In dieser Arbeit wird zuerst wiederholt, worum es sich beim Öffentlichkeitsgrundsatz handelt. Nach einer kurzen Darstellung der Thematik des NSU-Prozesses soll sodann das Hauptaugenmerk darauf fallen, wie mit der Öffentlichkeit im Zuge des NSU-Prozesses umgegangen wurde. Abschließend wird ein Ausblick gegeben, wie sich der Öffentlichkeitsgrundsatz entwickeln könnte und ob das Urteil im NSU-Prozess sogar aufgrund etwaiger Verstöße gegen diesen Grundsatz angreifbar ist.
Andere Aspekte, wie etwa die Rechtsschutzmöglichkeiten für diejenigen, die sich durch die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in ihren Rechten verletzt sehen, können aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit nicht hinterleuchtet werden.
Die Prozessmaxime der Öffentlichkeit ist nach heutigem Verständnis in einem Rechtsstaat nicht wegzudenken. Die Forderung nach Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung geht bis zur Aufklärung zurück. Zu Zeiten des Absolutismus war eine Geheimjustiz noch weit verbreitet.
Zu Anfang des sogenannten NSU-Prozesses entfachte eine öffentliche Debatte über unterschiedliche Gesichtspunkte des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Dem Autor dieser Arbeit verdeutlichte eine persönliche Erfahrung, welche Rolle der Öffentlichkeit in jenem Verfahren zufallen könnte:
Ein türkisch-stämmiger Kommilitone, der in Kassel aufgewachsen ist, machte im Chat auf Facebook folgende Vorhaltung: „Ich als Türke muss mir (…) noch jedes Mal anschauen, wie Zschäpe grinsend in den Gerichtssaal kommt und immer noch nicht verurteilt wird.“
An diesem Beispiel wird deutlich, dass eine öffentliche Verhandlung, die auch Verfahrensunbeteiligte besuchen können, positiv auf die Gesellschaft im Allgemeinen wirken kann. Denn ansonsten gelangten keine Informationen aus dem Prozess nach außen. Jeder Interessierte müsste sich selbst zusammenreimen, welche Hindernisse die Dauer bedingen. So könnten schnell Überlegungen zu illegitimen politischen Einflüssen Aufmerksamkeit erhalten und das Misstrauen in den Rechtsstaat in den Vordergrund rücken. Der Einblick in das Verfahren durch die Öffentlichkeit bietet die Chance, dass Zuhörer Entscheidungen des Gerichts nachvollziehen können. Der Kommilitone könnte sich herleiten, wieso der Prozess so lange andauert. Wohl möglich könnte er sogar Vertrauen in das deutsche Rechtssystem aufbauen. All dies wäre hinter verschlossenen Türen kaum möglich.
Inhaltsverzeichnis
- 1. TEIL: EINLEITUNG – ÖFFENTLICHKEIT IM NSU-PROZESS….....
- 2. TEIL: DER ÖFFENTLICHKEITSGRUNDSATZ
- A. Die gesetzliche Regelung.
- B. Inhalt
- C. Sinn und Zweck in historischer Betrachtung..
- D. Ausmaß der Öffentlichkeit.
- E. Ausnahmen....
- I. Unzulässige Erweiterung des Öffentlichkeitsgrundsatzes.
- II. Zugangshindernisse und sitzungspolizeiliche Einschränkungsmöglichkeiten.
- III. Faktische Grenzen
- 3. TEIL: DER NSU-PROZESS......
- A. Das Strafverfahren vor dem OLG München.....
- B. Die besondere Anfälligkeit des NSU-Prozesses für Verletzungen von Prozessgrundsätzen .......
- 4. TEIL: DIE WAHRUNG DES ÖFFENTLICHKEITSGRUNDSATZES IM NSU-PROZESS.......
- Verletzung durch Einschränkung der Öffentlichkeit........
- I. Die einstweilige Verfügung des BVerfG zum Akkreditierungsverfahren .
- 1. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Akkreditierungsverfahren..
- 2. Die einstweilige Verfügung des BVerfG.
- II. Die Forderung nach einer Videoübertragung der Verhandlung..
- B. Verletzung durch Erweiterung der Öffentlichkeit
- I. Das Fotografieren und Filmen der Angeklagten ……………………
- 1. Die Verletzungshandlung....
