Diese Zusammenfassung liefert einen Überblick zu Grundlegendem und Rechtsfolgen des Beseitungs- und Unterlassungsanspruchs gem. § 1004 BGB. Das Skript enthält ein Prüfschema und Erläuterungen zu den wichtigsten Problemkonstellationen.
Struktur der Ausarbeitung
I. Grundlegendes
1. Anspruchsteller ist Eigentümer
2. Eigentumsbeeinträchtigung
a) Tatsächliche Einwirkungen
b) Rechtliche Beeinträchtigungen
3. Anspruchsgegner ist Störer
a) Handlungsstörer
b) Zustandsstörer
4. Keine Duldungspflicht, § 1004 II BGB
a) Privatrechtliche Duldungspflichten
aa) Rechtsgeschäft
bb) Gesetzliche Vorschriften
cc) Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis
b) Öffentliches Recht
II. Rechtsfolgen
1. Beseitigung gem. § 1004 I 1 BGB
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit erläutert systematisch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs nach § 1004 BGB, um dem Leser eine präzise rechtliche Einordnung bei Eigentumsbeeinträchtigungen zu ermöglichen.
- Grundvoraussetzungen der Anspruchsberechtigung und Eigentumsbeeinträchtigung.
- Differenzierung zwischen Handlungs- und Zustandsstörern.
- Umfang und Grenzen von Duldungspflichten nach § 1004 II BGB.
- Abgrenzung der Rechtsfolgen zur schadensersatzrechtlichen Naturalrestitution.
- Zusammenspiel mit speziellen gesetzlichen Vorschriften im Nachbarrecht und Öffentlichen Recht.
Auszug aus dem Buch
3. Anspruchsgegner ist Störer
Störer ist derjenige, auf dessen Willen der beeinträchtigende Zustand zurückgeht und von dessen Willen die Beeinträchtigung abhängt. Unterscheiden lassen sich Handlungs- und Zustandsstörer.
Beachte: Bei mehreren Störern besteht der Anspruch gegen jeden Störer unabhängig vom Tatbeitrag. Dieser spielt lediglich beim Anspruchsinhalt/-umfang eine Rolle.
Der Rechtsnachfolgers eines Störers ist selbst Störer, solange der Zustand noch andauert und der Nach folger die Störung beseitigen kann.
a) Handlungsstörer
Handlungsstörer ist, wer die Eigentumsbeeinträchtigung durch sein Verhalten - sei es durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen – adäquat kausal verursacht.
Merke: Hier genügt bereits eine mittelbare Verursachung, sofern der mittelbare Störer den Eintritt hätte verhindern können oder die Beeinträchtigung auf Weisungen des mittelbaren Störers zurückgeht.
Beachte: Nur weil der Verhaltensstörer mit dem beeinträchtigenden Verhalten aufgehört hat, ändert dies nichts an seiner Störereigenschaft. Die einmal entstandene Verantwortlichkeit bleibt bestehen, bis die Störung beseitigt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Grundlegendes: Dieses Kapitel definiert den Schutzbereich des § 1004 BGB, klärt die grundlegenden Voraussetzungen wie Eigentümerstellung und Beeinträchtigungsarten und erläutert die verschiedenen Störertypen sowie Duldungspflichten.
II. Rechtsfolgen: Dieser Abschnitt konzentriert sich auf den Inhalt des Beseitigungsanspruchs, grenzt diesen von Schadensersatzansprüchen ab und behandelt Fragen der Kostentragung sowie des Mitverschuldens.
Schlüsselwörter
§ 1004 BGB, Eigentumsbeeinträchtigung, Störer, Handlungsstörer, Zustandsstörer, Beseitigungsanspruch, Unterlassungsanspruch, Duldungspflicht, Nachbarrecht, Eigentumsschutz, Immissionen, Überbau, Naturalrestitution, Eigentum, Rechtsfolgen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Ausarbeitung grundlegend?
Die Ausarbeitung befasst sich mit dem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB, einem zentralen Instrument des deutschen Sachenrechts zum Schutz des Eigentums.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Themenfelder umfassen die Definition des Störerbegriffs, die verschiedenen Arten der Beeinträchtigung (tatsächlich und rechtlich), die Duldungspflichten sowie die konkreten Rechtsfolgen bei Störungen.
Was ist das primäre Ziel der Darstellung?
Das primäre Ziel ist es, die dogmatischen Grundlagen des § 1004 BGB strukturiert aufzubereiten und die Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten wie dem Schadensersatzrecht zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode liegt zugrunde?
Es handelt sich um eine systematische, rechtsdogmatische Analyse des § 1004 BGB auf Basis des Gesetzestextes, der herrschenden Meinung (h.M.) und angrenzender Normen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfungsvoraussetzungen (Eigentum, Beeinträchtigung, Störereigenschaft, fehlende Duldungspflicht) sowie die Bestimmung der Reichweite der Rechtsfolgen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Eigentumsbeeinträchtigung, Störerhaftung, Duldungspflicht und der Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung.
Wann liegt eine Zustandsstörerhaftung vor?
Eine Zustandsstörerhaftung liegt vor, wenn jemand die Herrschaft über eine gefahrbringende Sache ausübt, von deren Zustand die Beeinträchtigung ausgeht und der Störer in der Lage ist, den Zustand zu beheben.
Ist ein einmaliger Verursacher immer noch Störer, auch wenn das Verhalten beendet ist?
Ja, beim Handlungsstörer bleibt die Störereigenschaft bestehen, solange der beeinträchtigende Zustand andauert, selbst wenn die aktive Handlung bereits abgeschlossen ist.
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- Marc Daniels (Author), 2015, Ein Überblick zum Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, § 1004 BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/302098