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Europäisierung der nationalen Grundrechte. Die MRK als Grundlage des nationalen Grundrechtsschutzes

Titel: Europäisierung der nationalen Grundrechte. Die MRK als Grundlage des nationalen Grundrechtsschutzes

Essay , 2011 , 17 Seiten

Autor:in: Ilya Zarrouk (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die EMRK von 1953 gilt als wegweisender völkerrechtlicher Vertrag. Inwieweit ist er das Fundament des nationalen Grundrechtschutzes? Wie wird dadurch das Verhältnis der Staaten zu einander geregelt. Wird der Einzelne durch die MRK mehr oder weniger geschützt? Wie kann das einzelne Individuum seine Rechte gegenüber seinem Staat durch die MRK, seine Grundrechte verteidigen? Haben Gehandicapte durch die MRK einen besseren Diskriminierungsschutz? Und welchen Rang nimmt die MRK als völkerrechtlicher Vertrag ein? Dies versucht dieser Essay zu untersuchen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Definitionsbereich: Der Begriffe: Völkerrecht, Völkerrechtssubjekt und Rechtsfähigkeit

1.Das traditionelle Völkerrechtsverständnis

2. Das Völkerrecht und Völkerrechtssubjekt nach dem klassischen und dem neuen Rechtsverständnis

3. Der Begriff der Rechtsfähigkeit und seine Entstehung

II. Das Völkerrecht von der Koordinationsordnung der Staaten, zur Neubewertung dieser Systematik

III.Die normative Ebene der EMRK

1.Hat die MRK eine unmittelbare Wirkung auf innerstaatliches Recht?

2. Das Aufeinanderprallen zwischen Völkerrecht und Landesrecht am Beispiel der MRK

3. Warum innerstaatliches Recht an die MRK angepasst werden muss

IV.MRK-Recht ist bereits in innerstaatliches Recht eingeflossen

1. Zwischen Verfassungsrang und einfachen Gesetz

2. MRK als Revolution für den Grundrechtsschutz

3. Das Verhältnis zwischen EU-Recht, nationalem Recht und MRK

V. Exkurs: Das Behindertenrecht und das europäische Diskriminierungsverbot

Schluss

Zielsetzung & Themen

Diese Analyse untersucht die Europäisierung und Internationalisierung des nationalen Grundrechtsschutzes durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, inwieweit völkerrechtliche Verträge unmittelbare Rechtspositionen für den Einzelnen schaffen und wie das Verhältnis zwischen internationalem Völkerrecht und nationalem Landesrecht zu bewerten ist.

  • Wandel des traditionellen Völkerrechtsverständnisses und des Subjektstatus des Einzelnen.
  • Normative Auswirkungen und Durchsetzbarkeit der EMRK im nationalen Rechtsraum.
  • Wechselspiel zwischen EU-Recht, nationalen Verfassungen und der Menschenrechtskonvention.
  • Analyse des Diskriminierungsverbots unter besonderer Berücksichtigung des Behindertenrechts.

Auszug aus dem Buch

3. Der Begriff der Rechtsfähigkeit und seine Entstehung

Wird jetzt davon ausgegangen, dass der Einzelne völkerrechtsfähig ist, so ist die Rechtsfähigkeit, laut Walter in zwei Substitute zu dividieren. Die eine Möglichkeit ist, der Einzelne hat eine manifestierte Rechtsstellung, also ist Rechtssubjekt, die andere ist, das Individuum hat eine theoretische Rechtsinnehabung. Nach Mosler bedeutet dies, nur derjenige besitzt eine subjektive Rechtsfähigkeit, welcher auch subjektive Rechtspositionen besitzt, und zwar in Form von Rechten, Pflichten, aber auch Befugnissen. Dass bedeutet, die Rechtsfähigkeit entsteht in dem Maße, wie das universelle Recht, dem sozialen Gesellschaftsgebilde Rechte, Pflichten und Befugnisse zubilligt. Rechtsfähigkeit unterliegt also immer einem Erneuerungsprozess und zudem der gewonnen Rechtspositionen. Somit ist Rechtsfähigkeit in Form der Völkerrechtsfähigkeit immer ein deskriptiver Begriff, weil er zu einem bestimmten Zeitpunkt in der internationalen Ordnung Geltung erlangt. Aus normativer Sicht liegt Völkerrechtsfähigkeit dann vor, wenn die globale-universelle Ordnung die Möglichkeit eröffnet Rechtspositionen zu erlangen, damit ist Rechtsfähigkeit mit den Rechtspositionen nicht evident, sondern eine logische Voraussetzung dessen darstellt. Damit steht die Erwerbsfrage von Rechten, Pflichten und Befugnissen im Mittelpunkt des normativen Begriffs der Rechtsfähigkeit, somit können Normenänderungen zur Völkerrechtsfähigkeit führen.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Einführung in die historische Entwicklung der EMRK und die zentrale Fragestellung der Auswirkung völkerrechtlicher Konventionen auf nationales Recht.

