In der Rechtsprechung deutscher Gerichte wächst seit Mitte der 1990er Jahre das Bewusstsein für die praktische Bedeutung der EMRK7. Zwischen dem EGMR und dem BVerfG gibt es jedoch ein offensichtliches Spannungsfeld. Denn die Gerichte haben
einen unterschiedlichen Prüfungsmaßstab. Während der EGMR anhand des Maßstabs der EMRK entscheidet, überprüft das BVerfG die Verletzung von Menschrechten ausschließlich
anhand des deutschen Grundgesetzes. Dieser Prozess wird oft als „quasi politischer Machtkampf“ oder als „Kompetenzgerangel“ dargestellt. Seit 1959 wurde in 159 von insgesamt 234 Urteilen gegen Deutschland ein Verstoß gegen die EMRK konstatiert.
In der vorliegenden Arbeit wird auf die Beziehung zwischen den deutschen Gerichten (insbesondere dem BVerfG) und dem EGMR eingegangen. Dabei werden zunächst die EMRK und ihre Struktur aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wird die
Wirkung der EGMR-Urteile aus konventionsrechtlicher und nationaler Sicht erklärt. Im Anschluss daran werden zwei Fälle dargestellt, mithilfe derer die Bindungswirkung deutscher Gerichte an die Entscheidungen des EGMR untersucht wird. Abschließend wird das zuvor Erörterte bewertet und ein Fazit gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die EMRK im Allgemeinen
2.1. Das 11. Zusatzprotokoll und die Zunahme an Beschwerden
3. Wirkungen der EGMR-Urteile aus konventionsrechtlicher Sicht
4. Wirkungen der EGMR-Urteile aus nationaler Sicht
5. Fall Caroline von Hannover ./. Deutschland
5.1. Darstellung des Sachverhaltes
5.2. Darstellung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
5.3. Darstellung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
6. Fall Görgülü ./. Deutschland
6.1. Darstellung des Sachverhaltes
6.2. Darstellung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte
6.3. Weitere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg
6.4. Darstellung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
7. Kommentare zu den Entscheidungen
8. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das komplexe Verhältnis zwischen deutschen Gerichten, insbesondere dem Bundesverfassungsgericht, und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), mit dem Ziel, die Bindungswirkung der EGMR-Urteile im innerstaatlichen Rechtsraum zu klären.
- Struktur und Bedeutung der EMRK im Mehrebenen-System
- Konventionsrechtliche Wirkungen von EGMR-Urteilen
- Die Rangstellung der EMRK in der deutschen Rechtsordnung
- Analyse der Bindungswirkung anhand der Fälle „Caroline von Hannover“ und „Görgülü“
- Verhältnis zwischen Grundgesetz und Völkerrecht
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung
Das grundrechtliche Mehrebenen-System ergibt sich daraus, dass den verschie denen Grundrechtskatalogen auf nationaler, supranationaler und völkerrechtlicher Ebe ne verschiedene Rechtsschutzinstanzen zugeordnet sind, die den Grundrechtsschutz gewährleisten. Auf nationaler Ebene sind dies das BVerfG, auf supranationaler Ebene der Europäische Gerichtshof und auf völkerrechtlicher Ebene die verschiedenen Rechts schutzinstitutionen. Auf dieser Ebene ist für den Grundrechtsschutz vor allem die Eu ropäische Menschenrechtskonvention von Bedeutung, die einen grundrechtlichen Min deststandard für die Mitgliedstaaten gewährleisten will.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die Verteidigung der Verfassung Aufgabe aller Staatsorgane. Diesbezüglich kommt dem BVerfG eine außerordentliche Rolle zu, und zwar als „Hüter der Verfassung“. Somit soll es den Vorrang der Verfassung sichern und diese letztverbindlich auslegen. Im Mittelpunkt steht die Auslegung und Anwendung der Grundrechte, sodass das BVerfG auch als „Hüter der Grundrechte“ angesehen wird. Seine Entscheidungen haben daher eine umfassende Bindungswirkung. Dies kann aller dings dazu führen, dass bei sich widersprechenden Urteilen von BVerfG und internatio naler Rechtsprechung sich der Rechtsanwender in einem Dilemma befindet, da er unter Umständen zweifach gebunden ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in das grundrechtliche Mehrebenen-System und die Problematik widersprechender Rechtsprechung zwischen nationalen und internationalen Instanzen.
2. Die EMRK im Allgemeinen: Darstellung der Entstehung, Struktur und des Rechtsschutzsystems der EMRK sowie der Bedeutung der Individualbeschwerde.
2.1. Das 11. Zusatzprotokoll und die Zunahme an Beschwerden: Erläuterung der Reform durch das 11. Zusatzprotokoll und dessen Auswirkungen auf das Beschwerdeaufkommen beim EGMR.
