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Bilanzierung von Schaden- und Schwankungsrückstellungen im deutschen Versicherungsunternehmen nach HGB und IFRS

Eine vergleichende Analyse

Titel: Bilanzierung von Schaden- und Schwankungsrückstellungen im deutschen Versicherungsunternehmen nach HGB und IFRS

Studienarbeit , 2011 , 17 Seiten , Note: 1

Autor:in: Kai Brunken (Autor:in)

BWL - Bank, Börse, Versicherung

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Rechnungslegung befindet sich aufgrund der fortschreitenden Internationalisierung in einem wegweisenden Wandel und wendet sich verstärkt an aktuelle und potentielle Investoren. Auch deutsche Versicherungsunternehmen sind von dieser Entwicklung, die von einer stetig zunehmenden Konkurrenz an den Kapitalmärkten ausgeht, betroffen. Infolgedessen entsteht für die Versicherungsunternehmen eine Dringlichkeit einen Jahresabschluss mit entscheidungsrelevanten und aussagekräftigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Passend zu diesen Entwicklungen und entsprechend der EG-Verordnung 1606/2002 sind seit dem 01.01.2005 kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet einen Jahresabschluss auf Basis der IAS/IFRS aufzustellen. Für Versicherungsunternehmen bildet, bis zur Veröffentlichung des endgültigen Standards, IFRS 4 den Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei die Bilanzierung von versicherungstechnischen Rückstellungen.
Intention und Ziel dieser Arbeit ist ein Vergleich zwischen der Bilanzierung von Schaden- und Schwankungsrückstellungen nach HGB, IFRS 4 und des Exposure Draft ED/2010/8. Diese Dreiteilung spiegelt sich auch im Aufbau der Arbeit wieder. Nach einem kurzen Überblick über die Bilanzierung von Versicherungsunternehmen nach HGB, folgt die Darstellung der Schaden- und Schwankungsrückstellung sowie deren Bewertung und Ausweis. Anschließend wird die Bilanzierung nach dem derzeit anzuwendenden IFRS 4 und des ED/2010/8, der den aktuellen Stand der Diskussion wiederspiegelt, aufgezeigt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Problemstellung, Ziele und Gang der Arbeit

2 Bilanzierung nach HGB

2.1 Schadenrückstellungen

2.1.1 Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle

2.1.2 Teilschadenrückstellung für bekannte und unbekannte Spätschäden

2.1.3 Teilschadenrückstellung für Rentenversicherungsfälle

2.1.4 Teilschadenrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen

2.1.5 Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Rückkäufe, Rückgewährbeiträge und Austrittsvergütungen

2.2 Schwankungsrückstellungen

2.2.1 Die rechtlichen Grundlagen und der Charakter der Schwankungsrückstellung

2.2.2 Die Bewertung der Schwankungsrückstellung

2.2.3 Der Ausweis der Schwankungsrückstellung

3 Bilanzierung bei Berücksichtigung des IFRS 4

3.1 Entwicklung eines IFRS für Versicherungsverträge

3.2 Ansatzverbot für Großrisiko- und Schwankungsrückstellungen

3.3 Berichterstattung der Schadenrückstellungen

4 Bilanzierung bei Berücksichtigung des ED/2010/8

5 Zusammenfassung und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit hat zum Ziel, die Bilanzierung von Schaden- und Schwankungsrückstellungen bei deutschen Versicherungsunternehmen kritisch gegenüberzustellen. Dabei wird analysiert, wie sich die bestehende Bilanzierungspraxis nach HGB von den Anforderungen des IFRS 4 unterscheidet und welche Veränderungen durch den Diskussionsentwurf ED/2010/8 zu erwarten sind.

  • Bilanzielle Behandlung von Schadenrückstellungen im deutschen HGB-Rechnungswesen.
  • Systematik und Charakter der Schwankungsrückstellung als Ausgleichsinstrument.
  • Übergangsregelungen und Ausnahmen innerhalb der IFRS 4-Bilanzierung.
  • Methodische Ansätze zur Bewertung von Versicherungsverträgen nach dem ED/2010/8.
  • Auswirkungen zukünftiger IFRS-Standards auf die Volatilität der Ergebnisse.

Auszug aus dem Buch

2.1.2 Teilschadenrückstellung für bekannte und unbekannte Spätschäden

Gemäß § 341g Abs. 2 HGB sind für Verpflichtungen aus Versicherungsfällen Teilschadenrückstellungen für Spätschäden anzusetzen, wenn das Schadenereignis bis zum Bilanzstichtag eingetreten, die Schadenmeldung aber noch nicht beim Versicherer eingegangen ist. Die Verursachung des Schadenereignisses, der Schadeneintritt und die Schadenmeldung fallen dabei auf mindestens zwei Geschäftsjahre. Abhängig vom Zeitpunkt der Schadenmeldung werden die Spätschäden in bekannte und unbekannte Spätschäden unterschieden. Die bekannten Spätschäden (Nachmeldeschäden) umfassen dabei die Versicherungsfälle, die zwischen dem Bilanzstichtag und der inventurmäßigen Feststellung des Schadenregisters gemeldet wurden und die Versicherungsfälle aus vorherigen Geschäftsjahren, die zuerst als unbekannte Spätschäden eingestuft, mittlerweile aber gemeldet worden sind. Insbesondere letztere werden nicht als Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt wie bei der Teilschadenrückstellung für bekannte Versicherungsfälle grundsätzlich nach dem Einzelbewertungsprinzip.

