„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dies ist der erste Satz des Grundgesetzes. Dieser wichtigste Satz der 1949 verfassten Grundlage des Zusammenlebens in Deutschlands legt in siebzehn knappen Worten fest, dass das schützenswerteste Merkmal des Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder anderen Merkmalen, seine unantastbare Würde ist. Der Schutz der Menschenwürde tritt jedoch leider immer wieder in den Hintergrund, sobald wir von aktuelleren, drängenderen Problemen bedroht zu sein scheinen.
In Zeiten von Terrorismus und dessen Bekämpfung werden die Menschenrechte Einzelner nur all zu leicht den Sicherheitsinteressen Vieler untergeordnet. Aber dies ist nicht der einzige Grund. In zahlreichen Ländern überall auf der Welt wird die Würde des Menschen den Bedürfnissen von Regimen und Machthabern untergeordnet und mit Füßen getreten.
Neben solcherlei offensichtlichen Verstößen wird die Würde des Menschen jedoch auch auf weniger offensichtliche Weise bedroht. Die Möglichkeiten der Medizin in den immer besser erforschten menschlichen Körper und dessen biologische Prozesse einzugreifen, schaffen Grauzonen, innerhalb derer die Menschenwürde und menschenwürdiges Verhalten oft noch nicht definiert sind. Die sich auf diesem Gebiet ergebenden Fragen lassen sich während eines ganzen Lebens immer wieder stellen und beginnen bereits vor der Geburt.
Ab wann ist ein Embryo ein Mensch und ist als solcher mit allen Rechten und aller Würde zu schützen? Dürfen Ärzte und Eltern über ein zukünftiges Leben entscheiden? Es beeinflussen? Es verändern? Ist ein Mensch geboren, stellt sich eventuell die Frage nach einer würdigen Behandlung beispielsweise im Falle eines Unfalles erneut. Welche lebensverlängernden Maßnahmen sollen getroffen werden? Sollen Organe transplantiert oder durch technische Mittel ersetzt werden? Was ist im Falle einer irreparablen Schädigung des Gehirns zu tun? Wie wird der Mensch weiterleben? Darf er selbst oder andere in seinem Namen über sein Leben und seinen Tod bestimmen? Diese Frage bringt mich direkt zum Ende eines Lebens und der oft diskutierten Frage, nach der Selbstbestimmung über den eigenen Tod. Darf ein Mensch aktiv einem anderen helfen, seinem Leben in Würde ein Ende zu setzen?
Allein die Vielzahl an Fragen, die sich hierzu stellen lassen und die dennoch nur die grundlegendsten Probleme ansprechen, zeigen, wie problematisch die Thematik ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Würde des Menschen – Definition
2.1. Philosophische Annäherung von Kant
2.2. Mensch vs. Gesellschaft – Utilitarismusbetrachtung
2.3. Menschenwürde als Prohibition
2.4. Menschenwürde und Grundrechte
3. Bioethik – Ein neues Forschungsfeld?
3.1. Positionen in der bioethischen Diskussion
3.2. Bioethische Grenzbereiche
3.3. Menschenwürde und PID
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem unantastbaren Konzept der Menschenwürde und den durch den medizinisch-technologischen Fortschritt neu entstehenden ethischen Grauzonen. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie diese moralischen Herausforderungen – etwa bei der Präimplantationsdiagnostik – definiert und bewertet werden können.
- Philosophische Grundlagen der Menschenwürde (Immanuel Kant)
- Kritische Betrachtung des Utilitarismus in der Bioethik
- Abgrenzung von Menschenwürde, Menschenrechten und Grundrechten
- Diskurs um den Beginn menschlichen Lebens und Selektion
- Die Rolle von Gesetzgebung und persönlicher Verantwortung
Auszug aus dem Buch
3.3. Menschenwürde und PID
Die nicht-invasive optische Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in der Regel bei jeder künstlichen Befruchtung durchgeführt und dient dazu, genetische Veränderungen zu erkennen und bei schwerwiegenden Defekten den Keim nicht zu implantieren, da er ohnehin nicht lebensfähig wäre. Hierunter fällt teilweise auch die Entnahme und Untersuchung der Polkörper reifer Eizellen (Präfertilisation). Dies dient dazu, für die Befruchtung ungeeignete Eizellen auszusortieren sowie monogene Erbkrankheiten und erbliche Chromosomenveränderungen festzustellen. So können Erbkrankheiten etc. von Seiten der Mutter bereits festgestellt werden, bevor sich aus der Eizelle ein Embryo entwickelt. Die Seite des Vaters bleibt hierbei jedoch unbeachtet.
