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Sanierungskonzepte. IDW S6 und höchstrichterliche Rechtsprechung. Auswirkungen des BGH Urteils vom 12.05.2016, IX ZR 65/14

Titel: Sanierungskonzepte. IDW S6 und höchstrichterliche Rechtsprechung. Auswirkungen des BGH Urteils vom 12.05.2016, IX ZR 65/14

Seminararbeit , 2017 , 19 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Pierre Michaels (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Im vorliegenden Urteil galt es seitens des IX. Senats des Bundesgerichtshofes festzustellen, ob die Kenntnis des Gläubigers von einer vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung i.S.d. § 133 I S.2 InsO vorliegt und diese einen Anfechtungstatbestand begründe. Eine Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners wird regelmäßig schon vermutet, wenn der Gläubiger eine Inkongruenz der Leistung des Schuldners bemerkt oder wenn ein Anzeichen in den Handlungen des Schuldners auf eine Zahlungsunfähigkeit hinweist.

Der zu einem Urteil führende Sachverhalt beinhaltet zwei Streitparteien. Der Insolvenzverwalter
(nachfolgend: Klägerin) nimmt den Gläubiger (nachfolgend: Beklagte) auf Rückzahlung einer Vergleichszahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung gem. § 133 I S.2 InsO in Anspruch. Der Beklagten stunden fällige Forderungen in Höhe von € 59.703,20 zu. Mit Hilfe einer rechtskräftigen Titulierung von insgesamt € 25.416,85 erfolgte ein erfolgloser Versuch der Pfändung des Bankguthabens. Hierbei erhielt die Beklagte die Information, dass einerseits kein pfändbares Guthaben und andererseits bereits Vorpfändungen in Höhe von € 16.000 bestünden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 BGH Urteil vom 12.05.2016 – IX ZR 65/14

1.1 Sachhalt.

1.2 Problematik

2 Anforderungen an Sanierungskonzepte zur Exkulpation des Gläubigers von § 133 I InsO

2.1 Die Schlüssigkeit des Sanierungskonzeptes und die Prognose der Durchführbarkeit

2.2 Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage des schuldnerischen Unternehmens

2.3 Analyse der Krisenursachen und des derzeitig vorliegenden Stadiums

2.4 Angaben über die Art der Durchführung/Anfordern von Informationen

2.5 Art und Nachhaltigkeit der Sanierung

2.6 Integrierte Unternehmensplanung

2.7 Anwendbarkeit des Sanierungskonzeptes nach BGH vom 12.05.2016, IX ZR 65/14

3 Auswirkungen des BGH Urteils vom 12.05.2016, IX ZR 65/14

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2016 (IX ZR 65/14) im Hinblick auf die Anforderungen an Sanierungskonzepte zur Exkulpation von Gläubigern bei einer Anfechtung nach § 133 InsO. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch ein schlüssiges Sanierungskonzept der Anfechtungstatbestand der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung entkräftet werden kann.

  • Anforderungen an die inhaltliche Schlüssigkeit von Sanierungskonzepten
  • Die Rolle der Prognose und Analyse wirtschaftlicher Krisenursachen
  • Bedeutung der integrierten Unternehmensplanung für die Sanierungseignung
  • Spezifika für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen von Sanierungsgutachten
  • Rechtssicherheit für Gläubiger durch IDW S6-konforme Sanierungskonzepte

Auszug aus dem Buch

1.2 Problematik

Ausgangszweck des § 133 InsO ist nicht nur die Wahrung des Grundsatzes „par conditio creditorum“, sondern vielmehr die Reaktion auf inadäquates Verhalten des Schuldners mit gleichzeitiger Kenntnis des Gläubigers über den Benachteiligungstatbestand. Hierbei wird insbesondere die Anfechtung gegen Gläubiger unterstützt, welche aufgrund ihrer Bösgläubigkeit nicht schutzwürdig sind.

Fraglich ist nun, ob seitens der Beklagten eine Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin vorliegt. Dies könnte gem. § 133 I S.2 InsO zu einer positiven Kenntnis und somit zum Tatbestand des Vorsatzes bezüglich der Gläubigerbenachteiligung geführt haben. Dieser Tatbestand wäre widerlegt, wenn die Beklagte auf einen ernsthaften Sanierungsversuch hätte vertrauen können. Hierbei ist es weder schädlich, dass bereits ein Insolvenzgrund vorliegt, noch, dass dieser mit erkennbaren Risiken belastet ist. Jedoch muss aufgrund konkret benennbarer Umstände ein Sanierungserfolg prognostizierbar sein. In der Regel ist dies anzunehmen, sobald ein Sanierungskonzept, welches in seiner Ausführung Bezug zum Einzelfall und hiermit verbundene Schlüssigkeit aufweist, vorliegt.

