Immer wieder wird die Welt durch die Medien mit den Verhältnissen in Guantánamo konfrontiert und auf die Lage der Gefangenen dort aufmerksam gemacht. Besonders schwerwiegend ist dabei der immer wieder aufkommende Verdacht der Folter und der brutalen Verhörmethoden. Dies brachte der USA weltweit Kritik ein. Mit dem Land, das auch als Geburtsland der Menschenrechte bezeichnet wird, ist das nicht in Einklang zu bringen.
Im Zuge dieser Arbeit stellt sich vor allem die Frage, wie die rechtlichen Regelungen aussehen. Hierbei wird speziell auf die Frage des rechtlichen Status der Inhaftierten eingegangen. Zudem stellt sich die Frage, ob die dortigen Haftbedingungen und die angewendeten Verhörmethoden mit geltendem Recht vereinbar sind. Die Fragen werden aus völkerrechtlicher Perspektive diskutiert. Als Grundlage hierfür dienen das Humanitäre Völkerrecht und die damit verbundenen Genfer Konventionen mit deren Zusaatzprotokollen, die Internationalen Menschenreche und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR).
Inhaltsverzeichnis
2. Einführung
3. Hintergrund
3.1 Terroranschläge vom 11. September 2001
3.2 Der Afghanistankonflikt und der „Krieg gegen den Terror“
3.3 Status von Guantánamo Bay
4. Die Gefangenen in Guantánamo
4.1 Zusammensetzung der Gefangenen
4.2 rechtlicher Status der Gefangenen
5. Inhaftierung in Guantánamo
5.1 Haftbedingungen und Verhörmethoden
5.2 Vorwurf der Folter
6. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die völkerrechtliche Zulässigkeit der Inhaftierungen im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay vor dem Hintergrund des sogenannten „Krieges gegen den Terror“ und analysiert den rechtlichen Status der Inhaftierten unter Anwendung des humanitären Völkerrechts sowie der internationalen Menschenrechte.
- Völkerrechtliche Einordnung des „Krieges gegen den Terror“
- Rechtlicher Status von Kombattanten und Zivilpersonen
- Anwendung der Genfer Konventionen und des IPbpR
- Analyse der Haftbedingungen und Verhörmethoden
- Kritische Auseinandersetzung mit dem Vorwurf der Folter
Auszug aus dem Buch
4.2 rechtlicher Status der Inhaftierten
Um den rechtlichen Status der Inhaftierten in Guantánamo genau zu erörtern, muss noch kurz auf die Begriffe „rechtmäßige Kombattanten“ und „unrechtmäßige Kombattanten“ bzw. „unlawful combatants“ eingegangen werden. Die Personen, die unter den Begriff „rechtmäßige Kombattanten“ fallen, werden im Art. 4A III. Genfer Konvention (GK III) und in Art. 43 I. Zusatzprotokoll (ZP I.) aufgeführt. Auch verweist der Art. 4A Abs. 2 GK III auf die Kriterien, die ein rechtmäßiger Kombattant erfüllen muss, um bestimmte Privilegien zu erhalten. Die Personen, die nicht zu einer dieser Gruppierungen zu zählen sind, und trotzdem an den Feindseligkeiten teilnehmen, können als „unrechtmäßige Kombattanten“ bezeichnet werden. In den Genfer Konventionen tauchen in den Art. 46 und 47 ZP I zwei Begriffe auf, die einen „unrechtmäßigen Kombattanten“ qualifizieren. Dabei handelt es sich um Spione und Söldner. Den, in der Diskussion um den Status der Gefangenen von Guantánamo, wichtigen Kriegsgefangenenstatus erhalten diese „unrechtmäßigen Kombattanten“ nicht.
Für die Gefangenen ist vor allem die III. Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen wichtig. Auch die USA hat dieses Abkommen ratifiziert und muss sich diesen Bestimmungen beugen. Besonders die Taliban können als rechtmäßige Kombattanten angesehen werden, da sie die Kriterien nach Art. 4 A Abs. 2 GK III erfüllen. Daher sind sie gemäß der III. Genfer Konvention als Kriegsgefangene anzusehen und haben dementsprechende Rechte. Auch wenn nachgewiesen werden kann, dass nicht alle Kriterien erfüllt werden, fallen diese Personen nicht aus dem Recht der Genfer Konventionen.
Zusammenfassung der Kapitel
2. Einführung: Die Einleitung umreißt die Entstehung des Lagers Guantánamo nach dem 11. September 2001 und stellt die zentrale völkerrechtliche Fragestellung der Arbeit vor.
3. Hintergrund: Dieses Kapitel erläutert die Ereignisse des 11. Septembers, den Afghanistankonflikt und den rechtlichen Sonderstatus des US-Stützpunktes Guantánamo Bay.
4. Die Gefangenen in Guantánamo: Es wird die Zusammensetzung der Inhaftierten untersucht und deren Status als Kombattanten oder Zivilpersonen nach den Genfer Konventionen analysiert.
5. Inhaftierung in Guantánamo: Die Haftbedingungen und Verhörmethoden werden einer kritischen Prüfung unterzogen, insbesondere im Hinblick auf den völkerrechtlichen Foltervorwurf.
6. Resümee: Die Arbeit schließt mit dem Fazit, dass die Inhaftierungen in Guantánamo in vielen Fällen nicht den Anforderungen des humanitären Völkerrechts entsprechen.
Schlüsselwörter
Guantánamo, Völkerrecht, Genfer Konventionen, Kriegsgefangene, unrechtmäßige Kombattanten, Menschenrechte, Krieg gegen den Terror, Folter, Haftbedingungen, humanitäres Völkerrecht, Taliban, Al Qaida, IPbpR, Zusatzprotokolle, Rechtsstatus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die völkerrechtliche Bewertung des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay unter Berücksichtigung der Behandlung der dort inhaftierten Personen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Qualifizierung der Gefangenen, der Vereinbarkeit der Haftbedingungen mit internationalem Recht und dem Folterverbot.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, inwieweit die USA bei der Inhaftierung und Verhörung der Gefangenen die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts einhalten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine völkerrechtliche Analyse auf Basis internationaler Verträge, Konventionen und Zusatzprotokolle sowie der Auswertung von Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des historischen Hintergrunds, die Statusbestimmung der Inhaftierten und die detaillierte Analyse der Haftumstände.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Guantánamo, Völkerrecht, Kriegsgefangene, Menschenrechte und das Verbot der Folter.
Wie bewertet der Autor den Status der Taliban-Kämpfer?
Der Autor argumentiert, dass Taliban-Kämpfer aufgrund der Erfüllung der Kriterien nach Art. 4 A Abs. 2 GK III prinzipiell als Kriegsgefangene anzusehen sind.
Welche Rolle spielen die USA bei der Interpretation der Folter?
Die USA betonen die Humanität ihrer Behandlung, während Berichte von Gefangenen und Menschenrechtsorganisationen systematische Misshandlungen und psychischen Druck nahelegen.
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- Veronika V. (Author), 2013, Guantanamo. Rechtlicher Status der Inhaftierten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/336250