Vor nicht allzu langer Zeit, nämlich am 28. und 29. Juni 2012 hielt der Europäische Rat seine letzte Konferenz in Brüssel unter dem Vorsitz des Belgiers Herman Van Rompuy ab. Schwerpunkte der Diskussion waren unter anderem die Verabschiedung eines Wachstumspaketes in Höhe von 120 Milliarden Euros und die Erschaffung einer Bankenunion unter der Leitung der Europäischen Zentralbank. Was die gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion betrifft, wurde ein vom Präsidenten des Europäischen Rates und vom Präsidenten der Kommission in Zusammenarbeit mit der Euro-Gruppe und der Europäischen Zentralbank verfasster Bericht vorgelegt, der vier Bausteine beschreibt, die die zukünftigen Wirtschafts- und Währungsunion charakterisieren sollen, nämlich: „ein[en] integrierter Finanzrahmen, ein[en] integrierter Haushaltsrahmen, ein[en] integrierten wirtschaftspolitischen Rahmen sowie eine mehr demokratische Legitimität und mehr Rechenschaftspflicht.“ Außerdem wurde beispielsweise die Entscheidung gebilligt, die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro ab dem 29. Juni 2012 aufzunehmen oder der Syrien-Plan von Kofi Annan uneingeschränkt unterstützt und zu einem Abbruch der Gewalt von allen Seiten in Syrien aufgefordert. Bezüglich dem Iran wurde das Inkrafttreten des Öl-Embargos begrüßt, die Besorgung über das Nuklearprogramm des Iran geäußert und der Iran aufgefordert, sich auf ernsthafte Verhandlungen einzulassen, um Vertrauen in sein friedliches Nuklearprogramm zu erlangen.
Soweit einige kurze Erklärungen des Europäischen Rates im Juni diesen Jahres. Die folgenden Arbeit beschäftigt sich mit genau diesem Organ der Europäischen Union: dem Europäischen Rat. Doch dieser war nicht immer in seiner Geschichte ein Organ der Europäischen Union. Im Gegenteil: erst seit wenigen Jahren ist er als ein solches offiziell bezeichnet worden. Deshalb soll genau dieser Schritt weiter unten untersucht werden. Die Neuerungen des Lissabon-Vertrag werden im Bezug auf den Europäischen Rat im Vergleich mit den Regelungen diesbezüglich im Vertrag von Nizza analysiert. Zuvor wird jedoch als Erstes kurz der Begriff Europäischer Rat von den Begriffen Europarat und Rat der Europäischen Union abgegrenzt. Anschließend werden die Anfänge seiner Geschichte beleuchtet, um danach seine weitere Entwicklung bis zu seiner heutigen Form vorzustellen. Abschließend wird noch kurz die Kritik diskutiert, die immer wieder an dieser Institution geübt wird.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Begriffsklärung
III. Der Europäische Rat vor dem Maastrichter Vertrag von 1992
1. Die europäischen Gipfeltreffen bis 1974
2. Der Europäische Rat von 1974 bis 1992
3. Der Vertrag von Maastricht vom 07. Februar 1992
IV. Der Europäische Rat nach dem Vertrag von Lissabon und die damit verbundenen Änderungen im Vergleich zum Nizza-Vertrag
Zusammensetzung
Rechtsnatur
Organisation
Kompetenzen
Sitzungen und Entscheidungen
Rechtsfolgen der Entscheidungen
V. Kritik am Europäischen Rat
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die kompetenzrechtliche Evolution des Europäischen Rates von seinen Anfängen als informelles Gipfeltreffen bis zu seiner heutigen Etablierung als offizielles Organ der Europäischen Union nach dem Vertrag von Lissabon.
- Abgrenzung der Begriffe Europäischer Rat, Europarat und Rat der Europäischen Union.
- Analyse der historischen Entstehung und Institutionalisierungsprozesse seit 1961.
- Vergleichende Betrachtung des Lissabon-Vertrags gegenüber dem Nizza-Vertrag bezüglich Struktur und Kompetenzen.
- Untersuchung der Rechtsnatur, Organisation und Entscheidungsfindung des Europäischen Rates.
- Kritische Reflexion der Rolle und Machtstellung des Organs im institutionellen Gefüge der EU.
