„Parlamentbeherrschende Monopolstellung: Bundeskartellamt verbietet Große Koalition“ so titelte am 7. August 2014 die Satire-Webseite <www.der-postillon.de>. Diese eindeutig humoristische Schlagzeile regt aufgrund aktueller politischer Machtverhältnisse in den obersten Bundesorganen dennoch zum Nachdenken an.
Regierungsparteien (CDU/CSU , SPD ): 504 Sitze (79,9 %), die Oppositionsparteien (Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke): 127 Sitze (20,1 %) . So lautete das Ergebnis der Sitzverteilung zwischen Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen nach den Koalitionsverhandlungen infolge des Wahlergebnisses der Bundestagswahl vom 22. September 2013. Die sogenannte Große Koalition bestimmt sich als Koalition aus den im Parlament am stärksten vertretenen Parteien.
Koalition im Allgemeinen bedeutet in der Politik ein auf Grundlage von Absprachen, zweckgerichtetes und in der Regel vorläufig zeitlich befristetes Bündnis politischer Parteien zur Bildung und Unterstützung von Regierungen in parlamentarischen Demokratien. Die Bildung eines solch großen Bündnisses in Relation zu den Oppositionsfraktionen sorgte für einen großen Aufschrei in den Medien, bei den Parteien der Opposition sowie teils auch bei den Regierungsfraktionen selbst. Eine wirksame parlamentarische Kontrolle sei durch die Opposition nicht mehr in ausreichender Weise garantiert.
Für viele parlamentarische Kontrollinstrumente, welche typischerweise in erster Linie von der Opposition genutzt werden, fehlen die erforderlichen Quoren von meist ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. 2008 wurden schon aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem Lissabon-Vertrag manche Quoren von ein Drittel auf ein Viertel der Bundestagsmitglieder herabgesetzt. Eine der schärfsten „Waffen“ der Opposition ist dabei beispielshalber die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 Grundgesetz (GG).
Dieses Instrument hat etwa, eingeleitet durch die Opposition, zur Aufklärung der „Drohnenaffäre“ im Juni 2013 geführt. Die Einsetzung eines solchen Untersuchungsausschusses hat jedoch laut Art. 44 I S.1 GG einen Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages zur Voraussetzung. Bei den derzeitigen Stimmenverhältnissen im Deutschen Bundestag wäre es somit den Oppositionsfraktionen nicht möglich einen solchen Antrag allein zu stellen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Abgrenzung von Parlament und Regierung
1. Aufgabenbereich des Parlaments
2. Aufgabenbereich der Regierung
a) Aufgaben des Bundeskanzlers
b) Aufgaben der Bundesminister
c) Aufgaben der Bundesregierung als Kollegialorgan
3. Überschneidungen der Aufgabenbereiche
II. Parlamentarische Verantwortlichkeit der Bundesregierung
1. Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers und der Bundesminister
a) Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers
b) Ministerverantwortlichkeit
2. Tadelsanträge
3. Konstruktives Misstrauensvotum
4. Vertrauensfrage
a) Verbindung mit Sachanträgen
b) Materielle Antragsvoraussetzung
c) Vertrauen
d) Auflösung des Bundestages
e) Auflösungsgerichtete Vertrauensfrage
(aa) Unzulässigkeit der auflösungsgerichteten Vertrauensfrage
(bb) Zulässigkeit der auflösungsgerichteten Vertrauensfrage
(cc) Beschränkte Zulässigkeit der auflösungsgerichteten Vertrauensfrage
(dd) Stellungnahme
f) Zusammenfassung
III. Zusammenwirken von Parlament und Regierung
1. Staatsleitung
a) Innerstaatliche Angelegenheiten
b) Auswärtige Gewalt
c) Zusammenfassung
2. Gesetzgebung
a) Gesetzesinitiativen
(aa) Bundesregierung als Initiator
(bb) Mitte des Bundestages als Initiator
b) Rechtsverordnungen
(aa) Durchbrechung des Gewaltenteilungsgrundsatzes
(bb) Verhältnis zum Gesetzes- und Parlamentsvorbehalt
(cc) Mitwirkung des Bundestages bei der Verordnungsgebung
(dd) Subdelegation
(ee) Zusammenfassung
IV. Informationsanspruch des Parlaments gegenüber der Regierung
1. Informationsgefälle zwischen Parlament und Regierung
2. Zitierrecht
a) Inhaber des Zitierrechts
b) Adressaten des Zitierrechts
c) Pflichten und Rechte des Zitierten
3. Interpellationsrecht
a) Große Anfrage
b) Kleine Anfrage
c) Fragen einzelner Bundestagsmitglieder
d) Verweigerung von Auskünften durch die Bundesregierung
e) Zusammenfassung
V. Kontrollinstrumente des Parlaments
1. Enqueterecht
a) Untersuchungsausschuss
(aa) Grenzen der Untersuchungsbefugnis
(bb) Voraussetzungen eines Untersuchungsausschusses
(cc) Beweiserhebungsrecht gegenüber der Bundesregierung
(dd) Zusammenfassung
b) Enquete-Kommission
2. Parlamentarisches Kontrollgremium
3. Wehrbeauftragter
4. Petitionsausschuss
5. Einfluss durch Budgetrecht
6. Schlichte Parlamentsbeschlüsse
VI. Insbesondere: Minderheitenrechte zu Zeiten einer Großen Koalition
1. Änderung des Grundgesetzes
2. Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages
3. Selbstverpflichtungen
4. Stellungnahme
C. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen Parlament und Bundesregierung im parlamentarischen Regierungssystem, insbesondere unter der Herausforderung einer übermächtigen Großen Koalition. Dabei wird analysiert, wie die Rechte der Opposition zur effektiven Regierungskontrolle in einer solchen Konstellation gewahrt oder gestärkt werden können, ohne die Funktionsfähigkeit der Regierung zu gefährden.
- Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Parlament und Regierung
- Analyse parlamentarischer Kontrollinstrumente (Zitierrecht, Interpellationsrecht, Untersuchungsausschüsse)
- Bewertung der verfassungsrechtlichen Problematik bei Großen Koalitionen
- Diskussion von Lösungsansätzen zur Stärkung von Minderheitenrechten
Auszug aus dem Buch
Zitierrecht
Art. 43 I GG verleiht dem Bundestag und seinen Ausschüssen ein Zitierrecht gegenüber den Bundesregierungsmitgliedern. Das Zitierrecht beinhaltet die Pflicht der Regierungsmitglieder dem Parlament Rede und Antwort zu stehen und ist daher ein Instrument der Informationsbeschaffung und damit der Regierungskontrolle. Das Parlament hat das Recht jedes Regierungsmitglied zu zitieren, auch einzelne Minister. Dies wird durch die Ministerverantwortlichkeit begründet. Die Regierung ist dem Parlament gegenüber für ihr Handeln verantwortlich, sodass dieses Mittel evident notwendig ist, um die Verantwortung geltend machen zu können. Das Äquivalent für die Bundesregierung findet sich in dem Zutrittsrecht und im Recht auf Gehör gemäß Art. 43 II GG. Das Zitierrecht befand sich schon in den Verfassungen der konstitutionellen Monarchien und hat im parlamentarischen System in der Praxis an Bedeutung verloren. Bis zu Beginn der 17. Wahlperiode (2009) wurde von dem Zitierrecht 96-mal Gebrauch gemacht. In der Praxis werden Regierungsmitglieder beziehungsweise ihre Vertreter formlos zitiert. Art. 43 I GG erlangt nur Bedeutung, wenn die Regierung dem Verlangen nach Präsenz nicht freiwillig nachkommt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Herausforderungen der parlamentarischen Kontrolle bei ungleichen Mehrheitsverhältnissen, wie sie in einer Großen Koalition auftreten.
B. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die verfassungsrechtliche Rollenverteilung zwischen Parlament und Regierung, prüft diverse Kontrollinstrumente und diskutiert konkrete Minderheitenrechte.
C. Schluss: Das Fazit stellt fest, dass das parlamentarische System auf einer gegenseitigen Begrenzung der Macht basiert, wobei die Kontrolle durch die Opposition in Großen Koalitionen verfassungsrechtlich gewollt, aber faktisch gefährdet ist.
Schlüsselwörter
Parlamentarische Kontrolle, Bundesregierung, Opposition, Große Koalition, Minderheitenrechte, Zitierrecht, Interpellationsrecht, Untersuchungsausschuss, Gewaltenteilung, Vertrauensfrage, Grundgesetz, Bundestag, Staatsleitung, Gesetzgebung, Machtbalance
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Parlament und Bundesregierung sowie die Wirksamkeit parlamentarischer Kontrollinstrumente, besonders bei Vorliegen einer Großen Koalition.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind die Abgrenzung der Aufgabenbereiche, die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung, Informationsansprüche, Gesetzgebungsvorgänge sowie spezifische Kontrollinstrumente wie Untersuchungsausschüsse.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Untersuchung der Problematik einer schwachen Opposition innerhalb einer Großen Koalition und die Suche nach Wegen, um deren Kontrollfunktion zu stärken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung unter Rückgriff auf verfassungsrechtliche Grundlagen, Literaturanalyse und die Auswertung parlamentarischer Praxis.
Was ist Gegenstand des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Abgrenzung von Parlament und Regierung, Verantwortlichkeit, Zusammenwirken, Informationsanspruch und spezifische Kontrollinstrumente des Bundestages.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind parlamentarische Kontrolle, Opposition, Minderheitenrechte, Gewaltenteilung und das Zusammenwirken von Regierung und Parlament.
Wie steht die Autorin/der Autor zur auflösungsgerichteten Vertrauensfrage?
Die Arbeit vertritt die Auffassung, dass eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage bei einem klaren Mehrheitskanzler prinzipiell unzulässig ist, um das parlamentarische Regierungssystem nicht zu destabilisieren.
Welche Bedeutung kommt der Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages im Jahr 2014 zu?
Die Autorin/der Autor bewertet dies als ein Entgegenkommen der Regierungsfraktionen, da sie den Minderheiten den Zugang zu wichtigen Kontrollinstrumenten wie Untersuchungsausschüssen durch ein abgesenktes Quorum erleichtert.
- Arbeit zitieren
- Stefanie Wizinger (Autor:in), 2014, Das Verhältnis von Parlament und Regierung in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/300288