Diese Arbeit richtet sich an alle, die sich als Patienten über Ihre Rechte und Pflichten informieren möchten.
Das Patientenrechtegesetz ist eine Kodifikation, die die rechtliche Beziehung zwischen Behandelndem und Patienten regelt. Als dieses Gesetz erstellt und erlassen wurde, orientierte man sich an der bis dato vorhandenen Rechtsprechung.
Die Notwendigkeit der Patientenrechtekodifikation wurde häufig in Frage gestellt. Offiziell begründet wurde der Erlass des Gesetzes mit den Argumenten, dass die bisherigen Regelungen der Patientenrechte zum einen viele Lücken aufweisen und zum anderen in ihrer Gesamtheit unübersichtlich und unsystematisch ausschließlich in Form von Richterrecht vorhanden sind. Durch die Schaffung eines Gesetzes wollte man für mehr Rechtssicherheit und Transparenz sorgen. Ziel war zudem eine effektivere Durchsetzbarkeit der jeweiligen Rechte. Vor allem aber wollte man die Situation des Patienten verbessern, indem man für den Patienten verlässliche Informationen schafft, die er selbst im Gesetz nachlesen kann. Kritiker Christian Katzenmeier schreibt, dass die Kodifikation lediglich aus politischen Gründen erlassen worden wäre, aber sachlich so gut wie unbegründet sei. Politisch begründet deswegen, weil sich der Einsatz für die Zivilbevölkerung stets positiv auf die agierenden Politiker auswirken würde. Sachlich dagegen unbegründet, da aufgrund der genau ausdifferenzierten Rechtsprechung keinerlei Rechtsunsicherheit bestanden hätte. Aus diesem Grunde sei es kaum zu Neuerungen gekommen, sondern eher zu einer unveränderten gesetzlichen Aufzeichnung des Richterrechts. So auch die Meinung des Kritikers Peter Thurn.
Ob und inwiefern sich die Regelungszwecke erfüllt haben, wird im Folgenden anhand einer Untersuchung der Rechte und Pflichten des Patienten aus dem Behandlungsvertrag erörtert werden.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Hauptteil
I. Die Unterstützung des Versicherungssystems bei der in Folge von Behandlungsleistungen entstandenen Vergütungspflicht des Patienten
II. Die Rechte des Patienten
1. Rechte aus den §§630a ff BGB
a) Selbstbestimmungsrecht
b) Recht auf standardgemäße Ausführung der Behandlung (§630a I, II BGB)
c) Recht auf Information (§630c II 1, II 2 BGB)
d) Recht auf Aufklärung (§§630d I 1, II, 630e BGB)
aa) Recht auf Rechtzeitigkeit der Aufklärung (§630e II Nr. 2 BGB)
bb) Recht auf verständliche Aufklärung (§630e II Nr. 3 BGB)
e) Recht auf wirtschaftliche Aufklärung (§ 630c III 1 BGB)
f) Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakten (§630 g BGB)
g) Recht auf Dokumentation der Behandlung (§630 f BGB)
2. Rechte außerhalb der §§ 630 a ff BGB
a) Recht auf Unterstützung durch die Kassen (§ 66 SGB V)
b) Recht auf freie Arztwahl (§76 SGB V)
c) Recht auf Schweigsamkeit des Behandelnden (§203 StGB)
III. Recht und Pflicht zugleich
1. Innerhalb der §§630 a ff BGB
a) Mitwirkung (§630c I BGB)
b) Einwilligung (§630d BGB)
2. Außerhalb der §§630a ff BGB
C) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch, inwieweit das Patientenrechtegesetz die rechtliche Situation von Patienten durch eine Kodifizierung von Rechten und Pflichten tatsächlich verbessert hat und ob die damit verbundenen Ziele – mehr Rechtssicherheit, Transparenz und eine effektivere Durchsetzbarkeit von Patientenrechten – erreicht wurden.
- Analyse der gesetzlichen Verankerung der Patientenrechte im BGB.
- Untersuchung der Informations- und Aufklärungspflichten des Behandelnden.
- Bewertung des Selbstbestimmungsrechts und der Einwilligungserfordernisse.
- Kritische Betrachtung der Dokumentations- und Einsichtnahmerechte.
- Diskussion der Wirksamkeit der Kodifizierung im Vergleich zur vorherigen Rechtsprechung.
