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Das Konzept der „schädlichen Neigungen“ im Jugendstrafrecht. Historische Genese und Hintergrund sowie aktuelle Handhabung und Kritik

Titel: Das Konzept der „schädlichen Neigungen“ im Jugendstrafrecht. Historische Genese und Hintergrund sowie aktuelle Handhabung und Kritik

Seminararbeit , 2016 , 32 Seiten , Note: 12

Autor:in: Sebastian Graaf (Autor:in)

Jura - Strafrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Seminararbeit behandelt den Ursprung und den Hintergrund des Konzepts der „schädlichen Neigungen“ und prüft, inwieweit es als Relikt aus der Zeit des Nationalsozialismus zu diffamieren ist. Neben dem heutigen Verständnis nach höchstrichterlicher Rechtsprechung geht es insbesondere auch um die Kritik, die dem Konzept vorgehalten wird, um dann auf die Versuche zur Neuregelung der Jugendstrafe einzugehen.

Die Jugendstrafe wegen „schädlicher Neigungen“ steht schon seit Jahrzehnten in der Kritik. Dennoch sind die „schädlichen Neigungen“ bis dato die noch am häufigsten angewendete Anordnungsvoraussetzung der Jugendstrafe im Vergleich zur „Schwere der Schuld“. Sie stellen nicht nur nach § 17 II Alt. 1 JGG eine Anordnungsvoraussetzung für die Jugendstrafe dar, sondern sind auch für die Aussetzung der Strafverhängung nach § 27 JGG von Bedeutung.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung: Problemaufriss und Gang der Darstellung

2 Ursprung und Hintergrund des Konzepts der „schädlichen Neigungen“ im Sinne von § 17 II Alt. 1 JGG

2.1 Das RStGB von 1871 und JGG von 1923

2.2 Normierung der „schädlichen Neigungen“ 1941

2.3 Gesetzliche Normierung im RJGG 1943

2.4 Übernahme der schädlichen Neigungen in das JGG von 1953

3 Aktuelle Handhabung des Begriffs und heutiges Verständnis nach höchstrichterlicher Rechtsprechung

3.1 Persönlichkeitsmängel

3.2 Notwendigkeit einer Gesamterziehung

3.3 Negative Prognose

4 Bedenken gegen das Konzept der schädlichen Neigungen

4.1 Verfassungsrechtliche Aspekte

4.1.1 Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG

4.1.2 Schuldprinzip

4.1.3 Bestimmtheitsgebot

4.1.3.1 Bestimmtheit hinsichtlich der schädlichen Neigungen

4.1.3.2 Vorwurf der Zirkelhaftigkeit der Definition der Rechtsprechung

4.1.4 Verhältnismäßigkeit

4.1.4.1 Legitimer Zweck

4.1.4.2 Geeignetheit der Jugendstrafe

4.1.4.3 Erforderlichkeit der Jugendstrafe

4.1.4.4 Angemessenheit

4.2 Stigmatisierungseffekt

4.3 § 17 II Alt. 1 JGG im Lichte der Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige und beschuldigte Kinder

4.4 Vereinbarkeit mit dem Erziehungsgedanken

5 Überlegungen zur Neuregelung der Jugendstrafe

5.1 Streichung

5.2 Umgestaltung als Erziehungsmaßregel

5.3 Umformulierung der Terminologie

5.4 Stellungnahme

6 Zusammenfassung und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das rechtliche Konzept der „schädlichen Neigungen“ im Jugendstrafrecht, welches eine wesentliche Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe darstellt. Ziel ist es, die historische Genese dieses Begriffs zu analysieren, seine Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Prinzipien zu prüfen und die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Neuregelung im Hinblick auf aktuelle strafrechtliche Standards und den Erziehungsgedanken zu diskutieren.

  • Historische Entwicklung des Konzepts „schädliche Neigungen“ seit 1923
  • Verfassungsrechtliche Kritik unter Berücksichtigung von Schuldprinzip und Bestimmtheitsgebot
  • Analyse des Stigmatisierungseffekts bei jungen Straffälligen
  • Diskussion über Alternativen wie die Streichung oder Umgestaltung der Sanktion
  • Auswirkungen europäischer Richtlinien auf das deutsche Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Auszug aus dem Buch

2.2 Normierung der „schädlichen Neigungen“ 1941

Erstmals wurde der Begriff der „schädlichen Neigungen“ mit der Verordnung über die unbestimmte Verurteilung vom 10. September 1941 in das deutsche Jugendstrafrecht eingeführt. Dabei regelte der Gesetzgeber, dass der Richter Gefängnis von unbestimmter Dauer verhängen musste, wenn eine Gefängnisstrafe von mindestens neun Monaten geboten war und sich wegen der in der Tat zutage getretenen schädlichen Neigungen des Jugendlichen nicht voraussehen ließe, welche Strafdauer erforderlich sei, um ihn durch die Erziehung im Strafvollzug wieder in die Volksgemeinschaft eingliedern zu können.

