Mit der Denkschrift »Artikel 48 EGBGB und Wesentliche Grundsätze deutschen Rechts« setzt der Autor einen Gedankenanstoß zur Harmonisierung des europäischen Gedankens auch und gerade im Zivilrecht und Namensrecht. Anhand einer exemplarischen Bestandsaufnahme zu den bisher aus der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen im Namensrecht sollen Antworten zu Fragestellungen aus den Praxisbereichen gegeben werden.
Die vielfältigen fortgeschrittenen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse in Europa, die Auswirkungen des Namens als Identifikationsmerkmal und das neue Namensrecht im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) verlangen nach einer grundsätzlichen neuen Umgangsweise bei der Umgestaltung der auch im Namen zu vereinenden Familie.
Die Denkschrift »Artikel 48 EGBGB und Wesentliche Grundsätze deutschen Rechts« wird vorgelegt, um den Dialog und die juristische Disputation mit der Fachöffentlichkeit, mit Verwaltung und den betroffenen Familienmitgliedern anzuregen und um Argumente für Reformschritte auf europarechtlicher Angleichungsebene zu bereichern.
Verbunden mit dieser Denkschrift ist die Hoffnung, dass durch sie die europarechtliche Harmonisierung von Reformen im Personenstandsrecht befördert wird und der Gesetzgeber und die Fachgerichte zu raschen Weichenstellungen und notwendigen Initiativen veranlaßt werden.
Gliederung
1. Wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts nach der Gesetzgebungsintention
1.1 Stellungnahme
1.2 Heranziehung ordre public zwischen EU-Mitgliedsstaaten
1.3 Weitere herzuleitende wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts aus anderen Gesetzen (sondergesetzliche Kollissionsnormen)
2. Wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts und deren Verhältnis zu rechtsstaatlichen Grundsätzen
3. Weitere herzuleitende wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
4. Wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts anhand der BGH-Rechtsprechung
4.1 Grundsatz der öffentlichen Beglaubigung / Beurkundung
4.2 Grundsatz Verbot der révision au fond & Grundsatz des Schutzes [nur] des Kernbestandes der inländischen Ordnung
4.3 Grundsatz der Freizügigkeit und Selbstbestimmung
4.4 Das Prinzip der Namenskontinuität
4.5 Grundsatz der Einheit der Familie und einheitlicher Name
4.6 Ordnungsfunktion des Namens
4.7 Identifikationsinteresse.
4.8 Grundsatz der Namensfreiheit
5. Weitere wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts anhand ausgewählter OLG-Rechtsprechung
5.1 Grundsatz Geburtsname ist unveränderlich, Familienname ist abänderbar
5.2 Grundsatz des Namensquorum „§ 1355 III BGB ist abschließend“
5.3 Keine Phantasienamen, Abstammungslinie nachzeichnend, Name historisch belegbar und Familie verbindend, ordre public
6. Wechselwirkung zwischen Namensänderungsrecht und Ehename
6.1 Europarechtlicher Anwendungsvorrang im Personenstandsrecht
6.2 Kein Ehenamensschutz bei Eheaufhebung (§ 1313 BGB)
6.3 Ehenamen-Bindestrich-Entscheidung
6.4 Grundsatz von Treu und Glauben im Personenstandsrecht (§ 242 BGB)
6.5 Zeitschranke des Artikel 48 EGBGB
7. Wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts und zum ordre publik nach erstinstanzlichen Entscheidungen
7.1 Geburtsname und zusätzliche „Adelsprädikate“
8. Internationales Privatrecht
8.1 Sinn und Zweck Entscheidung
8.2 Hinkendes Namensverhältnis
1. Offensichtliche Unvereinbarkeit
1. Antragstellung nach Artikel 48 EGBGB
2. Standesamtliche Bescheinigung zur Antragstellung nach Artikel 48 EGBGB
Zielsetzung & Themen
Das Ziel der Denkschrift ist es, eine systematische Bestandsaufnahme der aus der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze im Namensrecht vorzunehmen, um den juristischen Dialog zur Harmonisierung des europäischen und deutschen Namensrechts zu fördern und Reformschritte zu unterstützen.
- Harmonisierung des europäischen und deutschen Namensrechts
- Anwendung des Artikels 48 EGBGB im Kontext des europäischen Rechts
- Die Bedeutung und Auslegung des ordre public Vorbehalts
- Rolle des Namens als Identifikationsmerkmal und Ordnungsfunktion
- Rechtsprechung des EuGH, BGH und der OLG zu Namenskonflikten
Auszug aus dem Buch
4.1 Grundsatz der öffentlichen Beglaubigung / Beurkundung
Mit ehevertraglichen Abreden und deren Folgen hatte sich der BGH mit Urteil vom 06. Februar 2008 (XII ZR 185/05) zu befassen.
