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Missbräuchliche Vermeidung der Betriebsstättenbegründung im Lichte von BEPS Action 7

Titel: Missbräuchliche Vermeidung der Betriebsstättenbegründung im Lichte von BEPS Action 7

Bachelorarbeit , 2016 , 25 Seiten , Note: Gut

Autor:in: Eva-Maria Bauer (Autor:in)

Jura - Steuerrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In meiner Arbeit werde ich zunächst kurz auf den Betriebsstättenbegriff iSd Art 5 iVm Art 7 des OECD-Musterabkommens eingehen, um danach die Problematik, die der Begriff mit sich bringt, zu erörtern. In weiterer Folge werde ich die ausgearbeiteten Änderungen des endgültigen Berichtes vom Oktober 2015 erläutern.

Da sich in den vergangenen Jahren die Gewinnverlagerungs- und Steueroptimierungsstrategien multinationaler Unternehmen zu einem bedeutenden und umstrittenen Thema entwickelt haben, hat sich auch die Auseinandersatzung mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung für Staaten weltweit zu einem zentralen Anliegen entwickelt. Daraus resultierten die Arbeiten der OECD zu Base Erosion and Profit Shifting oder kurz BEPS. Grundlegendes Ziel ist die Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung sowie die Vermeidung der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer. Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie entstanden sind bzw wo die wirtschaftliche Aktivität stattfindet.

2013 verabschiedeten die OECD- und G20-Länder dazu einen 15-Punkte-Aktionsplan. Geplant war, diese Maßnahmen bis spätestens 2015 auszuarbeiten. Eine der Maßnahmen ist die Action 7, die sich mit der Besteuerung von Betriebsstättengewinnen beschäftigt. Grundlegendes Ziel der Action 7 ist die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch Anpassung des in Art 5 des OECD-Musterabkommens definierten Betriebsstättenbegriffes zu verhindern.

Die sogenannte Focus Group des OECD-Steuerausschusses hat dazu eine Reihe von Möglichkeiten und Alternativen ausgearbeitet, die es dem Unternehmen beschwerlicher machen sollen, Betriebsstätten künstlich zu vermeiden und somit der Betriebsstättenflucht entgegenzuwirken. Die finalen Berichte zu den einzelnen Aktionen wurden am 5. Oktober 2015 veröffentlicht. Im endgültigen Bericht zu Action 7 wird schließlich ein favorisierter Lösungsansatz vorgestellt, wie Art 5 des OECD-Musterabkommens tatsächlich abgeändert werden soll.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Betriebsstättenbegriff

3. Fälle in der Praxis

4. BEPS Action 7

4.1 Arbeiten der Focus Group

4.2 Künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch Kommissionärsstrukturen und ähnliche Strategien

4.2.1 Problematik

4.2.2 Kommissionärsstrukturen in der Praxis

4.2.3 Änderungen zu Art 5 Abs 5 OECD-Musterabkommen

4.2.4 Änderungen zu Art 5 Abs 6 OECD-Musterabkommen

4.3 Künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch die Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen des Art 5 Abs 4 OECD-Musterabkommen

4.3.1 Problematik

4.3.2 Änderungen zu Art 5 Abs 4 OECD-Musterabkommen

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Strategien multinationaler Unternehmen zur künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten im internationalen Steuerrecht und untersucht, wie die Maßnahmen der OECD im Rahmen des BEPS-Aktionsplans (Action 7) darauf reagieren, um eine Besteuerung dort zu ermöglichen, wo die wirtschaftliche Tätigkeit tatsächlich stattfindet.

  • Betriebsstättenbegriff im OECD-Musterabkommen
  • Künstliche Vermeidung durch Kommissionärsstrukturen
  • Einschränkung von Ausnahmeregelungen für Hilfstätigkeiten
  • Änderungen zu Art 5 Abs 4, 5 und 6 des OECD-Musterabkommens
  • Reaktion auf Steueroptimierungsstrategien multinationaler Konzerne

Auszug aus dem Buch

4.2.1 Problematik

Gem Art 5 Abs 5 iVm Abs 6 des OECD-Musterabkommens kann eine Vertreterbetriebsstätte nur durch einen abhängigen Vertreter begründet werden. Das ist eine natürliche oder juristische Person, die für ein Unternehmen tätig ist und in einem Vertragsstaat die Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen und die Vollmacht dort gewöhnlich auch ausübt.