Der Begriff der schädlichen Neigungen wurde allerdings nicht von den Nationalsozialisten entworfen, sondern stammte ursprünglich aus dem österreichischen JGG vom 18.07.1928. Dort hieß es in § 12 Abs. 1, dass gegen einen Jugendlichen, bei dem die erforderliche Strafdauer zur Wandlung seiner Gemütsart und zur Überwindung seiner schädlichen Neigungen nicht bestimmt werden könne und bei dem eine längere Freiheitsstrafe zu erwarten wäre, eine Strafe so lange zu dauern habe, bis der Strafzweck erreicht ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Problemaufriss und Gang der Darstellung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Anordnungsvoraussetzung „schädliche Neigungen“ ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung.

2 Ursprung und Hintergrund des Konzepts der „schädlichen Neigungen“ im Sinne von § 17 II Alt. 1 JGG: Das Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung des Begriffs von der Entstehung in Österreich bis zur Übernahme in das deutsche Jugendgerichtsrecht unter dem Einfluss der Nationalsozialisten.

3 Aktuelle Handhabung des Begriffs und heutiges Verständnis nach höchstrichterlicher Rechtsprechung: Hier werden die Voraussetzungen für die Feststellung schädlicher Neigungen in der aktuellen Praxis analysiert, insbesondere die Rolle der Persönlichkeitsmängel und der Prognoseentscheidung.

4 Bedenken gegen das Konzept der schädlichen Neigungen: Dieses Kapitel prüft das Konzept kritisch auf seine verfassungsrechtliche Vertretbarkeit, einschließlich der Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip, dem Bestimmtheitsgrundsatz und dem Verhältnismäßigkeitsgebot.

5 Überlegungen zur Neuregelung der Jugendstrafe: Es werden verschiedene Reformansätze diskutiert, wie die Streichung des Begriffs oder eine Umgestaltung, um das Jugendstrafrecht rationaler zu gestalten.

6 Zusammenfassung und Ausblick: Abschließend wird das Ergebnis resümiert, dass eine ersatzlose Streichung der schädlichen Neigungen unter gleichzeitiger Stärkung des Jugendarrests als zielführend angesehen wird.

Schlüsselwörter

Jugendstrafrecht, schädliche Neigungen, Jugendstrafe, Schuldprinzip, Bestimmtheitsgebot, Verhältnismäßigkeit, Erziehungsgedanke, Kriminalprognose, Stigmatisierung, Jugendgerichtsgesetz, JGG, Resozialisierung, Strafzumessung, Unbestimmte Verurteilung, Rückfallgefahr.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die Anordnungsvoraussetzung „schädliche Neigungen“ für die Verhängung von Jugendstrafe gemäß § 17 II JGG.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Untersuchung?

Im Fokus stehen die historische Herkunft des Begriffs, seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die Kritik an seiner stigmatisierenden Wirkung.

Was ist das primäre Forschungsziel?

Das Ziel ist die kritische Prüfung des Konzepts und die Beantwortung der Frage, ob eine gesetzliche Neuregelung geboten ist.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit dem Ursprung des Begriffs, der aktuellen richterlichen Anwendung und der detaillierten verfassungsrechtlichen sowie kriminologischen Kritik.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind „schädliche Neigungen“, „Jugendstrafe“, „Schuldprinzip“ und „Erziehungsgedanke“.

Inwieweit spielte die NS-Zeit bei der Einführung des Begriffs eine Rolle?

Der Autor arbeitet heraus, dass der Begriff zwar von den Nationalsozialisten ideologisch instrumentalisiert und pervertiert wurde, sein Ursprung jedoch in einem österreichischen Gesetz aus dem Jahr 1928 liegt.

Warum wird der Begriff kritisiert?

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die mangelnde Bestimmtheit, den Verstoß gegen das Schuldprinzip und den stigmatisierenden Effekt, der kontraproduktiv für die Resozialisierung junger Täter sein kann.

Welche Lösung schlägt der Autor vor?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine ersatzlose Streichung der „schädlichen Neigungen“ sinnvoll ist, sofern der Jugendarrest reformiert und stärker erzieherisch ausgestaltet wird.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Konzept der „schädlichen Neigungen“ im Jugendstrafrecht. Historische Genese und Hintergrund sowie aktuelle Handhabung und Kritik
Hochschule
Universität Hamburg  (Rechtswissenschaft)
Note
12
Autor
Sebastian Graaf (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2016
Seiten
32
Katalognummer
V352491
ISBN (eBook)
9783668389083
ISBN (Buch)
9783668389090
Sprache
Deutsch
Schlagworte
konzept neigungen jugendstrafrecht historische genese hintergrund handhabung kritik
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sebastian Graaf (Autor:in), 2016, Das Konzept der „schädlichen Neigungen“ im Jugendstrafrecht. Historische Genese und Hintergrund sowie aktuelle Handhabung und Kritik, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/352491
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Leseprobe aus  32  Seiten
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