Im Sommer dieses Jahres waren die beiden deutschen Automobilhersteller Volkswagen und Porsche fast täglich in den Schlagzeilen. Der Volkswagen Konzern stand vor der Übernahme der Porsche AG. Doch was ist überhaupt ein Konzern und warum übernimmt Volkswagen den schwäbischen Sportwagenhersteller?
Unternehmen arbeiten einzeln, um erfolgreich zu sein oder kooperieren, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Sie stehen wirtschaftlich in Verbindungen, beziehungsweise verschmelzen zu größeren Gebilden, wie Volkswagen und Porsche diesen Sommer. Diese Vorgänge nennt man Unternehmensverbindungen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Unternehmensverbindungen
3. Formen von Unternehmensverbindungen
3.1 Kooperation
3.2 Konzentration
4. Unternehmensverbindungen nach Art der verbundenen Wirtschaftsstufen
5. Formen der Kooperation
5.1 Gelegenheitsgesellschaften
5.2 Kartell
5.3 Joint-Venture
5.4 Franchising
5.5 Interessensgemeinschaft
5.6 Subunternehmerschaft
5.7 Virtuelles Unternehmen
6. Formen der Konzentration
6.1 Beteiligung
6.2 Konzern
6.3 Fusion
7. Ziele
7.1 Allgemeine Ziele
7.2 Interne Ziele in den einzelnen Unternehmensbereichen
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Im Sommer dieses Jahres waren die beiden deutschen Automobilhersteller Volkswagen und Porsche fast täglich in den Schlagzeilen. Der Volkswagen Konzern stand vor der Übernahme der Porsche AG.[1] Doch was ist überhaupt ein Konzern und warum übernimmt Volkswagen den schwäbischen Sportwagenhersteller. Unternehmen arbeiten einzeln um erfolgreich zu sein, oder kooperieren um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Sie stehen wirtschaftlich in Verbindungen, beziehungsweise verschmelzen zu größeren Gebilden, wie Volkswagen und Porsche diesen Sommer. Diese Vorgänge nennt man Unternehmensverbindungen.[2]
2. Unternehmensverbindungen
Unternehmensverbindungen entstehen durch Zusammenschlüsse oder kooperatives Zusammenarbeiten von diversen Unternehmen, welche bisher wirtschaftlich und rechtlich selbstständig waren. Diese Verbindungen werden eingegangen um gemeinsame Ziele zu erreichen, sowie Krisen zu bewältigen. Das gemeinsame Arbeiten wird vertraglich bestimmt und kann zeitlich offen, aber auch begrenzt geschehen.[3]
3. Formen von Unternehmensverbindungen
Bei Unternehmensverbindungen unterscheidet man grundsätzlich zwischen Kooperation und Konzentration. Also nach der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit, die die Unternehmen in, sowie außerhalb dieser Verbindung besitzen. Diese Selbstständigkeiten können, je nach Form, müssen aber nicht aufgehoben werden.[4]
3.1 Kooperation
Die Kooperation ist eine freiwillige Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit vertraglichen Rahmenbedingungen. Dabei bleiben die einzelnen Unternehmen rechtlich, sowie in den Bereichen, die nicht durch den Vertrag eingeschränkt wurden auch wirtschaftlich selbstständig. Die Unternehmen geben nur einen gewissen Teil ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit auf. Die gemeinsame Arbeit erfolgt in der Regel durch die Zusammenlegung einzelner Unternehmensbereiche um gemeinsam bessere Ergebnisse zu erzielen.[5]
3.2 Konzentration
Bei einer Konzentration dagegen legen die Unternehmen nicht nur einzelne Unternehmensbereiche zusammen, sondern alle Funktionen der sich zusammenschließenden Unternehmen werden gemeinsam ausgeführt. Das bedeutet, dass die Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verlieren. Das Hauptmerkmal dabei ist, dass sich die Unternehmen unter eine gemeinsame einheitliche Leitung unterordnen.[6]
Die Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren auf diesem Gebiet stark entwickelt, vor allem durch die Entstehung größerer, neuer Märkte wie beispielsweise der EU und durch verschärfte, internationale Konkurrenz, besonders China. Durch solche Unternehmensverbindungen bleibt man wettbewerbsfähig und kann am Markt überleben.[7]
4. Unternehmensverbindungen nach Art der verbundenen Wirtschaftsstufen
Man unterscheidet aus welchen Wirtschaftsstufen die Unternehmen sind, die kooperieren bzw. sich zusammenschließen wollen. Es gibt die horizontale, die vertikale und die diagonale Verbindung.[8]
Eine horizontale Verbindung bedeutet, dass sich Unternehmen der gleichen Produktionsstufe zusammenschließen, zum Beispiel zwei Hersteller von Fußballschuhen. Der Hauptgrund hierfür liegt in der Steigerung der Wirtschaftsmacht.
