Eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts ist der gleichberechtigte Zugang zu Bildung. Auslöser sind nicht zuletzt die erschreckenden Befunde der seit dem Jahr 2000 durchgeführten PISA-Studien wie auch weiterer Vergleichsstudien auf OECD-Ebene. In diesem Zusammenhang wurde erstmals deutlich, dass die Bildungschancen in Deutschland wie in keinem anderen Land von der sozialen Herkunft abhängig sind. Die Ergebnisse haben eine entsprechend heftige Diskussion über die Qualität des deutschen Bildungssystems angeregt, die bis heute noch anhält. Daneben geriet das Thema Bildung in ein politisches Klima, „das sehr stark von Aspekten des internationalen Wettbewerbs, der ökonomischen Konkurrenz und des Interesses an Beschleunigung europäischer Vereinheitlichungsprozesse geprägt war und ist“ (Heimbach-Steins 2007, S. 13). Zusätzlich wurde der menschenrechtliche Anspruch auf Bildung in Anbetracht des nationalen Bildungssystems fokussiert. Die Beschäftigung mit einschlägiger Literatur zum Menschenrecht auf Bildung lässt erkennen, dass die internationalen Vergleichsstudien oftmals ohne weiteres bzw. ohne nach den Grenzen ihrer Signifikanz zu fragen auf jegliche Abhandlungen zum Thema übertragen werden. Folglich kommt es immer wieder zu einer methodisch fragwürdigen Vermischung von empirischer und normativer Ebene. Betont wird, dass eine allein aus ökonomischen Gesichtspunkten gedachte Bildung hinsichtlich des menschenrechtlichen Diskurses zu kurz gegriffen wäre (vgl. Heinz 2009, S. 39f.).
Gleichwohl kommt der Bildung eine Schlüsselfunktion zu, indem sie in der gegenwärtigen Wissensgesellschaft eine erforderliche Voraussetzung für die Teilnahme am politischen, kulturellen und sozialen Leben ausmacht. Mit dem Fokus auf lebenslanges Lernen erhält der Bildungsbegriff einen immer höheren Stellenwert und befähigt Individuen, die eigene Biografie, das Verhältnis zur Umwelt sowie das Leben in der Gesellschaft selbständig zu gestalten und zu reflektieren. Der Bildungsbegriff geht in diesem Punkt mit der Idee des autonomen Subjekts einher, derweil die Basis für eine eigenständige und freiheitlich-verantwortliche Lebensgestaltung gelegt wird. Diese grundlegende Bedeutung von Bildung artikuliert sich im menschenrechtlichen Schutz der Bildung (vgl. Neuhoff 2007, S. 50f.).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problembestimmung
2. Das Recht auf Bildung in Deutschland – Bestandsaufnahme und rechtliche Grundlagen
2.1 Bildung als Menschenrecht inmitten ökonomischer Konkurrenz und Wettbewerb
2.2 Völker- und Verfassungsrechtliche Grundlagen zum Recht auf Bildung und zum Schutz vor Diskriminierung
3. Kriterien des Rechts auf Bildung auf dem Prüfstand – Gleiche Bildungschancen für alle?
3.1 Bildung aus menschenrechtlicher Perspektive – Versuch einer Begriffsbestimmung
3.2 Welche Kriterien muss das deutsche Bildungssystem gewährleisten, um das Recht auf Bildung zu verwirklichen?
3.3 Exklusionsrisiken im deutschen Bildungssystem - Kinder in relativer Armut als Herausforderung für die Umsetzung des Rechts auf Bildung
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Recht auf Bildung aus einer menschenrechtlichen Perspektive und analysiert kritisch dessen Umsetzung im bundesrepublikanischen Bildungssystem. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Frage, inwieweit soziale Benachteiligungen, insbesondere relative Armut, die Verwirklichung dieses Rechts behindern.
