Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die grundlegenden Regelungen von ausgewählten Betrugsstraftaten aufzuzeigen. Die Arbeit ist in sieben Teile untergliedert und behandelt die einzelnen Vorschriften in gesonderten Kapiteln.
Zu Beginn der Arbeit wird der Betrug gem. § 263 StGB aufgegriffen. Dabei werden die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen analysiert und die Rechtsfolgen erläutert. Anschließend folgt ein Fallbespiel, welches die Funktions-weise der Vorschrift verdeutlichen soll.
Im dritten und vierten Teil der Ausarbeitung werden weitere Betrugsstraftaten wie Computerbetrug und Subventionsbetrug hinsichtlich ihrer Tatbestände und Rechtsfolgen näher betrachtet.
Im letzten Teil erfolgt eine kompakte Darstellung der wichtigsten Aussagen des Kreditbetrugs, gefolgt von einem Beispiel. Abschließend endet die Arbeit mit einem Fazit.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
1.3 Themenabgrenzung
2 BETRUG
2.1 Voraussetzungen
2.1.1 Objektiver Tatbestand
2.1.2 Subjektiver Tatbestand
2.2 Rechtsfolgen
2.3 Fallbeispiel
3 COMPUTERBETRUG
3.1.Objektiver und subjektiver Tatbestand
3.2 Rechtsfolgen
4 SUBVENTIONSBETRUG
4.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand
4.2 Rechtsfolgen
5 KREDITBETRUG
5.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand
5.2 Rechtsfolgen
6 FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Aufarbeitung verschiedener Formen von Betrugsstraftaten innerhalb des deutschen Strafgesetzbuchs. Ziel der Untersuchung ist es, die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die jeweiligen Rechtsfolgen für klassische Betrugsdelikte, Computerbetrug, Subventionsbetrug und Kreditbetrug systematisch darzulegen und durch Praxisbeispiele zu veranschaulichen.
- Strukturelle Analyse des Betrugstatbestands gem. § 263 StGB
- Untersuchung der spezifischen Anforderungen beim Computerbetrug nach § 263a StGB
- Darstellung der Tatbestandsmerkmale bei Subventions- und Kreditbetrug
- Vergleich der Rechtsfolgen und Strafzumessungskriterien
Auszug aus dem Buch
2.3 Fallbeispiel
Der Student A befindet sich in finanzieller Not und möchte seine Vermögensposition aufbessern. Dafür beabsichtigt er, das von seiner Mutter geschenkte Handy (Wert 500 Euro) zu verkaufen. Er begibt sich zu einem Jugendhaus und präsentiert sich als Mitglied einer Firma. Durch eine Kampagne soll das Handy, dessen Listenpreis angeblich bei 700 Euro liegt, für 600 Euro zu haben sein. Der Jugendliche J ist von dem „Angebot“ beeindruckt und erwirbt das Handy für 600 Euro. Ohne die Erklärungen des A über die angebliche Kampagne hätte der Jugendliche das Handy nicht gekauft.
Objektiver Tatbestand:
Täuschung über Tatsachen:
Der Student A täuscht den J, indem er sich als ein Mitglied einer Firma präsentiert. Des Weiteren täuscht er ihn über den Listenpreis von 700 Euro und über die vermeintliche Kampagne. Täuschung über Tatsachen i.S.d § 263 Abs. 1 StGB liegt hiermit vor.
Irrtumsregelung:
J ist von den Worten des A beeindruckt und glaubt ihm. Dadurch liegt auch ein Irrtum beim Getäuschten vor.
Vermögensverfügung:
Durch die Bezahlung des Kaufpreises geht J auf seine Verpflichtung ein. J verfügt über sein Vermögen vor dem Kauf. Vermögensverfügung ist daher ebenfalls gegeben.
Vermögensschaden:
Der J hat, indem er den Kaufpreis zahlt, 600 Euro aus seinem Vermögen herausgegeben. Dieser Betrag landet auf dem „Minus-Konto“ des J. Allerdings hat er das Handy übereignet bekommen, sodass sein Vermögen um 500 Euro (tatsächliche Wert) steigt. Es ergibt sich ein Saldo von -100 Euro. Ein Vermögensschaden liegt hiermit auch vor.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Es wird die Bedeutung der Betrugsstraftaten als Kernstück des Vermögensstrafrechts erläutert und der Untersuchungsrahmen der Arbeit abgesteckt.
2 BETRUG: Dieses Kapitel analysiert die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des § 263 StGB sowie die strafrechtlichen Konsequenzen anhand eines konkreten Fallbeispiels.
3 COMPUTERBETRUG: Der Fokus liegt hier auf der Lückenschließung durch § 263a StGB bei Manipulationen von Datenverarbeitungsvorgängen.
4 SUBVENTIONSBETRUG: Hier wird dargelegt, warum bereits das falsche Auskunftgeben im Vorfeld einer Subventionsgewährung nach § 264 StGB unter Strafe gestellt ist.
5 KREDITBETRUG: Es werden die Besonderheiten des § 265b StGB hervorgehoben, bei dem primär die Falschangaben zur wirtschaftlichen Situation bei der Kreditantragstellung sanktioniert werden.
6 FAZIT: Eine abschließende Zusammenfassung zeigt die Unterschiede in der dogmatischen Struktur der untersuchten Delikte auf.
Schlüsselwörter
Betrug, StGB, Vermögensschaden, Täuschung, Irrtum, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kreditbetrug, Vermögensverfügung, Strafzumessung, Vorsatzdelikt, Tathandlung, Tatbestand, Rechtsfolgen, Wirtschaftskriminalität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt ausgewählte Betrugsstraftaten des deutschen Strafgesetzbuchs, insbesondere deren Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind der klassische Betrug, der Computerbetrug, der Subventionsbetrug sowie der Kreditbetrug.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die grundlegende Struktur und die strafrechtlichen Voraussetzungen dieser Betrugsformen transparent darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Paragrafen des StGB unter Einbeziehung von Fachliteratur und Fallbeispielen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Prüfung von Tatbestandsvoraussetzungen (objektiv/subjektiv) und Rechtsfolgen für die einzelnen Straftatbestände.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Vermögensschaden, Vorsatzdelikt, Täuschung über Tatsachen und Tathandlung sind zentral für das Verständnis der Arbeit.
Was unterscheidet den Computerbetrug vom klassischen Betrug?
Beim Computerbetrug nach § 263a StGB werden die Erfordernisse von Irrtum und Vermögensverfügung durch die Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs ersetzt.
Welche Rolle spielt die "tätige Reue" beim Kreditbetrug?
Bei § 265b StGB gibt es die Möglichkeit der tätigen Reue, die zu einem strafbefreienden Rücktritt führt, wenn der Täter die Leistungserbringung aktiv verhindert.
- Quote paper
- Ömür Altunbey (Author), 2016, Betrugsstraftaten. Grundlegende Regelungen des Strafrechts im Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/339787