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Hausarbeit, 2015
17 Seiten, Note: 1,3
I. Einleitung
II. Alkoholismus
III. Folgen der Alkoholsucht
1. Körperliche Auswirkungen
2. Dienstliche Auswirkungen
IV. Beamtenrechtliche Folgen von Alkoholismus
1. Pflichtverletzung der Beamten durch Alkoholmissbrauch (Gesunderhaltungspflicht § 34 S. 1 BeamtstG)
2. Mitwirkungspflicht des Beamten zu Therapiemaßnahmen
3. Disziplinarrechtliche Konsequenzen
V. Fürsorgepflicht des Dienstherrn
1. Einschreitenspflicht des Dienstherrn
VI. Fazit
Literaturverzeichnis
Alkoholismus und Drogenabhängigkeit werden häufig nicht in der Mitte unserer Gesellschaft vermutet. Doch genau dort, wo wir häufig gar nicht damit rechnen, hat sich der Alkohol- und Drogenmissbrauch zum Problem entwickelt. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Suchterkrankungen dienstunfähig und so ist es auch im öffentlichen Dienst. Der Beamte wird häufig als zuverlässig, pünktlich und gewissenhaft beschrieben. Er dient dem Staat und handelt im Auftrag des Staates. Doch was geschieht wenn die Menschen, bei denen man diese Laster nicht erwarten würde, nicht nur privat, sondern auch dienstlich plötzlich auffällig werden? Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit Alkoholmissbrauch im öffentlichen Dienst mit speziellem Hinblick auf das Beamten- und Disziplinarrecht. Zunächst wird die Alkoholsucht als Krankheit näher beleuchtet und deren dienstliche und körperliche Folgen anschließend dargestellt. Den Kern dieser Arbeit bilden die für das Thema relevanten möglichen Pflichtverstöße und deren beamtenrechtliche Konsequenzen. Abschließend wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erörtert und in Bezug auf die besonderen Pflichten bei Suchtkranken Beamten dargelegt. Aufgrund der rechtlichen Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten beschäftigt sich diese Arbeit ausschließlich mit den Beamten.
Unter dem Begriff Alkoholismus versteht man „den Konsum von Alkohol, der über das sozial tolerierte für Individuum und/oder Gesellschaft ungefährliche Maß hinaus geht."[1] Die Bezeichnung Alkoholismus ist auf den schwedischen Mediziner Magnus Huss im Jahre 1849 zurückzuführen. Dieser untersuchte zum einen die „acute Alkoholskrankheit oder Vergiftung" und zum anderen den „alcoholismus chronicus".[2] Im weiteren Verlauf der Geschichte wurden die Ansichten von Huss 1878 vom Berliner Gefängnisarzt Abraham Baer verdrängt. Dieser beschrieb den Alkoholismus als Ausprägung der Summe der Folgeschäden.[3]
Diese Theorie wurde allerdings 1951 von dem US-amerikanischen Physiologen und Erforscher Elvin Morton Jellinek abgelöst, die bis heute Bestand hat. Jellinek unterschied im Folgenden zwischen fünf Typen von Alkoholkranken.[4]
Zunächst ist der Alpha-Typ zu nennen, der als sogenannte Vorstufe zur Alkoholkrankheit zu beschreiben ist. Es handelt sich demnach um sogenannte „Problem- oder Konflikttrinker", die sich jederzeit noch gegen den Alkoholkonsum entscheiden können und bei denen noch keine körperliche Abhängigkeit eingetreten ist. Grob gesagt, sind die Betroffenen seelisch abhängig. Der Alkoholkonsum gibt ihnen das Gefühl, sich zu entspannen oder ihnen das Leben zu erleichtern.
Der Beta-Typ nach Jellinek beschreibt den „Gelegenheitstrinker", der ebenfalls noch keine psychischen oder physischen Abhängigkeiten aufweist, bei dem sich jedoch organische Schäden, wie z.B. Leberzirrhose, aus dem regelmäßigen Alkoholkonsum ergeben können. Dieser Typ ist in unserer Gesellschaft recht häufig vertreten. Gerade das Gläschen Wein zum Essen oder zu bestimmten Anlässen und in Gesellschaft, unter anderem auch auf der Arbeit z.B. zum Geburtstag oder Dienstjubiläum, ist in der westlichen Welt moralisch nicht verwerflich und gehört oft dazu.