Im Vordergrund dieser Ausführungen steht jedoch die zweite Form der PID, die genetische, invasive Präimplantationsdiagnostik. Hierbei handelt es sich um ein genetisches Verfahren, das an einem durch künstliche Befruchtung entstandenen menschlichen Embryo - vor dessen Implantation in den mütterlichen Organismus - angewandt wird. Die PID ist eine diagnostische Maßnahme zur Früherkennung schwerer Krankheiten und der Lebensfähigkeit des Embryos in Form einer genetischen Untersuchung. Dazu werden nach den ersten Zellteilungen (vorwiegend im Sechs- bis Zehnzellstadium) einige Zellen aus dem Gesamtverband des künstlich befruchteten, menschlichen Embryos entnommen. Diese werden anschließend auf genetische Veränderungen und auf Chromosomenveränderungen hin untersucht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung der Menschenwürde im Grundgesetz und führt in die moralischen Grauzonen ein, die durch medizinische Fortschritte und biotechnologische Eingriffe entstehen.
2. Die Würde des Menschen – Definition: Dieses Kapitel erörtert verschiedene theoretische Perspektiven, von Kants autonomiebasierter Ethik über den Utilitarismus bis hin zu modernen Definitionen, die Menschenwürde als fundamentale Schranke (Prohibition) verstehen.
3. Bioethik – Ein neues Forschungsfeld?: Hier werden die verschiedenen Positionen in der bioethischen Debatte sowie die Rolle von Medizin, Kirche und Gesetzgeber analysiert, wobei die PID als konkretes Fallbeispiel für die ethische Problematik dient.
4. Fazit: Das Fazit schließt ohne eine einfache Antwort, betont jedoch die Notwendigkeit einer ständigen gesellschaftlichen Auseinandersetzung und die Unvermeidbarkeit der persönlichen moralischen Verantwortung.
Schlüsselwörter
Menschenwürde, Bioethik, Präimplantationsdiagnostik, PID, Immanuel Kant, Utilitarismus, Grundrechte, Menschenrechte, Gesetzgebung, Sterbehilfe, Embryonenschutz, Medizinethik, Autonomie, Selbstbestimmung, Selektion
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Herausforderungen, die der medizinisch-biologische Fortschritt für den Begriff der Menschenwürde darstellt, insbesondere in Bereichen, in denen rechtliche und ethische Definitionen bisher keine klaren Antworten liefern.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die philosophische Herleitung der Menschenwürde, die Kritik utilitaristischer Ansätze, die Unterscheidung zwischen Grund- und Menschenrechten sowie ethische Grenzfragen der modernen Medizin.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Problematik der Menschenwürde anhand aktueller bioethischer Diskussionen, insbesondere bei der Präimplantationsdiagnostik (PID), nachzuvollziehen und aufzuzeigen, warum einfache Lösungen in diesem Bereich kaum möglich sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die philosophische Konzepte und aktuelle bioethische Diskurse kritisch zusammenführt und an Fallbeispielen wie der PID reflektiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine philosophische Begriffsdefinition, eine Gegenüberstellung von liberalen und theologischen Positionen zur Bioethik sowie die explizite Fallanalyse zur Anwendung der PID und deren ethischen Konsequenzen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Menschenwürde, Autonomie, Bioethik, PID, Selektion und Verantwortung geprägt.
Wie unterscheidet der Autor zwischen Menschenrechten und Grundrechten?
Der Autor definiert Menschenrechte als abstrakte, universelle Größe, während Grundrechte als staatlich garantierte und einklagbare Rechte in einer spezifischen Verfassung (hier: dem deutschen Grundgesetz) verankert sind.
Welche Rolle spielt die „persönliche Entscheidung“ laut Autor im Fazit?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass trotz gesetzlicher Richtlinien und ethischer Debatten letztlich jeder Mensch die Last der Verantwortung für seine eigenen Entscheidungen (etwa bei medizinischen Eingriffen oder PID) selbst tragen muss.
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- Anonym (Author), 2015, Menschenwürde in der Bioethik. Ein Problem ohne Lösung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/304245