Auszug aus dem Buch
III. Der Europäische Rat vor dem Maastrichter Vertrag von 1992
Die ersten Gipfeltreffen der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft, das man als Vorläufer des Europäischen Rats bezeichnen kann, fand im Jahr 1961 in Paris und Bonn statt. Der französische Regierungschef Charles de Gaulle hatte im Kontext des Fouchet-Plans zur europäischen Verteidigung zu einem Gipfeltreffen geladen. Dort hatte man bereits erklärt:
Die Staats- beziehungsweise Regierungschefs […] haben beschlossen […], in regelmäßigen Zeitabständen Zusammenkünfte zu dem Zweck abzuhalten, ihre Ansichten zu vergleichen, ihre Politik miteinander abzustimmen und zu gemeinsamen Auffassungen zu gelangen, um die politische Einigung Europas zu fördern […].6
Im Jahre 1967 trafen sich die Staats-und Regierungschefs abermals zu einem Gipfeltreffen, dieses Mal in Rom anlässlich der Zehn-Jahres-Feier der Römischen Verträge von 1957. Dort wurde zudem festgelegt, dass das nächste Treffen der Staats-und Regierungschefs im Jahr 1969 stattfinden sollte. Sie sollten in Den Haag zusammenkommen, da in der zweiten Hälfte des Jahres 1969 die Niederlande den Vorsitz im Ministerrat inne hatte und somit das treffen ausrichtete. Initiator der Gipfel-Konferenz war der neu gewählte französische Präsident Georges Pompidou. Er stellte ein Triptychon aus drei Leitthemen vor, die auf der Konferenz verhandelt werden sollten: zum einen das achèvement, dem Festlegen einer Finanzierungssregelung für das Budget, um die Vollendung eines gemeinsamen Marktes zu ermöglichen, weiter das approfondissement, der Vertiefung der gemeinsamen Arbeit in neuen Bereichen der Politik und schließlich das élargissement, demnach die Erweiterung der Gemeinschaft um neue Mitglieder diskutiert werden sollte.7 Dieses Gipfeltreffen kann man nicht nur deshalb wohl als das wichtigste der drei ersten Treffen bezeichnen. Ein Gipfeltreffen dieser Qualität mit Staats-und Regierungschef war in den Römischen Verträgen von 1957 vertraglich nicht vorgesehen, weswegen auch die Teilnahme der Europäischen Kommission nicht geregelt war. Deshalb bestanden die kleineren, eher supranational ausgerichteten Mitgliedsstaaten darauf, dass der belgische Kommissionspräsident Jean Rey zumindest am zweiten Tag des Treffens anwesend war, da sie um der zu starken intergouvernementalen Orientierung des Treffen besorgt waren.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die aktuelle Relevanz des Europäischen Rates ein und skizziert den Aufbau der Arbeit von der Begriffsklärung über die historische Herleitung bis zur Analyse der vertraglichen Neuerungen.
II. Begriffsklärung: Dieses Kapitel differenziert präzise zwischen dem Europäischen Rat, dem Europarat und dem Rat der Europäischen Union, um begriffliche Verwechslungen in der öffentlichen Debatte auszuräumen.
III. Der Europäische Rat vor dem Maastrichter Vertrag von 1992: Es werden die frühen Gipfeltreffen ab 1961, die Gründung des Europäischen Rates 1974 sowie dessen Entwicklung bis zum Maastrichter Vertrag detailliert nachgezeichnet.
IV. Der Europäische Rat nach dem Vertrag von Lissabon und die damit verbundenen Änderungen im Vergleich zum Nizza-Vertrag: Dieser Abschnitt analysiert die umfassenden Veränderungen durch den Lissabon-Vertrag hinsichtlich der Zusammensetzung, Rechtsnatur, Organisation und Kompetenzbefugnisse des Rates.
V. Kritik am Europäischen Rat: Das Fazit der kritischen Betrachtung erörtert Vorwürfe zur Renationalisierungspolitik und hinterfragt die Machtkonzentration des Organs innerhalb der EU.
Schlüsselwörter
Europäischer Rat, Europäische Union, Lissabon-Vertrag, Nizza-Vertrag, Gipfeltreffen, Intergouvernementalismus, politische Impulse, Rechtspersönlichkeit, Kompetenzerweiterung, Staats- und Regierungschefs, europäische Integration, Institutionen der EU.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die historische Genese und die rechtliche Entwicklung des Europäischen Rates, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Kompetenzverschiebungen durch verschiedene EU-Verträge liegt.
Welche Institutionen werden in dieser Arbeit voneinander abgegrenzt?
Die Arbeit differenziert explizit zwischen dem Europäischen Rat, dem Europarat und dem Rat der Europäischen Union, um die Verwechslungsgefahr dieser Institutionen zu minimieren.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Entwicklung des Europäischen Rates von einem informellen Gremium zu einem offiziellen Organ der EU nachzuweisen und die Auswirkungen des Lissabon-Vertrags im Vergleich zum Nizza-Vertrag darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methodik liegt dieser Arbeit zugrunde?
Es handelt sich um eine deskriptive und analysierende Arbeit, die auf einer umfassenden Auswertung von EU-Vertragstexten, Literatur und offiziellen Dokumenten der Gemeinschaft basiert.
Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden im Hauptteil gesetzt?
Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung, die organisatorische Struktur, die Rechtsnatur, die Kompetenzen sowie die Entscheidungsmechanismen des Rates nach der aktuellen Rechtslage.
Welche zentralen Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie europäische Integration, Institutionengefüge, Lissabon-Vertrag und die spezifischen Kompetenzbereiche des Europäischen Rates bestimmt.
Wie hat sich die Zusammensetzung des Europäischen Rates durch den Lissabon-Vertrag verändert?
Eine wesentliche Änderung war der Ausschluss der Außenminister aus dem Kreis der ständigen Teilnehmer, wodurch die Abgrenzung zum Ministerrat geschärft wurde.
Warum wird der Lissabon-Vertrag als Zäsur in der Rechtsnatur des Rates bewertet?
Der Lissabon-Vertrag verleiht dem Europäischen Rat erstmals offiziell den Status eines "Organs der Union", womit ihm auch eine eigene Rechtspersönlichkeit im Völkerrecht zugeschrieben wird.
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- Dennis Schmidt (Author), 2012, Der Europäische Rat. Änderungen seiner Kompetenzen in der Geschichte der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/295919