Das Bedürfnis nach Sicherheit dominierte seit Menschengedenken die Menschheit. Thomas Hobbes und John Locke gehen in ihren Naturrechtslehren davon aus, dass der Wunsch nach Ordnung und Sicherheit aus Furcht vor Gewalt entsteht. Um zu erreichen, dass die Gesellschaft sich in einem diesbezüglich positiven Zustand befindet, müssen Institutionen geschaffen werden, die über die Einhaltung ihrer zugrunde liegenden Normen wachen. Im Konfliktfall fällt diese Aufgabe den Gerichten oder der Polizei zu. Nach Hobbes erhält der Staat als Souverän seine Legitimation erst dann, wenn jeder Bürger und jede Bürgerin durch einen Gesellschaftsvertrag freiwillig auf einen Teil des eigenen Rechtes verzichtet und somit das Gewaltmonopol den staatlichen Institutionen überlässt, um Frieden soweit als möglich zu garantieren (vgl. Hobbes 2004). Dies müsste gleichfalls bedeuten, dass jedes Mitglied dieses Gesellschaftsvertrages auch eine Repräsentation durch den Staat beanspruchen kann. Daraus lässt sich die Notwendigkeit erschließen, dass die Zusammensetzung der Polizei der gesellschaftlichen Realität des Volkes entsprechen sollte. Der heutzutage herrschende Mainstream, der Ruf nach Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mann und Frau, scheint vielversprechend, doch hält er auch, was er verspricht?Dieser Frage folgend führt eine Recherche durch die herrschende Literatur zu einer Untersuchung der Selbstpräsentation der Institution Polizei und dem Versuch, die hinter diesem Selbstbild real herrschenden Tatsachen aufzudecken.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Theoretischer Hintergrund
Geschichtliche Entwicklung der Polizei
Polizei als Männerdomäne
Frauen im Dienst der Polizei
Integration von Frauen in den Polizeidienst
II. Forschungsdesign
Forschungsfrage
Methode
III. Ergebnisse
Beschreibung des Bildes
Interpretation der Bildsegmente - Segmentanalyse
IV. Folgerungen/Diskussion
V. Bibliographie
weiterführende Literatur
Abbildungsverzeichnis
Anhang
Einleitung
Das Bedürfnis nach Sicherheit dominierte seit Menschengedenken die Menschheit. Thomas Hobbes und John Locke gehen in ihren Naturrechtslehren davon aus, dass der Wunsch nach Ordnung und Sicherheit aus Furcht vor Gewalt entsteht. Um zu erreichen, dass die Gesellschaft sich in einem diesbezüglich positiven Zustand befindet, müssen Institutionen geschaffen werden, die über die Einhaltung ihrer zugrunde liegenden Normen wachen. Im Konfliktfall fällt diese Aufgabe den Gerichten oder der Polizei zu. Nach Hobbes erhält der Staat als Souverän seine Legitimation erst dann, wenn jeder Bürger und jede Bürgerin durch einen Gesellschaftsvertrag freiwillig auf einen Teil des eigenen Rechtes verzichtet und somit das Gewaltmonopol den staatlichen Institutionen überlässt, um Frieden soweit als möglich zu garantieren (vgl. Hobbes 2004). Dies müsste gleichfalls bedeuten, dass jedes Mitglied dieses Gesellschaftsvertrages auch eine Repräsentation durch den Staat beanspruchen kann. Daraus lässt sich die Notwendigkeit erschließen, dass die Zusammensetzung der Polizei der gesellschaftlichen Realität des Volkes entsprechen sollte.
Der heutzutage herrschende Mainstream, der Ruf nach Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mann und Frau, scheint vielversprechend, doch hält er auch, was er verspricht?
Dieser Frage folgend führt eine Recherche durch die herrschende Literatur zu einer Untersuchung der Selbstpräsentation der Institution Polizei und dem Versuch, die hinter diesem Selbstbild real herrschenden Tatsachen aufzudecken, was im Rahmen dieser kurzen Seminararbeit vermutlich eher sporadisch und karg ausfallen wird.
