Zu Beginn dieser Arbeit wird das Fernunterrichtsgesetz (Fern-USG) mit seiner Wirkung als Maßnahme zu Verbraucherschutz und Qualitätssicherung behandelt; es werden Struktur und Anforderungen verdeutlicht, in verpflichtende und optionale Teile von Fernunterrichtsverträgen aufgegliedert und die Kontrollinstanz betrachtet.
Weiterhin wird die Zuständigkeit des Betriebsrates für Fortbildung und Einflussmöglichkeiten betrachtet; es wird an einem Beispielfall thematisiert wann der Betriebsrat einwirken kann, wenn Fortbildung ansteht, inkl. Unterscheidung von Initiativ- und Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Darauf folgt eine Darstellung der unterschiedlichen Konzepte für die Messung von Leistungen bei Bildungseinrichtungen, Produktivitätskonzept, Effektivitätskonzept und Effizienzkonzept und zum Schluss wird die Finanzierung von Weiterbildung diskutiert. Wer ist zuständig und wer sollte es sein: Beschäftigte, Betriebe oder Staat?
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe 1:
Aufgabe 2:
Aufgabe 3:
Aufgabe 4:
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit setzt sich mit zentralen rechtlichen Rahmenbedingungen und ökonomischen Finanzierungsmodellen im Bereich der Weiterbildung auseinander. Dabei werden die Anwendungsmöglichkeiten gesetzlicher Regelungen wie des Fernunterrichtsgesetzes sowie betriebsverfassungsrechtlicher Bestimmungen zur Qualifizierung von Arbeitnehmern untersucht. Ergänzend dazu erfolgt eine ökonomische Einordnung verschiedener Leistungsindikatoren von Bildungseinrichtungen sowie eine differenzierte Analyse der Verantwortungsverteilung bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung zwischen Staat, Betrieben und Individuen.
- Rechtliche Regulierung des Fernunterrichts zum Verbraucherschutz
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei beruflichen Bildungsmaßnahmen
- Ökonomische Konzepte zur Leistungsbewertung in der Weiterbildung
- Finanzierungsmodelle beruflicher Weiterbildung im Spannungsfeld zwischen Arbeitgeber, Staat und Beschäftigten
- Wechselwirkungen zwischen gesetzlichen Rahmenbedingungen und individuellen Bildungsinteressen
Auszug aus dem Buch
Aufgabe 1:
Weiterbildung unterliegt in Deutschland einer Vielzahl von relevanten Gesetzen, darunter allgemeinen Regelungen zu Vertragsschlüssen, Bildungsgesetzen und Spezialgesetzen wie dem Fernunterrichtsgesetz.
Das Fernunterrichtsgesetz (Fern-USG) bildet bundesweit seit dem 01.01.1977 die rahmenbildende, gesetzliche Regelung für Fernunterricht. Der Anwendungsbereich des Fern-USG erstreckt sich sowohl auf entgeltliche, wie auch unentgeltliche Fernunterrichtsangebote. Fernunterrichtslehrgänge bilden mit rund einem Prozent einen geringen Anteil am Weiterbildungsmarkt (2008), weshalb die Wirkung des Fern-USG für den Verbraucherschutz beschränkt ist. Es gibt unterschiedliche Varianten der Zulassung nach §12 Fern-USG, wobei einige Angebote lediglich anzeigepflichtig sind, während andere zulassungspflichtig sind. Anzeigepflichtig bedeutet eine reine Meldung, während Zulassungspflicht eine Begutachtung erfordern, ob ein Lehrgang geeignet ist abgeschlossen zu werden. Zulassungen können vorläufig sein und auch widerrufen werden.
Als Charakteristika von Fernunterricht im Sinne des Fern-USG wurde jedes Angebot festgelegt, welches (1) aufgrund eines Vertrages, (2) Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln soll, (3) ausschließliche oder überwiegende räumliche Trennung vorhanden ist und (4) der Lernerfolg vom Lehrenden oder einem Beauftragten überwacht wird.