Bei unbekannten Spätschäden hingegen handelt es sich um Versicherungsfälle des Geschäftsjahres und der Vorjahre, die bis zur inventurmäßigen Erfassung zwar verursacht und ggf. eingetreten sind, dem Versicherungsunternehmen aber noch nicht gemeldet wurden. Da bei unbekannten Spätschäden keine Schadenmeldungen vorliegen, erfolgt die Bewertung der Versicherungsfälle pauschal (§ 341g Abs. 2 S. 1 HGB), wobei die nachgemeldeten Schäden aus der Vergangenheit eine Grundlage bieten sollten (§ 341g Abs. 2 S. 2 HGB). Diese pauschale Schätzung und aufgrund der außergewöhnlichen Unsicherheit über den Zeitpunkt des Schadeneintritts (besonders in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung) und „das damit zusammenhängende Änderungsrisiko“ erfordern zum Teil eine besonders vorsichtige Bewertung.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Problemstellung, Ziele und Gang der Arbeit: Einführung in die Problematik der Bilanzierung von versicherungstechnischen Rückstellungen im Kontext der internationalen Harmonisierung und Zielsetzung der Arbeit.

2 Bilanzierung nach HGB: Detaillierte Darstellung der Rückstellungsarten, ihrer Bewertung und des Ausweises nach deutschem Handelsrecht für Versicherer.

3 Bilanzierung bei Berücksichtigung des IFRS 4: Erläuterung der Übergangsphase und der spezifischen Ansatzverbote sowie Berichterstattungspflichten unter IFRS 4.

4 Bilanzierung bei Berücksichtigung des ED/2010/8: Analyse des IASB-Diskussionsentwurfs zur Bewertung zukünftiger Versicherungsverbindlichkeiten mittels Baustein-Ansatz.

5 Zusammenfassung und Ausblick: Fazit des Vergleichs und Einschätzung der Auswirkungen auf die Volatilität der Jahresabschlüsse.

Schlüsselwörter

Schadenrückstellung, Schwankungsrückstellung, HGB, IFRS 4, ED/2010/8, Versicherungsunternehmen, Rechnungslegung, Versicherungsverträge, Bewertung, Bilanzierung, Rückstellung, Verbindlichkeiten, Solvenz, Risikoausgleich, Bilanzstruktur.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit?

Die Arbeit untersucht die bilanzielle Behandlung von versicherungstechnischen Rückstellungen, speziell Schaden- und Schwankungsrückstellungen, und vergleicht diese unter Berücksichtigung von HGB, IFRS 4 und den Vorgaben des ED/2010/8.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Im Zentrum stehen die rechtlichen Grundlagen des HGB, die spezifischen Ausgleichsfunktionen von Schwankungsrückstellungen sowie die Auswirkungen der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) auf die Versicherungsbranche.

Welches Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist es, die Unterschiede in den Bilanzierungssystemen aufzuzeigen und zu prüfen, wie sich eine Umstellung auf künftige IFRS-Vorgaben auf die Darstellung der finanziellen Lage auswirken könnte.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt eine rechts- und bilanztheoretische Vergleichsanalyse, um die verschiedenen Bewertungsmethoden und Ansatzkriterien für Rückstellungen einander gegenüberzustellen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte HGB-Betrachtung der Rückstellungsarten sowie eine kritische Auseinandersetzung mit den IFRS-Standards (IFRS 4 und ED/2010/8) hinsichtlich ihrer Bewertungsgrundsätze.

Welche Schlüsselbegriffe definieren die Publikation?

Wichtige Begriffe sind unter anderem Schadenrückstellung, Schwankungsrückstellung, Bilanzstruktur, Versicherungsverträge und die risikoadjustierte Barwertmethode.

Wie unterscheidet sich die Bewertung bei unbekannten Spätschäden?

Da bei unbekannten Spätschäden keine konkreten Meldungen vorliegen, erfolgt die Bewertung im HGB zwingend pauschal, oft gestützt auf Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, während IFRS-Ansätze stärker auf zukünftige Zahlungsströme fokussieren.

Warum gibt es unter IFRS ein Ansatzverbot für Schwankungsrückstellungen?

Das Ansatzverbot begründet sich damit, dass Schwankungsrückstellungen nicht der IFRS-Definition einer Schuld entsprechen und eine Verzerrung der zukünftigen Unternehmenslage vermeiden sollen.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Bilanzierung von Schaden- und Schwankungsrückstellungen im deutschen Versicherungsunternehmen nach HGB und IFRS
Untertitel
Eine vergleichende Analyse
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Note
1
Autor
Kai Brunken (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
17
Katalognummer
V289198
ISBN (eBook)
9783656894315
ISBN (Buch)
9783656894322
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bilanzierung Schadenrückstellung Schwankungsrückstellung HGB IFRS Versicherung Versicherungsunternehmen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Kai Brunken (Autor:in), 2011, Bilanzierung von Schaden- und Schwankungsrückstellungen im deutschen Versicherungsunternehmen nach HGB und IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/289198
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Leseprobe aus  17  Seiten
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