- Das Menschenrecht auf Bildung in nationalen und internationalen Dokumenten
- Strukturelemente des Rechts auf Bildung (4-A-Schema)
- Das deutsche Bildungssystem im Spannungsfeld von PISA, Ökonomisierung und Inklusion
- Die Herausforderung der relativen Armut für gleiche Bildungschancen
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung und Problembestimmung
Eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts ist der gleichberechtigte Zugang zu Bildung. Auslöser sind nicht zuletzt die erschreckenden Befunde der seit dem Jahr 2000 durchgeführten PISA-Studien wie auch weiterer Vergleichsstudien auf OECD-Ebene. In diesem Zusammenhang wurde erstmals deutlich, dass die Bildungschancen in Deutschland wie in keinem anderen Land von der sozialen Herkunft abhängig sind. Die Ergebnisse haben eine entsprechend heftige Diskussion über die Qualität des deutschen Bildungssystems angeregt, die bis heute noch anhält. Daneben geriet das Thema Bildung in ein politisches Klima, „das sehr stark von Aspekten des internationalen Wettbewerbs, der ökonomischen Konkurrenz und des Interesses an Beschleunigung europäischer Vereinheitlichungsprozesse geprägt war und ist“ (Heimbach-Steins 2007, S. 13).
Zusätzlich wurde der menschenrechtliche Anspruch auf Bildung in Anbetracht des nationalen Bildungssystems fokussiert. Die Beschäftigung mit einschlägiger Literatur zum Menschenrecht auf Bildung lässt erkennen, dass die internationalen Vergleichsstudien oftmals ohne weiteres bzw. ohne nach den Grenzen ihrer Signifikanz zu fragen auf jegliche Abhandlungen zum Thema übertragen werden. Folglich kommt es immer wieder zu einer methodisch fragwürdigen Vermischung von empirischer und normativer Ebene. Betont wird, dass eine allein aus ökonomischen Gesichtspunkten gedachte Bildung hinsichtlich des menschenrechtlichen Diskurses zu kurz gegriffen wäre (vgl. Heinz 2009, S. 39f.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Problembestimmung: Einführung in die Thematik der Bildungsgerechtigkeit, die Relevanz der PISA-Studien und die Zielsetzung der Untersuchung aus einer menschenrechtlichen Perspektive.
2. Das Recht auf Bildung in Deutschland – Bestandsaufnahme und rechtliche Grundlagen: Darstellung des Menschenrechts auf Bildung im Kontext ökonomischer Zwänge sowie Analyse der verankerten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen.
3. Kriterien des Rechts auf Bildung auf dem Prüfstand – Gleiche Bildungschancen für alle?: Detaillierte Untersuchung des 4-A-Schemas (Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit, Adaptierbarkeit) und Anwendung dieser Kriterien auf die Problematik der relativen Armut im Bildungssystem.
4. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Ausblick auf die Notwendigkeit inklusiver Bildungsstrategien zur Gewährleistung des Rechts auf Bildung.
Schlüsselwörter
Menschenrecht auf Bildung, Bildungsgerechtigkeit, PISA-Studien, 4-A-Schema, Inklusion, soziale Herkunft, relative Armut, Bildungssystem, UN-Sonderberichterstatter, Chancengleichheit, Bildungsbenachteiligung, Menschenrechtsbildung, Autonomie, Diskriminierungsverbot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das deutsche Bildungssystem vor dem Hintergrund des international anerkannten Menschenrechts auf Bildung und kritisiert die bestehenden Defizite in der Umsetzung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die rechtlichen Grundlagen von Bildung als Menschenrecht, das 4-A-Schema zur Qualitätsmessung von Bildung sowie die Auswirkungen von Armut auf Bildungschancen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das deutsche Bildungssystem im Hinblick auf menschenrechtliche Standards gestaltet sein muss, um gleiche Bildungschancen für alle zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Analyse, die auf einschlägiger Fachliteratur und Dokumenten zum Menschenrecht auf Bildung basiert, ergänzt durch die exemplarische Studie von Mona Motakef.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die rechtlichen Grundlagen (nationale und internationale Dokumente) erläutert, gefolgt von einer Analyse der Kriterien Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Adaptierbarkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich vor allem durch die Begriffe Menschenrecht auf Bildung, Bildungsgerechtigkeit, relative Armut, 4-A-Schema und Inklusion charakterisieren.
Warum spielt die PISA-Studie in dieser Arbeit eine so große Rolle?
PISA wird als Auslöser für die Debatte um Bildungsgerechtigkeit in Deutschland genannt, da sie den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg empirisch belegte.
Was bedeutet die "relative Armut" für das Recht auf Bildung?
Relative Armut führt zu einer Minderung von Verwirklichungschancen und Exklusionsrisiken, wodurch der Zugang zu hochwertiger Bildung für betroffene Kinder und Jugendliche erschwert wird.
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- Tatjana Müller (Author), 2016, Das Recht auf Bildung und die Kritik am bundesrepublikanischen Bildungssystem, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/337734