Das Finanzamt hat zu schätzen, soweit es die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO). Ziel jeder Schätzung ist es, die Be-steuerungsgrundlagen, die die größte Wahrscheinlichkeit für sich haben, zu ermitteln und bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen.
Um die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, müssen die Finanzbehörden zunächst den zugrunde liegenden Sachverhalt ermitteln; die Beteiligten, insbesondere die Steuerpflichten, sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet. Kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen, sind diese zu schätzen.
Die Schätzung soll insgesamt in sich schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich sein. Dabei ist aber zu beachten, dass ein Steuerpflichtiger bei schuldhafter Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nicht besser gestellt werden darf als derjenige, der seinen Pflichten in vollem Umfang nachkommt. Sind daher die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, weil der Steuerpflichtige trotz Erinnerung die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen in grober Weise verletzt, verringert sich die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung. Dies führt zu einer Vergrößerung des Schätzungsrahmens, innerhalb dessen die Schätzung vorgenommen werden kann.
Die Schätzung und ihr Ausmaß sind auch davon abhängig, ob und inwieweit der Steuerpflichtige ausreichende Erklärungen für die Abweichung geben kann.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Schätzung im Steuerrecht gemäß § 162 AO
- Methodenwahl durch das Finanzamt
- Begriffsklärung
- Die Methoden der Schätzung
- Vorjahresvergleich
- Innerer Betriebsvergleich
- Nachkalkulation
- Zeitreihenvergleich
- Chi-Quadrat-Test
- Benford-Gesetz
- Äußerer Betriebsvergleich
- Richtsatzvergleich
- Einzelbetriebsvergleich
- Einnahmen-Ausgaben Deckungsrechnung
- Geldverkehrsrechnung
- Vermögenszuwachsrechnung
- Kassenfehlbetragsrechnung
- Griffweise Schätzung
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit den Methoden der Schätzung im Steuerrecht gemäß § 162 AO. Ziel ist es, die verschiedenen Schätzungsmethoden aufzuzeigen und deren Anwendung in der Praxis zu erläutern.
- Schätzungsmethoden im Steuerrecht
- Anwendung der Schätzungsmethoden durch das Finanzamt
- Verschiedene Schätzungsmethoden und ihre Einsatzbereiche
- Die Bedeutung der Schätzung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
- Die rechtlichen Grundlagen der Schätzung im Steuerrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung führt in das Thema der Schätzung im Steuerrecht gemäß § 162 AO ein. Sie erläutert die Notwendigkeit der Schätzung und die rechtlichen Grundlagen.
Die Methoden der Schätzung
Dieses Kapitel präsentiert verschiedene Schätzungsmethoden, die im Steuerrecht Anwendung finden. Es werden unter anderem der Vorjahresvergleich, der innere und äußere Betriebsvergleich sowie die Einnahmen-Ausgaben Deckungsrechnung beschrieben.
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen und stellt die Ergebnisse der Untersuchung dar.
Schlüsselwörter
Schätzung, Steuerrecht, § 162 AO, Finanzamt, Schätzungsmethoden, Vorjahresvergleich, Betriebsvergleich, Einnahmen-Ausgaben Deckungsrechnung, Besteuerungsgrundlagen, Rechtsgrundlagen.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2014, Methoden der Schätzung im Steuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/293697