In den letzten 25 Jahren erfuhr der Schutz der ostdeutschen Grenze gleich zwei Zäsuren: Der plötzliche Wegfall der innerdeutschen Grenze 1990 forderte die Exekutive, eine zügige und ausreichende Sicherung der neuen Ostgrenze zu errichten. 2007 erfolgte dann der Wegfall stationärer Binnengrenzkontrollen an der tschechisch-deutschen und polnisch-deutschen Grenze.
Dies hatte Kompetenzerweiterungen des Bundeskriminalamtes und des Bundesgrenzschutzes, später der Bundespolizei, zur Folge. Beide wurden im März 1951 gegründet und unterstehen dem Bundesministerium des Inneren. Die gesetzliche Grundlage bieten dazu Art. 73 Nr. 3 GG, wonach der Grenzschutz zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes gehört und Art. 87 Satz 2 GG, der besagt, dass Bundesgrenzschutzbehörden und Zentralstellen für den Informationsaustausch zwischen den Polizeien errichtet werden können. Für alle anderen polizeilichen Aufgaben sind auf Basis Art. 30 GG im Kern die Länder zuständig.
Zunehmende internationale Verflechtungen durch neue Kommunikations- und Transportmöglichkeiten ermöglichen es der Schleuserkriminalität, dem illegalen Waren- und Drogenhandel in global organisierten Banden zu agieren. Dies erfordert eine bessere Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und Prävention zwischen den betroffenen Staaten. Eine Plattform bietet dazu die EU. Im Zusammenhang mit dem Ziel einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu errichten, fördert die Union nach Art. 67 Abs. 3 AEUV die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Unterzeichnung von Schengen I 1985 und die Unterzeichnung von Schengen II 1990 erforderten eine Aufgabenerweiterung des BGS. Folglich nahmen neben der klassischen Aufgabe des Grenzschutzes und des Grenzkontrolldienstes die Einsatzbereiche des BGS stetig zu.
Vor diesem Hintergrund untersucht diese Arbeit, inwiefern sich der Schutz der Grenze durch den BGS beziehungsweise der BPol am Beispiel der sächsischen Bundesgrenze verändert hat. Als erstes wird die Entwicklung des Grenzschutzes in zwei Phasen eingeteilt, wobei die Eingangs erwähnte zweite Zäsur die Trennlinie darstellt. Die beiden Phasen sind vergleichend gegenübergestellt. Dabei wird jeweils als erstes die Methode des Grenzschutzes dargestellt. Danach erfolgt jeweils die Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Am Ende erfolgt der direkte Vergleich der beiden Phasen und es werden Schlussfolgerungen gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grenzschutz in Deutschland am Beispiel Sachsen zwischen 1990 und 2007
2.1 Klassischer Grenzschutz
2.2 Bilaterale Zusammenarbeit
3. Grenzschutz in Deutschland am Beispiel Sachsen seit 2007
3.1 Neuer Grenzschutz
3.2 Bilaterale Zusammenarbeit
3.3 Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union
3.4 Zusammenarbeit mit der Sächsischen Polizei
4. Fundamentaler Wandel des Grenzschutzes in Sachsen
5. Bibliographie
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den fundamentalen Wandel des polizeilichen Schutzes an der sächsischen Grenze im Zeitraum zwischen 1990 und 2014 unter besonderer Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen durch die EU-Osterweiterung und das Schengener Abkommen.
- Historische Entwicklung des Grenzschutzes in Sachsen seit 1990.
- Transformation vom klassischen Grenzschutz zum neuen, mobilen Kontrollregime.
- Intensivierung der bilateralen und europäischen polizeilichen Zusammenarbeit.
- Verzahnung der Aufgaben von Bundespolizei und Sächsischer Polizei.
