Diese Arbeit soll sich mit der Kirchenreform des 11. Jahrhundert beschäftigen. Das Hauptaugenmerk soll dabei auf den Schriften über die Ostersynode im Lateran und das damit verbundene Papstwahldekret von 1059 gerichtet werden.
Die Geschichte der Forschung zum Papstwahldekret zeigt zahlreiche Kontroversen schon in der Zeitgeschichte auf. Obwohl die Quellenlage zum Gesamtkomplex des Investiturstreits sehr gut ist, gilt es, die Richtigkeit genaustens zu überprüfen.
Speziell um das Papstwahldekret gibt es eine große Anzahl von Schriften. Forschungsansatz gab in erster Linie der Fakt, dass zwei unterschiedliche Fassungen überliefert wurden. Festzuhalten ist außerdem, dass diese Verordnung weniger für den historischen Verlauf von Bedeutung für die Forschung war, sondern viel eher textkritisch betrachtet wurde.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 Forschungsdiskussion
3 Gesamtüberblick
3.1 Die Ursprünge der Kirchenreform
3.1.1 Klosterreformen des Abendlandes
3.1.2 Das Reformpapsttum
4 Die Lateransynode vom 13. April 1059
4.1 Ausgangssituation
4.2 Das Synodalschreiben
4.3 Das Papstwahldekret
4.3.1 Formaler Aufbau
4.3.2 Inhalt
4.3.3 Ziele und Folgen der Synode
4.3.4 Die Rolle des Papstwahldekrets im Investiturstreit
5 Ergebnisse der Kirchenreform
6 Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Forschungsliteratur
6.3 Internetseiten
1 Vorwort
Der Anlass, mich mit der Thematik des Investiturstreits zu befassen, resultierte aus einem Interesse mein Wissen über religiöse Zusammenhänge und religionsgeschichtliche Hintergründe intensiver auszubauen.
Für mich persönlich stellte diese Arbeit eine besondere Herausforderung dar, da meine Motivation mich mit Kirche auseinandersetzen lange Zeit sehr gering war und mir dieser Wissensmangel nie richtig bewusst war. Nun ist es mein Ziel, dieses Defizit zu beheben und mich intensiver mit Religion auseinander zusetzen, um eventuell gewisse Einstellungen und Themenkomplexe besser nachvollziehen zu können.
Diese Arbeit soll sich daher im Folgenden mit der Kirchenreform des 11. Jahrhundert beschäftigen, das Hauptaugenmerk soll dabei auf den Schriften über die Ostersynode im Lateran und das damit verbundene Papstwahldekret von 1059 gerichtet werden.
2 Forschungsdiskussion
Die Geschichte der Forschung zum Papstwahldekret zeigt zahlreiche Kontroversen schon in der Zeitgeschichte auf. Obwohl die Quellenlage zum Gesamtkomplex des Investiturstreits sehr gut ist, gilt es, die Richtigkeit genaustens zu überprüfen.
Speziell um das Papstwahldekret gibt es eine große Anzahl von Schriften. Forschungsansatz gab in erster Linie der Fakt, dass zwei unterschiedliche Fassungen überliefert wurden. Festzuhalten ist außerdem, dass diese Verordnung weniger für den historischen Verlauf von Bedeutung für die Forschung war, sondern viel eher textkritisch betrachtet wurde.1
Krause unterteilt die Forschung in drei Phasen:
In der Ersten setzten sich die Forscher mit den zwei verschiedenen Fassungen auseinander und erklärten jeweils die eine, "päpstliche Fassung" oder die andere, "kaiserliche" als "die Richtige". Den Abschluss dieser Phase bildete 1879 eine Arbeit von Scheffer-Boichorst, in der er die päpstliche Fasssung als die Richtige deklarierte und ließ damit kaum Zweifel, dass es sich bei der kaiserlichen Fassung um eine Fälschung handeln musste. Diese Schrift dient noch heute als Grundlage für die Auseinandersetzung mit dem Papstwahldekret von 1059.