Die vertikale Verbindung dagegen ist eine Verbindung zwischen Unternehmen aus aufeinanderfolgenden Produktionsstufen, beispielsweise ein Sägewerk und ein Holzmöbelhersteller. Hauptziel ist die Einsparung von Lieferantenkosten
Bei einer diagonalen Verbindung besteht ein Zusammenschluss von Unternehmen aus völlig verschiedenen Branchen, zum Beispiel ein Kaufhaus und eine Autofabrik. Der Grund hierfür ist hauptsächlich die Risikoverteilung.[9]
5. Formen der Kooperation
5.1 Gelegenheitsgesellschaften
Gelegenheitsgesellschaften sind Gesellschaften, die sich nach der Beendigung eines gemeinsamen Projekts wieder auflösen. Dabei schließen sich mehrere Unternehmen zusammen. Sie werden für die Abwicklung von Geschäften auf gemeinsame Rechnung gegründet, um dadurch Vorteile zu erzielen. Die bekannteste Form ist das Konsortium. Dieser Begriff fällt meistens im Zusammenhang mit Banken, welche sich zusammenschließen und genau abgegrenzte Aufgaben zeitlich befristet, gemeinsam erledigen. Zum Zweck der Risikoverteilung und besonders zur Stärkung der Finanzkraft. Es sind Außengesellschaften das bedeutet sie können nach außen auftreten und Geschäfte abschließen.[10]
5.2 Kartell
Bei einem Kartell geht die wirtschaftliche Selbstständigkeit, der laut Kartellabsprache betroffenen Bereiche, der beteiligten Unternehmen verloren. Kartelle sind in der Regel horizontale Zusammenschlüsse und haben das Hauptziel den Wettbewerb einzuschränken. Es gibt viele Arten von Kartellen, das Preiskartell beispielsweise, um nur eines davon zu nennen. Es wird dabei ein Einheitspreis festgesetzt, womit die Preiskonkurrenz ausgeschaltet wird. Kartelle sind eigentlich verboten, da sie den Wettbewerb ausschalten, was der freien Marktwirtschaft widerspricht. Es gibt allerdings Ausnahmen und zwar wenn sich dadurch Vorteile für den Endverbraucher ergeben.[11]
5.3 Joint-Venture
Joint-Venture ist eine Kooperation zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen. Die Joint-Venture-Unternehmung übernimmt dabei eine zentrale Aufgabe, wie die Beschaffung. Dies kann viele Vorteile für das inländische Unternehmen bedeuten, zum Beispiel das Erlangen von Standortwissen, über welches der ausländische Partner verfügt, oder durch Unterstützungen vom ausländischen Staat, sowie Rabatte durch die höhere Nachfrage. Dies beruht auf Gegenseitigkeit, was bedeutet, dass das Partnerunternehmen auch von der inländischen Unternehmung profitiert, möglicherweise im Absatz.[12]
5.4 Franchising
Franchising ist eine Kooperationsform, bei der der Franchisegeber dem Franchisenehmer erlaubt ein Unternehmen unter seinem Zeichen zu führen. Das beste Beispiel hierfür ist McDonald´s. Der Franchisegeber übernimmt zusätzlich zentrale Aufgaben wie die Werbung oder Beratung jeglicher Art. Dafür vertreibt der Franchisenehmer in einem ihm zugesicherten Absatzbereich nur die Produkte des Systems. Das Ziel des Franchisenehmers ist, durch die bekannte Marke und den Ruf des Franchisegebers zu profitieren und dadurch einen hohen Gewinn zu erwirtschaften. Dafür bekommt der Franchisegeber einen vertraglich geregelten Anteil.[13]
5.5 Interessensgemeinschaft
