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Der Verteidiger im Jugendstrafverfahren. Rechte und Pflichten des Strafverteidigers

Title: Der Verteidiger im Jugendstrafverfahren. Rechte und Pflichten des Strafverteidigers

Seminar Paper , 2015 , 26 Pages , Grade: 13 Punkte

Autor:in: Hartmann Marco (Author)

Law - Penology

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Summary Excerpt Details

Die Rolle des Strafverteidigers wirft bereits nach den allgemeinen Vorschriften der StPO viele rechtliche und tatsächliche Unklarheiten auf. Im Jugendstrafverfahren begegnen diese den besonderen Anforderungen des JGG. Um die daraus resultierenden Fragestellungen nach erzieherischer Befähigung und Verbindlichkeit des Erziehungsgedankens beantworten zu können, befasst sich die Arbeit im ersten Teil mit der grundsätzlichen Rechtsposition des Strafverteidigers. Es werden seine Stellung sowie seine Rechte und Pflichten erläutert, ehe darauf eingegangen wird, wie es sich verhält, wenn der Verteidiger die Täterschaft seines Mandanten kennt.

Im zweiten Teil werden die jugendstrafrechtlichen Besonderheiten in Bezug auf den Charakter des JGG und Verfahrensausgestaltungen angesprochen. Es wird gefragt, ob eine erzieherische Befähigung des Verteidigers erforderlich und ob bzw. inwieweit er an den Erziehungsgedanken gebunden ist. Ferner muss beleuchtet werden, ob sich eine Bindung an den Erziehungsgedanken mit allgemeinen Verteidigeraufgaben verträgt. Beachtung wird sodann der Rolle der Eltern geschenkt. Der Verteidiger ist im Kontakt mit diesen und dem Jugendlichen dazu gehalten, behutsam vorzugehen, viel stärker als im allgemeinen Strafrecht eine vertrauliche Ebene herzustellen und sich ganz speziellen Problemen von Mandant und Eltern zu widmen. Abschließend werden die gewonnenen

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A) Vorbemerkung

B) Strafverteidigung nach der StPO

I) Stellung des Verteidigers

1) Organtheorie

2) Interessenvertretertheorie

3) Vertragstheorie

4) Verfassungsrechtlich-prozessuale Theorie

5) Eigene Bewertung

II) Rechte des Verteidigers

III) Pflichten des Verteidigers

IV) Verteidigung trotz Täterschaft?

1) Ausgangskonstellation

2) Mandatsniederlegung

C) Strafverteidigung nach dem JGG

I) Besonderheiten des JGG

1) Charakter des Erziehungs- bzw. Täterstrafrechts

2) Besondere Verfahrensausgestaltungen des JGG

II) Der Verteidiger im Jugendstrafverfahren

1) Erzieherische Befähigung des Verteidigers?

a) Unbeachtlichkeit des Erziehungsgedankens

b) Beachtlichkeit des Erziehungsgedankens

c) Vermittelnde Positionen

aa) Eingeschränkte Beachtlichkeit des Erziehungsgedankens

bb) Beachtlichkeit des Erziehungsgedankens nur als Beistand

d) Eigene Bewertung

2) Umgang mit dem Jugendlichen und den Eltern

D) Zusammenfassung

E) Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die spezifische Rolle und die Rechtsposition des Strafverteidigers im Jugendstrafverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Erziehungsgedankens. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der erzieherischen Befähigung des Verteidigers und der Frage, inwieweit er an den erzieherischen Zweck des Jugendstrafrechts gebunden ist, ohne dabei seine Kernaufgabe als Beistand des Beschuldigten zu vernachlässigen.

  • Rechtliche Grundlagen der Verteidigung nach StPO und JGG
  • Theoretische Modelle zur Stellung des Verteidigers
  • Das Spannungsfeld zwischen Verteidigerpflichten und Erziehungsgedanken
  • Der Umgang mit Geständnis, Täterschaft und familiären Einflüssen

Auszug aus dem Buch

IV) Verteidigung trotz Täterschaft?

Nach den abstrakt formulierten Rechten und Pflichten eines Verteidigers fragt sich indes, wie es sich verhält, wenn der Verteidiger weiß, dass sein Mandant die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich begangen hat. Kann/Darf er dann noch guten Gewissens einen Freispruch beantragen? Verträgt sich dies mit dem Berufsethos des Rechtsanwaltes und allgemeinem Moralempfinden?

Nach der hier vertretenen Organtheorie und ihren Grenzen (eingeschränkte Organtheorie) ist dies zu bejahen. Alles andere kann benannte straf- und zivilrechtliche Folgen haben. Die Kunst der Verteidigung besteht sogar gerade darin, diese Pflichten in Einklang zu bringen. Sollte der Verteidiger von der Täterschaft wissen, darf er nur noch begrenzte Verteidigungsmittel einsetzen, etwa keine falschen Alibizeugen mehr benennen. Hammerstein sagt dazu, dass "einige Pfeile aus dem Köcher des Verteidigers, [...] nun verbotene Waffen" geworden seien. Er schlägt vor, Mandanten auch intern nicht gestehen zu lassen, um die Effektivität der Verteidigung nicht zu gefährden; man stelle sich einen temperamentvollen Verteidiger vor, der plötzlich in der Hauptverhandlung kaum Gegenwehr entwickelt. Unbeschadet dessen steht es dem Verteidiger bedenkenlos zu, trotz Kenntnis Freispruch zu beantragen, wenn die Beweismittel nicht ausgereicht haben, um die Täterschaft nachzuweisen.