Die Zweite Phase legte ihren Schwerpunkt auf die politisch-historischen Folgen des Dekrets. Die vorherrschende Auffassung wurde maßgebend durch die Werke: "Jahrbücher des deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V.", von Gerold Meyer von Knonau, und die "Kirchengeschichte Deutschlands", von Albert Hauck, geprägt, die sich überwiegend auf die Auffassung Scheffer-Boichorsts stützten. Das Dekret wurde als "der erste grosse Schlag des Reformpapsttums gegen jeden Einfluss von Laien auf die Papstwahl (...)"2 anerkannt. Dieser Schluss resultierte daraus, dass unter Heinrich III. noch ein Nominationsrecht für den Kaiser bestand, dass nach dem Dekret in ein bloßes, nahezu wertloses, Zustimmungsrecht umgewandelt wurde. Zwei weitere bedeutende Auffassungen von Hermann Grauert und Julius von Pflugk-Harttung hatten sich nicht durchsetzen können.3 Während sich Grauert dem Problem des Zeitlichen Eingreifens des Kaisers in den Papstwahlvorgang widmete, setzte sich Pflugk-Harttung mit dem Gedanken auseinander, dass es sich bei beiden Fassungen um Fälschungen halten könnte auseinander.4
Erst 1936 leitete Anton Michel mit seinem Buch "Papstwahl und Königsrecht oder das Papstwahlkonkordat von 1059" die dritte Forschungsphase ein. Wesentlich bei seiner Arbeit sind drei Ergebnisse, die er ins Zentrum seiner Untersuchungen stellt. So geht er davon aus, dass nicht Papst Nikolaus II. Ideengeber des Dekretes ist, sondern vielmehr Kardinalbischof Humbert. Außerdem vermutet er, dass das Konkordat zwischen dem päpstlichen Stuhl und dem deutschem Hof abgeschlossen wurde und dass das Recht an der Papstwahl unter Heinrich III. ein "Nothelferrecht" ist und mit dem sogenannten Kaiserrecht nichts zu tun hat.5
Im Mittelpunkt neuerer Forschungen steht wohl die Monographie von Detlev Jasper, "Das Papstwahldekret von 1059. Überlieferung und Textgestalt", von 1986. Das Zentrum seiner Forschungen bildet eine französische Handschrift, die Auskunft über das "echte" Dekret gibt. Es deckt zahlreiche Fälschungen auf, welchen zufolge Hildebrand das Abkommen nicht unterzeichnet haben soll. Nach seinen Vermutungen wurde das Falsche Dekret 1076 von Anhängern Heinrich IV. verfasst.6 Wolfgang Stürner, vertritt jedoch in seinem Buchbeitrag, "Das Papstwahldekret von 1059 und seine Verfälschung. Gedanken zu einem neuen Buch", die Ansicht, dass es sich bei den Verfassern um die 1084 abgefallenen Kardinäle Gregors VII. handelt.
Rudolf Schieffer untersucht 1981 mit seinem Buch "Die Entstehung des päpstlichen Investiturverbots für den deutschen König" die auf der Lateransynode gefassten Beschlüsse, die sich seiner Auffassung nach eher auf den niederkirchlichen Bereich beschränkt haben. Diese These begründet er damit, dass die Bestimmungen der Synode dem Volk eher unbekannt geblieben sind.7
3 Gesamtüberblick
Das 11. Jahrhundert war eine Zeit, des Umbruchs in der römisch-katholischen Kirche, die im Invstiturstreit, dem Streit zwischen Imperium und Sacerdotium, ihren Höhepunkt fand.
3.1 Die Ursprünge der Kirchenreform
Setzt man sich intensiv mit dem Schwerpunkt der Kirchenreform des 11. Jahrhundert auseinander, merkt man schon bald, dass die Wurzeln weitaus tiefer liegen, als zunächst angenommen.
Verstand man den Investiturstreit und die damit verbundene Kirchenreform zuvor als eine plötzliche Erscheinung in der Kirchengeschichte, betrachtet man heute eher die Entwicklung und verfolgt Forschungsaspekte die bis 900 n. Chr. reichen.
Schon zu Zeiten Ottos III. kann man von einer gesteigerten Sakralisierung des Kirchenamtes sprechen.8 Dieser stützte sich mehr und mehr auf die Bischöfe und Äbte, um seine Königsmacht zu sichern und steigerte damit auch den kirchlichen Einfluss auf das Kaiser- bzw. Königreich.9
So erteilte er den Bischöfen und Äbten die Verantwortung für die Unterbringung des Königs und war daher auf Reisen nicht mehr ausschließlich auf seine Königspfalzen angewiesen. Um die damit verbundenen Kosten für die Geistlichkeit zu decken, wurden ihnen nun auch Aufgaben auf finanziellen Gebieten übertragen. Zudem erhielten sie Gerichtsrechte, Immunitätsprivilegien und teilweise sogar politisch-ökonomisches Mitspracherecht.