Die Grundidee der 1970er Jahre lag in der Bekämpfung unseriöser Praktiken im privatwirtschaftlichen Teil des Bildungsmarktes. Unter diesem Eindruck wurden Regelungen notwendigen Vertragsinhalten als Qualitätsbeeinflussung vorab, zum Zweck des Verbraucherschutzes erlassen.
Zusammenfassung der Kapitel
Aufgabe 1: Dieses Kapitel erläutert die Funktion des Fernunterrichtsgesetzes als Instrument des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung sowie dessen rechtliche Grundlagen bei der Zulassung von Fernlehrgängen.
Aufgabe 2: Hier wird die Rolle des Betriebsrats bei der Förderung beruflicher Weiterbildung beleuchtet, insbesondere im Kontext von Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei Qualifizierungswünschen der Belegschaft.
Aufgabe 3: Dieses Kapitel vergleicht das Produktivitäts-, Effektivitäts- und Effizienzkonzept hinsichtlich ihrer Eignung zur Messung der Leistungen von Weiterbildungseinrichtungen und bewertet deren Aussagekraft.
Aufgabe 4: Hier wird die komplexe Frage der Finanzierung beruflicher Weiterbildung diskutiert, wobei die unterschiedlichen Interessen und Verteilungslasten zwischen Staat, Unternehmen und Individuen analysiert werden.
Schlüsselwörter
Weiterbildung, Fernunterrichtsgesetz, Verbraucherschutz, Qualitätssicherung, Betriebsrat, Mitbestimmung, Berufsbildung, Produktivitätskonzept, Effektivität, Effizienzkonzept, Finanzierung, Weiterbildungsmarkt, Qualifizierung, Arbeitsrecht, Bildungsökonomie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und ökonomischen Grundlagen der beruflichen Weiterbildung in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Regulierung von Fernunterricht, der betrieblichen Mitbestimmung bei Bildungsfragen sowie den Konzepten und Finanzierungsmodellen für Weiterbildung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die rechtliche Einordnung von Fernlehrgängen, die Handlungsoptionen von Betriebsräten bei Qualifizierung sowie die ökonomische Effizienz und Finanzierungsverantwortung in der Weiterbildung zu erläutern.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Es handelt sich primär um eine literaturbasierte Analyse und juristische Auslegung von Gesetzesvorschriften sowie eine betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung verschiedener Steuerungskonzepte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in vier Aufgaben, die den Verbraucherschutz durch das Fern-USG, die Rolle des Betriebsrats bei Weiterbildungsanträgen, die Evaluierung von Bildungseinrichtungen und die Finanzierungsstrukturen analysieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Weiterbildungsrecht, Verbraucherschutz, betriebliche Mitbestimmung, Effizienzkonzepte und Finanzierung der Erwachsenenbildung.
Welche Rolle spielt die ZFU bei Fernlehrgängen?
Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die staatliche Instanz, die nach §12 Fern-USG für die Begutachtung und Zulassung von Fernunterrichtsangeboten zuständig ist.
Hat ein einzelner Arbeitnehmer einen generellen Anspruch auf betriebliche Weiterbildung?
Nein, es besteht kein individueller Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbildung, wobei jedoch Mitbestimmungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats (§ 96 ff. BetrVG) bestehen.
Warum wird das Effizienzkonzept als am besten geeignet für Bildungseinrichtungen erachtet?
Da es im Gegensatz zu Produktivität oder reiner Effektivität eine markt-realistische Verbindung zwischen bewertetem Output und monetärem Input herstellt und somit die ökonomische Überlebensfähigkeit berücksichtigt.
Wer trägt nach Ansicht der Arbeit die Kosten für Weiterbildung?
Letztlich tragen alle drei Gruppen – Staat, Unternehmen und Individuen – zur Finanzierung bei, wobei die Kosten über Steuern, Preise oder direkte Investitionen indirekt auf die Allgemeinheit umgelegt werden.
- Arbeit zitieren
- Markus Volk (Autor:in), 2016, Weiterbildungsrecht und Finanzierung 2016, ein Überblick über das Fernunterrichtsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/334605