In den letzten Jahren füllen etliche Schlagzeilen zum Thema „Menschenrechte und Missachtung der Menschenrechte“ die Zeitungen. Bundespräsident Joachim Gauck äußert sich ebenfalls dazu: „In diesem Kampf für Menschenrechte oder für das Überleben unschuldiger Menschen ist es manchmal erforderlich, auch zu den Waffen zu greifen“ (Lambeck, 2014, S. 1). Auf einer Gedenkfeier zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges sprach er sich für einen beherzten Aktivismus, im Angesicht von Terror, Gewalt und Missachtung der Menschenrechte aus (Frankenberger, 2014 S. 1). Ebenfalls betonte er bei der Eröffnungsrede auf der Münchener Sicherheitskonferenz, dass Deutschland an der Seite der Unterdrückten stehe (Lambeck, 2014, S. 1).
Fraglich ist jedoch, ob in der heutigen Zeit für die Einhaltung der Menschenrechte noch zu Waffen gegriffen werden muss. Als Reaktion auf die unmenschlichen Grausamkeiten im Zweiten Weltkrieg haben die Vereinten Nationen im Dezember 1948 die „International Bill of Human Rights“ verabschiedet (Huhle, 2008, S. 1). Erstmals in der Geschichte der UN einigten sich die Mitgliedstaaten auf weltweit geltende Menschenrechte, auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Menschenwürde (ebd., S. 2).
In der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde dies folgendermaßen erklärt:
„[…] da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, […], da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, […], da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal […]“ (Resolution 217 A (III)).
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beeinflusste später nationale und internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und war die Basis für den Sozial- und Zivilpakt, in dem die Menschenrechte heutzutage institutionalisiert und festgeschrieben sind (AEMR, o. J., S. 1).
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Theoretische Grundlagen
- 2.1. Regimebegriff
- 2.2. Regimetheorie nach Robert O. Keohane
- 3. Das internationale Menschenrechtsregime
- 3.1. Menschenrechtsbegriff
- 3.2. Entstehung des internationalen Menschenrechtsregimes
- 3.3. Analyse aus regimetheoretischer Perspektive
- 4. Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Realisierung des internationalen Menschenrechtsregimes und den Gründen für die internationale Kooperation in diesem Bereich. Sie untersucht die Frage, wie dieses Regime geschaffen wurde und welche Faktoren zu seiner Entwicklung beigetragen haben.
- Definition des Regimebegriffs im Kontext der internationalen Beziehungen
- Analyse der Regimetheorie von Robert O. Keohane
- Die Entstehung des internationalen Menschenrechtsregimes
- Die Bedeutung der Menschenrechtskonzepte und ihrer historischen Entwicklung
- Die Rolle der internationalen Kooperation bei der Durchsetzung von Menschenrechten
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel liefert eine Einleitung, die den aktuellen Stand der Diskussion über Menschenrechte beleuchtet und die zentrale Fragestellung der Arbeit einführt. Kapitel 2 erläutert die theoretischen Grundlagen, indem es den Regimebegriff definiert und die Regimetheorie von Robert O. Keohane darstellt. Kapitel 3 widmet sich dem internationalen Menschenrechtsregime, indem es den Menschenrechtsbegriff erklärt, die Entstehung des Regimes beschreibt und eine regimetheoretische Analyse der Entstehung bietet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Themen wie dem internationalen Menschenrechtsregime, der Regimetheorie, den Menschenrechten, der internationalen Kooperation und der Analyse von Robert O. Keohane. Sie untersucht die Bedeutung des internationalen Menschenrechtsregimes, die Entstehung und Entwicklung dieses Regimes sowie die relevanten Faktoren, die zur internationalen Kooperation in diesem Bereich beitragen.
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2014, Realisierung des internationalen Menschenrechtsregime und Gründe für die internationale Kooperation, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/293885