Dieser Prozess lässt sich jedoch nicht auf Otto III. begründen, sondern sondern auf eine Tradition, die schon mehr als 4 Jahrhunderte zurück liegt und unter "Otto III. eine neue Qualität bekommt"10:
"Schon im 4. Jahrhundert hatte Bischof Ambrosius von Mailand diplomatische Aufgaben für den Kaiser übernommen. Bischöfe in Gallien hatten im 5. Jahrhundert in ihren Städten große politische Verantwortung. (...) Vollends unter Karl dem Großen waren die Bischöfe in die Aufgaben seines Reiches integriert."11
Es lässt sich also feststellen, dass die königliche Investitur schon im frühen 10. Jahrhundert eine allseits akzeptierte Gewohnheit darstellte.12
3.1.1 Klosterreformen des Abendlandes
Dabei nahm die Laieninvestitur im Abendland noch drastischere Ausmaße an. Das Kloster Cluny, wurde daher im Jahre 910 mit der Absicht, es von weltlichen Einflüssen fernzuhalten, gegründet. Zu diesem Zwecke äußerte der Stifter vor der Gründung, seine Anliegen, wie beispielsweise eine klosterinterne Abtwahl, auf die kein weltlicher Herrscher Einfluss nehmen kann.13
Im Laufe des 10 Jahrhunderts erhielt das Kloster dann einen enormen Aufschwung, der unter anderem auf die Eigenständigkeit des Klosters zurückgeführt werden kann, aber vor allem auch darauf, dass man die kirchlichen Traditionen dort sehr ernst nahm. Daraus resultierte ein enormes Vertrauen in das Kloster, was zahlreiche Pilger erscheinen ließ.
Dem entgegen standen nun Klostergründungen und -reformen in England, oder im gesamten Raum Lothringen, die zum Beispiel unter der Leitung des angesehen Adligen Gerhard Borge durchgeführt wurden, oder die Gorzer Reform, die für Reichsmönchtum unter weltlicher Herrschaft plädierte.
3.1.2 Das Reformpapsttum
Aus der cluniazensischen Reform formierte sich schon bald das Reformpapsttum, eine Reihe von Päpsten, die eine Umgestaltung der römisch-katholischen Kirche nach dem Vorbild Clunys forderten.
Ihre Hauptziele waren dabei die Abschaffung von Eigenkirchenwesen, Laieninvestitur, sowie Simonie, Nikolaitismus und Priesterehen. Mit diesen Zielen verabschiedeten sie auf einer Reihe von Synoden Gesetze, die zunächst den Einfluss der weltlichen Oberschicht auf die kirchliche Macht einschränkten. Eine dieser Synoden war die Lateransynode, die nun im Folgenden genauer analysiert werden soll.
4 Die Lateransynode vom 13. April 1059
Unter der Leitung Papst Nikolaus II. wurde am 13. April 1059 die Ostersynode im Lateran abgehalten, auf der zahlreiche Beschlüsse gefasst wurden, die Gregor VII. als Grundlage für seine Papstherrschaft dienten, aber auch für Heinrich IV. von großer Bedeutung waren.
4.1 Ausgangssituation
Nachdem Papst Stephan IX. gestorben war, verzögerten sich die Neuwahlen zunächst, da sich Subdiakon Hildebrand noch in Deutschland befand und der Wahl so, nicht hätte beiwohnen können. Diese führungslose Situation der katholischen Kirche nutzte der römische Adel um einen Papst aus ihren Reihen aufzustellen. Ein einfacher Priester weihte den fortan Benedikt X. genannte Papst, da sich der Kardinalbischof nicht dazu bereit erklärte.
Der obere Klerus der römischen Kirche gehörte überwiegend den Reformern an. Obwohl Benedikt X. noch nicht von seinem Amt zurück getreten war, wählten diese am 06. Dezember 1058 einen neuen Papst, Nikolaus II.,14 der nun als Ideengeber für die folgenden Festlegungen betrachtet wird.
4.2 Das Synodalschreiben
Der damals amtierende Papst Nikolaus II., Gerhard von Burgund, hinterließ ein Synodalschreiben Vigilantia universalis, indem die wichtigen Bestimmungen der Synode festgehalten wurden.
[...]
1 Krause, Hans-Georg; Das Papstwahldekret von 1059, S. 10
2 Krause, Hans-Georg; Das Papstwahldekret von 1059, S. 12
3 Ebenda
4 Ebenda, S. 12 f
5 Ebenda, S. 14
6 Nienerza, Michael; Aktivitäten des Papsttums während Heinrichs Kindheit/ Das Papstwahldekret
7 Laudage, Johannes; Gregorianische Reform und Investiturstreit, S. 28
8 Ebenda, S. 12 f
9 Haendler, Gert; Von der Reichskirche Ottos I. zur Papstherrschaft Gregors VII., S. 42
10 Haendler, Gert; Von der Reichskirche Ottos I. zur Papstherrschaft Gregors VII., S. 42
11 Ebenda
12 Laudage, Johannes, Gregorianische Reform und Investiturstreit, S. 12 f
13 Haendler, Gert; Von der Reichskirche Ottos I. zur Papstherrschaft Gregors VII., S. 60
14 Nienerza, Michael; Aktivitäten des Papsttums während Heinrichs Kindheit/ Das Papstwahldekret