- 2. Beeinträchtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch das Filmen und Fotografieren .………….………….………..\n
- 3. Anwendbarkeit des Öffentlichkeitsgrundsatzes ...
- I4. Verhältnismäßigkeit der Gestattung von Film- und Bildaufnahmen vor Aufruf der Sache.
- II. Liveübertragung innerhalb des Sitzungssaals..
- III. Die besonderen Auswirkungen der sozialen Medien..
- a. Durch das Fotografieren und Filmen verletzte Rechtsgüter.......
- b. Schützenswerte Interessen der allgemeinen Öffentlichkeit ….\n
- 1. Neu entstandene Berichtsmöglichkeiten, die die Öffentlichkeit erweitern können..\n
- 2. Problematik.
- 3. Ergebnis.
- 5. TEIL: FAZIT - DIE MÖGLICHEN FOLGEN DES UMGANGS MIT DER ÖFFENTLICHKEIT IM NSU-PROZESS ..
- A. Die Verletzungen als Revisionsgrund
- B. Sonderstatus bestimmter Medienvertreter in der Saalöffentlichkeit..
- C. Die besondere Rolle der modernen Medien in der Abwägung
- Die rechtliche Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafprozess
- Die Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger Einschränkung der Öffentlichkeit
- Die spezifischen Herausforderungen im NSU-Prozess im Hinblick auf die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes
- Die Auswirkungen von Medienberichterstattung auf den Prozess
- Die Folgen von Verletzungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes für die Verfahrensbeteiligten
- Kapitel 1: Einleitung: Einführung in die Thematik des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess und die Relevanz der Untersuchung.
- Kapitel 2: Der Öffentlichkeitsgrundsatz: Darstellung der rechtlichen Grundlagen, des Inhalts, des Sinns und Zwecks sowie der Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafprozess.
- Kapitel 3: Der NSU-Prozess: Beschreibung des Strafverfahrens vor dem OLG München und der besonderen Anfälligkeit dieses Prozesses für Verletzungen von Prozessgrundsätzen.
- Kapitel 4: Die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess: Analyse der Verletzungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch Einschränkungen und Erweiterungen der Öffentlichkeit im NSU-Prozess.
- Kapitel 5: Fazit: Diskussion der möglichen Folgen des Umgangs mit der Öffentlichkeit im NSU-Prozess, unter Berücksichtigung der Rolle der Medien.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess. Im Fokus steht die kritische Auseinandersetzung mit der Anwendung des Grundsatzes im Kontext dieses komplexen Strafverfahrens.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Öffentlichkeitsgrundsatz, NSU-Prozess, Strafprozess, Medienöffentlichkeit, Prozessgrundsätze, Strafverfahren, Medienberichterstattung, Rechtsschutz, Akteneinsicht, Videoübertragung, Fotografieren, Filmen, soziale Medien, Revisionsgrund, Medienvertreter.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet der Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafprozess?
Er besagt, dass Gerichtsverhandlungen für jedermann zugänglich sein müssen, um Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu sichern.
Welche Probleme gab es beim Öffentlichkeitsgrundsatz im NSU-Prozess?
Besonders das Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter stand in der Kritik, da anfangs keine Plätze für türkische Medien reserviert waren, was zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führte.
Wurde eine Videoübertragung des NSU-Prozesses ermöglicht?
Es gab Forderungen nach einer Videoübertragung in einen Nebenraum für die Öffentlichkeit und Medien, was jedoch rechtlich und organisatorisch auf große Hürden stieß.
Welchen Einfluss hatten soziale Medien auf die Prozessöffentlichkeit?
Soziale Medien erweiterten die Berichterstattung massiv (z. B. durch Live-Ticker), warfen aber auch Fragen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten auf.
Kann eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ein Revisionsgrund sein?
Ja, die Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens stellt nach § 338 Nr. 6 StPO einen absoluten Revisionsgrund dar, der zur Aufhebung eines Urteils führen kann.
Warum ist die historische Wurzel des Öffentlichkeitsgrundsatzes wichtig?
Die Forderung nach Öffentlichkeit entstand als Gegenbewegung zur Geheimjustiz des Absolutismus und ist ein Kernmerkmal der Aufklärung und moderner Demokratien.
- Arbeit zitieren
- Arne Haupt (Autor:in), 2017, Die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im NSU-Prozess, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/369463