Die vorliegende Abhandlung widmet sich den wichtigsten Rechtsfragen, die sich im Hinblick auf geschlossene Verteilernetze stellen.
Um den § 110 EnWG in seiner heutigen Fassung umfassend zu verstehen, bedarf es zunächst eines Blickes auf seine Entwicklungsgeschichte. Gefolgt wird dies von einer Betrachtung der materiellen und formellen Voraussetzungen des § 110 EnWG, den daraus resultierenden Rechtsfolgen sowie der Thematik der Netzseitigen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, um sich anschließend der gegenwärtig wohl am meisten betrachteten Frage, nämlich der Abgrenzung des geschlossenen Verteilernetzes zur Kundenanlage und deren Europarechtskonformität zu dedizieren. Abschließend folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, sowie eine Beurteilung der Frage, ob es dem deutschen Gesetzgeber gelungen ist, eine valide und allen Interessen gerecht werdende Regelung für geschlossene Verteilernetze zu schaffen, die auch mit den europarechtlichen Vorgaben konform ist.
Inhaltsverzeichnis
B. Entwicklung vom Objektnetz zum geschlossenen Verteilernetz
I. Rechtslage seit Inkrafttreten des EnWG 2005
II. Das 3. Energiebinnenmarktpaket und die EnWG-Novelle 2011
III. Übergangsfragen
C. Das geschlossene Verteilernetz nach § 110 EnWG
I. Materielle Voraussetzungen
1. Energieversorgungsnetz
2. Geografisch begrenztes Industrie- oder Gewerbegebiet oder Gebiet, in dem Leistungen gemeinsam genutzt werden
3. Verknüpfte Tätigkeiten oder Produktionsverfahren
4. In erster Linie Eigenversorgung
5. Keine oder nur geringfügige Versorgung von Haushalten
II. Formelle Voraussetzungen
III. Rechtsfolgen der Einstufung als geschlossenes Verteilernetz
1. Entflechtung
a) Informatorische Entflechtung
b) Buchhalterische Entflechtung
2. Gewährung von Netzanschluss und Netzzugang, §§ 17, 20 EnWG
3. Netzentgeltüberprüfung, § 110 Abs. 4 EnWG
IV. Netzseitige Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
a) Bisherige Rechtslage
b) Aktuelle Entwicklungen
c) Relevanz für geschlossene Verteilernetze
D. Die Kundenanlage in Abgrenzung zu geschlossenen Verteilernetzen
I. Voraussetzungen der Kundenanlage
1. Kundenanlage i.S.d. § 3 Nr. 24b EnWG
a) Räumlich zusammenhängendes Betriebsgebiet
b) Verbindung zum Energieversorgungsnetz oder Erzeugungsanlage
c) Betriebliche Eigenversorgung
d) Diskriminierungsfreie und unentgeltliche Zurverfügungstellung
2. Kundenanlage i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG
II. Rechtsfolgen
E. Europarechtskonformität
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtliche Einordnung geschlossener Verteilernetze sowie deren Abgrenzung zu Kundenanlagen nach dem EnWG 2011. Ziel ist es, die materiellen und formellen Voraussetzungen dieser Netzkategorien sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere im Kontext der Netzentgeltregulierung und Entflechtung, kritisch zu beleuchten.
- Entwicklung und rechtliche Einordnung von geschlossenen Verteilernetzen (§ 110 EnWG).
- Differenzierung zwischen geschlossenen Verteilernetzen und Kundenanlagen (§ 3 Nr. 24a/b EnWG).
- Auswirkungen der Netzentgeltregulierung und des § 19 Abs. 2 StromNEV auf Anlagenbetreiber.
- Bewertung der Europarechtskonformität der aktuellen deutschen Regelungen.
- Praxisrelevante Fragen zur Entflechtung und zum Netzzugang.
Auszug aus dem Buch
Geografisch begrenztes Industrie- oder Gewerbegebiet oder Gebiet, in dem Leistungen gemeinsam genutzt werden
Die Energie muss in einem geografisch begrenzten Industrie- oder Gewerbegebiet oder Gebiet, in dem Leistungen gemeinsam genutzt werden verteilt werden. Unter einem Industrie- oder Gewerbegebiet ist ein im Wesentlichen durch industrielle oder gewerbliche Nutzung geprägtes Areal zu verstehen. Unter gemeinsame Nutzung von Leistungen ist hingegen eine gemeinsame Nutzung von Infrastruktur oder Dienstleistungen zu verstehen, die über die übliche gemeinsame Nutzung von öffentlicher Infrastruktur wie Straßen hinausgeht. Um einen Eindruck zu bekommen, was unter den Industrie- und Gewerbegebieten oder Gebieten, in dem die Leistungen gemeinsam genutzt werden, zu verstehen ist, hilft ein Blick in die Erwägungsgründe Nr. 30 der StromRL sowie Nr. 28 der GasRL. In diesen aufgelistet sind unter anderem Bahnhofsgebäude, Flughäfen und Krankenhäuser. Weitere in der einschlägigen Literatur zu findende Beispiele sind Universitäten, Kliniken, Altersheime und Einkaufszentren.
