Im Hinblick auf die andauernden Prozesse zu den Attentaten und Morden einer militanten Gruppierung, welche durch die Medien als „Zwickauer Zelle“ bekannt geworden ist, und das Bundesamt für Verfassungsschutz der Berichterstattung nach von den geplanten Anschlägen wusste, stelle ich mir die Frage, ob es eine Pflicht ist Straftaten zu verhindern bzw. ob es unmoralisch ist diese nicht mit allen Mitteln zu vereiteln.