Alkoholismus und Drogenabhängigkeit werden häufig nicht in der Mitte unserer Gesellschaft vermutet. Doch genau dort, wo wir häufig gar nicht damit rechnen, hat sich der Alkohol- und Drogenmissbrauch zum Problem entwickelt. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Suchterkrankungen dienstunfähig und so ist es auch im öffentlichen Dienst.
Der Beamte wird häufig als zuverlässig, pünktlich und gewissenhaft beschrieben. Er dient dem Staat und handelt im Auftrag des Staates. Doch was geschieht wenn die Menschen, bei denen man diese Laster nicht erwarten würde, nicht nur privat, sondern auch dienstlich plötzlich auffällig werden?
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit Alkoholmissbrauch im öffentlichen Dienst mit speziellem Hinblick auf das Beamten- und Disziplinarrecht. Zunächst wird die Alkoholsucht als Krankheit näher beleuchtet und deren dienstliche und körperliche Folgen anschließend dargestellt. Den Kern dieser Arbeit bilden die für das Thema relevanten möglichen Pflichtverstöße und deren beamtenrechtliche Konsequenzen. Abschließend wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erörtert und in Bezug auf die besonderen Pflichten bei Suchtkranken Beamten dargelegt. Aufgrund der rechtlichen Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten beschäftigt sich diese Arbeit ausschließlich mit den Beamten.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Alkoholismus
III. Folgen der Alkoholsucht
1. Körperliche Auswirkungen
2. Dienstliche Auswirkungen
IV. Beamtenrechtliche Folgen von Alkoholismus
1. Pflichtverletzung der Beamten durch Alkoholmissbrauch (Gesunderhaltungspflicht § 34 S. 1 BeamtstG)
2. Mitwirkungspflicht des Beamten zu Therapiemaßnahmen
3. Disziplinarrechtliche Konsequenzen
V. Fürsorgepflicht des Dienstherrn
1. Einschreitenspflicht des Dienstherrn
VI. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Thema Alkoholmissbrauch im öffentlichen Dienst mit speziellem Fokus auf das Beamten- und Disziplinarrecht. Das primäre Ziel ist es, die beamtenrechtlichen Pflichten suchtkranker Beamter, die notwendigen Reaktionen des Dienstherrn sowie die daraus resultierenden disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu beleuchten.
- Medizinische und sozialwissenschaftliche Grundlagen der Alkoholsucht
- Körperliche und dienstliche Auswirkungen von Alkoholmissbrauch
- Beamtenrechtliche Pflichtverletzungen durch Alkoholkonsum
- Disziplinarrechtliche Folgen bei Dienstpflichtverletzungen
- Fürsorgepflichten des Dienstherrn und Möglichkeiten der Reintegration
Auszug aus dem Buch
II. Alkoholismus
Unter dem Begriff Alkoholismus versteht man „den Konsum von Alkohol, der über das sozial tolerierte für Individuum und/oder Gesellschaft ungefährliche Maß hinaus geht." Die Bezeichnung Alkoholismus ist auf den schwedischen Mediziner Magnus Huss im Jahre 1849 zurückzuführen. Dieser untersuchte zum einen die „acute Alkoholskrankheit oder Vergiftung" und zum anderen den „alcoholismus chronicus".
Im weiteren Verlauf der Geschichte wurden die Ansichten von Huss 1878 vom Berliner Gefängnisarzt Abraham Baer verdrängt. Dieser beschrieb den Alkoholismus als Ausprägung der Summe der Folgeschäden.
Diese Theorie wurde allerdings 1951 von dem US-amerikanischen Physiologen und Erforscher Elvin Morton Jellinek abgelöst, die bis heute Bestand hat. Jellinek unterschied im Folgenden zwischen fünf Typen von Alkoholkranken.
