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Defizite bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Bereichsausnahme nach Art. 45 Abs. 4 AEUV

Titel: Defizite bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Bereichsausnahme nach Art. 45 Abs. 4 AEUV

Seminararbeit , 2014 , 35 Seiten , Note: 11 Punkte

Autor:in: Dennis Graminsky (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die in Art. 45 AEUV verankerte Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den konstitutiven Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes. Zusammen mit der Parallelvorschrift des Art. 49 AEUV über die Niederlassungsfreiheit gewährleistet sie als traditionell tragender Pfeiler die Freizügigkeit der Personen.

Nach dem Wortlaut des Abs. 4 ist es Mitgliedsstaaten erlaubt, Stellen im öffentlichen Bereich unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit ausschließlich mit eigenen Angehörigen zu besetzen. Noch bis zur Epoche des Absolutismus war es üblich, Ausländern auch hochrangige Stellen des Staatsapparates zu übertragen. Erst mit dem Aufkommen des Nationalstaatsgedankens entstand das mittlerweile traditionell manifestierte Denken, dass Ausländer vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen sein müssten.

Als Norm des Gemeinschaftsrechts sieht sich Art. 45 Abs. 4 AEUV vor die Herausforderung gestellt, gleichzeitig nationale wie auch europäische, juristische wie auch politische Interessen miteinander zu vereinbaren. Ob diese Gratwanderung mit der getroffenen Regelung als defizitär zu kritisieren ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden.

Dabei widmet sich der Autor der Bereichsausnahme des Art. 45 Abs. 4 AEUV. Obwohl die Vorschrift vergleichsweise kurz gehalten ist, weist sie eine Vielzahl von Problemen auf, an deren Klarstellung sich Rechtsprechung, Literatur sowie europäische Institutionen bislang mehr oder weniger erfolgreich versuchten.

Behandelt werden neben Auslegungsfragen und Rechtsfolgen auch die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm. Ausgehend von der dynamischen Entwicklung des Europarechts gilt ein besonderer Blick dem Begriff der öffentlichen Verwaltung und dessen mögliche Bestimmung in der Zukunft.

Leseprobe


Inhaltsübersicht

A. Einführung

I. Der Inhalt des Art. 45 AEUV

II. Die Bereichsausnahme nach Abs. 4

B. Mögliche Defizite

I. Auslegung des Art. 45 Abs. 4 AEUV

1. Auslegungsperspektive

a) Mitgliedstaatlich

b) Europäisch

c) Vermittelnde Ansicht

d) Stellungnahme

2. Institutioneller und funktioneller Auslegungsansatz

a) Institutionell

b) Funktionell

c) Stellungnahme

3. Zwischenergebnis

II. Rechtsfolge

1. Ausschluss des gesamten Kapitels über die Arbeitnehmerfreizügigkeit

2. Reine Berufszugangsbegrenzung

3. Beschränkung auf den einzelnen Mitgliedsstaat

4. Zwischenergebnis

III. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

1. Begriff der Beschäftigung

a) Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses

b) Tätigkeitsbezogene Einzelfallentscheidungen des EuGH

c) Der Katalog der Kommission

d) Stellungnahme

2. Begriff der öffentlichen Verwaltung

a) Die „Systematische Aktion“ der Kommission

aa) Darstellung

bb) Kritik

b) Interpretationsversuche der Rechtswissenschaft

c) Die Rechtsprechung des EuGH

aa) Darstellung

bb) Kritik

d) Versuch einer Begriffsbestimmung

aa) Grundsätzliche Anforderungen

bb) Negative Vorprüfung

cc) Wahrung der staatlichen Souveränität

dd) Antworten auf mögliche Kritik

ee) Zwischenergebnis

C. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Bereichsausnahme des Art. 45 Abs. 4 AEUV für Beschäftigungen in der öffentlichen Verwaltung. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob die Auslegung dieser Norm durch den EuGH sowie die Praxis der Mitgliedstaaten Anlass zu Kritik bietet und ob das Spannungsfeld zwischen nationalen Interessen und europäischer Freizügigkeit als defizitär zu bewerten ist.

  • Analyse der Auslegungsperspektiven (nationalstaatlich vs. europäisch)
  • Untersuchung der Rechtsfolgen der Bereichsausnahme
  • Klärung der Tatbestandsmerkmale "Beschäftigung" und "öffentliche Verwaltung"
  • Kritische Würdigung der "Systematischen Aktion" der Kommission
  • Bestimmung eines Kernbereichs hoheitlicher Verwaltungstätigkeit

Auszug aus dem Buch

b) Funktionell

Heute wird nahezu einheitlich vertreten, dass die Ausnahme funktionaler Art sei. Abzustellen sei auf die jeweilige Tätigkeit des Stelleninhabers, die einen hoheitlichen Charakter und ein besonderes Gewicht für die Belange des Staates aufweisen müsse. Demnach genüge es nicht, dass die Stelle der französischen Krankenschwester institutionell der öffentlichen Verwaltung zuzuordnen sei; vielmehr müsse ihre Tätigkeit im Einzelnen betrachtet werden. Die Zugehörigkeit im formellen Sinne stelle lediglich ein Indiz dar.

