Die vorliegende Arbeit stellt die Grundsatzfragen zur Vergütung dar und stellt verschiedene Vertragstypen vor. Außerdem soll auf die Vertragliche Leistung nach § 2 Nr. 1 VOB/B eingegangen werden.
Ein Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss eines wirksamen Vertrages. Für das Entstehen eines Vergütungsanspruches ist es erforderlich, dass Einigkeit zwischen den Vertragspartnern besteht, dass der Auftragnehmer (AN) bestimmte Leistungen erbringt. Grundsätzlich werden die Vereinbarungen über die für die Herstellung der Leistung geschuldete Vergütung bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Arbeiten getroffen. Die ordnungsgemäße und pünktliche Erbringung der Leistung ist die Hauptpflicht des AN. Die Vergütung dieser Leistung ist, neben der Pflicht zur Abnahme, die Hauptpflicht des Auftraggebers (AG). Wenn es bei Vertragsabschluss oder vor Ausführungsbeginn unterlassen wurde, eine Vergütung zu vereinbaren, gilt sie als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. In diesem Fall steht dem AN eine ortsübliche und angemessene Vergütung zu. Diese ist im Zweifelsfall durch das Gericht bzw. den Sachverständigen zu bestimmen. Die Festlegung und die Abrechnung der Vergütung erfolgen dann nach Einheitspreisen.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundsatzfragen zur Vergütung
1.1 Bausoll - Vertragstypen
a) Bausoll
b) Vertragstypen
c) Einheitspreisvertrag
d) Pauschalvertrag
aa) Detail-Pauschalvertrag
bb) Global-Pauschalvertrag
e) Stundenlohnvertrag
f) Selbstkostenerstattungsvertrag
g) GMP – Vertrag (Garantierter Maximal Preis – Vertrag)
1.2 Vertragliche Leistung – Regelung des § 2 Nr. 1 VOB/B
a) Grundsätzliches zum § 2 Nr. 1 VOB/B
b) Leistungsbeschreibung
c) Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen
d) Zusätzliche Technische und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
e) Gewerbliche Verkehrssitte
f) Vertragsklauseln im Sinne der §§ 305 bis 310 BGB (ehemals AGB-Gesetz)
g) Rangfolgenregelung des § 1 Nr. 2 VOB/B
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die grundlegenden Prinzipien der Vergütung bei Bauleistungen darzustellen und die verschiedenen Vertragstypen sowie die vertragliche Leistung gemäß § 2 Nr. 1 VOB/B zu analysieren, um ein tieferes Verständnis für die baurechtlichen Rahmenbedingungen und die Vermeidung von Streitigkeiten zu schaffen.
- Rechtliche Grundlagen der Vergütung im VOB-Bauvertrag
- Unterscheidung und Anwendung verschiedener Vertragstypen (Einheitspreis-, Pauschal-, Stundenlohnvertrag)
- Bestimmung des vertraglich geschuldeten Bausolls
- Regelungen zur vertraglichen Leistung nach VOB/B
- Bedeutung von Vertragsbedingungen und Klauselkontrollen (AGB)
Auszug aus dem Buch
1. Grundsatzfragen zur Vergütung
Die vorliegende Arbeit stellt die Grundsatzfragen zur Vergütung dar und stellt verschiedene Vertragstypen vor. Außerdem soll auf die Vertragliche Leistung nach § 2 Nr. 1 VOB/B eingegangen werden.
Ein Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss eines wirksamen Vertrages. Für das Entstehen eines Vergütungsanspruches ist es erforderlich, dass Einigkeit zwischen den Vertragspartnern besteht, dass der Auftragnehmer (AN) bestimmte Leistungen erbringt. Grundsätzlich werden die Vereinbarungen über die für die Herstellung der Leistung geschuldete Vergütung bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Arbeiten getroffen. Die ordnungsgemäße und pünktliche Erbringung der Leistung ist die Hauptpflicht des AN. Die Vergütung dieser Leistung ist, neben der Pflicht zur Abnahme, die Hauptpflicht des Auftraggebers (AG). Wenn es bei Vertragsabschluss oder vor Ausführungsbeginn unterlassen wurde, eine Vergütung zu vereinbaren, gilt sie als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. In diesem Fall steht dem AN eine ortsübliche und angemessene Vergütung zu. Diese ist im Zweifelsfall durch das Gericht bzw. den Sachverständigen zu bestimmen. Die Festlegung und die Abrechnung der Vergütung erfolgen dann nach Einheitspreisen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Grundsatzfragen zur Vergütung: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Vergütungsanspruchs im Bauvertragsrecht und führt in die Bedeutung der VOB für die Baupraxis ein.
1.1 Bausoll - Vertragstypen: Dieser Abschnitt definiert das Bausoll als vertraglich geschuldete Leistung und stellt die verschiedenen Vergütungsmodelle wie Einheitspreis- und Pauschalverträge vor.
1.2 Vertragliche Leistung – Regelung des § 2 Nr. 1 VOB/B: Hier wird detailliert analysiert, welche Bestandteile zur vertraglichen Leistung gehören und wie diese in der VOB/B geregelt sind.
Schlüsselwörter
VOB/B, Bausoll, Vergütung, Bauvertrag, Einheitspreisvertrag, Pauschalvertrag, Leistungsbeschreibung, Werkvertragsrecht, AGB-Kontrolle, Bauleistung, Stundenlohnvertrag, Vertragsbestandteile, Haftung, Nachtragsmanagement, Baupraxis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die grundlegenden Prinzipien der Vergütung bei Bauverträgen unter Berücksichtigung der VOB/B und der gesetzlichen Regelungen des BGB.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Definition des Bausolls, die Systematik der verschiedenen Vertragstypen sowie die Abgrenzung der vertraglichen Leistungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, für die Baupraxis Klarheit über die Vergütungsstrukturen zu schaffen und aufzuzeigen, wie Leistungen korrekt vereinbart und abgerechnet werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und baubetriebliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzesnormen, VOB-Regelungen und relevanter Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden das Bausoll, die Vertragstypen (wie Einheitspreis- und Pauschalverträge) sowie die Regelungen zur vertraglichen Leistung nach § 2 Nr. 1 VOB/B erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Typische Begriffe sind VOB/B, Vergütung, Bausoll, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung und Inhaltskontrolle.
Welche Rolle spielt das Bausoll bei einem Pauschalvertrag?
Das Bausoll definiert den geschuldeten Leistungsinhalt. Bei einem Pauschalvertrag trägt der Auftragnehmer das Mengenrisiko, weshalb eine präzise Leistungsbeschreibung besonders kritisch ist.
Wie unterscheidet sich der Detail-Pauschalvertrag vom Global-Pauschalvertrag?
Der Detail-Pauschalvertrag basiert auf einer detaillierten Leistungsbeschreibung, während der Global-Pauschalvertrag eher funktionale Vorgaben nutzt und dem Auftragnehmer ein höheres qualitatives Erfüllungsrisiko auferlegt.
Was bedeutet die "Rangfolgenregelung" gemäß § 1 Nr. 2 VOB/B?
Sie legt fest, welche Vertragsbestandteile bei Widersprüchen (z. B. zwischen Leistungsbeschreibung und Zeichnungen) Vorrang haben, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Ing. Dennis Bausch (Autor:in), 2003, Vergütung nach VOB. Grundsatzfragen, Vertragstypen und vertragliche Leistung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/288722