Zunächst ist der Alpha-Typ zu nennen, der als sogenannte Vorstufe zur Alkoholkrankheit zu beschreiben ist. Es handelt sich demnach um sogenannte „Problem- oder Konflikttrinker", die sich jederzeit noch gegen den Alkoholkonsum entscheiden können und bei denen noch keine körperliche Abhängigkeit eingetreten ist. Grob gesagt, sind die Betroffenen seelisch abhängig. Der Alkoholkonsum gibt ihnen das Gefühl, sich zu entspannen oder ihnen das Leben zu erleichtern.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des Alkoholmissbrauchs im öffentlichen Dienst ein und grenzt das Thema auf Beamte ein, wobei die methodische Vorgehensweise skizziert wird.
II. Alkoholismus: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Alkoholismus und stellt historisch sowie klinisch relevante Klassifizierungen der verschiedenen Suchttypen nach Jellinek vor.
III. Folgen der Alkoholsucht: Hier werden die gesundheitlichen Langzeitschäden durch Alkoholkonsum sowie die negativen Auswirkungen auf die Dienstleistung und das Ansehen der Behörde analysiert.
IV. Beamtenrechtliche Folgen von Alkoholismus: Der Schwerpunkt liegt auf der Gesunderhaltungspflicht und Mitwirkungspflicht der Beamten sowie den disziplinarrechtlichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
V. Fürsorgepflicht des Dienstherrn: Dieses Kapitel behandelt die Verpflichtung des Dienstherrn, bei Alkoholsucht einzuschreiten, Hilfe anzubieten und eine Wiedereingliederung nach der Therapie zu begleiten.
VI. Fazit: Das Fazit fasst die Notwendigkeit von präventivem Handeln und Schulungen für Vorgesetzte zusammen, um suchtkranke Beamte frühzeitig zu unterstützen.
Schlüsselwörter
Beamtenrecht, Alkoholismus, Disziplinarrecht, Suchtprävention, Fürsorgepflicht, Dienstvergehen, Alkoholsucht, Gesunderhaltungspflicht, Dienstherr, Therapie, Arbeitsplatz, Alkoholmissbrauch, Mitwirkungspflicht, Entziehungskur, Beamtenstatusgesetz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche und dienstliche Situation von Beamten, die unter Alkoholsucht leiden, und beleuchtet dabei insbesondere die Disziplinarmaßnahmen und die Fürsorgepflicht des Staates.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die Definition der Alkoholsucht, die beamtenrechtliche Pflichtenlehre, disziplinarische Konsequenzen bei Suchterkrankungen und die soziale Verantwortung des Dienstherrn.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Untersuchung, wie mit alkoholabhängigen Beamten umzugehen ist, um sowohl das Dienst- und Treueverhältnis zum Staat zu wahren als auch die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten zu erfüllen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Literaturanalyse und der Auswertung bestehender Gesetze, Fachliteratur sowie einschlägiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine medizinisch-theoretische Einführung, die Darlegung beamtenrechtlicher Pflichtverletzungen durch Sucht und die Erörterung der spezifischen Fürsorge- und Einschreitenspflichten des Dienstherrn.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind unter anderem Beamtenrecht, Alkoholsucht, Dienstvergehen, Disziplinarrecht und Fürsorgepflicht.
Welche Folgen hat ein Rückfall für einen Beamten nach einer erfolgreichen Therapie?
Ein Rückfall kann bei vorsätzlichem oder bedingt vorsätzlichem Handeln als erneutes Dienstvergehen gewertet werden, was im schlimmsten Fall bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen kann.
Gilt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch nach der Therapie?
Ja, der Dienstherr ist gesetzlich verpflichtet, nach einer Suchttherapie bei der Wiedereingliederung zu helfen, über die Nachsorge zu belehren und den Beamten beim Prozess der dauerhaften Abstinenz zu unterstützen.
- Arbeit zitieren
- Jara Kurabtseva (Autor:in), 2015, Alkohol im öffentlichen Dienst, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/353358