I. Definitionsbereich: Der Begriffe: Völkerrecht, Völkerrechtssubjekt und Rechtsfähigkeit: Untersuchung der traditionellen vs. modernen Völkerrechtsauffassung und der Rechtsstellung des Individuums.

II. Das Völkerrecht von der Koordinationsordnung der Staaten, zur Neubewertung dieser Systematik: Kritische Auseinandersetzung mit der klassischen Koordinationsordnung der Staaten und der Notwendigkeit einer Neubewertung zugunsten individueller Rechtspositionen.

III.Die normative Ebene der EMRK: Analyse der unmittelbaren Wirkung der MRK auf innerstaatliches Recht und der Problematik der Durchsetzbarkeit bei gleichzeitigem Staats- und Völkerrechtsbezug.

IV.MRK-Recht ist bereits in innerstaatliches Recht eingeflossen: Empirische Überprüfung des Rangverhältnisses der EMRK in verschiedenen europäischen Staaten und deren Rolle für den Grundrechtsschutz.

V. Exkurs: Das Behindertenrecht und das europäische Diskriminierungsverbot: Konkrete Fallstudie zur Wirksamkeit von Diskriminierungsverboten und der Rolle des EGMR bei Ungleichbehandlungen.

Schluss: Zusammenfassende Betrachtung der Transformation des nationalen Rechts durch völkerrechtliche Einflüsse und die wachsende Bedeutung individueller Grundrechte.

Schlüsselwörter

EMRK, Völkerrecht, Rechtsfähigkeit, Rechtssubjekt, Grundrechtsschutz, Europäisierung, Individualbeschwerde, Diskriminierungsverbot, Behindertenrecht, Koordinationsordnung, EGMR, Subjektive Rechtspositionen, Menschenrechte, Rechtsverhältnis.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, inwiefern der nationale Grundrechtsschutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) europäisiert bzw. internationalisiert wurde.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der Begriff des Völkerrechtssubjekts, die Rechtsfähigkeit des Individuums, das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht sowie die praktische Durchsetzung von Menschenrechten.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu analysieren, ob und wie die EMRK den Einzelnen vom bloßen Objekt staatlicher Verpflichtungen zum direkten Träger subjektiver Rechte macht und welche Auswirkungen dies auf nationale Rechtsordnungen hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine analytische Untersuchung, die sich auf lehrtheoretische Modelle, Völkerrechtsdefinitionen und eine empirische Betrachtung der Urteilspraxis des EGMR stützt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der theoretischen Herleitung der Rechtsfähigkeit, der normativen Ebene der EMRK, der Umsetzung in nationales Recht sowie einer Fallstudie zum Diskriminierungsverbot im Behindertenrecht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind EMRK, Völkerrecht, Rechtsfähigkeit, Rechtssubjekt, Individualbeschwerde und Grundrechtsschutz.

Welche Rolle spielt die Individualbeschwerde bei der Durchsetzung der EMRK?

Die Individualbeschwerde ermöglicht es Einzelpersonen, bei einer Verletzung ihrer Menschenrechte durch einen Staat die europäische Instanz anzurufen, was die materielle Rechtsstellung des Einzelnen stärkt.

Warum ist das Behindertenrecht ein wichtiges Beispiel in dieser Untersuchung?

Es dient als konkretes Beispiel, um zu zeigen, wie Diskriminierungsverbote (z.B. Art. 14 EMRK) in der Praxis angewendet werden und wie der EGMR bei Ungleichbehandlungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt.

Was bedeutet das "Günstigkeitsprinzip" im Kontext der Arbeit?

Das Günstigkeitsprinzip beschreibt in der Arbeit das hierarchische Rechtssystem, bei dem bei mehreren anwendbaren Rechtsnormen (z.B. Unionsgrundrechte, MRK, nationale Grundrechte) jeweils der Standard gewählt wird, der für den Bürger am vorteilhaftesten ist.

Welche Bedeutung kommt der "neuen Rechtslehre" in der Arbeit zu?

Die neue Rechtslehre hinterfragt das klassische, staatenzentrierte Völkerrechtsbild und betont die zunehmende Bedeutung des Einzelnen als Träger von Rechten, was eine Neubewertung der Koordinationsordnung erforderlich macht.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Europäisierung der nationalen Grundrechte. Die MRK als Grundlage des nationalen Grundrechtsschutzes
Hochschule
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)  (Abendakademie Mannheim)
Autor
Ilya Zarrouk (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
17
Katalognummer
V352632
ISBN (eBook)
9783668389502
ISBN (Buch)
9783668389519
Sprache
Deutsch
Schlagworte
europäisierung grundrechte grundlage grundrechtsschutzes
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Ilya Zarrouk (Autor:in), 2011, Europäisierung der nationalen Grundrechte. Die MRK als Grundlage des nationalen Grundrechtsschutzes, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/352632
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Leseprobe aus  17  Seiten
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