Der Schwerpunkt dieses Tatbestandsmerkmal liegt allerdings auf der Voraussetzung der geografischen Begrenzung. Notwendig ist danach, dass die Netzanlagen auf einem als Einheit erscheinenden, räumlich in sich geschlossenes Gelände gelegen sind, wobei eine rein physikalische Verbindung nicht ausreicht. Aus diesen Gründen ist auch ein ausschließlich über Rohrleitungen oder Kabel verbundenes Gebiet nicht verbunden im Sinne der hier verstandenen geografischen Begrenzung. Dagegen ist eine etwaige Trennung durch Wasserwege oder durch eine öffentliche Straße nicht hinderlich. Auch nicht entgegenstehend ist es, wenn das Gebäude sich über die Grundstücke mehrerer Eigentümer erstreckt. Um das Tatbestandsmerkmal nicht in die Leere laufen zu lassen ist außerdem notwendig, dass sich das Gebiet nicht über eine unendlich große Fläche erstreckt. Dabei ist eine „erhebliche Größe“ für die Einhaltung einer geografischen Begrenzung akzeptabel. Über die konkrete Größe, die noch eine geografische Begrenzung darstellt gibt es jedoch weder in den Gesetzestexten noch Auslegungshinweisen Anhaltspunkte.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Entwicklung vom Objektnetz zum geschlossenen Verteilernetz: Das Kapitel zeichnet den historischen Wandel von der Objektnetzregelung nach EnWG 2005 zur neuen Einstufung geschlossener Verteilernetze durch die EnWG-Novelle 2011 nach, inklusive der europarechtlichen Problematik.
C. Das geschlossene Verteilernetz nach § 110 EnWG: Hier werden die materiellen und formellen Kriterien für die Einstufung dargelegt, die Rechtsfolgen wie Entflechtung und Netzentgeltüberprüfung analysiert sowie die Problematik der netzseitigen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV diskutiert.
D. Die Kundenanlage in Abgrenzung zu geschlossenen Verteilernetzen: Dieser Abschnitt definiert die Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung sowie die allgemeine Kundenanlage und grenzt diese von den geschlossenen Verteilernetzen ab.
E. Europarechtskonformität: Es wird erörtert, ob die neuen deutschen Regelungen zu geschlossenen Verteilernetzen und Kundenanlagen mit den EU-Richtlinien im Einklang stehen, insbesondere vor dem Hintergrund früherer EuGH-Rechtsprechung.
F. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der gesetzlichen Neuregelungen und der verbleibenden Rechtsunsicherheiten für Anlagenbetreiber.
Schlüsselwörter
Energiewirtschaftsrecht, geschlossenes Verteilernetz, § 110 EnWG, Kundenanlage, EnWG-Novelle 2011, Netzentgelt, Objektnetz, Europarechtskonformität, Entflechtung, Netzanschluss, Netzzugang, § 19 StromNEV, Letztverbraucher, Eigenversorgung, Regulierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für geschlossene Verteilernetze und Kundenanlagen im deutschen Energiewirtschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Neuregelungen seit der EnWG-Novelle 2011.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentral sind die Abgrenzungskriterien zwischen regulierten Netzen, geschlossenen Verteilernetzen und nicht regulierten Kundenanlagen, die Anwendung von Entflechtungsvorschriften sowie die aktuelle Problematik der Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Rechtsfragen rund um § 110 EnWG und die Definition der Kundenanlage zu klären und zu bewerten, ob der Gesetzgeber eine europarechtskonforme Lösung für die verschiedenen Netzbetreiberkategorien geschaffen hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Auslegung von Gesetzen unter Einbeziehung von europarechtlichen Richtlinien, Rechtsprechung des EuGH und BGH sowie die Analyse behördlicher Leitfäden und einschlägiger Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der materiellen und formellen Voraussetzungen geschlossener Verteilernetze, die Erläuterung der Kundenanlage, die Analyse der Netzentgeltregulierung sowie die Prüfung der Europarechtskonformität dieser Konzepte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen neben "geschlossenes Verteilernetz" und "Kundenanlage" auch "EnWG-Novelle 2011", "Netzentgeltregulierung", "Europarechtskonformität" und "Entflechtung".
Inwieweit stellt die Einstufungsfiktion eine Erleichterung dar?
Sie ermöglicht ehemaligen Objektnetzbetreibern, während des laufenden Antragsverfahrens bereits von den Privilegierungen Gebrauch zu machen, was hohen Verwaltungsaufwand durch vorläufige regulatorische Anforderungen verhindert.
Welche wirtschaftliche Belastung ergibt sich aus der Unsicherheit bei der netzseitigen Umlage?
Da verschiedene Beschlusskammern der BNetzA geschlossene Verteilernetze unterschiedlich behandeln, drohen Betreibern finanzielle Einbußen in Millionenhöhe, da ihnen Erstattungsansprüche für entgangene Erlöse bei der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV verwehrt werden könnten.
- Arbeit zitieren
- Jill Boecke (Autor:in), 2013, Rechtsfragen der geschlossenen Verteilernetze, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/311913