Auszug aus dem Buch
a) Selbstbestimmungsrecht
Jeder Patient hat das Recht über sein Leben, seinen Körper und seine Gesundheit frei entscheiden zu dürfen.23 Der Behandelte kann demnach bestimmen, ob er behandelt werden will, zu welchem Zeitpunkt und von wem.24 Verankert ist das Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz in Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I.25 Nach Art. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Darüber hinaus hat nach Art. 2 I GG jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Festzuhalten ist, dass sich das Selbstbestimmungsrecht aus den zwei bedeutendsten Artikeln des deutschen Rechts ergibt und somit eindeutig besonderes Gewicht hat. Aufgrund seiner Unantastbarkeit und seiner enormen Relevanz findet das Recht auf Selbstbestimmung auch besondere Betonung im Patientenrechtegesetz.
Will ein Dritter in die Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit) eingreifen, ist eine Einwilligung des betroffenen Patienten erforderlich. Auch Heileingriffe gelten als solche Eingriffe.26 Das Einwilligungsrecht des Patienten ist in §630d BGB gesetzlich verankert. Ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht hat somit nicht nur strafrechtliche, sondern seit der Kodifizierung auch zivilrechtliche Konsequenzen. Denn bisher war die Einwilligung lediglich im Deliktrecht als Rechtfertigungsgrund von Bedeutung.27 Durch die gesetzliche Verankerung der Vertragspflicht (Einholung einer Einwilligung) wurden somit die Anspruchsmöglichkeiten des Patienten bei einem Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht erweitert. Entscheidungsgrundlage für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts soll die adäquate Aufklärung durch den Behandelnden bieten.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Einführung in das Patientenrechtegesetz als Behandlungsvertrag im Rahmen des BGB und Darstellung der Beweggründe für die Kodifizierung.
B) Hauptteil: Detaillierte Analyse der verschiedenen Rechte des Patienten, von der Aufklärung über die Einsichtnahme in Akten bis hin zu Pflichten wie der Mitwirkung und der Einwilligung.
C) Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Kodifizierung, die punktuelle Verbesserungen für Patienten feststellt, aber auch Mängel bei der Schaffung von Rechtssicherheit und beim Schließen von Gesetzeslücken benennt.
Schlüsselwörter
Patientenrechtegesetz, Behandlungsvertrag, Selbstbestimmungsrecht, Aufklärungspflicht, Einwilligung, Information, Patientenakte, Dokumentationspflicht, Arzthaftung, Schweigepflicht, Rechtskodifizierung, Patientenschutz, Mitwirkung, Compliance, Behandlungsfehler.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes auf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient sowie die tatsächliche Stärkung der Patientenposition durch diese Kodifizierung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Rechte des Patienten (insbesondere Aufklärung, Information, Einsichtnahme) und die gegenseitigen vertraglichen Pflichten innerhalb und außerhalb des BGB.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Forschungsfrage lautet, ob die mit dem Gesetz angestrebten Ziele wie Rechtssicherheit, Transparenz und bessere Durchsetzbarkeit der Patientenrechte durch die Neuregelung erreicht wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten (BGB, SGB V, StGB) und aktueller Rechtsprechung sowie Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert systematisch die verschiedenen Rechte (Selbstbestimmung, Information, Einsicht) und Pflichten (Mitwirkung, Einwilligung) unter Einbeziehung der entsprechenden Paragrafen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Patientenrechtegesetz, Behandlungsvertrag, Aufklärung, Selbstbestimmung, Patientenakte, Arzthaftung und Patientenschutz sind die prägenden Begriffe.
Welche Kritik üben die im Text genannten Autoren?
Kritiker wie Christian Katzenmeier sehen das Gesetz eher politisch motiviert und sachlich unbegründet, da die Rechtsprechung zuvor bereits hinreichend für Klarheit gesorgt hätte.
Wie wird das Recht auf Einsichtnahme bewertet?
Das Recht wurde durch die Kodifizierung erweitert und umfasst nun auch subjektive Wertungen des Arztes, was jedoch das Risiko birgt, dass Ärzte ihre Dokumentation künftig einschränken könnten.
Welche Rolle spielen die Krankenkassen bei der Unterstützung?
Das Gesetz hat die Unterstützung durch Kassen von einer Kann- zu einer Soll-Vorschrift aufgewertet, wobei der tatsächliche Mehrwert für den Patienten laut Arbeit eher gering bleibt.
Was ist das Fazit zur Kodifizierung?
Das Gesetz wird als punktuell erfolgreich, aber strukturell unvollständig bewertet, da es keine umfassende und übersichtliche Bündelung aller Patientenrechte darstellt.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2015, Das Patientenrechtegesetz. Rechte und Pflichten des Patienten, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/336482