Die Interessengemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die wirtschaftlich und rechtlich selbstständig bleiben, auf horizontaler Ebene. Sie dient, wie der Name schon sagt, zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und ist eine reine Innengesellschaft, was bedeutet, dass sie nicht nach außen hin auftreten kann. Das Ziel der Zusammenarbeit ist eine langfristige Gewinnmaximierung. Die Rentabilität soll sich durch gemeinsame Durchführungen bisher getrennter Bereiche, beispielsweise Forschung und Entwicklung, erhöhen.[14]
5.6 Subunternehmerschaft
Eine Subunternehmerschaft bedeutet eine Ausgliederung bestimmter Teilaufgaben des Unternehmens an andere Unternehmen. Dabei sollen die Kosten gesenkt und die Flexibilität erhöht werden. Die Zusammenarbeit mit diesen Lieferanten ist langfristig und wird durch Rahmenverträge vereinbart.[15]
5.7 Virtuelles Unternehmen
Ein Virtuelles Unternehmen ist eine Netzwerkorganisation, bei der die Mitglieder eine gemeinsame, wirtschaftliche Leistung erbringen. Das virtuelle Unternehmen tritt Dritten gegenüber wie ein eigenständiges Unternehmen auf, ist aber intern in mehrere Unternehmen unterteilt. Diese kooperieren durch Netzwerkbeziehungen über Standorte und internationale Grenzen hinweg. Der Vorteil dabei ist einmal die Kostensenkung und die Qualität des Produktes, da jedes Teilunternehmen den Teil erfüllt, den es am besten kann.[16]
[...]
[1] Vgl.: Süddeutsche.de (Internetquelle) VW übernimmt Porsche komplett vom 05.07.12.
[2] Vgl.: G. Wöhe/U. Döring: Einführung in die Allgemeine BWL, Vahlen Verlag, 2010, 24. Auflage, S. 250.
[3] Vgl.: H. Jung: Allgemeine BWL, Oldenburg Verlag, 2010, 12. Auflage, S. 127; dazu auch K. Macharzina/J.
Wolf: Unternehmensführung, Gabler Verlag, 2008, 6. Auflage, S. 695 /696.
[4] Vgl.: G. Wöhe/U. Döring: Einführung in die Allgemeine BWL, Vahlen Verlag, 2010, 24. Auflage, S. 250.
[5] Vgl.: G. Wöhe/U. Döring: Einführung in die Allgemeine BWL, Vahlen Verlag, 2010, 24. Auflage, S. 250.
[6] Vgl.: H. Jung: Allgemeine BWL, Oldenburg Verlag, 2010, 12. Auflage, S. 127/128.
[7] Vgl.: G. Wöhe/U. Döring: Einführung in die Allgemeine BWL, Vahlen Verlag, 2010, 24. Auflage, S. 250.
[8] Vgl.: V. Holzer: Holzer Stofftelegramm, Industriekaufmann, Bildungsverlag EINS, 2008, 2. Aufl., S. GW 7–1.
[9] Vgl.: D. Beschorner/V. Peemöller: Allg. BWL, Verlag neue Wirtschaftsbriefe, 2006, 2. Auflage, S. 229 / 230.
[10] Vgl.: H. Jung: Allgemeine BWL, Oldenburg Verlag, 2010, 12. Auflage, S. 135–137.
[11] Vgl.: G. Wöhe/U. Döring: Einführung in die Allgemeine BWL Vahlen Verlag, 2010, 24. Auflage, S. 258/259.
[12] Vgl.: G. Rose/ C. Glorius-Rose: Unternehmen Rechtsf. und Verbind. , Dr. Otto Schmidt Verlag, 2001, 3. Aufl., S.152; dazu auch M. Oehlrich: Betriebswirtschaftslehre, Vahlen Verlag, 2009, S. 291.
[13] Vgl.: G. Rose/C. Glorius-Rose: Unternehmen Rechtsf. und Verbind., Otto Schmidt Verlag, 2001, S.152 f..
[14] Vgl.: H. Jung: Allgemeine BWL, Oldenburg Verlag, 2010, 12. Auflage, S. 142/143.
[15] Vgl.: M. Schulte-Zurhausen: Organisation, Vahlen Verlag, 1999, 2. Auflage, S. 267 f..
[16] Vgl.: H. Jung: Allgemeine BWL, Oldenburg Verlag, 2010, 12. Auflage, S. 145.