Dies ist nur rechtsstaatlich, da auch ein Schuldiger prozessual zulässig überführt werden muss. Damit lässt sich festhalten, dass es zwar risikobehaftet ist, bei Kenntnis zu verteidigen, nicht nur im Hinblick auf die Effektivität, sondern auch auf eine nun vorsätzlich seitens des Verteidigers begehbare Tat aus § 258 StGB (ggf. bei Honorarannahme § 261 StGB). Dies muss allerdings nicht nur belastend wirken. Bei einem Geständnis vertraut sich der Beschuldigte dem Verteidiger an, was Ungewissheiten beseitigen und eine engere Bindung an diesen bewirken kann. Dass eine "Rumpfverteidigung" entsteht, ist nicht zwangsläufig der Fall, schließlich verfügt der Verteidiger über genügend Berufserfahrung, um einer solchen Situation Herr zu werden.

Zusammenfassung der Kapitel

A) Vorbemerkung: Die Arbeit erläutert die Fragestellung nach der erzieherischen Befähigung des Verteidigers und gibt einen Überblick über den strukturellen Aufbau der Untersuchung.

B) Strafverteidigung nach der StPO: In diesem Kapitel werden die allgemeinen Grundlagen der Verteidigung, die verschiedenen Theorien zur Stellung des Verteidigers sowie dessen Rechte und Pflichten dargelegt.

C) Strafverteidigung nach dem JGG: Hier werden die Besonderheiten des Jugendstrafrechts analysiert, insbesondere die erzieherische Befähigung und der Umgang mit dem Mandanten sowie dessen Eltern.

D) Zusammenfassung: Die Kernaussagen zur Rolle des Verteidigers als Organ der Rechtspflege und als Beistand im Jugendstrafverfahren werden prägnant zusammengeführt.

E) Fazit: Es wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die Verteidigerpflicht im Konfliktfall Vorrang vor erzieherischen Aspekten haben muss, um den Jugendlichen rechtstaatlich nicht schlechter zu stellen.

Schlüsselwörter

Strafverteidiger, Jugendstrafverfahren, JGG, Erziehungsgedanke, Organtheorie, Pflichtverteidigung, Mandatsniederlegung, Beistand, Resozialisierung, Strafprozessordnung, Täterschaft, Jugendstrafrecht, Vertrauensverhältnis, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensrechte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche und funktionale Rolle des Strafverteidigers, wenn dieser in einem Jugendstrafverfahren tätig ist und dabei mit den spezifischen Erziehungszielen des JGG in Berührung kommt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentrale Themen sind die theoretische Herleitung der Verteidigerstellung, das Spannungsfeld zwischen professioneller Interessenvertretung und dem erzieherischen Anspruch des Jugendstrafrechts sowie der Umgang mit geständigen Jugendlichen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Klärung, ob ein Verteidiger im Jugendstrafrecht erzieherisch befähigt sein muss und wie er agieren soll, wenn seine Pflicht zur effektiven Verteidigung mit den erzieherischen Zielen des Gerichts kollidiert.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, indem sie verschiedene theoretische Ansätze (wie Organtheorie vs. Interessenvertretertheorie) diskutiert und auf die spezifischen Normen des JGG und der StPO anwendet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Stellung des Verteidigers nach StPO, die Besonderheiten des Jugendstrafrechts (JGG), die strittige Frage der erzieherischen Befähigung des Anwalts sowie die notwendige Kommunikation zwischen Verteidiger, Mandant und dessen Eltern.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen das Primat der Erziehung, die Organtheorie, die Stellung als Beistand sowie die prozessuale Notwendigkeit, den Jugendlichen vor einer Schlechterstellung zu bewahren.

Wie unterscheidet sich die Verteidigung im Jugendstrafrecht von der bei Erwachsenen bei bekannter Täterschaft?

Grundsätzlich unterscheidet sie sich nicht, da das Jugendstrafrecht ebenfalls Strafrecht ist. Der Verteidiger muss jedoch sensibler mit dem Erziehungsgedanken umgehen und darf keine falschen Signale setzen, ohne die effektive Verteidigung aufzugeben.

Warum ist die Rolle der Eltern im Jugendstrafverfahren für den Verteidiger kritisch?

Die Einbindung der Eltern kann zu einem Interessenkonflikt führen, da diese oft andere Erwartungen an den Prozess haben als der jugendliche Mandant, der jedoch der alleinige Auftraggeber des Anwalts ist.

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Details

Title
Der Verteidiger im Jugendstrafverfahren. Rechte und Pflichten des Strafverteidigers
College
Ruhr-University of Bochum
Course
Seminar zu Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug
Grade
13 Punkte
Author
Hartmann Marco (Author)
Publication Year
2015
Pages
26
Catalog Number
V299281
ISBN (eBook)
9783656959472
ISBN (Book)
9783656959489
Language
German
Tags
Jura Jugendstrafrecht Verteidiger Rolle Strafverfahren Seminararbeit Kriminologie
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Hartmann Marco (Author), 2015, Der Verteidiger im Jugendstrafverfahren. Rechte und Pflichten des Strafverteidigers, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/299281
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