Das höchste Gut der Menschen ist ihre Freiheit. Sie ist kennzeichnend für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben. War die Freiheit zur Zeit Immanuel Kants zumeist noch auf einen geistig-kulturellen Bereich beschränkt, so erstreckt sie sich heute auch auf die natürlichen biologischen Vorgänge bis hin zu der Forderung nach einer autonomen, allumfassenden Planbarkeit des Lebens.
Wünschenswert für viele ist grundsätzlich ein langes und erfülltes Leben, das vor allem leidfrei und ohne schwere Krankheiten verläuft. Insbesondere Eltern erhoffen sich dies für ihre Kinder und mit dem medizinischen Fortschritt rückt die Erfüllung dieses Begehrens immer näher. Schon jetzt wird die durchschnittliche Lebenserwartung eines im Jahr 2030 in Deutschland geborenen Kindes für Jungen auf 81,0 Jahre und für Mädchen auf 85,7 Jahre geschätzt.
Nicht allen Paaren ist es vergönnt, auf natürlichem Wege Kinder zu bekommen. Unfruchtbarkeit, fortgeschrittenes Alter oder genetische Defekte des Paares verhindern die erfolgreiche Austragung eines Kindes beziehungsweise lassen das Elternglück nicht lange anhalten.
Neue Methoden der Gentechnik können diesen Paaren helfen. Unter Hinzuziehung einer In-Vitro-Fertilisation mit anschließender PID haben auch diese Paare die Chance ein gesundes Kind zu bekommen. Die Frage ist hierbei nur zu welchem Preis ein solcher Kinderwunsch erfüllt wird.
Dieses Verfahren stellt zwar zunächst einen Zugewinn an Freiheit dar. Diese scheinbare Freiheit könnte aber viele Paare unter Zwang setzen, eine PID durchführen zu lassen. Fraglich dabei ist, wessen Freiheit bei diesem Verfahren höher wirkt: das Recht auf reproduktive Autonomie des Paares oder das Recht auf Schutz der Würde und des Lebens des Embryos.
Aus der PID erwachsen jedoch ethische und verfassungsrechtliche Konflikte.
Inhaltsverzeichnis
A. Die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) – ein Sieg der Freiheit?
B. Allgemeines zur PID
I. Begrifflichkeit und Abgrenzung
II. Anwendungsbereiche der PID
1. Nachweis genetischer Defekte und Human-Leukocyte-Antigen-Typisierung (HLA-Typisierung)
2. Weitere Möglichkeiten
III. Vereinfachte Darstellung des PID-Verfahrens
1. In-Vitro-Fertilisation, kurz IVF
2. Zeitpunkt und Techniken der genetischen Untersuchung
3. Selektierung der Embryonen vor dem Transfer
C. Aktuelle Rechtslage
I. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06. Juli 2010
II. Gesetzesentwürfe des Bundestages zur PID
1. Entwurf eines Gesetzes zur begrenzten Zulassung der PID
2. Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der PID
3. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der PID
D. Verfassungsrechtliche Aspekte der PID in Deutschland
I. Grundrechte des Embryos
1. Schutz der Menschenwürde des Embryos, Art. 1 Abs. 1 GG
a) Beginn der personenrechtlichen Rechtsstellung des Embryos
b) Uneingeschränkter Schutz der Menschenwürde des Embryos
c) Abstufbarer Schutz des Embryos in-vitro
d) Beurteilung
2. Recht auf Leben, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
3. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
4. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR), Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
5. Recht auf Schutz vor Diskriminierung, Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
6. Feststellung
II. Schutz der Rechtsgüter der Frau bzw. beider Elternteile
1. Schutz der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG
2. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
3. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR), Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
4. Recht auf Gleichbehandlung, Art. 3 Abs. 1 GG
5. Recht auf Fortpflanzung, Art. 6 Abs. 1 GG
III. Grundrechte von Wissenschaftlern und Ärzten
1. Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG
2. Wissenschaftliche Forschungsfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG
IV. Abschließende Stellungnahme
E. Schlusswort: Ein Blick in andere Länder
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Spannung zwischen reproduktiver Autonomie der Eltern und dem Schutz des ungeborenen Lebens. Ziel ist es, zu analysieren, ob die gesetzliche Neuregelung des Embryonenschutzgesetzes mit den Grundrechten des Embryos sowie der Eltern in Einklang steht.
- Verfassungsrechtliche Statusbestimmung des Embryos (Menschenwürde, Recht auf Leben).
- Konflikt zwischen elterlicher Entscheidungsfreiheit und Schutz ungeborenen Lebens.
- Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen (ESchG) und ethische Abwägungen.
- Vergleich der PID mit anderen pränatalen Diagnoseverfahren (PND) und Wertungswidersprüche.
- Einfluss der PID auf Berufs- und Forschungsfreiheit von Ärzten und Wissenschaftlern.
Auszug aus dem Buch
b) Uneingeschränkter Schutz der Menschenwürde des Embryos
Es ist möglich dem Embryo zum frühesten Stadium seiner Entwicklung einen umfassenden Würde- und Lebensschutz zuzuweisen. Anzusiedeln wäre dieser Zeitpunkt bereits vor der Nidation mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Hierfür sprechen das Spezies-, Kontinuitäts-, Identitäts- und das Potenzialitätsargument, kurz SKIP-Argumente.