Der Gamma-Typ hingegen ist nach Jellinek bereits als pathologisch anzusehen. Die Betroffenen sind sowohl körperlich als auch psychisch abhängig und können ihren Alkoholkonsum nicht mehr bewusst steuern. Aus einem Gläschen Wein werden ungeachtet zwei oder mehr. Das Verlangen nach Alkohol erhöht sich also mit steigendem Alkoholpegel. Charakteristisch für den Gamma-Typen ist zudem, dass sich nach Phasen erhöhten Alkoholkonsums eine „enthaltsame Periode" einstellen kann.[5]
Weiterhin ist der Delta-Typ zu nennen, der auch als „Spiegeltrinker" bezeichnet wird. Der Begriff „Spiegel" steht im Zusammenhang mit dem „Blutalkoholspiegel", der bei einem Delta-Typ permanent aufrechterhalten werden muss. Ist dies nicht der Fall, leidet der Betroffene unter bestimmten Entzugserscheinungen. Hinzu kommt eine erhöhte Alkoholtoleranz, die sich im Laufe der Zeit entwickelt hat. Der Alkoholkranke braucht immer mehr Alkohol um seinen Alkoholspiegel zu erreichen und um die seelische und körperliche Abhängigkeit zu befriedigen. Das Trinken ist somit nicht hauptsächlich auf den Wunsch nach einem Alkoholrausch abgestellt, sondern vielmehr um Entzugserscheinungen zu vermeiden. Neben physischen Schäden kommt es auch zu Persönlichkeitsveränderungen und einer Verminderung von geistiger und körperlicher Leistungsfähigkeit.[6] Eine medizinische Behandlung ist unabdingbar. Der Weg aus der Alkoholsucht ist ab diesem Zeitpunkt ohne Hilfe von außerhalb nicht mehr zu schaffen.
Der letzte Alkoholtyp nach Jellinek ist der Epsilon-Typ, auch „Quartalssäufer" genannt. Charakteristisch hierfür ist das anfallsartige exzessive Trinken von Alkohol nach einer vorher lange andauernden Phase der Abstinenz. Der starke Alkoholkonsum führt zu einem Rausch, der auch zu einem Gedächtnisverlust von Erinnerungsabschnitten führen kann.[7]
Nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme wird die Alkoholsucht heutzutage als „Abhängigkeitssyndrom" bezeichnet. Der Diagnoseschlüssel hierfür lautet F10.2.
Die Betroffenen sind demnach, im Vergleich zu denen die Alkohol nur als Genussmittel nutzen, stark in ihrem alltäglichen Leben eingeschränkt. Weiter differenziert werden müssen die Begriffe Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit. Unter der Alkoholabhängigkeit ist immer ein pathologischer Zustand zu verstehen. Der Alkoholkonsum ist in diesem Fall für den Betroffenen unabdingbar, er ist demnach entweder körperlich oder seelisch abhängig. Alkoholmissbrauch hingegen meint vielmehr das Trinken von Alkohol um einen Rausch hervorzurufen. Ein Missbrauch liegt insbesondere auch dann vor, wenn man z.B. unter Alkoholeinfluss Auto fährt bzw. andere strafrechtliche Delikte begeht.[8]
Alkoholmissbrauch ist demnach immer mit Folgeschäden verbunden, sowohl psychisch, sozial als auch körperlich.[9]
Die aus der Alkoholsucht resultierenden Folgeschäden werden im folgenden Kapitel dargestellt. Hierbei wird zwischen den körperlichen und den dienstlichen Auswirkungen unterschieden.
