Die Rolle des Strafverteidigers wirft bereits nach den allgemeinen Vorschriften der StPO viele rechtliche und tatsächliche Unklarheiten auf. Im Jugendstrafverfahren begegnen diese den besonderen Anforderungen des JGG. Um die daraus resultierenden Fragestellungen nach erzieherischer Befähigung und Verbindlichkeit des Erziehungsgedankens beantworten zu können, befasst sich die Arbeit im ersten Teil mit der grundsätzlichen Rechtsposition des Strafverteidigers. Es werden seine Stellung sowie seine Rechte und Pflichten erläutert, ehe darauf eingegangen wird, wie es sich verhält, wenn der Verteidiger die Täterschaft seines Mandanten kennt.
Im zweiten Teil werden die jugendstrafrechtlichen Besonderheiten in Bezug auf den Charakter des JGG und Verfahrensausgestaltungen angesprochen. Es wird gefragt, ob eine erzieherische Befähigung des Verteidigers erforderlich und ob bzw. inwieweit er an den Erziehungsgedanken gebunden ist. Ferner muss beleuchtet werden, ob sich eine Bindung an den Erziehungsgedanken mit allgemeinen Verteidigeraufgaben verträgt. Beachtung wird sodann der Rolle der Eltern geschenkt. Der Verteidiger ist im Kontakt mit diesen und dem Jugendlichen dazu gehalten, behutsam vorzugehen, viel stärker als im allgemeinen Strafrecht eine vertrauliche Ebene herzustellen und sich ganz speziellen Problemen von Mandant und Eltern zu widmen. Abschließend werden die gewonnenen
Inhaltsverzeichnis
- A) Vorbemerkung
- B) Strafverteidigung nach der StPO
- I) Stellung des Verteidigers
- 1) Organtheorie
- 2) Interessenvertretertheorie
- 3) Vertragstheorie
- 4) Verfassungsrechtlich-prozessuale Theorie
- 5) Eigene Bewertung
- II) Rechte des Verteidigers
- III) Pflichten des Verteidigers
- IV) Verteidigung trotz Täterschaft?
- 1) Ausgangskonstellation
- 2) Mandatsniederlegung
- C) Strafverteidigung nach dem JGG
- I) Besonderheiten des JGG
- 1) Charakter des Erziehungs- bzw. Täterstrafrechts
- 2) Besondere Verfahrensausgestaltungen des JGG
- II) Der Verteidiger im Jugendstrafverfahren
- 1) Erzieherische Befähigung des Verteidigers?
- a) Unbeachtlichkeit des Erziehungsgedankens
- b) Beachtlichkeit des Erziehungsgedankens
- c) Vermittelnde Positionen
- aa) Eingeschränkte Beachtlichkeit des Erziehungsgedankens
- bb) Beachtlichkeit des Erziehungsgedankens nur als Beistand
- d) Eigene Bewertung
- 2) Umgang mit dem Jugendlichen und den Eltern
- D) Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Rolle des Strafverteidigers im Jugendstrafverfahren. Ziel ist es, die Besonderheiten der Strafverteidigung im Kontext des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zu beleuchten und die spezifischen Herausforderungen und Aufgaben des Strafverteidigers im Umgang mit jugendlichen Beschuldigten zu analysieren.
- Stellung des Strafverteidigers im Jugendstrafverfahren
- Erziehungsgedanke im JGG und seine Bedeutung für die Rolle des Verteidigers
- Rechte und Pflichten des Strafverteidigers im Jugendstrafverfahren
- Verhältnis von Strafverteidigung und Erziehungsauftrag
- Besondere Herausforderungen für den Strafverteidiger im Umgang mit jugendlichen Beschuldigten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer allgemeinen Einführung in die Strafverteidigung nach der Strafprozessordnung (StPO) und beleuchtet verschiedene Theorien zur Stellung des Strafverteidigers. Anschließend werden die Rechte und Pflichten des Verteidigers im Strafprozess dargestellt. Das dritte Kapitel widmet sich der Frage, ob die Verteidigung auch trotz Täterschaft des Mandanten erfolgen kann, und analysiert die rechtliche Grundlage für eine Mandatsniederlegung.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Strafverteidigung nach dem JGG. Zunächst werden die Besonderheiten des Jugendstrafrechts, insbesondere der Erziehungsgedanke, sowie die spezifischen Verfahrensausgestaltungen des JGG erläutert. Es wird dann untersucht, welche Bedeutung der Erziehungsgedanke für die Rolle des Verteidigers im Jugendstrafverfahren hat und welche Herausforderungen sich daraus ergeben. Schließlich werden konkrete Aspekte des Umgangs mit dem Jugendlichen und seinen Eltern im Rahmen der Strafverteidigung behandelt.
Schlüsselwörter
Jugendstrafverfahren, Strafverteidiger, JGG, Erziehungsgedanke, Täterstrafrecht, Rechte und Pflichten des Verteidigers, Umgang mit Jugendlichen, Mandatsniederlegung.
- Quote paper
- Hartmann Marco (Author), 2015, Der Verteidiger im Jugendstrafverfahren. Rechte und Pflichten des Strafverteidigers, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/299281