3. Wirkungen der EGMR-Urteile aus konventionsrechtlicher Sicht: Analyse der Rechtskraft von EGMR-Urteilen und der daraus resultierenden Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten.
4. Wirkungen der EGMR-Urteile aus nationaler Sicht: Untersuchung des dualistischen Systems Deutschlands und des Rangs der EMRK innerhalb der nationalen Rechtsordnung.
5. Fall Caroline von Hannover ./. Deutschland: Detaillierte Fallstudie zum Konflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit unter Einbeziehung der Entscheidungen von BGH, BVerfG und EGMR.
5.1. Darstellung des Sachverhaltes: Schilderung der Bemühungen von Prinzessin Caroline gegen die Veröffentlichung privater Fotos vorzugehen.
5.2. Darstellung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: Analyse der Entscheidung des BVerfG hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes.
5.3. Darstellung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Untersuchung der EGMR-Entscheidung zur Verletzung des Art. 8 EMRK.
6. Fall Görgülü ./. Deutschland: Untersuchung eines Sorgerechtsstreits im Spannungsfeld zwischen nationalem Kindeswohlverständnis und den Vorgaben des EGMR.
6.1. Darstellung des Sachverhaltes: Darstellung der komplexen familiengerichtlichen Auseinandersetzung um das Sorgerecht für das Kind Christofer.
6.2. Darstellung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte: Analyse der EGMR-Kritik an der mangelnden Berücksichtigung langfristiger Bindungen durch nationale Gerichte.
6.3. Weitere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg: Dokumentation der Reaktion des OLG Naumburg auf das erste EGMR-Urteil.
6.4. Darstellung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: Analyse der grundlegenden Stellungnahme des BVerfG zur Bindungswirkung von EGMR-Urteilen.
7. Kommentare zu den Entscheidungen: Bewertung der wissenschaftlichen und öffentlichen Debatte über die Bindungswirkung der EGMR-Rechtsprechung.
8. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung der Stärkung des Grundrechtsschutzes durch das Zusammenwirken von BVerfG und EGMR.
Schlüsselwörter
EMRK, EGMR, Bundesverfassungsgericht, Grundrechtsschutz, Bindungswirkung, Rechtsordnung, Menschenrechte, Individualbeschwerde, Völkerrechtsfreundlichkeit, Caroline von Hannover, Görgülü, Persönlichkeitsrecht, Kindeswohl, Souveränität, Mehrebenen-System
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Zusammenspiel zwischen dem europäischen Grundrechtsschutz durch den EGMR und der nationalen deutschen Rechtsprechung, insbesondere unter dem Aspekt, wie verbindlich Urteile aus Straßburg für deutsche Gerichte sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Rang der EMRK in Deutschland, die Konkretisierung von Grundrechten durch den EGMR und die Abwägung zwischen nationaler Souveränität und völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Bindungswirkung der EGMR-Urteile für deutsche Gerichte methodisch zu erörtern und aufzuzeigen, wie Kollisionen zwischen nationalem Recht und der EMRK gelöst werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Rechtsprechung, Fachliteratur und dem aktuellen Stand der Debatte über das grundrechtliche Mehrebenen-System.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Struktur der EMRK, der nationalen Rangstellung der Konvention sowie einer detaillierten Analyse der Fälle "Caroline von Hannover" und "Görgülü".
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Bindungswirkung, EMRK, BVerfG, Grundrechtsschutz, Menschenrechtskonvention und völkerrechtsfreundliche Auslegung.
Welche Bedeutung hat der Fall "Caroline von Hannover" für die Argumentation?
Der Fall dient als zentrales Beispiel dafür, wie der EGMR Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre stellt, die deutsche Gerichte bei ihrer Auslegung der nationalen Persönlichkeitsrechte berücksichtigen müssen.
Wie positioniert sich das Bundesverfassungsgericht im "Görgülü"-Fall?
Das BVerfG stellt klar, dass deutsche Gerichte an die EGMR-Rechtsprechung gebunden sind und sich mit ihr auseinandersetzen müssen, wobei das Grundgesetz jedoch die letzte Entscheidungskompetenz im nationalen Kontext wahrt.
Warum wird im Fazit von einer "Stärkung des Grundrechtsschutzes" gesprochen?
Weil der Dialog zwischen dem EGMR und dem BVerfG dazu führt, dass menschenrechtliche Standards des EGMR verstärkt in die deutsche Rechtsprechung einfließen und somit den Grundrechtsschutz faktisch erweitern.
- Quote paper
- Felipe Capozzi Montalvão (Author), 2013, Bindungswirkung deutscher Gerichte an die EGMR-Urteile, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/295936