Hintergrund ist der im Personenstandswesen allgemein anerkannte Grundsatz der öffentlichen Beglaubigung bzw. Beurkundung von Erklärungen.
So ist der Grundsatz nicht nur in Artikel 48 S.3 EGBGB oder Artikel 47 Abs.4 EGBGB normiert, sondern darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Erklärungen, die der öffentlichen Beglaubigung oder Beurkundung unterliegen. Da auch die Ehenamenswahl-Erklärung gemäß § 1355 Abs.3 Satz 2 BGB dem Privileg der Notare und/oder Standesbeamten unterfällt, war vor dem BGH streitig, ob auch ein gerichtlich protokollierter Vergleich mit wechselseitigen Erklärungen zur Ehenamenswahl und deren Folgen bei Scheidung einer Wirksamkeitskontrolle standhält. Der BGH hat damit die zuvor in der Literatur geführte Diskussion, ob vertraglich über die Ehenamenswahl verfügt werde könne oder nicht, zugunsten der ersten Meinung entschieden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts nach der Gesetzgebungsintention: Analyse der Auslegung des Begriffs der wesentlichen Grundsätze anhand der Erwägungen der gesetzgebenden Organe.
2. Wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts und deren Verhältnis zu rechtsstaatlichen Grundsätzen: Erörterung, ob ein Gleichklang zwischen zivilrechtlichen Grundsätzen und allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipien besteht.
3. Weitere herzuleitende wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Darstellung der aus der BVerfG-Rechtsprechung abgeleiteten Namensrechtsprinzipien wie der Namenskontinuität.
4. Wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts anhand der BGH-Rechtsprechung: Untersuchung der BGH-Rechtsprechung hinsichtlich der öffentlichen Beglaubigung und des Verbots der révision au fond.
5. Weitere wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts anhand ausgewählter OLG-Rechtsprechung: Analyse der OLG-Urteile zu Geburtsnamen, Namensquorum und Phantasienamen.
6. Wechselwirkung zwischen Namensänderungsrecht und Ehename: Beleuchtung des Verhältnisses zwischen öffentlich-rechtlichem Namensänderungsrecht und den Ehenamensvorschriften.
7. Wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts und zum ordre publik nach erstinstanzlichen Entscheidungen: Auswertung von Entscheidungen zu Adelsprädikaten im Geburtsnamen.
8. Internationales Privatrecht: Betrachtung der hinkenden Namensverhältnisse im Kontext des IPR und der Auslegung des ordre public.
Schlüsselwörter
Artikel 48 EGBGB, Namensrecht, ordre public, Europarecht, Namenswahl, BGH, Personenstandsgesetz, Identifikationsinteresse, Namenskontinuität, Ehename, Namensänderung, Rechtsharmonisierung, Familienrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Harmonisierung des europäischen und deutschen Namensrechts unter Berücksichtigung von Artikel 48 EGBGB und den damit verbundenen Grundsätzen des deutschen Rechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören der ordre public Vorbehalt, die Namenswahl in der EU, die Rolle des Namens als Identifikationsmerkmal und die juristische Disputation über Reformschritte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Grundsätze im Namensrecht, um als Anstoß für eine juristische Angleichung und Reform auf europäischer Ebene zu dienen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende Analyse der einschlägigen Rechtsprechung von EuGH, BGH und Oberlandesgerichten zur Interpretation des unbestimmten Rechtsbegriffs der "wesentlichen Grundsätze".
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der gesetzgeberischen Intention, die Rolle verfassungsrechtlicher Grundsätze und die detaillierte Auswertung der aktuellen Rechtsprechung zu speziellen Namensfragen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist maßgeblich durch Begriffe wie Artikel 48 EGBGB, Namensrecht, ordre public und europäische Harmonisierung geprägt.
Warum ist das "deed poll"-Verfahren im deutschen Recht umstritten?
Es besteht ein Spannungsfeld zwischen der Akzeptanz ausländischer Namensänderungen im Sinne des Freizügigkeitsrechts und dem deutschen ordre public Vorbehalt hinsichtlich der Stabilität und Identitätsfunktion des Namens.
Welche Rolle spielt die Bindestrich-Entscheidung des KG Berlin?
Diese Entscheidung präzisiert die Ehenamenswahl-Schreibweise als Kompromiss zur Wahrung der Personenidentität und zur Klarstellung der Struktur von Ehenamen als Begleitname und Hauptname.
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- Lutz Petrowitz (Author), 2015, Die wesentlichen Grundsätze deutschen Rechts in Artikel 48 EGBGB anhand ausgewählter Rechtsprechung zum Namensrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/302872