I. Theoretischer Hintergrund
Geschichtliche Entwicklung der Polizei
Polizisten - und seit geraumer Zeit auch Polizistinnen - dienen neben der Aufrechterhaltung von Gesetzen und deren Einhaltung auch zur Repräsentation und als Vorbild der gesellschaftlichen Ordnung. Die Benennung der Institution selbst als „Polizey“ mit der Bedeutung „gute Ordnung im Gemeinwesen“ wurde bereits Anfang des 16. Jahrhunderts verwendet. (vgl. Bögl/Seyerl 1993: 13)
Maria Theresia und Franz Josef verstaatlichten das Sicherheitswesen im Zuge von Reformen insbesondere in den wichtigsten Städten der Monarchie. Aufgrund der Mehrsprachigkeit der Gebiete des Kaiserreiches wurde großer Wert auf Mehrsprachigkeit der Polizeiaufseher gelegt. Sie sollten „vieler Sprachen kundig und weit gereist“ (Oberhummer 1937: 23) sein. Durch die Einrichtung der Polizei beseitigte der Staat die Autonomie der Städte und schwächte den Adel, der mit der nach der Revolution von 1848 etablierten Gendarmerie gegen das System der Grundherrschaften eintrat. Gleichzeitig nahmen die beiden neuen staatlichen Ordnungskräfte eine entscheidende Rolle bei der Etablierung staatlicher Strukturen ein. Die Gendarmen kamen in Kontakt mit allen Schichten der Bevölkerung. Speziell in den provinziellen Gebieten der Monarchie hatten sie als sichtbare Repräsentanten der staatlichen Autorität Vorbildwirkung und galten als Vorreiter der westlichen Zivilisation. (vgl. Oberhummer 1937: 38 ff.)
Es folgten Reformen - insbesondere bezüglich des Personals. Gründe dafür waren enorme Nachwuchsprobleme und Errungenschaften der Frauenbewegungen. Im Jahr 1984 wurden erstmals Frauen in die Männerdomäne aufgenommen, was einen wichtigen Schritt für die gesellschaftliche Entwicklung setzte. Aufnahmebedingungen für den Dienst in der Gendarmerie wurden nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 begründet und hierbei waren die österreichische Staatsbürgerschaft, volle Handlungsfähigkeit, persönliche und fachliche Eignung, Mindestalter von 18 Jahren, Mindestgröße (168 cm bei Männern, 163cm bei Frauen), erfolgreiche Aufnahmeprüfung und zusätzlich die Absolvierung des Wehrdienstes bei Männern erforderlich. Bereiche wie Kindesmissbrauch, Sittlichkeitsdelikte oder häusliche Gewaltdelikte gehörten vor allem zu den Aufgaben der weiblichen Bediensteten (BMI 1989: 48f). Erst 1990 wurden Frauen ihren männlichen Kollegen gleichgestellt. Trotzdem tauchen aber immer noch jede Menge Vorurteile wie Unvereinbarkeit von Beruf und Familie, fehlende sportliche Fähigkeiten, körperliche Statur, Emotionalität etc. auf (vgl. Wilz 2003: 200).
2003 wurde, dem Wandel der Gesellschaft entgegnend, eine große Reform vom Bundesministerium für Inneres und einem eigenen Projektteam gestartet, um dem Verlangen der steuerzahlenden Bevölkerung nach Transparenz, Qualität der Leistung und Rechtfertigung der öffentlichen Mittel Rechnung zu tragen. Bundesgendarmerie, Bundespolizei, Bundessicherheitswache und Kriminalpolizei, alle mit unterschiedlichen historischen Wurzeln, wurden zur „neuen Exekutive“ unter der Führung des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit zusammengeführt und bilden unser heutiges Polizeisystem.
Polizei als Männerdomäne
Die ursprüngliche Polizei war ein reiner „Männerbund“, die Schutzfunktionen in der Gesellschaft sollte von Männern erfüllt werden. (vgl. Behr 2006: 106) Auch heute sind Männer noch zahlenmäßig wesentlich stärker vertreten, vor allem die älteren Jahrgänge und Führungspositionen sind weiblich unterbesetzt. Nach wie vor handelt es sich deshalb bei der Polizei um eine männlich geprägte Kultur, um eine Männerdomäne (vgl. Wilz 2003: 195). Schon die im Polizeialltag verwendete Wortwahl deutet darauf hin: Begriffe wie „Gewalt“, „Widerstand“, „Waffe“, und ähnliche präg(t)en die Sprache der Polizei, während Prävention, Gesprächsführung oder Dienstleistung sprachlich kaum präsent waren. Vor diesem Hintergrund sehen Polizisten ihre männlichen Herrschaftspositionen als gefährdet an und fürchten, ihre bisherige Stellung durch die Integration von Frauen zu verlieren. (vgl. Behr 2003: 189).