Jedes menschliche Lebewesen besitzt - unabhängig von körperlichen oder funktionellen Varianten - aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Menschheitsfamilie den Würdestatus. Es ist dabei nicht notwendig, dass sich die Person dessen bewusst ist. Des Weiteren verläuft der menschliche Entwicklungsprozess kontinuierlich ohne Einschnitte, weshalb eine Abgrenzung des menschlichen Lebens anhand verschiedener Entwicklungsstufen nicht möglich ist. Folglich entwickelt sich der Embryo ab dem Prozess der Kernverschmelzung nicht zum Menschen, sondern als Mensch und gehört damit von Anfang an der Gattung „Mensch“ an (Kontinuitäts- bzw. Speziesargument). Eng verbunden hiermit ist das sogenannte Identitätsargument. Es besagt, dass der Mensch ab seiner Zeugung bis zu seinem Tod von den gleichen biogenetischen Grundlagen gekennzeichnet ist und somit eine „Identitätsbeziehung“ (Identität des Genoms) zwischen dem Ungeborenen und dem späteren Erwachsenen besteht.
Problematisch an diesem Argument ist, dass der Mensch nur teilweise durch sein Genom festgelegt wird. Schließlich ist ein Mensch mehr als die Summe seiner Gene – er wird auch von seiner Umwelt geprägt. Mit dem Beginn der Identität des Embryos besitzt dieser auch in sich das Potenzial zur Entwicklung typischer menschlicher Fähigkeiten (sogenanntes Potenzialitätsmerkmal). Das Ungeborene als „potentielle Person“ hat daher ebenso einen Anspruch auf den Grundrechtstatus, wie bereits geborene Personen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) – ein Sieg der Freiheit?: Einleitung in die ethischen und verfassungsrechtlichen Spannungsfelder der PID im Kontext der menschlichen Freiheit und medizinischer Möglichkeiten.
B. Allgemeines zur PID: Medizinische Abgrenzung der PID von anderen pränatalen Diagnoseverfahren und Beschreibung des technischen Ablaufes des IVF-Verfahrens mit PID.
C. Aktuelle Rechtslage: Darstellung der Diskussion um das PID-Verbot, die Entscheidung des BGH im Jahr 2010 sowie die verschiedenen Gesetzesentwürfe des Bundestages.
D. Verfassungsrechtliche Aspekte der PID in Deutschland: Detaillierte Analyse der Grundrechte des Embryos, der Eltern sowie der Ärzte und Wissenschaftler im Rahmen der verfassungsrechtlichen Abwägung.
E. Schlusswort: Ein Blick in andere Länder: Zusammenfassender Vergleich der deutschen Regelung mit internationalen Erfahrungen und Ausblick auf die notwendige Überwachung des PID-Einsatzes.
Schlüsselwörter
Präimplantationsdiagnostik, PID, Grundgesetz, Menschenwürde, Embryonenschutzgesetz, Reproduktionsmedizin, In-Vitro-Fertilisation, Lebensrecht, pränatale Diagnostik, Ethikkommission, Grundrechte, Genomanalyse, Verhältnismäßigkeit, Selbstbestimmung, Bioethik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und den ethischen Implikationen der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind der Schutz des Embryos, die reproduktive Autonomie der Eltern, der Schutz der Menschenwürde sowie die rechtliche Einordnung der PID im Rahmen des Grundgesetzes.
Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?
Ziel ist es zu klären, wie die PID verfassungsrechtlich zu bewerten ist und ob die gesetzlichen Neuregelungen einen angemessenen Ausgleich zwischen den betroffenen Grundrechten schaffen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltendes Recht, Gerichtsurteile (insb. BGH) und die Auslegung des Grundgesetzes durch Literatur und ethische Stellungnahmen analysiert.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine medizinisch-technische Einführung, die Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens sowie eine tiefgehende grundrechtliche Prüfung für Embryo, Eltern, Ärzte und Wissenschaftler.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Menschenwürde, Embryonenschutz, reproduktive Autonomie und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz charakterisiert.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Ethikkommission?
Die Autorin sieht in der Ethikkommission ein notwendiges Instrument, um den Einzelfall zu prüfen und unverhältnismäßige Selektionen zu verhindern, statt pauschale Verbote auszusprechen.
Welche Bedeutung haben die sogenannten SKIP-Argumente in diesem Dokument?
Die SKIP-Argumente (Spezies-, Kontinuitäts-, Identitäts- und Potenzialitätsargument) dienen dazu, den Beginn des menschlichen Lebens und den damit verbundenen Anspruch auf umfassenden Würdeschutz zu begründen.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen PID und PND in Bezug auf den Wertungswiderspruch?
Die Arbeit analysiert den Wertungswiderspruch, dass bei einer fortgeschrittenen Schwangerschaft durch PND Abbrüche teilweise leichter möglich sind als die Untersuchung in der Petrischale, was die Autorin kritisch hinterfragt.
- Arbeit zitieren
- Marina Lindner (Autor:in), 2012, Die Präimplantationsdiagnostik, eine Herausforderung für die Menschenwürde? Verfassungsrechtliche Aspekte der PID, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/335085