Fast 1,3 Millionen Deutsche leiden unter Alkoholabhängigkeit.[10] Die alkoholbedingte Mortalitätsrate liegt laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen bei 74.000.[11] Alkohol ist laut Duden zunächst die Bezeichnung für eine organische Verbindung in Form einer brennbaren, desinfizierenden Flüssigkeit, die hauptsächlicher Bestandteil von Spirituosen, Bier oder Wein[12] ist und als Genussmittel dient. In dieser Form wird der Alkohol durch Trinken bereits über die Mundschleimhaut aufgenommen, bevor im Magen und Dünndarm der Großteil des Alkohols resorbiert wird.[13] Je nach Körpergewicht, Trinkgeschwindigkeit, Mageninhalt und individuellen Faktoren bestimmt sich, wie schnell die Blutalkoholkonzentration (BAK) im Blut steigt.[14] Nach ca. 60 Minuten hat die Blutalkoholkonzentration ihr Maximum erreicht und der Alkohol sich im gesamten Körper verteilt.[15] Bevor der Alkohol in der Leber mit ca. 0,1 Promille pro Stunde[16] abgebaut wird, gelangt er ins Gehirn wo er Wahrnehmung, Reaktionsvermögen und sogar die Sehleistung beeinträchtigt.[17] Je nach Blutalkoholspiegel ergeben sich unterschiedliche Wirkstadien. Ab einem BAK von 0,5 ‰ wird zunächst die Stimmung beeinflusst. Man wird hemmungsloser, selbstbewusster und redseliger. Auch die Sehleistung wird leicht vermindert.[18] Liegt der BAK bei ca. 1‰ sind bereits das Reaktions- und Konzentrationsvermögen stark eingeschränkt. Es kommt zu Orientierungslosigkeit und massiven Gleichgewichtsstörungen. Man befindet sich ab diesem Zeitpunkt bereits im Alkoholrausch.[19] Steigt der BAK darauf hin auf 2-3 ‰ an, kann es zusätzlich zu Erbrechen und Erinnerungslücken, dem sogenannten „Filmriss“, kommen.[20] Ab einem BAK von 3 ‰ spricht man von einer Alkoholvergiftung. Atemlähmung und Bewusstlosigkeit können eintreten, die schließlich tödlich enden können.[21] Für gewöhnlich erholt sich der Körper nach mehreren Stunden von starkem Alkoholkonsum. Der sogenannte „Kater“ sollte durch viel Schlaf und eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr auskuriert werden. Doch nicht nur kurzfristiger starker Alkoholgenuss ist mit körperlichen Risiken behaftet, sondern hauptsächlich das regelmäßige bzw. chronische Trinken führt zu organischen Langzeitschäden, wie z.B. Leberzirrhose, erhöhtem Krebsrisiko und Hirnschäden.[22]
[...]
[1] Graw, J. (2010). Genetik. S. 699.
[2] Huss, M. (1852). Chronische alkoholskrankheit oder Alcoholismus chronicus. C.E. Fritze, (Hrsg.), Stockholm und Leipzig.
[3] vgl. Baer, A. (1878). Der Alcoholismus, seine Verbreitung: und seine Wirkung auf den individuellen und socialen Organismus sowie die Mittel, ihn zu bekämpfen. S. 1, Vorrede.
[4] vgl. Honsa, H. (2006). Alkohol- und Drogenmissbrauch im öffentlichen Dienst. S. 252-255.
[5] vgl. Formen der Alkoholsucht. (2015) URL: http://www.blaues-kreuz.de/eichstaett/plaintext/sucht/sucht/formen.html
[6] ebd.
[7] vgl. 5 Trinkertypen. URL: http://www.suchtkrankenhilfe-schwaigern.de/info/alkohol/5trinkertypen/
[8] vgl. Abgrenzung von Alkoholmissbrauch und Abhängigkeit von Alkohol. URL: http://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/kinder-jugend-psychiatrie/erkrankungen/alkoholmissbrauch-abhaengigkeit/abgrenzung-missbrauch-und-abhaengigkeit/
[9] vgl. Alkoholmissbrauch und – abhängigkeit. URL: http://kreuzbund-bielefeld.de/alkoholmissbrauch-und-abhaengigkeit.html
[10] vgl. Aktuelle Zahlen zum Alkoholkonsum in Deutschland. (2013) URL: http://www.kenn-dein-limit.info/news/artikel/aktuelle-zahlen-zum-alkoholkonsum-in-deutschland.html
[11] vgl. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (2013) URL: http://www.dhs.de/datenfakten/alkohol.html
[12] vgl. Krumpholz, A. (2004). Arbeits- und disziplinarrechtliche Folgen von Alkoholmissbrauch.
[13] vgl. Feuerlein, W. (2008). Alkoholismus: Warnsignale, Vorbeugung, Therapie. S. 20
[14] vgl. Sucht Schweiz (2011). Alkohol im Körper – Wirkung und Abbau. S.2.
[15] ebd.
[16] vgl. Alkohol. URL http://www.novafeel.de/ernaehrung/alkohol.htm
[17] vgl. Sucht Schweiz (2011). Alkohol im Körper – Wirkung und Abbau. S.5.
[18] ebd.
[19] ebd.
[20] ebd.
[21] ebd.
[22] vgl. Sucht Schweiz (2011). Alkohol im Körper – Wirkung und Abbau. S.7.