Behr unterscheidet verschiedene Männlichkeitstypen bei Bediensteten der Polizei: die hegemoniale „Kriegermännlichkeit“1, also der „Polizeimythos“, die vorherrschenden Formen der „Schutzmännlichkeit“ sowie die „unauffälligen Aufsteiger“, außerdem noch abweichende Männlichkeitsformen wie z.B. die Homosexualität (Behr 2000a: 16). Alle Typen bewegen sich im Bereich „Sinn für das Große und Ganze“, der in den Gender-Konstruktionen der männlichen Moral zugeordnet wurde. Allgemein beanspruchende Kriterien der Bevölkerung für einen „guten Polizisten“ bezeichnen aber einerseits Recht und Gesetz durchzusetzen, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, die Kriminalität auszurotten, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, die Gesellschaft vor Kriminalität zu schützen usw., andererseits aber auch zuhören zu können, sich in andere hinein zu versetzen, den Menschen helfen wollen, Leute zufrieden zu stellen, Konflikte zu schlichten, usw. (Behr 2006: 108) So gesehen müssen typisch männliche Attribute wie Körperkraft, besseres Durchsetzungsvermögen, Kontrolle der Emotionen, Entscheidungsfreude, Standfestigkeit, Stressresistenz, Um- und Weitsicht, Rationalität und ähnliches durch typisch weibliche Attribute wie Empathie, höhere Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Deeskalation, Einfühlsamkeit, Mitgefühl und soziale Kompetenz usw. ergänzt werden. (vgl. Behr 1993: 48f.) Insgesamt wird das sich gesellschaftlich wandelnde Rollenbild von Männern und Frauen auch Auswirkungen auf die Institution Polizei haben.
Frauen im Dienst der Polizei
Frauen in Männerberufen werden häufig in Geschlechtskategorien wahrgenommen (Behr 2006: 107). Schwer wird gleichberechtigte Akzeptanz zu erfahren sein. Doch ist es am ehesten zu erreichen, wenn Frauen männliche Normen, männliche Sprache und männliche Verhaltensweisen übernehmen. Umfragen und Literatur von Frauen zu diesem Thema verdeutlichen, dass Maßstäbe und Standards von Männern imitiert werden und Frauen sich danach definieren. (Behr 2006:105f) Allerdings wird so eine Gleichheit suggeriert, die real nicht existiert - anstatt der Unterschiede und Vielfalt gewahr zu werden und sie anzunehmen. Doch junge Polizistinnen beginnen chancenreich, sich gegen die vorherrschenden Männlichkeitsstrukturen zu wehren (Behr 2006: 107f.). Das Berufsbild der Polizei ist zwar seit jeher stark mit der Durchsetzung von Recht und Ordnung und mit der typisch männlichen Gerechtigskeitsmoral verbunden, aber auch mit zwischenmenschlichen Problemen und ihrer Lösung, einem nach der Fürsorgemoral typisch weiblichen Stärkebereich, wie neue Aufgabengebiete der Polizei im Bereich der Mediation und Konfliktlösung. (Behr 2006: 111f.).
Vorbehalte gegen Frauen im Polizeidienst, speziell bezüglich physischer Kraft erfordernder Einsätzen, halten sich bis heute. (Wilz 2003: 195). Als Begründung dafür wurden vor allem Befürchtungen genannt, bei „harten“ Einsätzen auf die Frau als Polizeipartnerin möglicherweise durch ihre körperliche Grazilität verzichten zu müssen und sich bemüßigt zu fühlen, die Kollegin beschützen zu müssen. Ebenso Thema war die Bevorzugung von Frauen bei Fördermaßnahmen (Wilz 2003: 198).
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1 nicht beherrschend, doch dominant und gilt intern immer noch als Idealbild des Polizisten; verkörpert alles, was mit Durchsetzung des Gewaltmonopols, existentiellen Notlagen und heroischen Aufgaben der Polizei betrifft.