Auszug aus dem Buch
2.1 Klassischer Grenzschutz
Am 01.04.1992 fand eine Organisationsreform des BGS statt, indem fünf regionale Bundesgrenzschutzpräsidien mit 19 Bundesgrenzschutzämtern errichtet wurden. Für die Grenze zur Tschechischen Republik (TR) und zur Republik Polen (RP) war fortan das BGS-Präsidium Ost in Berlin zuständig. Diesem Präsidium war wiederum in vier BGS-Ämter gegliedert. Diesen Ämtern waren 35 BGS-Inspektionen untergeordnet. In Pirna und Chemnitz befanden sich die BGS-Ämter für Sachsen.
in der Zeit nach der Wiedervereinigung Deutschlands war das Gesetz über den Bundesgrenzschutz (BGSG) von 1972 mit der Erweiterung von 1992 materielles Recht des BGS. In § 1 Nr. 1 BGSG der polizeiliche Schutz der Bundesgrenzen genannt und ist im § 2 BGSG der Schutz der Grenzen und Kontrollen der grenzüberschreitenden Verkehrs näher definiert. Dazu gehören die Überwachung der Grenzen, die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verkehrs, Überprüfung der Grenzübertrittpapiere, Grenzfahndung sowie die Beseitigung und Abwehr von Störungen und Gefahren, einschließlich bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern. Der § 8 BGSG regelte die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und des Bundesgrenzschutzes.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Zäsuren im Grenzschutz seit 1990 und die daraus resultierende Notwendigkeit, Sicherheitsstrukturen an veränderte Bedrohungslagen anzupassen.
2. Grenzschutz in Deutschland am Beispiel Sachsen zwischen 1990 und 2007: Dieses Kapitel erläutert den klassischen Grenzschutz, der auf stationären Kontrollen und den ersten bilateralen Abkommen mit den Nachbarstaaten basierte.
3. Grenzschutz in Deutschland am Beispiel Sachsen seit 2007: Hier wird der Übergang zum neuen, mobilen Grenzschutz nach dem Wegfall der stationären Kontrollen und die Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit beschrieben.
4. Fundamentaler Wandel des Grenzschutzes in Sachsen: Das Kapitel fasst die wesentlichen Entwicklungen der letzten 25 Jahre zusammen und betont die gestiegenen Kompetenzen der beteiligten Sicherheitsbehörden.
5. Bibliographie: Ein Verzeichnis der verwendeten Quellen und Literatur.
Schlüsselwörter
Bundespolizei, Sächsische Polizei, Grenzschutz, Schengen, EU-Osterweiterung, grenzüberschreitende Kriminalität, BGSG, BPolG, bilaterale Zusammenarbeit, polizeiliche Kooperation, Schleuserkriminalität, Sicherheit, Freistaat Sachsen, Grenzkontrollen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Transformation der polizeilichen Grenzschutzaufgaben im Freistaat Sachsen über einen Zeitraum von 25 Jahren.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Schwerpunkten gehören der Wandel von stationären zu mobilen Kontrollen sowie die zunehmende institutionelle Vernetzung auf nationaler und europäischer Ebene.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich der Grenzschutz an der sächsischen Ostgrenze nach der EU-Osterweiterung verändert hat.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Arbeit nutzt einen vergleichenden Ansatz, indem zwei Phasen der Grenzschutzorganisation einander gegenübergestellt werden.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des klassischen Grenzschutzes bis 2007 und die Analyse der neuen, kooperativen Sicherheitsarchitektur ab 2007.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind Grenzschutz, Bundespolizei, Schengen, internationale Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Kriminalität.
Welchen Einfluss hatte der Beitritt Polens und Tschechiens zur EU auf den Grenzschutz in Sachsen?
Der Beitritt führte zum Wegfall der stationären Grenzkontrollen im Dezember 2007, was eine komplette Reorganisation des BGS und eine engere Kooperation mit den Nachbarpolizeien erforderlich machte.
Wie kooperieren Bundes- und Landespolizei heute in Sachsen?
Die Zusammenarbeit wurde vertieft, etwa durch gemeinsame Streifen auf Autobahnen und die Einrichtung spezieller Kooperationsstellen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Delikte.
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- Daniel Drescher (Author), 2014, Der Wandel des polizeilichen Bundesgrenzschutzes in Sachsen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/306103