In vielen Fällen organisieren aber Unternehmen ihren Vertrieb in sogenannten Kommissionärsstrukturen. Als Kommissionär kann eine natürliche oder juristische Person Produkte in einem Staat im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Prinzipals, der in einem anderen Vertragsstaat ansässig ist, verkaufen. Der Prinzipal hat das rechtliche Eigentum bis zum Zeitpunkt des Verkaufs inne. Die Gewinne aus dem Verkauf können folglich nicht im erstgenannten Staat besteuert werden, lediglich die Kommission. Die Entschädigung des Kommissionärs ist aber im Regelfall deutlich geringer als der Gewinn aus dem Verkauf. Es resultiert deshalb eine Gewinnverschiebung in den Ansässigkeitsstaat des Prinzipalunternehmens.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Die Arbeit erläutert die Problematik der Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen und stellt die Relevanz der BEPS-Maßnahme 7 für die künftige Besteuerung von Betriebsstätten dar.

2. Betriebsstättenbegriff: Dieses Kapitel definiert die Grundlagen des Betriebsstättenbegriffs nach dem OECD-Musterabkommen und erklärt die systembedingten Abgrenzungen sowie die Bedeutung für die Zuweisung von Besteuerungsrechten.

3. Fälle in der Praxis: Anhand von Beispielen wie Amazon und Google wird illustriert, wie Unternehmen durch E-Commerce-Modelle und spezifische Vertriebsstrukturen Betriebsstätten vermeiden und Steuerlasten minimieren.

4. BEPS Action 7: Das Hauptkapitel behandelt detailliert die von der OECD entwickelten Strategien und Änderungen an den Absätzen 4, 5 und 6 des Artikels 5 des OECD-Musterabkommens, um missbräuchliche Praktiken zu unterbinden.

5. Fazit: Die Autorin schließt mit einer Bewertung der Wirksamkeit der Änderungen, die darauf abzielen, einheitlichere Regelungen gegen die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten zu schaffen.

Schlüsselwörter

Betriebsstätte, OECD-Musterabkommen, BEPS Action 7, Gewinnverlagerung, Kommissionärsstruktur, Vertreterbetriebsstätte, Doppelbesteuerung, Steueroptimierung, Hilfstätigkeiten, Art 5, Quellenstaat, Gewinnverkürzung, Diverted Profits Tax, Unternehmensgewinn, Steuervermeidung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Bachelorarbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Problematik der künstlichen Vermeidung von Betriebsstätten durch multinationale Unternehmen und untersucht, wie die OECD-Maßnahme 7 dazu beitragen soll, solche Gestaltungen zu verhindern.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?

Zentrale Themen sind die Auslegung des Betriebsstättenbegriffs, die Rolle von Kommissionärsstrukturen bei der Steuerplanung sowie die Änderung von Ausnahmebestimmungen für Vorbereitungs- und Hilfstätigkeiten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch die Anpassung des OECD-Musterabkommens sichergestellt werden kann, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die wirtschaftliche Aktivität stattfindet, statt sie künstlich in Niedrigsteuerländer zu verlagern.

Welche wissenschaftliche Methode wurde gewählt?

Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der OECD-Berichte zum BEPS-Aktionsplan, der bestehenden DBA-Rechtsprechung sowie einschlägiger Literatur zur Auslegung des Artikels 5 des OECD-Musterabkommens.

Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der OECD-Arbeitsprozesse, die Analyse von Kommissionärsstrukturen, die kritische Betrachtung der Neuregelungen zu Vertreterbetriebsstätten sowie die Überprüfung von Ausnahmekatalogen für Hilfstätigkeiten.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Betriebsstätte, BEPS Action 7, Kommissionärsstruktur, Gewinnverlagerung und Artikel 5 des OECD-Musterabkommens definiert.

Warum sind Kommissionärsstrukturen für die Steuerbehörden problematisch?

Sie ermöglichen es Unternehmen, Produkte in einem Staat zu vertreiben, ohne formal eine Betriebsstätte zu begründen, wodurch der Gewinn teilweise in den Ansässigkeitsstaat des Prinzipals verschoben wird und im Absatzstaat nur die geringe Kommission steuerpflichtig bleibt.

Welche Bedeutung hat das Beispiel der "Google-Steuer" in Großbritannien?

Es dient als praktisches Beispiel dafür, wie Staaten auf die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten durch multinationale Konzerne reagieren, wenn internationale Standardabkommen den nationalen Fiskus nicht ausreichend schützen.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Missbräuchliche Vermeidung der Betriebsstättenbegründung im Lichte von BEPS Action 7
Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien  (Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht)
Note
Gut
Autor
Eva-Maria Bauer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2016
Seiten
25
Katalognummer
V345178
ISBN (eBook)
9783668348479
ISBN (Buch)
9783668348486
Sprache
Deutsch
Schlagworte
BEPS Action 7 Action 7 BEPS Betriebsstätte Missbräuchliche Vermeidung der Betriebsstättenbegründung Betriebsstättenbegründung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Eva-Maria Bauer (Autor:in), 2016, Missbräuchliche Vermeidung der Betriebsstättenbegründung im Lichte von BEPS Action 7, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/345178
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Leseprobe aus  25  Seiten
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