Die von dieser Ansicht angeführten Argumente stützen sich darauf, dass der Begriff der „öffentlichen Verwaltung“ gemeinschaftsrechtlich auszulegen sei, sodass auf die bei der Frage der Auslegungsperspektive ausgeführte Begründung verwiesen werden kann.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Das Kapitel stellt die verfassungsrechtliche Einbettung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in den europäischen Binnenmarkt dar und führt in die Bereichsausnahme des Art. 45 Abs. 4 AEUV ein.

B. Mögliche Defizite: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die methodischen Ansätze zur Auslegung von Art. 45 Abs. 4 AEUV, die Rechtsfolgen und die konkreten Tatbestandsmerkmale unter Einbeziehung der Rechtsprechung des EuGH.

C. Ergebnis: Das Schlusskapitel fasst zusammen, dass die Bereichsausnahme zwar Herausforderungen birgt, jedoch durch eine funktionale europäische Auslegung, die auf die Wahrung staatlicher Souveränität fokussiert, flexibel und rechtskonform gehandhabt werden kann.

Schlüsselwörter

Art. 45 AEUV, Arbeitnehmerfreizügigkeit, öffentliche Verwaltung, Bereichsausnahme, EuGH, staatliche Souveränität, Binnenmarkt, Freizügigkeit, hoheitliche Befugnisse, Funktionsvorbehalt, Berufsbeamtentum, Gemeinschaftsrecht, Mitgliedstaaten, Auslegungsmethode, Beschäftigung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die Bereichsausnahme des Art. 45 Abs. 4 AEUV, die Mitgliedstaaten erlaubt, bestimmte Positionen im öffentlichen Dienst exklusiv mit eigenen Staatsangehörigen zu besetzen.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Fokus stehen die Auslegung des Begriffs der "öffentlichen Verwaltung", die Reichweite der Bereichsausnahme und das Spannungsverhältnis zwischen nationalstaatlicher Souveränität und europäischer Freizügigkeit.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu klären, ob die Handhabung dieser Ausnahmevorschrift durch den EuGH und die Mitgliedstaaten als defizitär anzusehen ist oder ob ein schlüssiges, die verschiedenen Interessen ausgleichendes System existiert.

Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode, indem sie Wortlaut, systematische Stellung, teleologische Erwägungen und insbesondere die einschlägige Rechtsprechung des EuGH miteinander verknüpft.

Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Auslegungsperspektiven, die Untersuchung der Rechtsfolgen sowie die detaillierte Definition der Tatbestandsmerkmale "Beschäftigung" und "öffentliche Verwaltung".

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Arbeit?

Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Arbeitnehmerfreizügigkeit, öffentliche Verwaltung, Bereichsausnahme, staatliche Souveränität und Gemeinschaftsrecht definieren.

Warum ist der Begriff der "staatlichen Souveränität" in dieser Arbeit so wichtig?

Der Autor argumentiert, dass eine moderne Auslegung des Art. 45 Abs. 4 AEUV sich darauf konzentrieren sollte, nur solche Tätigkeiten von der Freizügigkeit auszunehmen, die tatsächlich der Wahrung der staatlichen Souveränität dienen.

Was ist das Ergebnis der Untersuchung hinsichtlich möglicher Defizite der Norm?

Das Ergebnis zeigt, dass die Norm zwar nicht völlig frei von Unschärfen ist, diese aber durch die Flexibilität der Rechtsprechung aufgefangen werden, um nationalen und europäischen Interessen gerecht zu werden.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Defizite bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Bereichsausnahme nach Art. 45 Abs. 4 AEUV
Hochschule
Universität Münster  (Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht - Abt. II)
Note
11 Punkte
Autor
Dennis Graminsky (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
35
Katalognummer
V304478
ISBN (eBook)
9783668030503
ISBN (Buch)
9783668030510
Sprache
Deutsch
Schlagworte
defizite arbeitnehmerfreizügigkeit bereichsausnahme aeuv
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dennis Graminsky (Autor:in), 2014, Defizite bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Bereichsausnahme nach Art. 45 Abs. 4 AEUV, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/304478
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  35  Seiten
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