Der Beklagten lagen Informationen darüber vor, dass Fachleute mit der Sanierung betraut wurden, bereits Sanierungsverhandlungen mit wesentlichen Gläubigern stattfanden, Kreditinstitute in die Verhandlungen eingebunden waren und Liquidität durch Dritte zugeführt werden sollte. Über wesentliche Tatbestände, welche die Annahme einer Tragfähigkeit des Sanierungskonzeptes begründen könnte, war die Beklagte jedoch nicht informiert. Letztlich sollten also Gläubiger, welche bereit sind, einen Beitrag zu einer Sanierung zu leisten, stets auf ein Sanierungskonzept seitens des Schuldners bestehen, um jedwede Anfechtungs- und Haftungsrisiken zu umgehen. Im Gegenzug sollten aber auch die zu sanierenden Unternehmen grundsätzlich, um das Vertrauen und die Sanierungsbereitschaft der Gläubiger zu stärken, schon bevor Anforderungen gestellt werden, ein schlüssiges Sanierungskonzept gem. BGH Urteil vom 12.05.2016, IX ZR 65/14 vorlegen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 BGH Urteil vom 12.05.2016 – IX ZR 65/14: Dieses Kapitel stellt den Sachverhalt des Urteils sowie die grundlegende Problematik der Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bei Sanierungsversuchen dar.

2 Anforderungen an Sanierungskonzepte zur Exkulpation des Gläubigers von § 133 I InsO: Hier werden die detaillierten qualitativen Anforderungen an Sanierungsgutachten nach IDW S6-Standard erläutert, die notwendig sind, um den Gläubiger vor einer Insolvenzanfechtung zu schützen.

3 Auswirkungen des BGH Urteils vom 12.05.2016, IX ZR 65/14: Das Kapitel schließt mit einer Bewertung, wie das BGH-Urteil als Leitfaden dient und insbesondere für kleinere Unternehmen neue Anforderungen an die Dokumentation und Transparenz stellt.

Schlüsselwörter

Insolvenzanfechtung, § 133 InsO, Sanierungskonzept, IDW S6, Gläubigerbenachteiligung, Vorsatz, Sanierungseignung, Unternehmensplanung, Zahlungsunfähigkeit, Krisenursachen, Restrukturierung, KMU, Haftungsrisiken, Fortführungsprognose

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der insolvenzrechtlichen Anfechtung nach § 133 InsO und untersucht, wie Sanierungskonzepte nach IDW S6-Standard dazu beitragen können, den Vorwurf einer vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung zu entkräften.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die thematischen Schwerpunkte liegen auf den Anforderungen an die Schlüssigkeit von Sanierungskonzepten, der Analyse der wirtschaftlichen Lage eines Krisenunternehmens und der Rolle der Unternehmensplanung bei Restrukturierungsprozessen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Auswirkungen des BGH-Urteils vom 12. Mai 2016 (IX ZR 65/14) auf die Praxis der Sanierung und die damit verbundenen rechtlichen Absicherungsmöglichkeiten für Gläubiger aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische und betriebswirtschaftliche Analyse, die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie relevante Standards (IDW S6) mit Fachliteratur verknüpft.

Was umfasst der inhaltliche Hauptteil?

Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der Anforderungen an die Schlüssigkeit, die Analyse von Krisenursachen sowie die Erläuterung der Bedeutung einer integrierten Unternehmensplanung im Sanierungskontext.

Welche Schlagworte charakterisieren das Dokument?

Die zentralen Begriffe sind unter anderem Insolvenzanfechtung, § 133 InsO, IDW S6, Sanierungskonzept, Vorsatz und Gläubigerbenachteiligung.

Was bedeutet das Urteil speziell für KMU?

Das Urteil bietet KMU die Möglichkeit, das Gutachten in seiner Ausgestaltung an die jeweilige Unternehmensgröße und den Sanierungsaufwand anzupassen, ohne dabei die grundlegende Schlüssigkeit zu vernachlässigen.

Warum ist ein Sanierungskonzept für Gläubiger essenziell?

Ein solches Konzept dient als Nachweis für einen ernsthaften Sanierungsversuch, was den Anfechtungstatbestand der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung nach § 133 InsO rechtlich entkräften kann.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Sanierungskonzepte. IDW S6 und höchstrichterliche Rechtsprechung. Auswirkungen des BGH Urteils vom 12.05.2016, IX ZR 65/14
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Geislingen  (Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement)
Note
1,7
Autor
Pierre Michaels (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
19
Katalognummer
V358070
ISBN (eBook)
9783668430594
ISBN (Buch)
9783668430600
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmensrestrukturierung Restrukturierung Unternehmen BWL Betriebswirtschaftslehre Sanierung Insolvenz Insolvenzmanagement Insolvenzrecht Jura Sanierungskonzepte IDW IDW S6 Rechtsprechung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Pierre Michaels (Autor:in), 2017, Sanierungskonzepte. IDW S6 und höchstrichterliche Rechtsprechung. Auswirkungen des BGH Urteils vom 12.05.2016, IX ZR 65/14, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/358070
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Leseprobe aus  19  Seiten
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