nicht-Juristen interessant macht.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung und Begriffsbestimmungen
- Das römische Recht
- Altrömisches Recht
- Sachbeschädigungen
- Sachentziehungen
- Vorklassisches und klassisches römisches Recht
- Sachbeschädigungen
- Sachentziehungen
- Nachklassisches römisches Recht
- Sachbeschädigungen
- Sachentziehungen
- Das kanonische Recht des Mittelalters
- Passive Vererblichkeit
- Vielfachstrafe bei Sachbeschädigungen
- Auswirkungen der Vertragsstrafen
- Sachentziehungen
- Bedeutung für die Rechtsentwicklung
- Sachbeschädigungen
- Passive Vererblichkeit
- Strafe des Vielfachen
- Sachentziehungen
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Entpönalisierung des Rechts unerlaubter Handlungen im mittelalterlichen katholischen Kirchenrecht und analysiert dessen Bedeutung für die Rechtsentwicklung. Sie untersucht die Entwicklung des römischen Rechts, insbesondere die Strafen für Sachbeschädigungen und Sachentziehungen, und verfolgt deren Weiterentwicklung im kanonischen Recht des Mittelalters. Die Arbeit beleuchtet, wie die Entpönalisierung in der Praxis umgesetzt wurde und welche Auswirkungen sie auf die Rechtsentwicklung hatte.
- Entwicklung des römischen Rechts im Bereich der unerlaubten Handlungen
- Einfluss des römischen Rechts auf das kanonische Recht des Mittelalters
- Entpönalisierung von Sachbeschädigungen und Sachentziehungen im mittelalterlichen Kirchenrecht
- Auswirkungen der Entpönalisierung auf die Rechtsentwicklung
- Vergleich von römischem und kanonischem Recht in Bezug auf die Strafen für unerlaubte Handlungen
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung bietet eine Begriffsbestimmung des Themas und skizziert die Forschungsfrage.
- Das Kapitel "Das römische Recht" behandelt die Entwicklung des Rechts in der Antike, wobei die altrömischen Strafen für Sachbeschädigungen und Sachentziehungen im Fokus stehen.
- Das Kapitel "Das kanonische Recht des Mittelalters" befasst sich mit der Übernahme und Weiterentwicklung römischer Rechtsprinzipien im mittelalterlichen Kirchenrecht. Es werden insbesondere die Strafen für Sachbeschädigungen und Sachentziehungen im Kontext des kanonischen Rechts untersucht.
- Das Kapitel "Bedeutung für die Rechtsentwicklung" analysiert die Auswirkungen der Entpönalisierung des Rechts unerlaubter Handlungen auf die Rechtsentwicklung im Allgemeinen.
Schlüsselwörter
Römisches Recht, kanonisches Recht, Mittelalter, Entpönalisierung, Sachbeschädigung, Sachentziehung, Rechtsentwicklung, Strafe, Vererblichkeit, Vertragsstrafe, Aquilische Haftung, Kirchenrecht.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet "Entpönalisierung" im Recht der unerlaubten Handlungen?
Es beschreibt den Wandel von einer straforientierten Buße (Poena) hin zu einem reinen Schadensersatzrecht, bei dem der Ausgleich des Schadens im Vordergrund steht.
Welche Rolle spielte das kanonische Recht bei der Entpönalisierung?
Das mittelalterliche Kirchenrecht milderte die strengen römischen Vielfachstrafen ab und legte den Grundstein für die passive Vererblichkeit von Schadensersatzansprüchen.
Wie wurden Sachbeschädigungen im Altrömischen Recht bestraft?
Im frühen römischen Recht waren oft noch drakonische Strafen oder Bußzahlungen vorgesehen, die deutlich über den eigentlichen Wert der Sache hinausgingen.
Was ist die "passive Vererblichkeit" im Deliktsrecht?
Es bezeichnet die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche auch gegen die Erben eines Schädigers geltend zu machen, was im reinen Strafrecht ursprünglich nicht möglich war.
Bis wann dauerte die beschriebene Rechtsentwicklung?
Die Arbeit skizziert die Entwicklung vom Altrömischen Recht über das Mittelalter bis zum Ende des Usus Modernus im 18. Jahrhundert.
- Arbeit zitieren
- Leander Thullner (Autor:in), 2017, Entpönalisierung des Rechts unerlaubter Handlungen. Das mittelalterliche katholische Kirchenrecht in seiner Bedeutung für die Rechtsentwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/369505